Österreichische Grundeigentümer klagen vor Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Keine Jagd auf meinem Grundstück.
In Österreich sind Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken ausserhalb geschlossener Ortschaften automatisch Mitglieder der örtlichen Jagdgenossenschaft.
Zwangsbejagung verstösst gegen Menschenrechte
Die Zwangsbejagung verstösst gegen die Menschenrechte, sofern die Grundeigentümerschaft die Hobby-Jagd aus ethischen Gründen ablehnt. Dies entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte 2012 in einem Urteil gegen die Bundesrepublik Deutschland.
Doch der Österreichische Verfassungsgerichtshof kam im Oktober 2017 zu dem Urteil, dass Grundstücksbesitzende die Hobby-Jagd auf ihren Flächen auch gegen ihre ethische Überzeugung weiter hinnehmen müssen. Daraufhin legten mehrere Grundstücksbesitzende Beschwerde vor dem höchsten europäischen Gericht ein.
Veganer will Hobby-Jagd auf seinem Grundstück nicht länger hinnehmen
Familie Scherhaufer aus St. Aegidi in Oberösterreich stellte 2015 einen Antrag auf Jagdfreistellung ihres 1,6 Hektar grossen Wald- und Wiesenfläche. «Ich bin aus ethischen Gründen Veganer, weil für mein Essen kein Tier sterben soll. Auf meinem Grundstück soll kein Tier von einem Hobby-Jäger erschossen werden», erklärt der Tierfreund.
Tierfreunde fordern Jagdverbot auf ihrem Waldgrundstück
Auch die Tierfreunde Josef Greiner und seine Partnerin Eleonore Fischer aus Engelhartszell wollen seit vielen Jahren die Hobby-Jagd auf ihrem drei Hektar grossen Waldgrundstück verbieten lassen. «Wir Menschen sollten aufhören, uns als Herren über die Natur aufzuspielen, uns als Teil von ihr empfinden und den Tieren und Pflanzen als Mitlebewesen begegnen», so der Waldbesitzer.
Hoffnung auf baldiges Urteil des EGMR
Die österreichischen Grundstücksbesitzenden hoffen nun, dass sie vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in ihrem Eigentumsrecht und dem Menschenrecht auf Gewissensfreiheit bestätigt werden.
Ausführliche Informationen: zwangsbejagung-ade.de/oesterreich
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