Im November vergangenen Jahres bat ein Hundehalter im Bezirk Feldkirchen seinen Nachbarn – einen Hobby-Jäger – seinen Berner Sennenhund zu erschiessen. Der Waidmann soll das Tier auf dem Grundstück des Hundehalters an einem Baumstumpf angebunden und mit der Schrotflinte beschossen haben. Weil der Hund nach dem ersten Schuss nicht sofort verendete, musste er die Flinte erneut laden und das jaulende Tier erlösen. Spaziergänger wurden auf den Vorfall aufmerksam und erstatteten Anzeige.
Polizei deckt weitere Vergehen auf
Im Zuge der Ermittlungen der Polizei wegen Tierquälerei sollen dem Hobby-Jäger auch mehrere Übertretungen des Jagdgesetzes nachgewiesen worden sein. Darüber hinaus war der 67-Jährige “zum Zeitpunkt der Abschüsse nicht im Besitz eines gültigen Jagderlaubnisscheines für das Jagdgebiet“, so die Polizei.
Anzeige eingegangen – Entscheidung steht aus
Ein Sprecher der Bezirkshauptmannschaft Kärnten bestätigte den Eingang einer entsprechenden Anzeige bei der Waffenbehörde. Man prüfe den Vorgang intensiv. Zum Fall selbst möchte die Behörde aus Datenschutzgründen vorerst keine weiteren Aussagen treffen.
Ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen Tierquälerei und Übertretungen nach dem Jagdgesetz. Ob dem Mann eventuell die Jagdberechtigung entzogen wird, entscheidet die Kärntner Jägerschaft. In Kärnten werden Jagdkarten vom Bezirksjägermeister ausgestellt. Die Jägerschaft übernimmt in Fragen, die die Jagdberechtigung betreffen, die Aufgaben einer Behörde.
Hund aus Bequemlichkeit „entsorgt“
Richter Pöllinger, selbst Hundefreund und Kenner, ja sogar Richter bei Hundebewerben: „Da wurde ein alter Hund einfach entsorgt – aus reiner Bequemlichkeit.“ Um Kosten für das Tierheim oder den Tierarzt zu sparen.
Zehn Jahre war „Bella“ ein treuer Hofhund. Umso teurer wird die Strafe: Herrchen wie Jäger müssen jeweils 3600 Euro bezahlen und bekommen auch noch sechs Monate bedingt wegen Tierquälerei aufgebrummt. Beide kamen ohne Anwalt – was wohl mit dazu beitrug, dass sie ein denkbar unglückliches Bild machten – und haben die Strafe trotzdem angenommen. „Wir sind sowieso die Blöden“, sagt einer.