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Tierrechte

Kantonsrat Zürich will Vögel vor dem Fenster-Tod bewahren

Jährlich sterben in der Schweiz drei Millionen Vögel, weil sie in Fensterscheiben knallen.

Redaktion Wild beim Wild — 28. April 2021

Der Kantonsrat will nun, dass diese Flächen so gestaltet werden müssen, dass Vögel sie erkennen.

Die Parlamentarische Initiative fordert einen zusätzlichen Absatz im Planungs- und Baugesetz, der Bauherrschaften zu vogelschonenden Flächen verpflichtet.

Jedes Jahr sterben in der Schweiz drei Millionen Vögel, weil sie in Fensterscheiben und verspiegelte Fassaden fliegen. Der Kantonsrat hat am 26.4.2021 einen Vorstoss unterstützt, der verlangt, dass diese Flächen so gestaltet werden müssen, dass Vögel sie erkennen.

In den letzten Jahren hat sich das Problem weiter verschärft, unter anderem durch neue Materialien an Gebäuden und aufgrund des zunehmend mit Glas realisierten Baus von Schallschutzwänden. Gesetzliche Abhilfe ist daher dringend.

Im Gegensatz zu Menschen können Vögel transparente Flächen nicht erkennen, sondern nur, was dahinter liegt. So sehen sie hinter Balkonverglasungen, Wintergärten, frei stehenden Glasflächen sowie bei Verglasungen übers Eck nur die Pflanzen hinter dem Glas und prallen dann beim Anflug in die für sie unsichtbaren Flächen. Dies endet für die Vögel meist tödlich. Gleichermassen heikle Situationen ergeben sich, wenn sich Bäume oder Büsche in Fassaden oder Glasflächen spiegeln: Vögel fliegen diese an und kollidieren stattdessen mit den spiegelnden Flächen.

Um Fragen der Gestaltung geht es auch beim Schutz von Vögeln. Denn bereits mit einfachen gestalterischen Massnahmen lässt sich erreichen, dass Bauten und Anlagen für diese keine Gefahr mehr darstellen. Die neue Regelung soll für Neubauten gelten, sowie wenn ein Gebäude unter Einbezug der Fassade umgebaut oder renoviert wird. Die Rücksichtnahme auf die Bedürfnisse der Vögel ist in diesen Ausgangslagen verhältnismässig und vertretbar. Einzelheiten dazu sollen nicht im Gesetz, sondern in einer regierungsrätlichen Verordnung geregelt werden.

Dies erlaubt auch, Richtlinien (z.B. Empfehlungen des Amts für Raumentwicklung ARE) zu berücksichtigen, die laufend die neuen Erkenntnisse aufnehmen. Unter http://www.vogelglas.info finden sich bereits heute die neusten wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Thema «Vögel und Glas», und es werden Methoden aufgezeigt, wie problematische Situationen entschärft werden können. Zahlreiche Glashersteller haben bereits auf die Problematik reagiert und haben Produkte im Sortiment, die für Vögel sicher sind. Der
Vollzug der vorgeschlagenen Vorschrift ist daher einfach und erzielt grosse Wirkung.

Die Parlamentarische Initiative (PI) von SP, Grünen, GLP und AL erhielt 90 Stimmen und wurde damit vorläufig unterstützt. 60 Stimmen wären dafür nötig gewesen. Der Vorstoss geht nun an die zuständige Kommission und kommt danach erneut in den Kantonsrat.

Diese Rücksichtnahme auf die Vögel sei verhältnismässig und vertretbar, so die Parteien von linksgrüner Seite. Es gebe bereits viele Glashersteller, die auf das Problem reagiert und Produkte in ihr Sortiment aufgenommen hätten, die von Vögeln zu erkennen seien.

Als unnötig erachtete die SVP den Vorstoss. Es klinge zwar sympathisch, bringe aber nur mehr Bürokratie.

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Die Position der IG Wild beim Wild: Die IG Wild beim Wild lehnt die Hobby-Jagd ab. Unser Vorbild ist der Kanton Genf, der seit 1974 ohne Hobby-Jagd auskommt: ohne Jagdzeiten, ohne Jagdhunde, ohne Treibjagden, ohne Hochsitze, ohne die Tierquälerei und die Kriminalität, die anderswo zur Jagdsaison gehören. Was dort seit über fünfzig Jahren funktioniert, widerlegt jedes Positionspapier von JagdSchweiz. Ein Verband, der seine Politik auf Behauptungen stützt, die er in den eigenen Dokumenten widerlegt, ist keine Fachorganisation, sondern eine Fabrik für Fehlinformationen.

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