Kanton Bern will Wildtiere vor Störungen schützen
Der Kanton Bern verschärft den Schutz von Wildtieren durch neue Regeln in Freizeit- und Tourismusaktivitäten.
Ab dem 1. Dezember 2024 gelten in den Wildschutzgebieten des Kantons Bern neue Regeln, um Wildtiere vor Störungen zu schützen.
Die Regeln beinhalten Weg- und Routengebote sowie eine Leinenpflicht. Ziel ist, dass Wildtiere in der besonders sensiblen Zeit weniger stark von Freizeit-, Sport- und Tourismusaktivitäten gestört werden. Das betrifft insbesondere Schneeschuhwandern und Skitouren abseits der offiziellen Route oder durch ruhige Wildtiereinstände. Im Frühling betrifft es unangeleinte Hunde: Mit der Leinenpflicht wird verhindert, dass Hunde Wildtiere zu der Zeit jagen, in der sie ihre Jungen zur Welt bringen. Die Bestimmungen sind spezifisch für jedes Wildschutzgebiet definiert. Sie gelten bis zur Brut- und Aufzuchtzeit im Frühjahr oder Sommer. Wildhüter führen Kontrollen in den Gebieten durch.
Beruhigte Zonen fördern das Überleben
Beruhigte Zonen wirken sich positiv auf Wildtiere aus und können für das Überleben einer Art wichtig sein. Zudem tragen störungsarme Wildschutzgebiete wesentlich dazu bei, Wildschäden am Wald zu reduzieren.
Die Schutzbestimmungen der einzelnen Wildschutzgebiete sind im Geoportal des Kantons Bern und im Anhang 2 der Verordnung vom 26. Februar 2003 über den Wildtierschutz ersichtlich und abrufbar.
Leinenpflicht in mehreren Gebieten
Diese Leinenpflicht gilt im Kanton Bern beispielsweise an den Hängen des Niesens (vom 1. Dezember bis Ende Juli). Gar keinen Freilauf mehr gibt es laut der Zeitung zwischen Kleinhöchstetten und Jaberg. Im Könizerwald gilt die Leinenpflicht zwischen April und Juli 2025.
Die Gemeinden sind für die Umsetzung verantwortlich und können lokale Beschilderungen anbringen. Hundehaltende müssen auf Hinweisschilder achten, da Missachtungen mit Strafen geahndet werden können.
Informationen zum Verhalten in Wildschutzgebieten und für die Tourenplanung:
Webseite Schneesport mit Rücksicht – Respektiere deine Grenzen
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