Jagd Schweiz: Rechtswidrige Veröffentlichung eines Urteils
Die Medien in der Westschweiz, Tessin und Deutschschweiz bringen in regelmässigen Abständen Nachrichten über illegale und kriminelle Praktiken der Jägerschaft.
Jagd Schweiz und Jagd Zürich
Jagd Schweiz ist der Dachverband der Schweizer Hobby-Jäger.
Jagd Schweiz vertritt laut Statuten die Interessen der Schweizer Jägerschaft im In- und Ausland.
Auf der Webseite des Vereins Jagd Schweiz haben die «Fake News» Spezialisten und Lügenbarone, in Teilen auch auf der Webseite von Jagd Zürich, fälschlicherweise ein Artikel mit einem bis dato NICHT rechtsgültigen Urteil in der Causa JagdSchweiz/IG Wild beim Wild veröffentlicht. In einem laufenden Verfahren kann man gar nicht rechtsgültig verurteilt sein.
Abklärungen haben ergeben, dass die militanten Gewalttäter vom Verband Jagd Schweiz (Tarzisius Caviezel, Thomas Hüssy, Peter Zenklusen, Jean-Claude Givel, Franco Scodeller, Hanspeter Egli, Fabio Regazzi, Enrico Capra, Adrian Zumstein) schon wieder gegen Gesetze verstossen. Eine Veröffentlichung in dieser Form (mit Adresse und Hinweis, dass das Urteil nicht rechtsgültig ist usw.) ist laut dem Persönlichkeits- und Medienrecht nicht rechtens.
Dies zeigt aber einmal mehr, wie unprofessionell das ganze Jagdunwesen in der Schweiz agiert und ist immer auch ein Spiegelbild, was sich im Wald und Flur mit den Hobby-Jägern an Elend bei den Wildtieren abspielt.
So steht dort zum Beispiel nebst der Adresse usw. weiter:
«Was hingegen nicht geht, ist unsere Organisation und deren Mitglieder mit übler Nachrede Straftaten nachzusagen, die jeglicher Wahrheit entbehren.»
Jagd Schweiz
Dies ist von JagdSchweiz in ihrem Artikel frei erfunden und steht so weder im provisorischen Urteil, noch in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft.
In der Schweiz ist es immer noch rechtens, den Gesetzgeber mit Strafanzeigen wegen des Verdachtes von Missstände aufmerksam zu machen und dies wird die IG Wild beim Wild auch weiterhin so handhaben. Die eingereicht Strafanzeige gegen den Verband Jagd Schweiz kann auf Wunsch bei der IG Wild beim Wild ebenfalls bezogen werden.
Jagd Schweiz will die IG Wild beim Wild mit willkürlichen Anzeigen ganz ruhig stellen und von der Bildfläche verschwinden lassen. Dies wird in einem Email an die Mitglieder des Vorstandes vom Verband JagdSchweiz deutlich genug kommuniziert.
Das erstinstanzliche Gericht hat die IG Wild beim Wild unter anderem auch der Verleumdung bei dem Anklagepunkt 1.3 am 22. September 2017 in Bellinzona für NICHT schuldig gesprochen.
«Im Verlauf des 2016, auf seiner Facebookseite den Flyer “Abschaffung der Hobby-Jagd” veröffentlicht, in welchem angegeben wird, wie die Mitglieder des Verbandes JagdSchweiz Jahr für Jahr in tausenden von Gesetzesverstössen verwickelt sind.” – Freispruch
Dieser Freispruch bei obigem Anklagepunkt 1.3 wird nach der mündlichen Verhandlung im schriftlichen Urteil und in der schriftlichen Begründung allerdings nicht erwähnt.
«Mitglieder und Jäger von Jagd Schweiz sind über die kantonalen Verbände Jahr für Jahr in tausende Gesetzesverstösse, wie Waffenschmuggel, Wilderei, Straftaten, Verstoss gegen das Jagdgesetz usw. verwickelt.» Dies ist eine Tatsache und wurde vom Gericht mit dem Freispruch bei Anklagepunkt 1.3 auch nicht negiert!
Die IG Wild beim Wild hat das Berufungsverfahren eingeleitet, um das kuriose Urteil von einer höheren Instanz prüfen zu lassen. Denn in der Materie geht es bei den restlichen Anklagepunkten um den gleichen Sachverhalt.
Die meisten Kantone erheben diesbezüglich keine genau Statistik.
Weiter verstossen Hobby-Jäger gegen schweizerische Tierschutzgesetze (z. B. TschG Art. 4, 26,). Diese Vergehen sind jedoch mit der sogenannten „Jagdethik“ durch das Jagdgesetz und Verordnungen ausgeklammert.
Und wenn man die Wahrheit sagt oder schreibt, hat man neuerdings Anwälte von Jagd Schweiz am Hals und/oder wird von dem Gesindel aus dem Umfeld von Jagd Schweiz verbal, schriftlich oder telefonisch bedroht.
Offenbar sind diese Hobby-Jäger weder gut ausgebildet noch haben sie eine gesunde moralische Hygiene.
Insbesondere bei der Jagd und den Hobby-Jägern ist es elementar, dass die Bevölkerung ganz genau hinschaut. Nirgendwo wird so viel mit Unwahrheiten und Fake News manipuliert. Gewalt und Lügen gehören zur gleichen Münze. Die Hobby-Jagd ist seit Jahrzehnten nichts anderes als eine permanent kostenintensive Baustelle, Flickenteppich und Streitpunkt für Politik, Forst- und Landwirtschaft, Verwaltungen, Justiz, Krankenkassen, Versicherungen, Tierschutz-, Umwelt- und Naturschutzorganisationen, Polizei, Bund, Medien, usw.
Jeder andere Verein mit so viel krimineller Energie wäre von der Bundesanwaltschaft längst ins Visier genommen worden!
Aktuelle Straftaten der Hobby-Jäger in der Schweiz sind hier gelistet: Link
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