Unkultur

Italien: 80 Jagdopfer in der Saison 2018/19

Über die Jagd in Italien gab es auch in der letzten Jagdsaison nur Schlechtes zu berichten, betrachtet man den Fakt, dass verschiedene Tierarten wegen der Jagd ausgestorben oder sehr stark dezimiert wurden. Oder, dass nicht heimische Tierarten von Jagdgesellschaften in die Natur eingeführt wurden und somit das ökologische Gleichgewicht gestört haben, welches schlussendlich auch dem Menschen selbst geschadet hat, zum Beispiel das Wildschwein.

Aber Jagd heisst in Italien auch Verletzung des privaten Grundbesitzes, dank eines veralteten Artikels 842 des Zivilgesetzes, welches die Jäger autorisiert, ohne jegliches Einverständnisses der Besitzer in fremdes Gut einzudringen. Und es ist auch ein Übergriff auf das unantastbare Stimmrecht, welches den Bürgern verbietet, dazu Stellung zu nehmen, wie das Beispiel der Region Piemont zeigt.

Die Jagd ist auch die einzige Sportart, welche Menschen verletzt und tötet. Wie jedes Jahr, hat der Verband der Jagdopfer, welcher seit dem Jahr 2007 aktiv ist, am Ende der Jagdsaison (1. September – 31. Januar) ein Dossier mit den Jagdwaffen-Opfern zusammengestellt.

Nachstehend die Daten der Unfälle in der Jagdsaison (2018/2019)

  • Zivile Nichtjäger: Total 27 Opfer, davon 18 verletzt und 9 Tote
  • Jäger: Total 53 Opfer, davon 41 verletzt und 12 Tote
  • Total 80 Opfer, 59 Verletzte und 21 Tote.
  • 2 Kinder wurden verletzt

Im Jagdgebiet gab es 13 Tote und 50 Verletzte (davon 2 Kinder), also 63 Opfer. Ausserhalb des Jagdgebietes gab es 8 Tote und 9 Verletzte, also 17 Opfer. Davon sind 7 Tote und 7 Verletzte keine Jäger, sondern Zivilpersonen.

Nathan Labolani wurde am 30. September 2018 erschossen
Nathan Labolani wurde am 30. September 2018 erschossen

Am meisten Jagdunfälle sind in der Region Kampanien im Südwesten von Italien mit 15 Opfern zu verbuchen. Gefolgt von der Friuli, Lazio und der Lombardei. Nicht bekannt ist die Anzahl der getöteten Haustiere und geschützten Wildtiere; darunter Wölfe, Bären und Greifvögel. Hinzu kommen gefährliche Schussabgaben unweit bewohnter Siedlungsgebiete und Tonnen von Bleirückstände der Jagdmunition auf dem Lande oder Jäger, welche auf Tiere schiessen, die von Waldbränden flüchten.

Aber der Verband erinnert auch daran, dass, obwohl die Jäger immer weniger werden, sie immer noch von der Politik privilegiert werden, vor allem vom PD (partito democratico italiano) und der Lega.

Das Verfassungsgericht in Piemont machte letztes Jahr zudem klar, dass der Jagd aus Umwelt- und Tierschutz-Gesichtspunkten kein positiver Wert zuerkannt werden kann.

Es ist eine alte Geschichte. Die Jäger haben Einfluss, aber auch die Waffenindustrie mit ihren Lobbyisten im Parlament und in den Regionen. Jäger und Waffenindustrie. Eine tödliche Mischung, welcher die Natur schädigt und Menschen tötet.

2 Kommentare

  1. Ariane Failer Antwort

    Jagdrecht: Pflicht zur Duldung der Jagd auf fremden Grundstück aufgehoben
    29.06.2012
    1 Minute Lesezeit
    (109)
    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat mit einer Entscheidung vom 26.06.2012 die Duldungspflicht der Fremdjagd auf dem eigenen Grundstück aufgehoben.
    Gemäß § 9 des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) werden durch Grundeigentümer mit einer bejagbaren Fläche von weniger als 75 Hektar Jagdgenossenschaften gebildet. Die Grundstückseigentümer sind bisher verpflichtet gewesen, die Jagd auf ihrem Eigentum zu dulden.
    Mit einer Entscheidung der Großen Kammer (Grand Chamber) beim EGMR wurde nunmehr festgestellt, dass diese Duldungspflicht gegen Artikel 1 des Zusatzprotokolls zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten verstößt. Vorgenannter Artikel umfasst den Schutz des Eigentums: http://hudoc.echr.coe.int/sites/eng/pages/search.aspx?i=001-111690.
    Nunmehr steht dem jeweiligen Grundeigentümer ein Einspruchsrecht zu. Der Jagdpächter darf nicht mehr ungefragt das fremde Grundstück betreten.
    Das hat folgende Auswirkungen:
    Wird einem Jagdpächter vom Grundeigentümer die Ausübung der Jagd auf dem jeweiligen Grundstück verwehrt, dann darf er das Grundstück nicht betreten, weil er sich ansonsten wegen Hausfriedensbruch (§ 123 Strafgesetzbuch (StGB)) strafbar macht. Dabei dürfte strafschärfend die Tatsache zu berücksichtigen sein, dass der Jagdpächter Waffen mit sich führt!
    Ab einer Verurteilung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen droht ggf. der Widerruf der Erteilung der Waffenbesitzkarte. Gegebenenfalls kann ein „Hausfriedensbruch mit Waffen“ auch eine gemeingefährliche Straftat im Sinne von § 5 Abs. 2 Ziffer 1 Waffengesetz darstellen.
    Es ist also Vorsicht geboten!

  2. Heidemarie Rittscher Antwort

    Diese verdammten Jäger sollte man erschiessen. Das sind Mörder.

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