Kantonale Volksinitiative – Kanton Aargau
«Für professionellen Wildtierschutz»
Verfassungsinitiative in der Form des ausgearbeiteten Entwurfs
Gestützt auf § 64 der Verfassung des Kantons Aargau vom 25. Juni 1980 und auf das Gesetz über die politischen Rechte (GPR)
Eingereicht durch das Initiativkomitee [Datum der Einreichung]
Initiativtext
Die unterzeichnenden, im Kanton Aargau stimmberechtigten Personen reichen folgende Verfassungsinitiative ein:
Die Verfassung des Kantons Aargau vom 25. Juni 1980 wird um folgende Paragraphen ergänzt:
§ [neu] Professioneller Wildtierschutz
1 Die Ausübung der Jagd durch private Personen (Revierjagd, Hobby-Jagd) ist auf dem gesamten Gebiet des Kantons Aargau untersagt. Bestehende Jagdpachtverträge werden nicht erneuert.
2 Der Schutz, die Pflege und, soweit erforderlich, die Regulierung wildlebender Tiere obliegen ausschliesslich fachlich ausgebildeten Wildtiermanagerinnen und Wildtiermanagern im Dienst des Kantons.
3 Der Abschuss von Wildtieren ist nur als letzte Massnahme zulässig, wenn alle anderen geeigneten Massnahmen zur Schadensverhütung oder Gefahrenabwehr ausgeschöpft oder ungenügend sind. Er bedarf der vorgängigen Genehmigung der Wildtierkommission.
4 Der Kanton richtet eine unabhängige Wildtierkommission ein, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Tier- und Naturschutzverbände, der Wissenschaft sowie der betroffenen Behörden zusammensetzt. Die Kommission beaufsichtigt das Wildtiermanagement und entscheidet über Regulierungsmassnahmen.
5 Der Kanton fördert die natürliche Regulierung der Wildtierbestände, die Vernetzung von Lebensräumen und die Koexistenz von Mensch und Wildtier.
6 Der Kanton entschädigt betroffene Gemeinden angemessen für den Wegfall der Jagdpachteinnahmen während einer Übergangsfrist von fünf Jahren.
7 Das Nähere regelt das Gesetz.
§ [neu] Schutz bedrohter und geschützter Wildtierarten
1 Der Kanton verzichtet auf Gesuche zur präventiven Bestandsregulierung geschützter Wildtierarten nach dem Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel, insbesondere von Wolf, Luchs, Bär, Biber, Fischotter, Goldschakal, Steinadler, Gänsesäger und weiteren nach Bundesrecht geschützten Arten.
2 Er setzt auf die Förderung der Koexistenz von Mensch und Wildtier, passive Schadensverhütung, die ökologische Aufwertung von Lebensräumen und die wissenschaftliche Begleitung der Wildtierpräsenz.
3 Massnahmen gegen einzelne Wildtiere, die eine unmittelbare und erhebliche Gefährdung von Menschen darstellen, bleiben vorbehalten. Sie sind auf das Minimum zu beschränken und durch die zuständige Fachstelle des Kantons durchzuführen.
4 Der Kanton setzt sich im Rahmen der interkantonalen Zusammenarbeit und gegenüber dem Bund aktiv für den Schutz und die Erhaltung bedrohter Wildtierarten ein.
Übergangsbestimmung
1 Der Regierungsrat erlässt die erforderlichen Ausführungsbestimmungen innert zwei Jahren nach Annahme dieser Verfassungsänderung.
2 Bestehende Jagdpachtverträge laufen längstens fünf Jahre nach Inkrafttreten der Ausführungsgesetzgebung aus. Gemeinden, die Jagdpachteinnahmen verlieren, werden während der Übergangsfrist angemessen entschädigt.
3 Der Regierungsrat stellt die Kontinuität des Wildtiermanagements während der Übergangsphase sicher.
Erläuterungen
1. Ausgangslage
Im Kanton Aargau, dem grössten Mittellandkanton der Schweiz mit rund 700’000 Einwohnerinnen und Einwohnern auf 1’404 km² Fläche, ist die heutige Hobby-Jagd ein System ohne demokratische Legitimation durch die breite Bevölkerung. Die Hobby-Jagd dient weder dem Artenschutz noch einem zeitgemässen Wildtiermanagement. Sie ist die Ausübung eines blutigen Freizeitvergnügens auf Kosten empfindungsfähiger Lebewesen, legitimiert durch veraltete Narrative, die einer wissenschaftlichen Prüfung nicht standhalten. Die Behauptung, ohne Hobby-Jagd breche das ökologische Gleichgewicht zusammen, wird durch das Genfer Modell seit über 50 Jahren empirisch widerlegt (vgl. das umfassende Dossier zum Genfer Jagdverbot auf wildbeimwild.com).
Der Aargau ist ein Revierjagd-Kanton. Rund 200 Jagdreviere werden von den Gemeinden an private Jagdgesellschaften verpachtet. Die Pächter zahlen eine Pachtgebühr und jagen auf eigene Rechnung als Freizeitbeschäftigung. Im Gegensatz zur weit verbreiteten Behauptung übernehmen die Pächter keine Revierverantwortung im ökologischen Sinn, sondern handeln im Rahmen kantonaler Abschusspläne, die primär auf die Interessen der Forst- und Landwirtschaft ausgerichtet sind. Das System dient in erster Linie den rund 2’000 aktiven Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jägern (vgl. die Psychologie der Jagd im Kanton Aargau sowie die kritische Analyse der Jagdausbildung auf wildbeimwild.com).
Parallel dazu geraten auf Bundesebene immer mehr geschützte Wildtierarten unter Druck. Mit der Revision des Jagdgesetzes im Dezember 2022 wurde die präventive Regulierung des Wolfes eingeführt. Der Biber darf seit Februar 2025 auf kantonales Gesuch hin abgeschossen werden. Der politische Druck auf weitere Arten wie Luchs, Fischotter und Gänsesäger nimmt stetig zu. Der Aargau ist der wichtigste Biber-Kanton der Schweiz: An Aare, Reuss, Limmat und ihren Zuflüssen lebt die grösste Biberpopulation des Landes (vgl. die Analyse der Jagdpolitik auf wildbeimwild.com und die Wolfspolitik auf wildbeimwild.com).
Der Kanton Aargau hat die Möglichkeit, hier ein klares Zeichen zu setzen: nicht nur für professionellen Wildtierschutz statt Hobby-Jagd, sondern auch für den konsequenten Schutz bedrohter Wildtierarten auf kantonaler Ebene.
2. Das Vorbild: Kanton Genf
Am 19. Mai 1974 stimmten rund zwei Drittel der Abstimmenden im Kanton Genf für die Abschaffung der Miliz-Hobby-Jagd. Vor dem Verbot war das Grosswild im Kanton praktisch ausgerottet: Hirsche und Wildschweine waren seit Jahrzehnten verschwunden, vom Reh lebten nur noch wenige Dutzend Exemplare. Rund 300 Hobby-Jäger setzten massiv Fasane, Rebhühner und Hasen für die Hobby-Jagd aus.
Die Erfahrungen seit dem Hobby-Jagd-Verbot sind eindeutig:
– Die Biodiversität hat markant zugenommen. Die Zahl überwinternder Wasservögel hat sich von einigen hundert auf rund 30’000 vervielfacht. Genf beherbergt heute die grösste Feldhasenpopulation und eine der letzten Rebhuhnpopulationen der Schweiz.
– Der Rehbestand hat sich auf ein gesundes Niveau eingependelt, bei einem jährlichen Spezialabschuss durch professionelle Wildhüter von lediglich 20 bis 36 Tieren. Die Population bewegt sich in einer für die Waldfläche verträglichen Dichte.
– 2005 sprachen sich in einer erneuten Volksabstimmung 90 Prozent der Genfer Stimmbevölkerung für die Beibehaltung des Hobby-Jagd-Verbots aus. 2009 wurde im Kantonsparlament ein Antrag auf Wiedereinführung mit 70 zu 7 Stimmen abgelehnt.
– Die Gesamtkosten des professionellen Wildtiermanagements in Genf belaufen sich auf rund 1,2 Millionen Franken jährlich, aufgeteilt in rund 600’000 Franken für Personal (ca. drei Vollzeitstellen, aufgeteilt auf rund ein Dutzend Umweltbeauftragte), 250’000 Franken für Prävention und 350’000 Franken für Schadensvergütung. Das entspricht rund 2.40 Franken pro Einwohner und Jahr.
Die Wildtiere im Kanton Genf zeigen eine deutlich geringere Fluchtdistanz gegenüber Menschen als in bejagten Gebieten. Der Genfer Faunainspektor Gottlieb Dandliker, seit 2001 verantwortlich für das Wildtiermanagement, bezeichnet das Hobby-Jagd-Verbot als die finanziell günstigste Alternative für den Kanton. Eine ausführliche Darstellung findet sich im Dossier «Genf und das Jagdverbot» auf wildbeimwild.com.
Die Effizienz des Genfer Modells zeigt sich im direkten Vergleich: Ein professioneller Wildhüter in Genf braucht für einen sanitarischen Abschuss eines Wildschweins durchschnittlich 8 Stunden und maximal 2 Patronen. Ein Hobby-Jäger im Kanton Zürich braucht dafür 60 bis 80 Stunden und bis zu 15 Patronen. Die Feldhasendichte in Genf beträgt 17,7 Tiere pro 100 Hektaren (höchste der Schweiz), im Kanton Zürich nur 1,0 pro 100 Hektaren (vgl. Faktencheck Regierungsrat Zürich).
3. Das Konzept: Professionelle Wildhut statt Hobby-Jagd
Die Initiative ersetzt die Hobby-Jagd nicht durch ein Vakuum, sondern durch ein professionelles Wildtiermanagement nach dem Wildhüter-Modell. Dieses Modell basiert auf folgenden Grundsätzen:
Fachkompetenz statt Freizeitvergnügen. Professionelle Wildtiermanagerinnen und Wildtiermanager handeln auf wissenschaftlicher Grundlage, mit biologischer Ausbildung und im Rahmen eines kantonalen Leistungsauftrags. Ihr Ziel ist die Erhaltung gesunder Wildtierpopulationen, nicht die Maximierung der Abschusszahlen. Im Gegensatz dazu verfolgt die Hobby-Jagd systembedingt das Interesse, den eigenen Daseinszweck durch hohe Bestände jagdbarer Arten zu sichern (vgl. die kritische Analyse der Jagdausbildung auf wildbeimwild.com).
Ultima-Ratio-Prinzip. Ein Abschuss ist nur zulässig, wenn alle nicht-letalen Massnahmen ausgeschöpft sind. Dazu gehören Elektrozäune, Vergrämung, Lebensraumgestaltung, Umsiedlung, Geschmacksrepellentien und bauliche Schutzmassnahmen. In Genf werden Obstbäume mit Netzen geschützt, damit Rehe und Hasen keine Rinde abnagen. Für Wildschweine stellt der Kanton den Bauern Elektrozäune zur Verfügung. Diese Praxis zeigt: Koexistenz ist eine Frage des Willens, nicht der technischen Möglichkeit.
Demokratische Kontrolle durch eine Wildtierkommission. Die unabhängige Kommission, zusammengesetzt aus Tier- und Naturschutzverbänden, Wissenschaft und Behörden, verhindert, dass politischer Druck einzelner Interessengruppen das Wildtiermanagement verwässert. Die Basler Initiative verankert diesen Schutzmechanismus konsequenter als das aktuelle Genfer Recht, indem sie die Genehmigungspflicht der Wildtierkommission verfassungsmässig festschreibt.
Natürliche Selbstregulation als Leitprinzip. Die Erfahrung aus Genf, aus Nationalparks und aus zahlreichen wissenschaftlichen Studien belegt: Wildtierpopulationen regulieren sich in den meisten Fällen selbstständig. Die Hobby-Jagd stört diesen natürlichen Prozess, indem sie Sozialstrukturen zerstört, Reproduktionsraten künstlich erhöht und Wanderungsbewegungen verändert.
4. Warum Aargau?
Der Kanton Aargau eignet sich aus mehreren Gründen besonders für die Einführung eines professionellen Wildtierschutzes:
Grösster Mittellandkanton mit den günstigsten Pro-Kopf-Kosten. Mit 700’000 Einwohnern auf 1’404 km² hat der Aargau das beste Verhältnis von Bevölkerung zu Fläche aller Revierjagd-Kantone. Die Nettomehrkosten liegen bei unter einem Franken pro Einwohner und Jahr. Das ist weniger als die Hälfte des Genfer Niveaus (2.40 Franken) und macht das Kostenargument der Gegnerschaft wirkungslos.
Wichtigster Biber-Kanton der Schweiz. An Aare, Reuss, Limmat und ihren Zuflüssen lebt die grösste Biberpopulation des Landes. Seit Februar 2025 darf der Biber schweizweit auf kantonales Gesuch hin abgeschossen werden. Der zweite Paragraph der Initiative schützt den Biber im Aargau und gibt dem Kanton eine klare Haltung in der nationalen Debatte (vgl. wildbeimwild.com zu Beutegreifern).
Mittelland-Topographie. Der Aargau ist überwiegend flach bis hügelig (Mittelland und Jura-Ausläufer). Er hat keine hochalpinen Gebiete. Die Topographie ist direkt vergleichbar mit Genf. Die Argumentation, das Genfer Modell funktioniere nur in einem Stadtkanton, greift im Aargau nicht: Der Aargau ist ländlich geprägt und hat dieselbe Landschaftsstruktur wie Genf.
3’000 Unterschriften in 12 Monaten. Bei 700’000 Einwohnern sind 3’000 Unterschriften nur 0.4 Prozent der Bevölkerung. In Aarau, Baden, Brugg, Lenzburg, Wohlen, Rheinfelden und Zofingen lässt sich effizient sammeln (vgl. wildbeimwild.com zu Wildtieren im Siedlungsgebiet).
Agglomeration Zürich als urbane Basis. Der östliche Aargau (Baden, Wettingen, Spreitenbach) gehört zur Agglomeration Zürich und ist urban geprägt. Zusammen mit den Städten Aarau, Brugg und Rheinfelden lebt ein erheblicher Teil der Kantonsbevölkerung in Agglomerationen, die tierschutzfreundlich sind.
Fischotter-Rückkehr erwartet. Die Rückkehr des Fischotters in die Nordwestschweiz wird von Fachleuten erwartet. Die Aare ist ein potenzielles Ausbreitungsgebiet. Der Artenschutz-Paragraph der Initiative ist vorausschauend und schützt auch künftige Rückkehrer.
Signalwirkung als Testfall für die Revierjagd. Basel-Stadt hat de facto kaum Hobby-Jagd. Appenzell Ausserrhoden und Zug sind kleine Kantone. Der Aargau wäre der erste grosse Mittellandkanton, der den Systemwechsel vollzieht. Ein Erfolg hier hätte Signalwirkung für die gesamte Deutschschweiz.
5. Zum ersten Paragraphen: Professioneller Wildtierschutz
Absatz 1 – Verbot der Hobby-Jagd und Auslaufen der Pachtverträge
Das Verbot der Revierjagd durch Privatpersonen ist der Kern der Initiative. Es entspricht dem Genfer Modell. Die kantonale Kompetenz hierfür ist unbestritten: Das eidgenössische Jagdgesetz (JSG) überlässt die Organisation des Jagdbetriebs ausdrücklich den Kantonen (Art. 3 Abs. 1 JSG). Die drei Jagdsysteme der Schweiz – Patentjagd, Revierjagd und Staats- bzw. Regiejagd – sind gleichwertig. Der Kanton Genf praktiziert die Regiejagd seit 1974 bundesrechtskonform. Der Zusatz «Bestehende Jagdpachtverträge werden nicht erneuert» ist spezifisch für Revierjagd-Kantone: Er stellt sicher, dass der Systemwechsel geordnet verläuft und bestehende vertragliche Verpflichtungen respektiert werden.
Absatz 2 – Professionelles Wildtiermanagement
Anstelle von Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jägern übernehmen fachlich ausgebildete Wildtiermanagerinnen und Wildtiermanager im kantonalen Dienst sämtliche Aufgaben der Wildtierpflege und, wo nötig, der Bestandsregulierung. Diese Fachpersonen verfügen über eine umfassendere biologische oder wildökologische Ausbildung und handeln auf wissenschaftlicher Grundlage und im öffentlichen Interesse. In Genf bewährt sich dieses System seit über 50 Jahren.
Absatz 3 – Abschuss als Ultima Ratio
Die zentrale Neuerung gegenüber dem heutigen System: Ein Abschuss ist nicht die Regel, sondern die Ausnahme. Passive Massnahmen haben Vorrang. In Genf werden jährlich im Durchschnitt rund 250 Wildschweine durch Wildhüter erlegt (gemäss BAFU-Jagdstatistik), hauptsächlich Jungtiere, wobei Leittiere aus ethischen Gründen und zur Wahrung der sozialen Stabilität der Rotten explizit geschont werden.
Absatz 4 – Wildtierkommission
Die unabhängige Wildtierkommission ist dem Genfer Modell der verfassungsmässigen Faunakommission nachempfunden. Sie stellt sicher, dass Tier- und Naturschutzverbände ein Mitspracherecht bei Regulierungsentscheiden haben und verhindert, dass die Regierung eigenständig und unter dem Druck von Interessengruppen Ausnahmen bewilligt. Die Einbindung der Wissenschaft gewährleistet, dass Entscheidungen evidenzbasiert erfolgen und nicht auf den jagdideologischen Mythen beruhen, mit denen die Hobby-Jagd-Lobby ihre Praxis seit Jahrzehnten legitimiert.
Absatz 5 – Natürliche Regulierung und Koexistenz
Dieser Absatz verankert das Leitbild des professionellen Wildtierschutzes in der Verfassung: Die Natur reguliert sich weitgehend selbst, wenn der Mensch nicht durch massenhaftes Abschiessen in die Populationsdynamik eingreift. Die Förderung der Koexistenz umfasst im Aargau insbesondere die Sicherung und Vernetzung von Wildtierkorridoren entlang der grossen Flussläufe (Aare, Reuss, Limmat), die ökologische Aufwertung der Auenlandschaften und die Aufklärung der Bevölkerung über das Verhalten gegenüber Wildtieren (vgl. wildbeimwild.com zu Wildtieren im Siedlungsgebiet).
Absatz 6 – Entschädigung für Gemeinden
Dieser Absatz ist spezifisch für Revierjagd-Kantone. Die rund 200 Aargauer Gemeinden, die heute Jagdreviere verpachten, erhalten Pachteinnahmen. Der Wegfall dieser Einnahmen wird während einer Übergangsfrist von fünf Jahren angemessen kompensiert. Die Pachteinnahmen pro Gemeinde sind in der Regel bescheiden und betragen typischerweise einige tausend Franken jährlich. Im Verhältnis zu den Gemeindebudgets ist der Betrag marginal.
Übergangsbestimmungen
Die Frist von zwei Jahren gibt dem Regierungsrat genügend Zeit, die Ausführungsgesetzgebung zu erarbeiten, professionelle Wildtiermanagerinnen und Wildtiermanager einzustellen und die Wildtierkommission zu konstituieren. Die fünfjährige Auslaufklausel für bestehende Jagdpachtverträge ist verfassungsrechtlich geboten, um die Eigentumsgarantie der Gemeinden und der Pächter zu wahren. Die bestehende Sektion Jagd und Fischerei des Departements Bau, Verkehr und Umwelt kann als institutionelle Basis dienen.
6. Zum zweiten Paragraphen: Schutz bedrohter und geschützter Wildtierarten
Der zweite Paragraph ist für den Aargau besonders relevant. Der Kanton ist der wichtigste Biber-Kanton der Schweiz. An Aare, Reuss, Limmat und ihren Zuflüssen lebt die grösste Biberpopulation des Landes. Seit Februar 2025 darf der Biber schweizweit auf kantonales Gesuch hin abgeschossen werden. Der Artenschutz-Paragraph verankert den Verzicht auf solche Gesuche in der Verfassung.
Die «insbesondere»-Formulierung ist als dynamische Verweisung auf das Bundesrecht konzipiert. Sie stellt sicher, dass der kantonale Schutz automatisch auch für Arten greift, die der Bundesgesetzgeber künftig unter Schutz stellt oder auf eine Regulierungsliste setzt, ohne dass eine Verfassungsänderung nötig wäre. Die Rückkehr des Fischotters in die Nordwestschweiz wird von Fachleuten erwartet; die Initiative schützt auch künftige Rückkehrer (vgl. die Analyse der Wolfspolitik auf wildbeimwild.com).
7. Kostenfolgen: Konkretes Budget für den Aargau
Das Genfer Referenzbudget
In Genf, das mit 282 km² rund fünfmal kleiner ist als der Aargau und rund 500’000 Einwohner zählt, belaufen sich die Gesamtkosten des professionellen Wildtiermanagements auf rund 1,2 Millionen Franken jährlich: rund 600’000 Franken für Personal, rund 250’000 Franken für Prävention und rund 350’000 Franken für Schadensvergütung.
Hochrechnung für den Aargau
Für den Aargau mit 1’404 km² Fläche und rund 700’000 Einwohnern ergibt sich folgende realistische Kostenschätzung:
Personalkosten: 600’000 bis 840’000 Franken jährlich. Erforderlich sind 5 bis 6 Vollzeitstellen für professionelle Wildtiermanagerinnen und Wildtiermanager. Eine Vollzeitstelle im kantonalen Dienst kostet inklusive Sozialabgaben und Arbeitgebernebenkosten rund 120’000 bis 140’000 Franken jährlich. Der Aargau ist zwar fünfmal grösser als Genf, aber topographisch einfacher (Mittelland, keine Alpen), und die Siedlungsstruktur ist kompakter.
Sachkosten: 120’000 bis 180’000 Franken jährlich. Dazu gehören Ausrüstung, Fahrzeuge, Vergrämungsgeräte, Monitoring-Infrastruktur (Fotofallen, GPS-Sender), bauliche Schutzmassnahmen, Elektrozäune und Öffentlichkeitsarbeit.
Schadensvergütung: 100’000 bis 200’000 Franken jährlich. Hauptsächlich Wildschweinschäden in der Landwirtschaft und Biberschäden an Gewässern und Infrastruktur.
Gesamtkosten: 820’000 bis 1’220’000 Franken jährlich (brutto). Das entspricht rund 1.15 bis 1.75 Franken pro Einwohner und Jahr.
Einsparungen
Dem stehen erhebliche Einsparungen gegenüber: Der Kanton muss keine Jagdpachtverträge für rund 200 Reviere mehr verwalten, keine Jagdprüfungen abnehmen, keine Abschussplanung für 200 Reviere erstellen und keine Jagdaufsicht organisieren. Die derzeit mit diesen Aufgaben betrauten Ressourcen innerhalb der Sektion Jagd und Fischerei können teilweise umgewidmet werden.
Wegfallende Einnahmen
Mit der Abschaffung der Hobby-Jagd entfallen die Pachteinnahmen aus der Revierjagd von geschätzt 400’000 bis 700’000 Franken jährlich. Dem stehen jedoch die nie bilanzierten externen Kosten der Milizjagd gegenüber – Wildunfälle, jagdbedingte Verbissschäden im Schutzwald, Verwaltungsaufwand, Polizei- und Gerichtseinsätze –, die ein Vielfaches dieser Einnahmen betragen. Im Kanton Genf entfallen diese Einnahmen seit 1974 – ohne finanzielle Probleme: Vor dem Jagdverbot waren über 400 Hobby-Jäger aktiv, heute machen drei Vollzeitstellen die gleiche Arbeit besser. Sanitarische und therapeutische Abschüsse durch professionelle Wildhüter sind nicht das Gleiche wie eine regulatorische Bejagung anhand des Jägerlateins oder falsch verstandener «Naturerfahrung» der Hobby-Jäger. Eine Vollkostenrechnung zeigt: Die Milizjagd kostet den Steuerzahler deutlich mehr, als sie einbringt (vgl. «Was die Hobby-Jagd die Schweiz wirklich kostet» auf wildbeimwild.com).
Hobby-Jäger in der Politik stimmen gegen Naturschutz. Die Hobby-Jagdlobby bekämpft systematisch Biodiversitäts- und Artenschutzanliegen. 2024 bekämpfte sie die Biodiversitätsinitiative (63 Prozent Nein). 2020 scheiterte das von ihr mitgestaltete Jagdgesetz an der Urne (51,9 Prozent Nein). 2016 torpedierte der Tessiner Jägerverband den Nationalpark Parc Adula. In der Legislaturperiode 2015 bis 2019 politisierten Hobby-Jäger im Parlament mehrheitlich gegen Umweltanliegen. Wer behauptet, Hobby-Jäger seien Naturschützer, ignoriert ihr Abstimmungsverhalten (vgl. Tessiner Jägerverband: 30 Jahre Unfug und Kosten-Dossier).
Die Nettomehrkosten dürften bei 350’000 bis 650’000 Franken jährlich liegen, was rund 0.50 bis 0.95 Franken pro Einwohner entspricht. Das sind die günstigsten Pro-Kopf-Kosten aller Kantone der Serie und weniger als die Hälfte des Genfer Niveaus (vgl. Jagdmythen-Faktencheck auf wildbeimwild.com).
8. Vereinbarkeit mit übergeordnetem Recht
Erster Paragraph: Abschaffung der Hobby-Jagd
Die Initiative ist bundesrechtskonform. Das eidgenössische Jagdgesetz (JSG) überlässt den Kantonen die Regelung der Jagdberechtigung, des Jagdsystems, des Jagdgebiets und der Jagdaufsicht ausdrücklich (Art. 3 Abs. 1 JSG). Die drei Jagdsysteme sind gleichwertig. Der Kanton Genf praktiziert seit 1974 die Regiejagd und hat in über 50 Jahren nie eine bundesrechtliche Beanstandung erfahren. Die fünfjährige Auslaufklausel für Jagdpachtverträge wahrt die Eigentumsgarantie der Gemeinden und der Pächter.
Zweiter Paragraph: Schutz geschützter Arten
Art. 7a JSG ermöglicht den Kantonen die präventive Regulierung, verpflichtet sie aber nicht dazu. Der Verzicht auf diese Möglichkeit verstösst weder gegen Bundesrecht noch gegen die Berner Konvention.
Einheit der Materie
Die Initiative wahrt die Einheit der Materie, da sich sämtliche Bestimmungen beider Paragraphen auf das kantonale Wildtiermanagement und den Schutz wildlebender Tiere beziehen.
9. Vorwegnahme absehbarer Einwände
«Der Aargau ist zu gross und zu ländlich für das Genfer Modell»
Die Fakten: Der Aargau ist topographisch direkt vergleichbar mit Genf: Mittelland, keine Alpen, moderate Höhenunterschiede. Die Fläche ist grösser, aber die Bevölkerung ebenfalls. Die Pro-Kopf-Kosten sind sogar günstiger als in Genf (unter einem Franken statt 2.40 Franken), weil die 700’000 Einwohner die Kosten auf viele Schultern verteilen. Der Aargau hat keine Hochalpen, keine extremen Topographien, keine dünn besiedelten Bergtäler. Die Herausforderungen sind dieselben wie in Genf: Wildschweine in der Landwirtschaft, Rehe im Wald, Biber an den Flüssen.
Kommunikative Kurzformel: «Der Aargau hat die gleiche Landschaft wie Genf und weniger als die Hälfte der Pro-Kopf-Kosten. Wo funktioniert es, wenn nicht hier?»
«Die Gemeinden verlieren Pachteinnahmen»
Die Fakten: Die Jagdpachteinnahmen betragen pro Gemeinde typischerweise einige tausend Franken jährlich. Im Verhältnis zu den Gemeindebudgets ist der Betrag marginal. Die Initiative sieht eine fünfjährige Übergangsentädigung vor. Darüber hinaus entfallen mit der Hobby-Jagd auch die Gemeindepflichten in der Jagdverwaltung, was zu administrativen Einsparungen führt (vgl. die Psychologie der Jagd im Kanton Aargau).
Kommunikative Kurzformel: «Einige tausend Franken Pachteinnahmen pro Gemeinde. Kompensiert während fünf Jahren. Und die Verwaltung wird einfacher.»
«Die Kosten steigen – das zahlt am Ende der Steuerzahler»
Die Fakten: Unter einem Franken pro Einwohner und Jahr. Das ist weniger als die Hälfte des Genfer Niveaus. Genf macht es seit 50 Jahren, mit 2.40 Franken pro Kopf, und 90 Prozent der Bevölkerung wollen es behalten. In Zürich wurden angebliche Kosten von 20 Millionen Franken behauptet, die nie belegt wurden. Im Aargau liegen die konkret berechneten Zahlen vor.
Kommunikative Kurzformel: «Unter einem Franken pro Person und Jahr. Weniger als die Hälfte von Genf. Das Zürcher Schreckgespenst von 20 Millionen war eine Erfindung.»
10. Zusammenfassung
Diese Initiative gibt der Aargauer Bevölkerung die Möglichkeit, sich für ein modernes, evidenzbasiertes Wildtiermanagement und einen umfassenden Schutz bedrohter Wildtierarten auszusprechen. Der erste Paragraph folgt dem seit über 50 Jahren bewährten Genfer Modell und ersetzt die Hobby-Jagd durch professionellen Wildtierschutz – zu den günstigsten Pro-Kopf-Kosten aller Kantone der Serie. Der zweite Paragraph schützt insbesondere den Biber, die wichtigste bedrohte Art im Aargau, und stellt sicher, dass der Kanton auf die präventive Tötung geschützter Arten verzichtet.
Das Ergebnis wäre ein Aargau, in dem Wildtiere weder Zielscheiben für Hobby-Jäger noch Opfer einer politisch motivierten Abschusspolitik sind, sondern als Teil einer lebendigen Natur professionell geschützt werden – zum Wohle der Tiere und der gesamten Bevölkerung.
Initiativkomitee «Für professionellen Wildtierschutz»
[Name 1], [Name 2], [Name 3] …
(Komiteemitglieder gemäss kantonalem Recht, mit Wohnsitz im Kanton Aargau)
Kontaktadresse: [Adresse des Komitees]
Anhang: Weiterführende Dokumentation
Die folgenden Dossiers und Quellen stützen die Argumentation dieser Initiative und stehen als Beilagen zur Verfügung:
Genfer Modell im Detail: wildbeimwild.com/dossiers/genf-und-das-jagdverbot – Umfassende Darstellung des Genfer Wildtiermanagements seit 1974 mit Kosten, Bestandszahlen und Biodiversitätsentwicklung.
Wissenschaftliche Studien: wildbeimwild.com/studien-ueber-die-auswirkung-der-jagd-auf-wildtiere-und-jaeger – Sammlung wissenschaftlicher Studien zur Selbstregulation von Wildtierpopulationen und zu den ökologischen Auswirkungen der Hobby-Jagd.
Jagd in der Schweiz: wildbeimwild.com/warum-die-hobby-jagd-in-der-schweiz-kein-naturschutz-ist – Laufend aktualisierte Übersicht zur Schweizer Jagdpolitik.
Psychologie der Jagd im Kanton Aargau: wildbeimwild.com – Psychologie der Jagd im Kanton AG – Kantonsspezifische Analyse der Psychologie hinter der Hobby-Jagd.
Psychologie der Hobby-Jagd: wildbeimwild.com/category/psychologie-jagd – Übergreifende Beiträge zur Psychologie der Hobby-Jagd.
Wolf-Dossier: wildbeimwild.com/dossiers/wolf-in-der-schweiz-fakten-politik-und-die-grenzen-der-jagd – Aktuelle Entwicklungen zur Wolfspolitik in der Schweiz.
Wildtiere und Beutegreifer: wildbeimwild.com/category/wildtiere – Informationen zu Wildtieren, Beutegreifern und zur Koexistenz von Mensch und Wildtier.
Jagdmythen: wildbeimwild.com/dossiers/jagdmythen – Faktencheck zu den häufigsten Behauptungen der Hobby-Jagd-Lobby.
Kantonale Volksinitiative Basel-Stadt: Mustertext der Initiative im Kanton Basel-Stadt – Die Vorlage für die gesamte Initiativ-Serie.
Hinweis zum Verfahren
Das Initiativkomitee reicht den Initiativtext vor Beginn der Unterschriftensammlung der Staatskanzlei des Kantons Aargau zur Vorprüfung ein. Für das Zustandekommen der Initiative sind 3’000 gültige Unterschriften erforderlich. Die Sammelfrist beträgt 12 Monate ab Veröffentlichung im Amtsblatt. Die Einreichungsmodalitäten richten sich nach dem Gesetz über die politischen Rechte (GPR).
Strategisches Briefing für Aktivistinnen und Aktivisten
Volksinitiative «Für professionellen Wildtierschutz» – Kanton Aargau Internes Arbeitsdokument – Stand März 2026
Zusammenfassung
Der Aargau ist der grösste Mittellandkanton der Schweiz und hat die günstigsten Pro-Kopf-Kosten aller Kantone der Initiativ-Serie: unter einem Franken pro Einwohner und Jahr. Die Mittelland-Topographie ist direkt vergleichbar mit Genf. Der Aargau ist der wichtigste Biber-Kanton der Schweiz, was den Artenschutz-Paragraphen besonders relevant macht. 3’000 Unterschriften in 12 Monaten sind bei 700’000 Einwohnern machbar. Der östliche Aargau gehört zur Agglomeration Zürich und ist urban geprägt. Ein Erfolg im Aargau wäre der Beweis, dass das Genfer Modell in einem grossen Mittellandkanton funktioniert.
1. Warum ausgerechnet der Aargau?
Günstigste Pro-Kopf-Kosten. Unter einem Franken. Weniger als die Hälfte von Genf. Das Kostenargument, das in Zürich tödlich war, ist im Aargau wirkungslos.
Mittelland-Topographie. Keine Alpen, keine Hochgebirge. Direkt vergleichbar mit Genf. Das Argument «Genf ist ein Stadtkanton, das funktioniert bei uns nicht» greift nicht.
Biber-Kanton. Die grösste Biberpopulation der Schweiz. Seit Februar 2025 abschussfähig. Der Artenschutz-Paragraph mobilisiert Naturschutzverbände.
3’000 Unterschriften bei 700’000 Einwohnern. Das sind 0.4 Prozent. 12 Monate Sammelfrist. Realistisch.
Urbane Basis im Osten. Baden, Wettingen, Spreitenbach gehören zur Agglomeration Zürich.
2. Die Lehren aus Zürich: Was wir anders machen
Positiver Titel. «Für professionellen Wildtierschutz» statt «Wildhüter statt Jäger». Die Gegner müssen sich gegen «professionellen Wildtierschutz» positionieren.
Konkrete Budgetrechnung. Die Zürcher Regierung stellte 20 Millionen in Aussicht und die Initianten hatten dem nichts entgegenzusetzen. Im Aargau liegen die konkret berechneten Zahlen vor: unter einem Franken pro Kopf.
Parteiunterstützung früh sichern. In Zürich stimmte im Kantonsrat keine einzige Stimme dafür. Im Aargau müssen SP, Grüne und GLP früh eingebunden werden.
Artenschutz als Koalitionsverbreiterung. Der Biber-Paragraph mobilisiert zusätzlich Naturschutzverbände, die mit der reinen Anti-Jagd-Botschaft nicht erreichbar sind.
3. Gegneranalyse und vorbereitete Antworten
Gegenargument 1: «Der Aargau ist zu gross»
Was die Gegner sagen werden: Der Aargau hat 1’404 km², Genf nur 282. Das Genfer Modell sei nicht übertragbar.
Die Fakten: Die Fläche ist grösser, aber die Bevölkerung auch. Die Pro-Kopf-Kosten sind günstiger als in Genf. Die Topographie ist identisch: Mittelland. Kein einziger Aspekt des Aargauer Terrains ist anspruchsvoller als in Genf.
Kommunikative Kurzformel: «Gleiche Landschaft, weniger als die Hälfte der Kosten. Wo funktioniert es, wenn nicht im Aargau?»
Gegenargument 2: «Die Gemeinden verlieren Einnahmen»
Die Fakten: Einige tausend Franken pro Gemeinde. Kompensiert während fünf Jahren. Im Verhältnis zu den Gemeindebudgets marginal. Die Verwaltung wird einfacher.
Kommunikative Kurzformel: «Die Pachteinnahmen sind ein Bruchteil der Gemeindebudgets. Und sie werden fünf Jahre lang kompensiert.»
Gegenargument 3: «Das kostet den Steuerzahler»
Die Fakten: Unter einem Franken pro Person und Jahr. Das Zürcher Schreckgespenst von 20 Millionen wurde nie belegt. Genf macht es seit 50 Jahren.
Kommunikative Kurzformel: «Unter einem Franken. Weniger als die Hälfte von Genf. Die Zürcher 20 Millionen waren eine Erfindung.»
4. Kommunikationsstrategie: Die drei Kernbotschaften
«Genf macht es seit 50 Jahren vor.» Mehr Biodiversität, stabile Populationen, minimale Kosten, 90 Prozent Zustimmung.
«Professionell statt Hobby.» Fachpersonen statt Freizeitschützen. Im öffentlichen Interesse statt als Freizeitbeschäftigung.
«Unter einem Franken pro Person und Jahr.» Die günstigsten Pro-Kopf-Kosten aller Kantone.
5. Zeitplan und nächste Schritte
| Phase | Inhalt | Zeitrahmen |
|---|---|---|
| Komiteebildung & Textvorprüfung | Juristin/Jurist beiziehen; Komiteemitglieder gemäss kantonalem Recht mit AG-Wohnsitz rekrutieren | Monat 1–3 |
| Einreichung zur Vorprüfung | Staatskanzlei Aargau | Monat 3–4 |
| Veröffentlichung & Sammelstart | 12-Monatsfrist; Ziel: 3’500+ Unterschriften als Puffer | Monat 4 |
| Parteienkontakte & Koalitionsaufbau | SP, Grüne, GLP; Naturschutzverbände; Bibergruppen | Monat 1–12 |
| Einreichung der Unterschriften | Staatskanzlei, amtliche Überprüfung | Monat 19–21 |
| Grossratsdebatte | Parlamentarische Verankerung; Medienarbeit | Monat 22–30 |
| Abstimmungskampagne | Finale Mobilisierung, Infografiken, Medienpräsenz | Monat 30–36 |
6. Kampagnenmaterial
- Das Genf-Dossier auf wildbeimwild.com als zentrales Argumentarium.
- Die Psychologie der Jagd im Kanton Aargau als Hintergrundmaterial.
- Lokale Medien: Aargauer Zeitung, Badener Tagblatt, Lenzburger Bezirks-Anzeiger, Tele M1, Radio Argovia.
- Infografik: Biber an Aare, Reuss und Limmat als visuelles Leitelement. Kostenvergleich AG vs. GE.
7. Weiterführende Quellen
- Genfer Jagdverbot im Detail
- Wissenschaftliche Studien
- Jagd in der Schweiz
- Psychologie der Jagd im Kanton Aargau
- Jagdmythen-Faktencheck
- Wolfspolitik
- Beutegreifer
- Eidgenössische Jagdstatistik (BAFU)
- Kantonale Volksinitiative Basel-Stadt
Dieses Dokument ist ein Mustertext der IG Wild beim Wild. Er kann von Aktivistinnen und Aktivisten, Organisationen oder Initiativkomitees frei verwendet und an die Verhältnisse im Kanton Aargau angepasst werden.
Faktencheck: Die Behauptungen der Hobby-Jagd-Lobby
Die Broschüre «Die Jagd in der Schweiz schützt und nützt» von JagdSchweiz liest sich wie ein Werbeprospekt – doch die zentralen Behauptungen halten einem Faktencheck nicht stand. Zehn Narrative auf dem Prüfstand, von «staatlicher Aufgabe» über «Artenvielfalt» bis «80 % Zustimmung»: Dossier: Faktencheck JagdSchweiz-Broschüre →
