Kriminalität

Hobby-Jäger wegen tödlichem Schuss bei Volkach verurteilt

Volkach ist eine Stadt in Bayern im unterfränkischen Landkreis Kitzingen.

Im Januar 2022 wurde ein 78-jähriger Hobby-Jäger bei Volkach im Landkreis Kitzingen von einem Schuss tödlich am Kopf getroffen.

Bei einer Drückjagd wurde ein Geschoss von einem 33-jährigen Hobby-Jäger in Richtung eines Rehs abgefeuert. Dieses prallte offenbar am gefrorenen Boden ab. Die Staatsanwaltschaft stellte daraufhin einen Strafbefehl über 150 Tagessätze zu 70 Euro wegen fahrlässiger Tötung aus. Da der Hobby-Jäger den Strafbefehl nicht akzeptierte, muss er sich heute erstmals vor dem Amtsgericht Kitzingen verantworten.

PETA weist darauf hin, dass Hobbyjagende jedes Jahr mehrere Dutzend Menschen töten oder verletzen und Hunderttausenden Tieren erhebliches Leid durch Fehlschüsse zufügen. Daher fordert die Tierrechtsorganisation anlässlich des Prozessauftakts die Bundesregierung auf, ein gesetzliches Verbot der Hobbyjagd auf den Weg zu bringen.

Wie viele Lebewesen müssen noch schwer verletzt werden oder sterben, bevor die Hobbyjagd endlich verboten wird? Jahr für Jahr ereignen sich zahlreiche Tragödien, weil schießwütige Hobbyjäger verantwortungslos in der Gegend herumballern. Ein Eingreifen des Gesetzgebers ist längst überfällig.

Peter Höffken, Fachreferent bei PETA

Hintergrundinformationen

In den vergangenen Jahren sorgten bereits zahlreiche schwere Jagdunfälle für Empörung. Im Januar wurde in Lamstedt (Landkreis Cuxhaven) ein Hobby-Jäger von einem Jagdkollegen angeschossen und schwer verletzt. In Ergersheim wurde im Dezember letzten Jahres ein Mann schwer am Bauch verwundet, als ein Hobby-Jäger bei einer Bewegungsjagd stolperte und sich dadurch ein Schuss löste. Im August erlitt der Fahrer eines Maishäckslers in Bockenau ein Knalltrauma, als der Schuss eines Hobby-Jägers nur wenige Zentimeter neben ihm einschlug. Bei einer Treibjagd im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt wurde im Juli ein Hobby-Jäger bei einer Erntejagd durch einen Schuss schwer verletzt.

Jagd laut anerkannten Studien nicht notwendig

Anerkannte Studien belegen, dass aus ökologischer Sicht keine Notwendigkeit für die Hobby-Jagd besteht. So findet dem renommierten Biologen Prof. Dr. Josef Reichholf zufolge eine natürliche Regulation der im Wald wohnenden Tierpopulationen durch Umwelteinflüsse wie Witterung, Nahrungsverfügbarkeit oder Krankheiten statt.

Auch englische Fachleute kamen zu dem Ergebnis, dass sich beispielsweise Fuchspopulationen aufgrund von Nahrungsverfügbarkeit und sozialen Faktoren von selbst regulieren. Die Jagd hingegen zerstört die Alters- und Sozialstrukturen der Tierpopulationen, was bei den Überlebenden zu erhöhter Fortpflanzung führt. Verluste in der Population werden somit rasch durch Nachkommen und Zuwanderung wieder ausgeglichen oder gar überkompensiert.

Die Jagd ist unnötig, kontraproduktiv und grausam. Den rund 400.000 Hobbyjagenden in Deutschland stehen nur etwa 1.000 Berufsjägerinnen und -jäger, vor allem Forstbeamte, gegenüber.

Geldstrafe für Hobby-Jäger

Das Amtsgericht Kitzingen hat nun den Hobby-Jäger zu einer Geldstrafe verurteilt. Er muss 150 Tagessätze zu je 70 Euro bezahlen, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag, den 30.3.2023, nach der Verhandlung mitteilte.

„Es tut mir unendlich leid, ich würde es gern rückgängig machen“, entschuldigte sich Jagdpächter G. im Prozess bei der Witwe von Wolfgang B. Er habe eine Leukämie überlebt und die Jagd als seine Therapie betrachtet.

Die Anklagebehörde warf dem Schützen vor, er hätte in Richtung des Opfers keinen Schuss abgeben dürfen – schliesslich habe er gewusst, dass der 78-Jährige gefährlich nah war.

Das Gericht hatte in dem Fall ursprünglich einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung erlassen. Die darin vorgesehene Geldstrafe von 10’500 Euro belief sich auf dieselbe Höhe wie jetzt im Urteil. Gegen den Strafbefehl hatte der 33-Jährige Einspruch eingelegt, deshalb war es nun zu der Verhandlung gekommen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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