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Jagd

Hobby-Fischer quälen Mega-Wels: Bestraft

2,2 Meter lang war der Wels, den zwei Hobby-Fischer aus dem Greifensee zogen. Ihre Methoden waren illegal, sagt eine Zürcher Justizbehörde.

Redaktion Wild beim Wild — 24. September 2023

Die Fanggeschichte der beiden Hobby-Fischer wurde in den Medien breit diskutiert und verursachte eine kontroverse Debatte über den Umgang mit grossen Fischen und den Schutz der Tierwelt.

Die rechtskräftigen Strafbefehle der Staatsanwaltschaft See/Oberland zeigen, dass ihr Vorgehen beim Fang des 2,2 Meter langen Welses als tierschutzrechtlich unangemessen betrachtet wurde.

Sie schleppten das Tier stundenlang am Boot über den Greifensee und machten am Seeufer eine «Fotosession» mit dem «kapitalen Fisch».

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In den Strafbefehlen wurde festgestellt, dass die Fischer nicht angemessen ausgerüstet waren, um ein Tier dieser Grösse zu betäuben und zu töten. Anstelle dessen banden sie den Wels mit einem Seil am Boot fest und liessen ihn für mehrere Stunden erschöpft und gestresst mitschwimmen. Die Tierquälerei und Verletzung des Tierschutzgesetzes führten zu bedingten Geldstrafen und Bussen für die beiden Männer.

Für ihre Taten müssen sie nun zahlen: Beide erhalten eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen. Wegen unterschiedlicher finanzieller Verhältnisse kriegt ein Hobbyfischer einen Tagessatz von 30 Franken aufgebrummt, der andere muss einen Tagessatz von 130 Franken zahlen. Hinzu kommen die Verfahrenskosten von je 800 Franken und jeweils eine Busse von 1200 Franken respektive von 500 Franken. Einen Eintrag im Strafregister gibt es dafür auch noch. Die Strafbefehle sind nicht angefochten worden und damit rechtskräftig.

Es wird betont, dass gefangene Fische entweder unverzüglich zurückgesetzt oder unter Anwendung einer tierschutzkonformen Methode getötet werden müssen. Das Zurücksetzen eines gefangenen Fisches, auch bekannt als «Catch and Release», ist in der Schweiz nicht in allen Fällen verboten, jedoch müssen dabei bestimmte Kriterien erfüllt sein. Die beiden Hobbyfischer waren jedoch der irrigen Annahme, dass Catch and Release generell verboten sei, schreibt die nzz.ch.

Dieser Fall verdeutlicht die Notwendigkeit, sich vorher ausreichend über die geltenden Gesetze und Bestimmungen zu informieren, insbesondere wenn es um den Umgang mit Tieren geht. Tierschutz und respektvoller Umgang mit der Natur sollten immer oberste Priorität haben, um das Wohlergehen der Tiere zu gewährleisten.

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Mehr zum Thema Hobby-Jagd: In unserem Dossier zur Jagd bündeln wir Faktenchecks, Analysen und Hintergrundberichte.

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