Die Volksinitiative zur Abschaffung der Sonderjagd, lanciert aus Hobby-Jäger- und Naturschutzkreisen, war mit einer Rekordzahl von über 10’000 Unterschriften eingereicht worden. An der Urne reichte es trotzdem nicht für die Annahme: Das Begehren wurde mit 36’181 zu 30’533 Stimmen bei 49,28 Prozent Beteiligung abgelehnt.
Die Initianten wollten den zweiten Teil des zweistufigen Jagdkonzepts abschaffen, die Sonderjagd. Sie wird Ende November und Anfang Dezember durchgeführt, wenn auf der ordentlichen Jagd im September zu wenige Hirsche und/oder Rehe geschossen worden sind.
Zur Reduktion des Hirsch- und manchmal auch Rehbestandes gelten auf der Sonderjagd gelockerte Bestimmungen. Praktisch alles, was auf der Hochjagd illegal ist, ist auf der Sonderjagd erwünscht. Trächtige, führende Hirschkühe sowie Rehgeissen und ihre Jungen, ganze Sozialstrukturen werden wie in einem Blutrausch ohne Erbarmen, Respekt und Jagdethik oftmals sogar im tiefen Schnee zusammengeschossen. Mit dem Abschuss von tragenden Hirschkühen ersticken die werdenden Jungtiere (Föten) im Mutterleib. Die Initianten, nach eigenen Angaben Hobby-Jäger und Tierfreunde, sprechen deshalb von moralisch, ethisch und jagdlich verwerflichen Szenen.
Die Sonderjagd ist der Beweis, dass Jägerethik eine Fata Morgana ist.
IG Wild beim Wild
Jagd gibt vor, etwas zu sein, was es gar nicht ist. Die Hobby-Jagd wie sie heute ausgeführt wird, ist kein jahrhundertealtes Handwerk, Tradition oder Kultur.
Jagd ist sportliches Schiessen auf bewegliche, lebende Ziele in tierquälerischer Gesellschaft. Nicht selten werden die gesunden Tiere nicht richtig getroffen. Ein Jäger verpasst einem Rotwildkalb einen Bauchschuss. Alle Wildtiere im selbigen Gebiet zucken wegen des Lärm zusammen, haben Angst. Der Darm tritt aus. Vor Schmerzen gepeinigt und in höchster Todesangst flieht das Jungtier. Es beginnt eine dreiviertelstündige Hetzjagd mit Hunden. Der Darm tritt weiter aus. Er wickelt sich um die Beine des Tieres. Das Tier reisst sich selbst den ganzen Darm heraus. Der Darm zerreisst in Stücke. Die Stücke säumen seinen Fluchtweg. Die Hunde beissen das Tier am ganzen Körper. Am Ende klopft sich der Jäger dafür auf die Schulter, dass er das Tier von “seinem” Leid erlöst hat. Das sind Naturerlebnisse, die Passion, Leidenschaft des Hobby-Jägers.
Die zweistufige Bündner Jagd ist seit 1989 höchst umstritten. Die Bündner Jagd ist schweizweit die unrühmlichsten Jagdveranstaltung (jedes Jahr rund 1’000 Bussen und Anzeigen gegen Hobby-Jäger) .
2020: 1241 Anzeigen und Bussen
2019: 1104 Anzeigen und Bussen
2018: 1114 Anzeigen und Bussen
2017: 1384 Anzeigen und Bussen
2016: 1201 Anzeigen und Bussen
2015: 1298 Anzeigen und Bussen
2014: 1102 Anzeigen und Bussen
2013: 1122 Anzeigen und Bussen
2012: 1089 Anzeigen und Bussen
„Waidgerecht“ hat rein gar nichts mit Tierschutz zu tun. Die Waidgerechtigkeit der Hobby-Jäger widerspricht diametral dem Tierschutzgesetz. Waidgerecht ist vom Tierschutzgesetz ungefähr so weit entfernt, wie eine Kuh vom Fahrradfahren. Die heutige Hobby-Jagd ist im Grunde schlichtweg kriminell. Nur ist unser Rechtssystem noch nicht soweit, dies im Strafrecht zu berücksichtigen.
Initiative Wildtierschutz Schweiz
Im September 2013 begann die Unterschriftensammlung für die Volksinitiative “Für eine naturverträgliche und ethische Jagd”, welche am 12. September 2013 im Kantonsamtsblatt veröffentlicht wurde.
Die Initiative verlangt in der Form einer allgemeinen Anregung, das kantonale Jagdgesetz im Sinne der nachfolgenden Grundsätze anzupassen:
- Trächtige, führende Hirschkühe sowie Rehgeissen und ihre Jungen sind generell zu schützen.
- Fallen zum Töten und das Anfüttern von Tieren sind zu verbieten.
- Alle nicht vom Bundesrecht geschützten Vögel sind nicht jagdbar.
- Generelle Winterruhe für alle Wildtiere vom 1. November bis zum Beginn der Hochjagd.
- Im Amt für Jagd und Fischerei, sowie in der Jagdkommission müssen Tierschützer/Jäger sowie Nichtjäger paritätisch vertreten sein.
- Bei der Ausübung der Jagd gelten die Blutalkoholgrenzen gemäss der Strassenverkehrsgesetzgebung.
- Die Jagdeignung und Treffsicherheit sind periodisch zu überprüfen (analog zur Fahreignung im Strassenverkehr). Ab 2016 darf nur bleifreie Munition verwendet werden.
- Kinder bis zu 12 Jahren dürfen nicht auf die Jagd mitgenommen werden und dürfen schulisch nicht zur Jagd motiviert werden.
- Bei allen ausserordentlichen Schäden kann die Wildhut nur dann Regulierungen vornehmen, wenn alle anderen erdenklichen Schutzmassnahmen nicht zielführend sind.
Am 26. August 2014 reichte eine Vertreterin des Initiativkomitees die Initiative mit 3‘265 Unterschriften bei der Standeskanzlei ein. Die Regierung des Kantons Graubünden stellte in ihrem Beschluss vom 9. September 2014 fest, dass die Initiative mit 3’250 gültigen Unterschriften zustande gekommen sei und sie zur weiteren Bearbeitung an das Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement überwiesen werde.
Mit Botschaft vom 24. November 2015 unterbreitete die Regierung dem Grossen Rat des Kantons Graubünden die Volksinitiative “Für eine naturverträgliche und ethische Jagd.”
Hingegen beantragte die Regierung, Teile des Initiativbegehrens für ungültig zu erklären.
Der Verein Wildtierschutz Schweiz wartet nun ein Urteil des Bundesgerichts ab und will seine Initiative dann vors Volk bringen.