Graubünden verzichtet auf Weiterzug ans Bundesgericht
Graubünden akzeptiert den Stopp der Wolfsabschüsse durch das Bundesverwaltungsgericht und verzichtet auf einen Weiterzug. Die Regulierungsperiode läuft ab.
Kanton akzeptiert aufschiebende Wirkung
Der Kanton Graubünden akzeptiert die aufschiebende Wirkung der Beschwerden von drei Naturschutzorganisationen gegen die Dezimierung von Wolfsrüdeln.
Wie die Bündner Regierungsrätin Carmelia Maissen (Mitte) am 9.1.2024 erklärte, zieht der Kanton ein entsprechendes Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes nicht weiter ans Bundesgericht.
«Bis das Bundesgericht entschieden hätte, wäre der 31. Januar vorbei und damit die Regulierungsperiode», sagte die Vorsteherin des Departements für Infrastruktur, Energie und Mobilität am monatlichen Medientreffen der Bündner Regierung in Chur.
Deshalb habe der Kanton auf einen Weiterzug des Urteils verzichtet. Die Kantone Graubünden und Wallis hatten im November 2023 den präventiven Abschuss einer grösseren Zahl von Wölfen angeordnet, darunter die Eliminierung ganzer Rudel.
Naturschützer erfolgreich mit ihrer Klage
Zuvor hatten sie vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) die entsprechenden Zustimmungen erhalten, diese Beutegreifer bis Ende Januar 2024 erlegen zu können. Dagegen erhoben mehrere Naturschutzorganisationen Beschwerde.
Bundesverwaltungsgericht lehnt Aufhebung ab
Wie in der Regel üblich, hatte diese eine aufschiebende Wirkung. Die beiden Kantone stellten im Dezember das Gesuch, die aufschiebende Wirkung aufgrund des «hohen Schadensausmasses» aufzuheben. Diesem Begehren gab das Bundesverwaltungsgericht nicht statt. «Wir sind mit unserem Anliegen unterlegen», sagte dazu Maissen.
Dossier: Wolf in der Schweiz: Fakten, Politik und die Grenzen der Jagd
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