Frankreich: Leimrutenjagd auf Singvögel ist illegal
Der EuGH bestätigt: Die Leimrutenjagd auf Singvögel in Frankreich verstösst gegen EU-Recht. Tradition ist keine Rechtfertigung für Tierquälerei.
In Frankreich werden Singvögel mit Klebemasse gefangen: Die sogenannte Leimrutenjagd ist in der EU eigentlich verboten.
EuGH: Leimrutenjagd verstösst gegen EU-Recht
Die Hobby-Jagd auf Vögel mit sogenannten Leimruten verstösst grundsätzlich gegen EU-Recht. Das geht aus einem verkündeten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hervor. Es sei sehr wahrscheinlich, dass die versehentlich gefangenen Vögel irreparable Schäden erleiden würden. (Rechtssache C-900/19)

Tierschützende lehnen die Leimrutenjagd ab
Es ist verboten, Singvögel zu essen. Doch daran halten sich nicht alle. In Südfrankreich landet der Ortolan in einigen Regionen weiterhin auf dem Teller. Jedes Jahr werden schätzungsweise 30’000 Ortolane gefangen.
Das widerspricht Vogelschutzprogrammen in der EU
Dass in Frankreich nur zögerlich gegen die Wilderei vorgegangen wird, untergräbt natürlich auch teure Programme für den Vogelschutz in den anderen EU-Ländern. Auch in Italien werden Berg- und Buchfinken als Delikatessen gejagt – von über 800’000 registrierten Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jägern.
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