15. Juni 2026, 20:08

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Wald kaufen und jagdfrei halten: Wie Privateigentum zur Schutzzone für Wildtiere wird

Der EGMR hat das Recht längst bestätigt: In Deutschland möglich, in Österreich blockiert, in der Schweiz fehlt nur der politische Wille.

Ein Stück Wald kaufen, die Bäume stehen lassen, der Natur ihren Lauf lassen: Was nach einem teuren Traum klingt, ist erschwinglicher, als die meisten denken.

Ein Bericht des Schweizer Radio und Fernsehens zeigt Privatleute, die genau das tun, aus Liebe zur Natur, nicht aus Gewinnstreben. Für jagdkritische Menschen stellt sich dabei sofort die weiterführende Frage: Kann man auf dem eigenen Wald die sogenannte Hobby-Jagd — Freizeitjagd ohne existenzielle Notwendigkeit — ausschliessen und so eine echte Ruhezone für Wildtiere schaffen?

Wald kaufen ist möglich, aber selten sichtbar

Wer noch nie ein Wald-Inserat gesehen hat, ist damit nicht allein. Waldparzellen werden kaum öffentlich ausgeschrieben, der Handel läuft traditionell still über die örtlichen Revierförster, über Nachbarn und über Erbschaften. Inzwischen gibt es jedoch spezialisierte Marktplätze sowie länderübergreifende Waldbörsen für den gesamten deutschsprachigen Raum. Die Preise variieren stark, die Nachfrage übersteigt das Angebot deutlich, seit der Pandemie ist der Wunsch nach eigenem Wald spürbar gewachsen.

Wichtig zu wissen: Wer Wald kauft, erwirbt kein frei verfügbares Grundstück. Das Waldgesetz schränkt die Eigentumsrechte stark ein. Es gilt ein Bauverbot, das Betretungsrecht für die Allgemeinheit bleibt bestehen, und es kommen Bewirtschaftungspflichten hinzu. Den Wald «privatisieren» kann man also nicht. Was man jedoch erreichen kann, ist der Ausschluss der Hobby-Jagd, und genau hier wird es politisch.

Wo man Wald und Land kaufen kann

Weil Wald nur selten offen ausgeschrieben wird, lohnt sich ein gezieltes Vorgehen. Drei Wege führen am ehesten zum Ziel.

Den lokalen Forstdienst ansprechen. Der klassische und meist empfohlene Weg in der Schweiz: Die zuständige Revierförsterin oder der Revierförster der Wunschgemeinde kennt die örtlichen Besitzverhältnisse und weiss oft, wer verkaufsbereit ist. In Deutschland und Österreich übernehmen die kommunalen oder Landesforstämter eine ähnliche Rolle.

Spezialisierte Waldmarktplätze nutzen. Inzwischen gibt es Plattformen, die genau die Lücke der öffentlichen Inserate schliessen:

  • Schweiz: Wooded.ch (Waldmarktplatz mit Angeboten und Gesuchen, kostenlos für beide Seiten) und TerraWald.ch (diskrete Off-Market-Vermittlung).
  • DACH-weit: die Wald-Börse mit Angeboten und Gesuchen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.
  • https://my-forest.de/wald-kaufen/
  • Allgemeine Immobilienportale: Auf grossen Suchportalen tauchen Waldflächen meist nur als Teil grösserer Liegenschaften auf, eine Suche nach «Wald» oder «Waldgrundstück» mit E-Mail-Alarm kann sich aber lohnen.

Selbst ein Inserat schalten. Wer eine bestimmte Region im Blick hat, kann ein Gesuch in der Lokalzeitung oder in forstlichen Fachzeitschriften aufgeben. Da viele Waldbesitzer einen Bezug zur Landwirtschaft haben, sind auch landwirtschaftliche Anzeigenblätter ein sinnvoller Ort.

Ein realistischer Hinweis: Die Nachfrage übersteigt das Angebot deutlich, günstige Parzellen für wenige Franken pro Quadratmeter sind — vor allem im deutschen Raum — eher die Ausnahme als die Regel. Wer kauft, sollte sich vorab über die Pflichten als Waldeigentümer informieren, denn Geduld und Ortskenntnis sind oft wichtiger als das Budget.

Der Schlüssel: jagdliche Befriedung aus ethischen Gründen

Die rechtliche Grundlage ist längst gelegt, und zwar nicht durch ein einzelnes Urteil, sondern durch eine gefestigte Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. In gleich drei Verfahren gegen drei verschiedene Staaten kam der Gerichtshof zum selben Schluss: Chassagnou gegen Frankreich (1999), Schneider gegen Luxemburg (2007) und Herrmann gegen Deutschland (2012). Der Kern ist jedes Mal derselbe: Wer die Hobby-Jagd aus ethischen Gründen ablehnt, darf nicht gezwungen werden, sie auf dem eigenen Grund und Boden zu dulden. Eine solche Duldungspflicht verstösst gegen den Schutz des Eigentums nach der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Damit ist die menschenrechtliche Leitplanke gesetzt: Staaten sind nach der Strassburger Rechtsprechung verpflichtet, Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern eine Ausnahme aus Gewissensgründen zu ermöglichen — die genaue Ausgestaltung bleibt ihnen überlassen. Frankreich, Luxemburg, Deutschland und Portugal haben ihr Jagdrecht entsprechend angepasst. Die drei deutschsprachigen Länder ziehen daraus allerdings bis heute sehr unterschiedliche Konsequenzen.

Deutschland: der Weg steht offen

Deutschland hat reagiert. Seit Ende 2013 können Grundeigentümer nach Paragraf 6a Bundesjagdgesetz einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung von Grundflächen aus ethischen Gründen stellen. Der Weg ist in der Praxis zäh und oft langwierig, aber er existiert und führt zum Ziel, wie zahlreiche erfolgreiche Fälle zeigen.

Österreich: an der bestehenden Rechtslage festgehalten

Österreich hält bislang an der bestehenden Rechtslage fest. Der Österreichische Verfassungsgerichtshof bestätigte im Oktober 2017, dass Grundstückseigentümer die Jagd auf ihren Flächen und die Mitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft auch gegen ihre ethische Überzeugung weiter hinnehmen müssen. Ein Ausscheiden aus der Jagdgenossenschaft aus Gewissensgründen ist in Österreich nicht möglich. Betroffene Eigentümer haben deshalb Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingelegt, gestützt auf genau jene Rechtsprechung, die gegen Frankreich, Luxemburg und Deutschland bereits ergangen ist.

Schweiz: das Recht steht, der Wille fehlt

Die Schweiz ist als Vertragsstaat an dieselbe Europäische Menschenrechtskonvention gebunden wie Frankreich, Luxemburg und Deutschland. Nach heutiger Auslegung der EMRK durch den Gerichtshof soll niemand die Hobby-Jagd auf dem eigenen Grund dulden müssen, wenn er sie aus ethischen Gründen ablehnt. Zugleich hat die Schweiz einen besonders direkten Hebel: Da das Jagdrecht kantonal geregelt ist und das Bundesrecht keinen Kanton zur Einführung der Hobby-Jagd verpflichtet, genügte in Genf ein kantonaler Beschluss. Woran es fehlt, ist nicht das Recht, sondern der politische Wille, Privatwaldbesitzerinnen und Privatwaldbesitzern das Recht einzuräumen, ihre Flächen aus ethischen Gründen jagdlich befrieden zu lassen.

Wald kaufen als stiller Akt des Wildtierschutzes

Hier schliesst sich der Kreis. Wer Wald kauft, um ihn zu schützen, denkt zuerst an Bäume, an Altholz, an Biodiversität. Der konsequente nächste Schritt ist, diesen Wald auch zur jagdfreien Zone zu machen. In Deutschland ist das heute schon möglich, Österreich blockiert es noch, und in der Schweiz fehlt allein der politische Wille, ein längst anerkanntes Recht umzusetzen. Eigentum verpflichtet, heisst es. Es kann aber auch ermächtigen: zu einem Stück Land, auf dem Wildtiere endlich Ruhe finden.

Kommentar der Redaktion: Dass ein Mensch das Töten auf dem eigenen Grund ablehnen darf, hat der EGMR in drei Urteilen gegen drei Staaten unmissverständlich festgehalten. Dass Österreich seine Bürgerinnen und Bürger weiterhin zur Duldung der Hobby-Jagd zwingt und die Schweiz dieses Recht ihren Grundeigentümern vorenthält, ist ein Anachronismus, der politisch korrigiert gehört.

Vom Wald zum politischen Hebel

Wer in der Schweiz Wald besitzt und ihn jagdfrei halten will, ist nicht auf den Goodwill einzelner Behörden angewiesen, sondern kann politisch ansetzen. Die IG Wild beim Wild stellt dafür einen fertigen Mustertext bereit, der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern das Recht geben soll, ihre Flächen aus ethischen Gründen von der Bejagung auszunehmen, ausdrücklich analog zu Regelungen in mehreren EU-Staaten und dem Genfer Modell. So wird aus einer privaten Gewissensfrage ein kantonaler Vorstoss, den Parlamentarierinnen, Parteien und engagierte Privatpersonen direkt einreichen können.

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Hobby-Jäger schiesst auf Wachtel und trifft Jogger im Gesicht

Bei einer Hundeausbildung in Norditalien verfehlt ein Schrotschuss sein Ziel. Ein 68-jähriger Läufer wird neben dem Auge getroffen. Wäre er kein Hobby-Jäger gewesen, liefe längst ein Strafverfahren.

Am Sonntagmorgen, dem 14. Juni 2026, joggte ein 68-jähriger Mann gegen neun Uhr über eine Strasse bei Rosa Vecchia, einem Ortsteil von San Vito al Tagliamento in der norditalienischen Provinz Pordenone.

Es war seine gewohnte Runde. Wenige Meter neben dem Weg, auf einem als «Zona cinofila Sanvitese» ausgewiesenen Übungsgelände, trainierte ein 49-jähriger Hobby-Jäger seine Hunde. Auf dem Feld war eine Wachtel ausgesetzt, als lebendes Ziel für die Dressur.

Der Hobby-Jäger gab einen Schrotschuss auf den Vogel ab. Einige der Schrotkörner verfehlten die Wachtel und trafen den Jogger an Arm und Gesicht, eines davon dicht neben dem rechten Auge. Sanitäter des Rettungsdienstes versorgten den Mann vor Ort und brachten ihn anschliessend zur augenärztlichen Untersuchung ins Spital von Pordenone. Lebensgefahr bestand nicht, doch die Verletzung am Auge wog schwer genug, dass eine bleibende Schädigung im Raum stand. Die Carabinieri ermitteln zum Hergang und prüfen, ob die Sicherheitsvorschriften der Hundezone eingehalten wurden.

Was hatte die Wachtel «verbrochen»?

Nichts. Die Wachtel hatte keine Schuld, keinen Grund, kein Vergehen. Sie war ein lebendes Requisit, ausgesetzt, damit Jagdhunde das Aufstöbern und Apportieren üben können. Ihr Tod war von Anfang an eingeplant. Dass beim Schuss auf sie ein vorbeilaufender Mensch beinahe ein Auge verlor, ist die logische Konsequenz einer Praxis, bei der mit Schrot in der Nähe öffentlicher Wege geschossen wird.

Zweierlei Mass

Man stelle sich vor, eine Privatperson hätte am Sonntagmorgen in einem belebten Naherholungsgebiet eine Schrotflinte abgefeuert und einem Jogger die Ladung neben das Auge gesetzt. Es gäbe eine Festnahme, einen Waffeneinzug, eine Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung, vermutlich Untersuchungshaft. Würde ein Polizist im Dienst so unkontrolliert in Richtung eines Passanten schiessen, stünde eine dienstrechtliche und strafrechtliche Aufarbeitung ausser Frage.

Beim Hobby-Jäger greift ein anderer Massstab. Hier heisst es «Jagdunfall», die Waffe ist «rechtmässig erworben», das Gelände «mit Schildern ausgewiesen». Die Ermittlung läuft auf den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung hinaus, und die Erfahrung aus dem gesamten deutschsprachigen Raum zeigt, dass solche Verfahren selten ein spürbares Nachspiel haben. Das Schiessen auf lebende Tiere als Freizeitbeschäftigung geniesst einen rechtlichen und gesellschaftlichen Schonraum, den kein anderer bewaffneter Umgang mit Schusswaffen kennt.

Dieser Fall ist kein italienischer Sonderfall. Im November 2025 wurden in Grossefehn in Niedersachsen zwei Spaziergänger von Schrot einer Treibjagd getroffen. Ende November 2024 starb im waadtländischen Oulens-sous-Echallens ein 64-jähriger Hobby-Jäger durch den Schuss eines Kollegen. Die Liste verletzter und getöteter Unbeteiligter, von Spaziergängern über Radfahrer bis zu Kindern, ist lang und wird Jahr für Jahr länger. Wo zum Vergnügen von Hobby-Jägern geschossen wird, geraten zwangsläufig auch Menschen in die Schusslinie.

Die Frage ist nicht, ob solche Vorfälle «Einzelfälle» sind. Die Frage ist, warum eine Tätigkeit, die regelmässig Unbeteiligte gefährdet, weiterhin als harmloses Hobby behandelt wird, statt als das, was sie im Ergebnis ist: eine kalkulierte Gefährdung der Allgemeinheit.

Nein zur 10-Millionen-Schweiz: Was die Gegner wirklich verteidigt haben

Humanität, Wirtschaft, Bilaterale III – die drei grossen Gegenargumente und was sie verschweigen

Rund 55 Prozent der Stimmenden lehnten die Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz» am 14. Juni 2026 ab.

Noch am selben Abend traten Parteien und Bundesrat vor die Kameras. Was folgte, war politisches Framing in Reinform. Eine Analyse der Statements und der Interessen, die dahinterstecken.

«Humanitäre Tradition» – Bundesrat Jans

«Die Stimmbevölkerung bekennt sich mit ihrem Entscheid zur humanitären Tradition der Schweiz», erklärte Bundesrat Beat Jans. Das ist der stärkste Satz des Tages und der unehrlichste.

Die Abstimmenden haben faktisch primär nicht über Humanität abgestimmt. Wer Nein gestimmt hat, hat über Wirtschaftswachstum, Personenfreizügigkeit und Boden entschieden. Das Ergebnis nachträglich als moralisches Bekenntnis zu deklarieren, ist klassische Deutungshoheit im Dienst der eigenen Agenda. Die Natur hat in der Schweizer Abstimmungsdemokratie keine Stimme, keine Lobby und keinen Sitz am Tisch.

Die Alpen nehmen rund 58 Prozent der Gesamtfläche ein, beherbergen aber nur einen Viertel der Bevölkerung. Das Mittelland, das gerade 30 Prozent des Staatsgebiets ausmacht, trägt fast das gesamte Wachstum. 25 Prozent des Schweizer Bodens sind unproduktive Flächen, vornehmlich im Gebirge, weitere 30 Prozent sind bewaldet. Wer also sagt, die Schweiz habe Platz, beschreibt Berge und Gletscher. Der tatsächlich nutzbare, bebaubare und zerschneidbare Raum ist eng und er wird enger.

Die humanitäre Tradition, auf die Jans verweist, gilt für Menschen. Für die Lebewesen, die mit jedem versiegelten Quadratmeter ihren Lebensraum verlieren, gilt sie nicht.

«Signal gegen SVP» – SP und Grüne

Die SP schrieb in einer Mitteilung: «Das klare Resultat ist ein Signal an die SVP und rechtspopulistische Kräfte: Die Bevölkerung will keine neuen Schwarzenbach-Initiativen mehr.»

Grünen-Präsidentin Lisa Mazzone forderte: «Die bürgerlichen Parteien müssen nun endlich ihre langjährige Anbiederung an die menschenfeindlichen Erzählungen der SVP beenden.»

Menschenfeindlich ist ein starkes Wort. Naturfeindlich ist kein Wort, das in diesen Statements vorkommt. Weder SP noch Grüne haben im Abstimmungskampf die Frage kaum sichtbar aufgeworfen, was weiteres Bevölkerungswachstum für Wildtierkorridore, Bodenversiegelung und Biodiversität bedeutet. Der Schutz der Natur war kein Argument gegen die Initiative. Er war schlicht kein Thema.

«Vernunft statt Angstmacherei» – GLP und Mitte

GLP-Präsident Jürg Grossen liess sich zitieren: Die Bevölkerung setze «auf Vernunft statt auf Angstmacherei». Mitte-Fraktionspräsidentin Yvonne Bürgin versprach, das Wachstum besser zu steuern: «mit mehr Wohnraum, einer leistungsfähigen Infrastruktur, der besseren Nutzung des inländischen Arbeitskräftepotenzials und einer Wirtschaft, die auf Wertschöpfung statt auf reine Quantität setzt.»

«Mehr Wohnraum» bedeutet in der Schweiz: mehr versiegelte Fläche. In der Schweiz verschwindet durch Versiegelung jede Sekunde mehr als ein halber Quadratmeter Boden, rund die Hälfte davon geht auf Kosten von Landwirtschaftsflächen. Ein Versprechen, Wachstum «besser zu steuern», ohne zu benennen, was das für die Umwelt kostet, ist kein Programm. Es ist eine Beruhigungsformel.

«Schlagworte reichen nicht mehr» – FDP

FDP-Co-Präsident Benjamin Mühlemann erklärte, das «wohlfeile Bewirtschaften von Schlagworten wie Wachstumsschmerz, Wohnungsnot, Dichtestress» genüge nicht mehr. Die SVP sei nun gefordert und müsse bereit sein für Reformen.

Das ist bemerkenswert. Denn «Dichtestress» und «Zubetonierung» sind keine Schlagworte. Es sind messbare Zustände. Jedes Jahr wächst in der Schweiz eine Stadt von der Grösse Luzerns – nicht in die Höhe, sondern in die Fläche, ins Mittelland, in die letzten halbwegs zusammenhängenden Habitatstreifen. Ein Haus kann nicht unbegrenzt viele Menschen aufnehmen, ohne dass Wände weichen. In der Schweiz weichen stattdessen Natur und Artenvielfalt.

«Die Schweiz hat heute nichts zu feiern» – SVP

SVP-Präsident Marcel Dettling zeigte sich enttäuscht und wies auf den Stadt-Land-Graben hin: «Ich sehe, dass das Land zustimmt und die Städte das Land bei der Meinungsbildung einfach ausradieren.» Die Schweiz habe heute nichts zu feiern, sagte der SVP-Präsident.

In diesem Punkt hat Dettling recht – aber aus anderen Gründen, als er meint. Gefeiert wird heute eine Entscheidung, die das weitere Zuwachsen des Mittellandes absichert, die Wirtschaft beruhigt und die Bilateralen III stärkt. Was nicht gefeiert wird: dass von den überregionalen Wildtierkorridoren der Schweiz noch rund ein Drittel intakt ist. Dass 16 Prozent vollständig unterbrochen sind. Dass im Mittelland zusammenhängende Flächen im Schnitt noch 2,7 Quadratkilometer messen.

85 Millionen Tiere und es werden mehr

Es gibt eine Dimension des heutigen Abstimmungsresultats, die im gesamten Diskurs fehlte: die der Nutztiere.

2024 wurden in der Schweiz erstmals über 85 Millionen Tiere geschlachtet – ein trauriger Rekord, den die Fleischbranche selbst dokumentiert. Das sind 237’000 Tiere pro Tag, 9’876 pro Stunde, 165 pro Minute. Und die Zahlen haben sich in den letzten 20 Jahren regelrecht verdoppelt.

Der direkte Zusammenhang mit dem heutigen Nein ist arithmetisch: Mehr Menschen bedeuten mehr Fleischkonsum, mehr Nutztiere, mehr Schlachtungen. Der Pro-Kopf-Verbrauch liegt in der Schweiz bei rund 50 Kilogramm Fleisch pro Jahr. An diesem Wert ändert Bevölkerungswachstum nichts – wohl aber an der Gesamtzahl der Tiere, die dafür sterben. Unter den heutigen Rahmenbedingungen bedeutet Bevölkerungswachstum mit hoher Wahrscheinlichkeit mehr geschlachtete Tiere

Jede Tierschutzorganisation, die heute das Nein zur Initiative bejubelt, müsste diese Gleichung erklären. Wer den Schutz von Tieren als Anliegen bezeichnet und gleichzeitig ein Bevölkerungswachstum ohne Deckel befürwortet, akzeptiert stillschweigend, dass die Schlachtzahlen weiter steigen. Das ist kein moralisches Versehen. Es ist eine Entscheidung.

Die Wildtiere verlieren Lebensraum. Die Nutztiere sterben in grösserer Zahl. Und die Politiker sprechen von humanitärer Tradition.

Was in keinem einzigen Statement vorkam

Kein Ja-Komitee, keine Partei, kein Bundesrat hat heute erwähnt, was die Nachhaltigkeitsinitiative aus Sicht der Natur bedeutet hätte: weniger Druck auf Boden, Wasser, Habitatstreifen und Wildtierpopulationen. Und was das Nein bedeutet: dass dieser Druck unvermindert weitergeht, mit dem Segen von 55 Prozent der Stimmenden.

Wildtiere haben heute nicht abgestimmt. Und die Politikerinnen und Politiker, die heute von humanitärer Tradition sprechen, werden morgen über Abschusspläne für Beutegreifer entscheiden, die in einem immer kleineren Lebensraum auf immer mehr Menschen treffen.

Das ist kein Zufall. Das ist Politik.

Mehr zu Lebensraum und Wildtiermanagement im Dossier Selbstregulation von Wildpopulationen. Den Artikel zur Abstimmung aus Wildtierperspektive, den wir bereits vor dem 14. Juni veröffentlicht haben, findest du hier: 10-Millionen-Schweiz: Was Wildtiere dazu sagen würden.

Podcast-Episode: Jagd, Gewalt und Wildtiere

Wild beim Wild – wo Jagd-PR auf Fakten trifft und meistens Federn lässt.

Wild beim Wild · Podcast

Podcast-Episode: Jagd, Gewalt und Wildtiere

Wild beim Wild · 14. Juni 2026

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Fall Fabian: Hobby-Jäger führte mit Wärmebildkamera zur Kinderleiche

Im Mordprozess von Rostock belastet ein Zeuge die Angeklagte. Im Zentrum: eine nächtliche «Suche» mit jagdlicher Wärmebildtechnik.

Vor dem Landgericht Rostock läuft der Prozess um den gewaltsamen Tod des achtjährigen Fabian aus Güstrow.

Angeklagt ist die 30-jährige Gina H., die frühere Partnerin von Fabians Vater. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft soll sie den Jungen im Oktober 2025 mit mehreren Messerstichen getötet haben, um einen Konflikt in der Beziehung aus dem Weg zu räumen. Die Angeklagte schweigt zu den Vorwürfen, ihre Anwälte bestreiten eine Beteiligung. Für sie gilt die Unschuldsvermutung.

Am elften Verhandlungstag, dem 13. Juni 2026, rückte eine Aussage in den Mittelpunkt, die einen Hobby-Jäger und dessen jagdliche Ausrüstung betrifft.

Eine nächtliche «Suche» mit der Wärmebildkamera

Geladen war ein 37-jähriger Bekannter der Angeklagten, Christian D., der im selben Ort lebt und in der Freizeit der Hobby-Jagd nachgeht. Über diese Tätigkeit verfügt er über eine Wärmebildkamera, wie sie Hobby-Jäger zur nächtlichen Ortung von Wildtieren einsetzen.

Nach seiner Schilderung soll Gina H. ihm am 13. Oktober 2025 vorgeschlagen haben, gemeinsam nach dem damals vermissten Fabian zu suchen, und zwar in der abgelegenen Gegend bei Klein Upahl. Dazu soll sie gesagt haben, sie wolle nicht die Polizei anrufen und dort hinschicken. Der Zeuge packte seine Wärmebildkamera ein und fuhr mit ihr in der Dunkelheit los.

Mit der Kamera war auf dem Feld nichts zu erkennen. Der Zeuge wollte bereits weiterfahren, als die Angeklagte vorschlug, zu einem nahen Tümpel zu gehen. Sie sei zielstrebig vorangegangen, am Ufer schliesslich stehen geblieben und habe mit der Taschenlampe geleuchtet. Der Hobby-Jäger erkannte etwas Schwarzes, das er zunächst für abgelegte Rohre hielt. Die Angeklagte soll daraufhin gesagt haben, das sei Fabian.

«Schwer verständlich»: keine Meldung an die Polizei

Brisant ist der Umstand, dass diese nächtliche Begegnung am Fundort einen Tag vor der offiziellen Entdeckung der Leiche stattfand. Der Zeuge gab an, er habe danach nur noch weggewollt und nicht in die Sache hineingezogen werden wollen. Die Polizei alarmierte er nicht. Den Vorwurf, er habe der Angeklagten eine sofortige Meldung untersagt, wies er zurück.

Der Vorsitzende Richter bezeichnete es als schwer verständlich, dass der Zeuge nach dem Fund nicht selbst die Polizei rief. Ob er den Fund berührt habe, wisse er nach eigener Aussage nicht mehr genau.

Für die Anklage ist die Aussage aus einem anderen Grund bedeutsam. Die Anwältin der Mutter verwies darauf, dass sich aus dem Geschehen Rückschlüsse auf mögliches Täterwissen der Angeklagten ergeben könnten, da diese den genauen Fundort offenbar kannte, bevor die Leiche offiziell entdeckt wurde. Der Prozess wird am 16. Juni 2026 mit einem weiteren Zeugen fortgesetzt, der ebenfalls zum Tümpel geführt worden sein soll.

Einordnung: Wenn jagdliche Technik in fremde Hände gerät

Es muss klar gesagt werden, dass dieser Fall kein Jagdverbrechen ist. Die mutmassliche Tat hat mit der Hobby-Jagd nichts zu tun, der Zeuge ist nicht angeklagt, und über die Schuldfrage entscheidet allein das Gericht. Wer hier eine direkte Parallele zur Hobby-Jagd zieht, überdehnt die Faktenlage.

Trotzdem lohnt ein nüchterner Blick auf einen Randaspekt. Die Wärmebildkamera, ein Gerät, das im Umfeld der Hobby-Jagd weitverbreitet ist, wurde zum Werkzeug einer nächtlichen Aktion fernab jeder behördlichen Suche. Und ein Mensch, der über jagdliche Routine im nächtlichen Gelände verfügt, fand sich an einem Leichenfundort wieder, ohne den naheliegenden Reflex, sofort die Polizei zu rufen.

Damit reiht sich der Fall in eine Beobachtung ein, die wir in anderem Zusammenhang bereits dokumentiert haben: Erst kürzlich wurde bekannt, dass ein Hobby-Jäger in der Steiermark eine Leiche zehn Jahre lang verschwieg, um die Wildtiere im Revier nicht zu stören. Die Motivlage ist eine völlig andere, doch beide Fälle führen vor Augen, dass die Schwelle, einen Toten im Gelände der Polizei zu melden, nicht überall gleich hoch liegt.

Welche Verantwortung eine Tätigkeit voraussetzt, die mit Waffen, nächtlicher Technik und grosser Autonomie im Revier verbunden ist, bleibt eine berechtigte Frage. Vertiefende Analysen dazu finden sich in unserem Dossier zur Psychologie der Hobby-Jagd sowie in unserer Rubrik Kriminalität & Jagd.

Wenn das «Institut» die Hobby-Jagd verteidigt: ein Faktencheck

Ein vielzitierter Blogbeitrag beklagt die «Sprachlosigkeit der Jagdverbände». Wer dahintersteht und welche Argumente einer Prüfung nicht standhalten.

Unter der Überschrift «Ethik der Jagd – Sprachlosigkeit der Jagdverbände!» ist im Mai 2026 ein Beitrag erschienen, der in Jagdkreisen Beachtung findet.

Verfasst hat ihn Dr. Wolfgang Lipps, Geschäftsführer des «JUN.i Institut für Jagd, Umwelt und Naturschutz». Der Text wirft dem Deutschen Jagdverband (DJV) vor, bei der Rechtfertigung der Hobby-Jagd zu versagen, und liefert gleich selbst die vermeintlich besseren Argumente. Wir haben sie geprüft.

Das Ergebnis vorweg: Die Kritik am DJV ist bemerkenswert, weil sie aus dem eigenen Lager kommt. Die angebotene Gegenbegründung der Hobby-Jagd hält einer sachlichen Prüfung jedoch an mehreren entscheidenden Stellen nicht stand.

Wer hier spricht: kein neutrales Institut

Der Begriff «Institut» weckt Erwartungen an wissenschaftliche Unabhängigkeit. Diese Erwartung trügt. Beim «JUN.i Institut» handelt es sich um eine eingetragene GmbH mit Sitz in Liepe bei Eberswalde, gegründet 2009, deren Geschäftszweck die Erstellung von Gutachten sowie Beratungsleistungen im Bereich Jagd und Jagdrecht ist. Angeschlossen ist eine kommerzielle Unternehmensberatung. Geschäftsführer Lipps war fast fünf Jahrzehnte Wirtschaftsanwalt, ist passionierter Hobby-Jäger, Jungjägerausbilder und Autor mehrerer jagdfreundlicher Bücher.

Hier äussert sich kein neutrales Forschungsinstitut, sondern ein erklärter Befürworter der Hobby-Jagd, der von Beratung und Publikationen rund um die Hobby-Jagd auch wirtschaftlich profitiert. Wer den Begriff «Institut» liest und akademische Distanz erwartet, sitzt einer geschickten Selbstetikettierung auf.

Dasselbe gilt für die zweite Autorität, auf die sich der Beitrag stützt: das «Forum Lebendige Jagdkultur». Es klingt nach einer Denkfabrik, ist aber ein 1996 gegründeter Verein von Jagdschriftstellern, Künstlern und «Freunden der Jagd», der sich laut Satzung der Pflege der «Jagdkultur» verschrieben hat und sich ausdrücklich gegen ein nüchternes Wildtiermanagement stellt. Mitglied kann jeder werden, der sich für Jagdkultur begeistert. Auch das ist Interessenvertretung, keine Wissenschaft.

Die Zahlen: ungefähr richtig, aber irreführend gerahmt

Der Beitrag eröffnet mit dem Bild von «471’000 Menschen», die «bewaffnet in Wald und Feld umherstreifen» dürfen, als Beleg für eine angeblich «zunehmende Beliebtheit» der Jagd. Die amtliche Zahl liegt etwas niedriger: Laut Statistik des Bundeslandwirtschaftsministeriums waren 2024 rund 460’770 Personen Inhaber eines Jagdscheins.

Entscheidender ist aber, was die Zahl verschweigt. Ein Jagdschein ist ein behördlicher Befähigungsnachweis, kein Aktivitätsnachweis. Schätzungen zufolge jagen davon nur etwa 250’000 bis 300’000 Personen tatsächlich regelmässig; ein erheblicher Teil löst den Schein «auf Vorrat» oder aus anderen Gründen. Aus einer wachsenden Zahl ausgestellter Scheine eine wachsende «Beliebtheit der Jagd» abzuleiten, ist deshalb statistisch unsauber. Wer genauer hinsehen möchte, findet die Auseinandersetzung dazu in unserem Beitrag Wie viele Hobby-Jäger in Deutschland wirklich aktiv sind.

Die genannten Streckenzahlen (rund 1,3 Millionen Rehe, rund 550’000 Wildschweine im Jagdjahr 2023/24) decken sich hingegen mit den amtlichen Daten.

Denkfehler 1: Die Natur als Sittenlehrerin

Das Herzstück der Argumentation ist zugleich ihr grösster Schwachpunkt. Der Beitrag erklärt das Prinzip «Fressen und Gefressen werden» zum «Grundprinzip der Natur» und leitet daraus eine «ethisch obligate Ur-Legitimation der Jagd» ab.

Das ist ein klassischer naturalistischer Fehlschluss: Aus dem, was in der Natur geschieht, folgt nichts darüber, was der Mensch tun soll. Krankheit, Parasitismus und das Sterben von Jungtieren sind ebenfalls «Naturprinzipien», ohne dass jemand sie zu ethischen Geboten erklären würde. Wer das Töten mit dem Verweis auf den Lauf der Natur rechtfertigt, hebt zudem den eigenen Anspruch auf, den der Text wenige Absätze zuvor selbst formuliert: dass die Jagd «ethisch vertretbar» sein müsse. Ethik beginnt gerade dort, wo der Mensch sich vom blossen Naturgeschehen löst.

Hinzu kommt: Die Hobby-Jagd ist keine Nahrungsnotwendigkeit, sondern Freizeitausübung. Der Vergleich mit dem natürlichen Beutegreifer, der aus Hunger tötet, geht damit von vornherein ins Leere.

Denkfehler 2: «Am Anfang stand die Jagd» – eine überholte These

Der Beitrag stützt die Legitimation der Jagd auf eine grosse Erzählung: Vor 1,7 Millionen Jahren habe die Jagd die Menschwerdung eingeleitet («venatorische Revolution»). Im selben Atemzug räumt der Autor ein, dass «etliche Fachdisziplinen» diese sogenannte «Man the Hunter»-These kritisiert oder bezweifelt haben, rettet sie dann aber mit der Formel, sie habe «das Argument der historischen Plausibilität für sich».

Genau das ist der Punkt: Plausibilität ist kein Beleg. Die These gilt in der modernen Anthropologie als weitgehend überholt, unter anderem weil die Bedeutung des Sammelns, der Anteil von Frauen an der Nahrungsbeschaffung und die Rolle der Aas-Nutzung lange unterschätzt wurden. Selbst wenn die Erzählung stimmte, bliebe der logische Bruch: Dass unsere Vorfahren jagten, begründet kein Recht auf Freizeit-Jagd in der Gegenwart. Das ist erneut der Schluss vom Sein auf das Sollen.

Dasselbe Muster zeigt sich beim behaupteten «genetisch veranlagten Jagdtrieb»: unbelegt eingeführt und sofort wieder relativiert mit dem Eingeständnis, er könne «die Jagd an sich nicht legitimieren». Ein Argument, das sich im selben Satz selbst zurücknimmt, trägt nichts.

Denkfehler 3: Die Verfassung als einseitiger Kronzeuge

Schliesslich beruft sich der Beitrag auf das Grundgesetz: Die Jagd nehme über das mit dem Grundeigentum verbundene Jagdrecht am Schutz des Art. 14 GG teil und diene «dem Wohle der Allgemeinheit».

Diese Auslegung ist nicht falsch, aber selektiv. Der Text zitiert Art. 20a GG, der die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere unter Staatsschutz stellt, blendet aber aus, dass dieser Artikel die Eigentumsfreiheit gerade beschränken kann. Auch der zitierte Art. 14 GG enthält den Satz «Eigentum verpflichtet» und erlaubt dem Gesetzgeber, die Nutzung im Interesse des Gemeinwohls einzuschränken. Die Sozialbindung des Eigentums, die der Beitrag als Argument für die Jagd ins Feld führt, wirkt in der Realität in beide Richtungen: Sie kann die Jagd ebenso begrenzen wie ermöglichen. Aus dem Grundgesetz eine quasi unantastbare Stellung der Hobby-Jagd abzuleiten, überzieht.

Der rhetorische Rahmen

Auffällig ist schliesslich der Ton. Gegenpositionen werden als «wenig sachkundige Plattitüden und wohlfeile Leerformeln» abgetan, das Schweigen des DJV wird mit der «Verteidigungsstrategie der Bundeswehr» verglichen. Die Tierethik erscheint nur in ihrer «extremen Form» als Tierrechtsbewegung, also als Karikatur, gegen die sich bequem argumentieren lässt. Das ganze breite Feld tierethischer Positionen, das nüchtern nach der Rechtfertigung des Tötens fragt, kommt nicht vor. Und mitten in der angeblich ethischen Auseinandersetzung wirbt der Autor für das eigene Forum, das eigene Vortragspapier und ein Buch aus den eigenen Reihen.

Der Beitrag ist aufschlussreich, aber anders, als er es beabsichtigt. Er zeigt, dass selbst innerhalb der Hobby-Jägerschaft Unzufriedenheit mit der Selbstdarstellung der Verbände herrscht. Und er führt zugleich vor, woran eine Rechtfertigung der Hobby-Jagd scheitert, sobald sie über Stimmung hinausgehen soll: Sie verwechselt Natur mit Ethik, Urgeschichte mit Gegenwart und eine einseitige Verfassungslesart mit Verbindlichkeit. Ein «Institut» im Namen und ein Verein im Rücken ersetzen kein tragfähiges Argument.

Die eigentliche Frage, die der Beitrag selbst aufwirft, bleibt unbeantwortet: Warum eine Freizeitbeschäftigung, die Wildtiere tötet, in einer Gesellschaft mit gesichertem Lebensmittelangebot noch ethisch geboten sein soll. Sprachlos ist hier nicht nur der DJV, sondern auch das Institut.

Die immer gleichen Jagd-Argumente im Faktencheck

Beutetrieb, «Hobby» als Beleidigung, der teure Staatsjäger, die edle Weidgerechtigkeit: Wer die Hobby-Jagd verteidigt, greift erstaunlich oft zu denselben Argumenten. Eine Analyse zeigt, warum sie alle am selben Denkfehler scheitern.

Wer sich in sozialen Medien mit der Hobby-Jagd befasst, begegnet immer wieder denselben Verteidigungslinien.

Sie klingen unterschiedlich, manchmal philosophisch, manchmal empört, manchmal staatstragend, manchmal andächtig. Doch wer genauer hinsieht, erkennt ein Muster: Es sind im Kern wenige Argumente, und sie scheitern an erstaunlich ähnlichen Denkfehlern.

Dieser Beitrag nimmt die vier häufigsten vor, je in der Form, in der sie tatsächlich kursieren, und prüft sie an der Faktenlage. Am Ende wird deutlich, warum sie zusammengehören.

Argument 1: «Ich folge meinem Beutetrieb, das ist Natur»

Die erste Linie verlegt die Rechtfertigung in die Biologie. Sinngemäss: Der Mensch trage durch die Evolution einen genetisch verankerten Jagd- oder Beutetrieb in sich; ohne die Jagd unserer Vorfahren gäbe es uns gar nicht; also sei die Jagd etwas zutiefst Menschliches und kein Töten aus Lust.

Der Denkfehler: vom Sein auf das Sollen

Das ist ein naturalistischer Fehlschluss. Aus dem, was in der Natur geschieht oder einmal überlebenswichtig war, folgt nichts darüber, was der Mensch heute tun soll. Krankheit, Parasitismus und das Verenden von Jungtieren sind ebenso «Natur», ohne dass jemand sie zu Geboten erklärt. Dass Jagd in der Steinzeit oder Notzeiten dem Überleben diente, begründet kein Recht, heute in der Freizeit zu töten.

Bezeichnend ist, dass die Verteidiger den Unterschied selbst kennen. In einer typischen Variante heisst es, die Gefriertruhe sei gut gefüllt, man müsse gar keine Beute machen, könne bis nächste Woche warten und nicht schiessen, wenn die Bedingungen schlecht seien. Genau das widerlegt die Triebtheorie: Was sich durch Gesetz, Abschussplan und freie Entscheidung vollständig steuern lässt, ist kein Trieb, sondern eine bewusste Wahl. Und eine Wahl muss man ethisch rechtfertigen, nicht mit Genen entschuldigen.

Der zweite Trick: das Wort «jagen»

Eng damit verbunden ist eine sprachliche Volte: «Auch Jagdgegner jagen doch, nach Geld, Erfolg, Glück.» Hier wird «jagen» im übertragenen Sinn (streben) mit «jagen» im wörtlichen Sinn (ein Tier töten) gleichgesetzt. Wer nach Glück strebt, tötet niemanden. Die Gleichsetzung ist kein Argument, sondern ein Wortspiel, das vom eigentlichen Streitpunkt ablenkt.

Das unfreiwillige Eingeständnis

Am Ende widerlegt sich das Argument oft selbst. Wenn betont wird, Jagen sei «Leidenschaft» und «Passion», dann ist genau das eingestanden, was der Vorwurf meint. Leidenschaft und Passion sind starke positive Gefühle bei einer Tätigkeit. Der Streit dreht sich nie darum, ob im Moment des Schusses «Mordlust» empfunden wird, sondern darum, dass eine ganze Freizeitaktivität, in deren Zentrum das Töten steht, Vergnügen bereitet.

Argument 2: «‹Hobby-Jäger› ist nur eine Beleidigung»

Die zweite Linie dreht sich um das Wort selbst. Warum nennt man Priester ohne Weihe nicht «Hobbychristen», ehrenamtliche Politiker nicht «Hobbypolitiker», nicht ausgebildete Mütter nicht «Hobbymütter»? «Hobby-Jäger» sei reine Herabsetzung, gemünzt darauf, dem Jäger Unprofessionalität zu unterstellen.

Der Denkfehler: die schiefe Analogie

Alle Vergleichsbeispiele teilen ein Merkmal: Sie haben kein Opfer. Beten, Ehrenamt, Autofahren, Kindererziehung, das sind Tätigkeiten, die niemanden töten. Die Jagd unterscheidet sich genau hier. Das Wort «Hobby» unterstellt zudem gar nicht «du nimmst es nicht ernst», das ist ein vorgeschobener Strohmann. Es beschreibt einen Sachverhalt: eine freiwillig, in der Freizeit und zum eigenen Vergnügen ausgeübte Tätigkeit. Da heute niemand mehr jagen muss, um sich zu ernähren, treffen alle drei Merkmale zu. Der Begriff ist deskriptiv korrekt, nicht diffamierend. Wer von «Hobby-Fussballern» spricht, beleidigt auch keinen Sportler.

Wo Professionalität wirklich liegt

Der wahre Unterschied ist struktureller Natur, und er hat sehr wohl mit Professionalität zu tun, nur anders, als der Text suggeriert. Ein Hobby-Jäger kann gut ausgebildet sein und bleibt doch Amateur, weil er freiwillig, ohne Auftrag und zum Vergnügen handelt. Ein Berufswildhüter handelt im staatlichen Auftrag, weisungsgebunden, kontrolliert, rechenschaftspflichtig und nach wildbiologischen Kriterien.

Dass dieser Unterschied messbar ist, zeigen die Zahlen. Im Kanton Graubünden wurden in fünf Jahren rund 3’836 Tiere lediglich angeschossen; bei den Nachsuchen lag die Erfolgsquote teils bei nur 57 Prozent, das heisst, ein erheblicher Teil der angeschossenen Tiere wurde nie gefunden und verendete qualvoll. Und der direkte Effizienzvergleich ist drastisch: Ein professioneller Wildhüter in Genf braucht für den sanitarischen Abschuss eines Wildschweins rund 8 Stunden und maximal 2 Patronen, ein Hobby-Jäger im Kanton Zürich für denselben Abschuss 60 bis 80 Stunden und bis zu 15 Patronen. Das ist kein Werturteil, das ist ein Systemunterschied.

Die Jägersprache: Umdeutung als System

Dass die Umdeutung von Begriffen kein Zufall einzelner Verteidiger ist, zeigt die Jägersprache selbst. Über Jahrhunderte hat sich ein eigenes Vokabular entwickelt, das den Tötungsakt konsequent verschleiert: Ein Tier wird nicht getötet, sondern «erlegt»; es ist kein Lebewesen, sondern ein «Stück»; sein Blut heisst «Schweiss», seine Haut «Decke», die Summe der toten Tiere «Strecke». Ein bauchgeschossenes Reh mit heraushängenden Eingeweiden wird zum «waidwunden Stück». Diese Sprache benennt das Leid nicht, sie übersetzt es in einen geruchlosen Fachjargon. Wie in anderen abgeschotteten Milieus stiftet eine solche Gruppensprache Zusammenhalt nach innen und Distanz nach aussen, und sie erfüllt vor allem einen Zweck: Sie hält die Gefühle auf Abstand, die beim ehrlichen Satz «Ich habe ein Tier getötet» unvermeidlich wären.

Argument 3: «Staatsjäger wären teurer und schlechter»

Die dritte Linie ist die staatspolitische. Sie lautet: Das über 150 Jahre bewährte Revierpachtsystem beruhe auf unbezahltem, ehrenamtlichem Engagement; eine Verstaatlichung der Jagd koste den Steuerzahler Millionen; und ohnehin würde «kein noch so gut bezahlter Staatsjäger die Jagd gewissenhafter ausführen» als der Hobby-Jäger selbst.

Warum das kein Ehrenamt ist

Schon die Prämisse stimmt nicht. Ein Ehrenamt ist eine unentgeltliche Leistung zugunsten anderer. Die Hobby-Jagd ist das Gegenteil: Die Hobby-Jäger zahlen Pacht oder Patent, um jagen zu dürfen, und verlangen dafür eine Gegenleistung, nämlich das Töten selbst. Wer für den Zugang zu seinem Hobby bezahlt, leistet keinen Frondienst, sondern konsumiert ein kostenpflichtiges Vergnügen. Die viel beschworene «unbezahlte Arbeit» ist deshalb nicht selbstlos; sie ist der Eintrittspreis für das eigene Hobby. Ohne das Recht zu töten gäbe es diese Arbeit gar nicht. Damit fällt das Bild vom uneigennützigen Helfer in sich zusammen, noch bevor man die Kosten überhaupt aufrechnet.

Die Rechnung, die nie vorgelegt wird

Die Behauptung «Wir kosten den Staat nichts» ist eine Lüge durch Unterlassung. Die externen Kosten der Hobby-Jagd werden nie bilanziert. In der Schweiz ereignen sich jährlich rund 20’000 Wildunfälle mit geschätzten Versicherungskosten von rund 76 Millionen Franken, getragen über die Kaskoprämien aller Autofahrenden. Der Jagddruck erhöht die Fluchtdistanz der Tiere und verschärft diese Unfälle nachweislich. Jagdunfälle schlagen mit rund 300 anerkannten Fällen und etwa 3,6 Millionen Franken pro Jahr zu Buche, finanziert über die Unfallprämien aller Arbeitnehmenden, und das ist nur die Untergrenze, weil pensionierte Jäger, die grösste Risikogruppe, in der Statistik fehlen. Die Jagdverwaltung des Kantons Zürich schreibt jährlich rund 600’000 Franken Defizit.

Hinzu kommen Posten, die in keiner Jagdbilanz auftauchen. Rund die Hälfte der Schweizer Wälder sind Schutzwald; Bund, Kantone und Nutzniesser geben jährlich etwa 150 Millionen Franken für deren Pflege aus, und ein erheblicher Teil davon entfällt auf Verbissschäden, die der Jagddruck nachweislich verschärft, statt sie zu mindern. Dazu die Umweltbelastung durch bleihaltige Munition, die Böden, Gewässer und das Wildbret selbst kontaminiert.

Und schliesslich: Was sich nicht in Franken fassen lässt: Menschen sterben. Das betrifft nicht nur die direkten Jagdunfälle und die über 2’400 Wildunfälle mit Personenschaden, die allein in Deutschland jährlich registriert werden. Es betrifft auch eine Dimension, für die es bezeichnenderweise keine Statistik gibt: Tötungsdelikte mit Jagdwaffen. Die amtlichen Erhebungen schlüsseln Tatwaffen nicht danach auf, ob es sich um eine Jagdwaffe handelte, weshalb niemand die Gesamtzahl kennt. Was kriminologisch hingegen gut belegt ist: Eine Schusswaffe im Haushalt erhöht das Risiko vollendeter Beziehungstötungen und Suizide deutlich. Jagdwaffen gehören zu den grössten Gruppen legal und privat gelagerter Schusswaffen im DACH-Raum. Die in den Medien dokumentierten Fälle, in denen Hobby-Jäger mit ihrer legalen Waffe Partnerinnen, Familienangehörige oder sich selbst töteten, sind damit die sichtbare Spitze einer Dunkelziffer. Dass diese Todesfälle nirgends als Folgekosten der privaten Waffenhaltung erfasst werden, ist selbst Teil des Problems. Wer von einem System spricht, das «nichts kostet», blendet all das aus.

Dem steht das Genfer Modell gegenüber: Seit 1974 managen dort wenige professionelle Wildhüter die Wildtiere ganz ohne Hobby-Jagd, für rund eine Million Franken im Jahr, inklusive Wildschäden. Das entspricht etwa einer Tasse Kaffee pro Einwohner. Wildschäden vergleichbar, Biodiversität höher: Der Feldhase erreicht in Genf 17,7 Tiere pro 100 Hektar, in Zürich nur 1,0. Das «zu teuer»-Argument kehrt sich damit nicht nur um, es zerfällt: Die Hobby-Jagd ist nicht das günstige, sondern das teure System, dessen Rechnung nur jemand anderes bezahlt.

Der Denkfehler: die Verfassungsfeind-Unterstellung

Am heikelsten ist der Schluss des Arguments. Wer das Jagdrecht ändern wolle, müsse sich «fragen lassen, ob er auf dem Boden unserer freiheitlich-demokratischen Rechtsordnung steht». Das ist sachlich falsch und rhetorisch gefährlich. Das Jagdrecht ist einfaches Gesetzesrecht; es per demokratischer Mehrheit zu ändern, ist der Normalfall der Demokratie, nicht ihr Gegenteil. Auch das Eigentum, auf das sich Hobby-Jäger berufen, steht unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der Sozialpflichtigkeit (in Deutschland Art. 14 Abs. 2 GG: «Eigentum verpflichtet»). Wer eine Gesetzesreform fordert, nutzt die Rechtsordnung, er greift sie nicht an. Den gleichen Mechanismus zeigt der oft bemühte DDR-Vergleich: Staatlich organisiertes Wildtiermanagement existiert heute in zahlreichen Demokratien, der Verweis auf ein totalitäres System soll den Vorschlag diskreditieren, statt ihn zu widerlegen.

Argument 4: «Weidgerechtigkeit, der Jäger ehrt das Geschöpf»

Die vierte Linie ist die leiseste und wirkungsvollste. Sie kommt ohne Polemik aus und beruft sich auf einen berühmten Vers von Oskar von Riesenthal (1830 bis 1898): «Das ist des Jägers Ehrenschild, dass er beschützt und hegt sein Wild, weidmännisch jagt, wie sich’s gehört, den Schöpfer im Geschöpfe ehrt.» Die Verteidigung lautet: Nicht der Schuss stehe an erster Stelle, sondern das Beschützen und Hegen; Weidgerechtigkeit sei eine innere Haltung von Demut und Ehrfurcht, die das Wild als Lebewesen mit Eigenwert achte.

Der Denkfehler: das Ideal als Beweis für die Praxis

Der Vers stammt aus dem späten 19. Jahrhundert, der Blütezeit der bürgerlichen Jagdromantik. Er beschreibt ein Ideal, kein Verhalten. Aus der Schönheit eines Selbstbilds folgt aber nichts über die Wirklichkeit. Man kann jede Tätigkeit über ihr edelstes Ideal rechtfertigen; entscheidend ist, ob die Praxis ihm entspricht. Und genau dieser Frage weicht das Argument aus. Die dokumentierte Realität, also angeschossene und nie gefundene Tiere, über 1’000 Anzeigen pro Jahr allein in Graubünden wegen Fehlverhalten der Hobby-Jäger, fehlende Promillegrenzen auf der Jagd, steht in offenem Widerspruch zu «beschützt und hegt sein Wild».

Die Umdeutung von «Hege»

Auch hier trägt ein wohlklingendes Wort die Last. «Hege» meint im Jagdkontext nicht Schutz vor dem Tod, sondern die Pflege eines bejagbaren Bestands, historisch samt Fütterung zur Bestandssteigerung und Bekämpfung konkurrierender Beutegreifer. «Hegen» und «Schützen» werden gleichgesetzt, sind aber das Gegenteil: Wer hegt, bewirtschaftet das Wild für den späteren Abschuss, indem er zum Beispiel auch die Beutegreifer bekriegt.

Der Selbstwiderspruch im Pathos

Am tiefsten reicht der Bruch in der gefeierten Schlusszeile. Wer im Tier ein Lebewesen mit Eigenwert und Anspruch auf Ehrfurcht erkennt, müsste daraus folgern, es nicht zum Vergnügen zu töten, nicht, es besonders ehrfürchtig zu töten. Das Argument übernimmt die Prämisse der Tierethik und zieht die entgegengesetzte Konsequenz. Die religiöse Aufladung überdeckt diesen Widerspruch mit Pathos, statt ihn aufzulösen. Und indem Weidgerechtigkeit zur «inneren Haltung» erklärt wird, verschiebt sich die Debatte von überprüfbarem Verhalten auf nicht überprüfbare Gesinnung, die sich jeder Faktenkontrolle entzieht. Dass es Jäger gibt, die diese Haltung aufrichtig meinen, ändert nichts an der Lücke: Eine gute Gesinnung bewahrt das fühlende Tier nicht davor, ohne Notwendigkeit zu sterben.

Das Märchen vom gesunden Wildfleisch

Hobby-Jäger und ihre Verbände verbreiten hartnäckig das Bild, Wildfleisch sei das gesündeste und natürlichste Lebensmittel überhaupt. So schreibt etwa Jagd Schweiz auf seiner Website, Reh, Hirsch und Wildschwein seien «viel gesünder und naturbelassener als jedes andere Fleisch». Was als Qualitätsversprechen klingt, ist in Wahrheit ein Marketingargument ohne wissenschaftliche Grundlage.

Die Realität sieht anders aus. Wildtiere bewegen sich in Landschaften, die durch Verkehr, Industrie, Landwirtschaft, PFAS-Chemikalien, Pestizide und Schwermetalle belastet sind. Niemand weiss exakt, was die Tiere fressen, welchen Giftstoffen sie ausgesetzt sind und wie mit kranken oder belasteten Tieren umgegangen wird. Eine Bio-Zertifizierung ist für Wildfleisch strukturell unmöglich: Es ist ein unkontrolliertes Naturprodukt, kein kontrolliertes Lebensmittel.

Ein besonders gravierendes Problem ist die Bleimunition. Wird ein Tier mit bleihaltiger Munition geschossen, zerlegt sich das Geschoss in zahlreiche kleine Fragmente, die sich im Gewebe verteilen und selbst mit sorgfältigem Zuschneiden häufig nicht vollständig entfernt werden können. Untersuchungen zeigen mittlere Bleigehalte von rund 5,2 ppm in Wildtierkörpern — etwa das 14-Fache der früheren EU-Annahmen. Für Blei gibt es keinen sicheren Schwellenwert: Jede Aufnahme ist potenziell schädlich.

Der Schweizer Tierschutz STS liess Wildfleischprodukte aus einheimischer Hobby-Jagd auf ihren Bleigehalt untersuchen: In 5 von 13 Proben wurde Blei über dem Richtwert festgestellt, zwei Proben überschritten den für Schlachttiere geltenden Grenzwert von 0,1 mg/kg fast um das Zwei- beziehungsweise Vierfache. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) warnt ausdrücklich vor einem erhöhten Risiko für Personen, die wöchentlich Wild essen, insbesondere in Hobby-Jäger-Haushalten, wo gemäss Schweizer Studien bis zu 90 Portionen Wildfleisch pro Jahr verzehrt werden. Kleine Kinder, Schwangere und Frauen mit Kinderwunsch sollten laut BfR auf mit Bleimunition erlegtes Wild vollständig verzichten.

Hinzu kommen Zoonosen wie Trichinose, Hepatitis E und Salmonellosen, die beim Verzehr von rohem oder unzureichend gegartem Wildfleisch übertragen werden können. Frankreichs Lebensmittelbehörde ANSES empfiehlt, den Verzehr von Wildfleisch auf maximal dreimal jährlich zu beschränken, und rät Schwangeren sowie Kindern grundsätzlich davon ab.

Wer Wildfleisch als «bio», «gesund» oder «natürlich» vermarktet, ignoriert diese wissenschaftlich belegten Risiken. Das ist keine Meinung, es ist Lobbyarbeit.

Das gemeinsame Muster

Stellt man die vier Argumente nebeneinander, treten dieselben Mechanismen hervor.

Erstens der naturalistische Fehlschluss: Aus Trieb, Urgeschichte oder «so war es immer» wird ein Sollen abgeleitet. Zweitens die Umdeutung von Begriffen: «jagen» wird zur Metapher, «Hobby» zur angeblichen Beleidigung, «Hege» zum Synonym für Schutz, «Ehrenamt» für ein bezahltes Hobby, damit der eigentliche Streitpunkt, das freiwillige Töten, aus dem Blick gerät. In der Jägersprache ist diese Umdeutung sogar zum festen System geworden, das den Tötungsakt durchgängig in Fachjargon übersetzt. Drittens der Strohmann: Der Gegenseite wird ein Vorwurf untergeschoben, den sie nie erhoben hat («Du unterstellst Unprofessionalität», «Beamte dürfen keinen Spass haben»), um ihn bequem zu widerlegen. Viertens die Flucht ins Ideal und in die Gesinnung: Statt der überprüfbaren Praxis wird das schöne Selbstbild (Weidgerechtigkeit, Ehrfurcht) zum Massstab erhoben, das sich nicht widerlegen lässt. Und fünftens, zunehmend, die Delegitimierung der Kritik selbst, bis hin zur Unterstellung, wer die Hobby-Jagd hinterfrage, stehe ausserhalb der demokratischen Ordnung.

Auffällig ist auch, woran es durchweg fehlt: an Belegen. Wo die Verteidiger mit Gefühl, Tradition und Pauschalbehauptungen arbeiten («niemand macht es besser als wir»), steht auf der Gegenseite eine dokumentierte Faktenlage, von der Trefferquote in Graubünden über den niederländischen E-Screener, bei dem rund ein Fünftel der getesteten Waffenbesitzer im Hobby-Jäger-Milieu die psychologischen Mindeststandards nicht erfüllte, bis zur 50-jährigen Bilanz des Genfer Modells.

Die immer gleichen Argumente sind kein Zufall, sondern ein geschlossenes rhetorisches Repertoire. Es soll eine Freizeitbeschäftigung, die Wildtiere tötet, als naturgegeben, sprachlich harmlos, staatstragend und sittlich erhaben erscheinen lassen. Sobald man die Begriffe entwirrt und die Zahlen danebenlegt, bleibt die Frage, der alle vier Argumente ausweichen: Warum soll in einer Gesellschaft mit gesichertem Lebensmittelangebot das Töten von Wildtieren als Hobby noch gerechtfertigt sein, wenn professionelles Wildtiermanagement nachweislich tierschonender, sicherer und günstiger funktioniert?

Mehr zu den einzelnen Punkten in unserem Dossier zur Jagd, insbesondere zur Vollkostenrechnung der Hobby-Jagd, zum Begriff Hobby-Jäger, zur Jägersprache, zur Initiative Wildhüter statt Jäger sowie zu unserer Dokumentation von Kriminalität und Jagd.

Jäger liess Toten ein Jahrzehnt im Wald liegen, um die Wildtiere nicht zu stören

In der Steiermark lag ein toter Radfahrer rund ein Jahrzehnt nahe einer Wildfütterung. Der Jäger kannte den Fund und meldete ihn nicht. Selbst die Jagdpresse verurteilt ihn scharf.

In einem Waldstück im Bretsteingraben im steirischen Bezirk Murtal lag rund ein Jahrzehnt lang die Leiche eines Mannes, nur wenige Meter von einer Wildfütterung entfernt.

Der zuständige Eigenjagdbesitzer hatte den Toten samt Fahrrad nach Angaben des Landeskriminalamts Steiermark bereits 2014 oder 2015 entdeckt. Gemeldet hat er den Fund nicht. Seine Begründung gegenüber den Ermittlern: Er habe die Wildtiere in seinem Revier nicht stören wollen.

Erst im Mai 2025, als der Grossgrundbesitz übergeben werden sollte, erstattete der Hobby-Jäger Anzeige, also etwa elf Jahre nach dem Fund. Seither ermittelt das LKA Steiermark in einem Fall, den die Behörden selbst als ungewöhnlich bezeichnen.

Ein Revier, wichtiger als ein Menschenleben

Die Faktenlage, die die Polizei über die Austria Presse Agentur verbreitet hat, ist eindeutig. Es geht nicht um ein Übersehen, sondern um ein bewusstes Schweigen über Jahre. Der Hobby-Jäger hatte das Fahrrad der Marke Cube sogar schon vor der Leiche entdeckt, mitgenommen und witterungsgeschützt an seinem Hof untergestellt. Den Toten liess er liegen.

Das Motiv ist der eigentliche Skandal. Wer ein Revier bewirtschaftet, kennt dort jede Fährte und jede Veränderung. Dass ausgerechnet die ungestörte Hobby-Jagd schwerer wog als die Meldung eines Leichenfunds, sagt etwas über eine Prioritätensetzung aus, die weit über diesen Einzelfall hinausweist. Zehn Jahre lang blieb einem Verunglückten ein würdiges Begräbnis verwehrt. Zehn Jahre lang konnten mögliche Angehörige keinen Abschied nehmen und keine Gewissheit erlangen.

Auch die Jagdpresse distanziert sich

Bemerkenswert ist, wie deutlich die Kritik aus den eigenen Reihen ausfällt. Der Chefredakteur des deutschen JÄGER-Magazins, Christian Schätze, kommentierte den Fall mit ungewöhnlicher Schärfe und kam zum Schluss, der Mann sei alles, nur kein Jäger. Laut dem Magazin soll der Eigenjagdbesitzer sogar dann geschwiegen haben, als seine Tochter nach der Erlegung eines Hirsches über die Schuhe des Verstorbenen stolperte. Diese Angabe stammt aus dem Kommentar der Jagdpresse und ist bislang nicht von den Ermittlern bestätigt.

Genau hier liegt der Punkt, den die IG Wild beim Wild seit Jahren benennt. Es geht um ein System, in dem das Revier, die Strecke und die ungestörte Bejagung einen Stellenwert einnehmen können, der jedes Mass verliert. Wenn ein Hirsch wichtiger wird als ein toter Mensch im eigenen Wald, ist das die Eskalationsstufe eines Denkens, dessen mildere Formen im Revieralltag verbreitet sind.

Die offenen Fragen

Die Identität des Toten ist bis heute ungeklärt. Es handelt sich um einen Mann zwischen 40 und 60 Jahren. DNA-Analysen, forensische Gutachten und internationale Abgleiche mit Vermisstendatenbanken blieben erfolglos. Der Schädel des Mannes fehlt. Ein Fremdverschulden kann die Polizei nicht ausschliessen, konkrete Hinweise darauf gibt es bislang aber nicht. Durch das jahrelange Schweigen dürften wichtige Spuren unwiederbringlich verloren sein.

Die heisseste Spur führt nach Deutschland: Das an der Leiche gefundene Radtrikot wurde im Raum Bremen von der mittlerweile aufgelösten National Cycling Academy an Teilnehmer von Spinning-Kursen ausgegeben. Das LKA Steiermark hofft auf Hinweise aus der Bevölkerung, insbesondere von Menschen, die seit Jahren einen Angehörigen vermissen.

Für die IG Wild beim Wild ist dieser Fall ein extremes, aber kein isoliertes Beispiel. Er wirft die Frage auf, welches Verantwortungsbewusstsein eine Tätigkeit voraussetzt, die mit Waffen, Wildtieren und grosser Autonomie im Revier verbunden ist. Wer mehr über die strukturellen Hintergründe erfahren möchte, findet vertiefende Analysen in unserem Dossier zur Psychologie der Hobby-Jagd sowie zur Wilderei und Jagdkriminalität in der Schweiz.