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Jagd

Bundesrat will Schutz von Wolf und Bär lockern

Der Bundesrat wollte 2016 den Schutz von Wolf, Bär und anderen geschützten Tierarten lockern. Was als Vernehmlassung begann, führte über das Volks-Nein von 2020 bis zur präventiven Rudelregulierung ab 2025. Der ganze Bogen.

Redaktion Wild beim Wild — 24. August 2016

Er schlägt vor, dass der Tierbestand dezimiert werden darf, sofern die Wildtiere grossen Schaden anrichten, Menschen gefährden oder die Artenvielfalt bedrohen.

Probleme gibt es, seit Grossraubtiere Lebensraum in der Schweiz zurückerobern. Vor allem die Tierhalter im Berggebiet haben Mühe mit dem Wolf, da immer wieder Tiere gerissen werden. Bären bereiten vereinzelt Probleme, weil sie die Scheu verlieren und sich Siedlungen nähern. Eine Revision des Jagdgesetzes soll diese Konflikte entschärfen. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Vernehmlassung dazu eröffnet.

Neu sollen die Behörden nicht nur einzelne Tiere geschützter Tierarten zum Abschuss freigeben können, sondern die Dezimierung ganzer Bestände erlauben können. Bedingung wäre, dass die Tiere Lebensräume oder die Artenvielfalt bedrohen, Menschen gefährden oder grossen Schaden anrichten, der mit zumutbarem Aufwand nicht abzuwenden ist.

Auch die Zuständigkeiten würden neu verteilt. Heute muss das Bundesamt für Umwelt (BAFU) einen Abschuss bewilligen. In Zukunft würde der Bundesrat jene Tierarten bezeichnen, deren Bestand reguliert werden darf. Der Entscheid, ob die geschützten Tiere tatsächlich erlegt werden dürfen, würde dann bei den Kantonen liegen. Ein konkreter Schaden müsste nicht mehr nachgewiesen werden. Die Population darf durch die Abschüsse jedoch nicht gefährdet werden.

Der Wolf wird im Gesetzesentwurf ausdrücklich erwähnt, obwohl er gemäss Berner Konvention zu den streng geschützten Tierarten gehört. Ausnahmen sind aber möglich im Interesse der öffentlichen Sicherheit oder zur Verhütung ernster Schäden. Der Bundesrat hat bereits 2013 die Zusicherung eingeholt, dass eine Bestandesregulation unter bestimmten Umständen mit dem Abkommen vereinbar wäre.

Mit der Revision des Jagdgesetzes sollen auch die Schonzeiten angepasst werden. Allen einheimischen Arten soll eine Schonzeit gewährt werden, während gebietsfremde Arten wie Damhirsch, Sika und Mufflon ganzjährig gejagt werden dürften. Die Schonzeiten von Wildschwein und Kormoran würden gemäss dem Entwurf gekürzt. Neu unter Schutz stehen würden das Rebhuhn und der Haubentaucher, während die Saatkrähe neu gejagt werden dürfte.

Schliesslich schlägt der Bundesrat eine gewisse Vereinheitlichung bei der Jagdberechtigung vor. Diese wird weiterhin von den Kantonen erteilt und ermöglicht die Ausübung der Jagd in einem Kanton. Voraussetzung ist eine bestandene Jagdprüfung. Die Prüfungsgebiete, Arten- und Lebensraumschutz, Tierschutz sowie Umgang mit Waffen und Treffsicherheit sollen neu inhaltlich vereinheitlicht und von den Kantonen gegenseitig anerkannt werden.

Die Revision ist durch verschiedene Vorstösse aus dem Parlament ausgelöst worden. Darunter sind die Motion Engler, die eine Bestandesregulation verlangt, oder die Motion Fournier, die eine Anpassung der Berner Konvention zum Ziel hat.

Wie es weiterging: Zehn Jahre Streit um das Jagdgesetz

Aus der 2016 eröffneten Vernehmlassung wurde ein Jahrzehnt politischer Auseinandersetzung. Am 23. August 2017 verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zur Teilrevision des Jagdgesetzes. Das Parlament lockerte den Schutz des Wolfes in der Folge stärker, als der Bundesrat ursprünglich vorgeschlagen hatte. Umwelt- und Tierschutzverbände ergriffen das Referendum, das mit rund 58’000 Unterschriften zustande kam.

Am 27. September 2020 lehnte die Schweizer Stimmbevölkerung das revidierte Jagdgesetz an der Urne ab. Damit blieb es vorerst bei den bisherigen Regeln im Umgang mit dem Wolf. Der Streit war damit aber nicht beendet: Gestützt auf die Motion Engler brachte das Parlament eine erneute Revision auf den Weg, die diesmal ohne Referendum blieb.

Seit dem 1. Februar 2025 ist die präventive Regulierung ganzer Wolfsrudel möglich, noch bevor ein Schaden entstanden ist. Genau jene Ausweitung von einzelnen Tieren auf ganze Bestände, die der Bundesrat 2016 erstmals vorgeschlagen hatte, ist damit geltendes Recht geworden. Im Monitoringjahr 2025/26 wurden in der Schweiz rund 43 Rudel und etwa 350 Wölfe nachgewiesen, zugleich wurden zwischen Februar 2025 und Januar 2026 insgesamt 89 Wölfe geschossen, oft Jungtiere.

Der Druck auf den Schutzstatus hält an. Am 24. Juni 2026 eröffnete der Bundesrat eine weitere Vernehmlassung, mit der Problemwölfe künftig ganzjährig und auch in eidgenössischen Jagdbanngebieten abgeschossen werden könnten, selbst während der Fortpflanzungszeit von Februar bis Mai. Die Vernehmlassung läuft bis zum 16. Oktober 2026. Was 2016 als «Entschärfung von Konflikten» begann, hat sich zu einer schrittweisen Absenkung des Schutzes für Beutegreifer entwickelt. Wie sich die Rückkehr des Wolfes für die Natur auswirkt, zeigt der Beitrag «Ohne Wolf kein Wald: Was Beutegreifer für die Schweiz bedeuten». Wie fragwürdig viele der angeführten Rissvorwürfe sind, beleuchtet «Wolf oder Hund? Warum viele ‹Wolfsangriffe› nie bewiesen sind».

Mehr zum Thema Hobby-Jagd: Im Dossier Rolle und Kritik der Hobby-Jäger beleuchten wir Ausbildung, Macht und Selbstbild der Hobby-Jäger.

Alle Beiträge werden von der IG Wild beim Wild sowie von externen Co-Autorinnen und Co-Autoren verfasst. Recherche, Strukturierung und redaktionelle Prozesse können dabei durch KI-gestützte Werkzeuge unterstützt werden.

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