Jagd

Bayrische Wildtierkiller: Staatsforst terrorisiert Tierrechtlerin

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Der Tierrechtlerin Elisa Liebl wird vorgeworfen, dass sie die Persönlichkeitsrechte und die Ehre eines Jägers verletzt hätte, da sie alle bayrische Wildtierkiller einer Drückjagd als Mörder bezeichnet hat. Dies, weil sie ihr Video von einer Demo gegen die Drückjagd in Bayern folgendermassen benannte: „Jäger verleugnen, dass sie Mörder sind – Demo gegen Treibjagd bei Emmerting“.

Die Demonstrantin filmte am 18.12.2019 eine Diskussion mit einem Jäger vor der leidigen Jagd und stellte dieses Video unverpixelt ins Internet, was nach §23 des Urheberrechtsgesetz kein Problem sein sollte.

Ein Jäger fühlte sich in seiner persönlichen Ehre verletzt und schaltete seinen Anwalt ein. Und das, obwohl der Jäger nie alleine auf dem Video zu sehen war.  Der Richter und der Rechtsanwalt des Jägers sind auf der Seite des Jägers und versuchen nun gegen die Tierrechtsaktivistin vorzugehen und für eine Sache zu bestrafen, die laut Gesetz eigentlich nicht verboten ist.

Schliesslich herrscht in Deutschland freie Meinungsäusserung. Aber dies gilt anscheinend nicht, wenn sie im Zusammenhang mit Jägern und einer Drückjagd geschieht. Der Richter lehnte sogar den Antrag auf Prozesskostenhilfe ab, weil die Aktivistin keine Chance hätte, den Fall zu gewinnen.

Das Gesetz müsste eigentlich auf der Seite von Elisa Liebl stehen!

  1. Kunsturheberrechtsgesetz: Auf Versammlungen wie Demonstrationen darf gefilmt werden. Öffentliches Interesse ist höher als das Interesse des Antragstellers am Schutz seines Bildes.
  2. Grundgesetz Meinungsfreiheit, Pressefreiheit: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äussern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. 

Aber viele Richter sind auch Hobby-Jäger und drehen sich die Gesetze, so wie sie es brauchen!

Bayrische Wildtierkiller die sich an einer Drückjagd, Treibjagd oder Hetzjagd beteiligen, müssen zu ihren Taten stehen und es aushalten, dass sie von der Gesellschaft als Mörder bezeichnet werden“, findet Elisa Liebl.

Ein Berufsjäger des BaySF packt aus

Der gefilmte Jäger arbeitet bei dem Unternehmen Bayrischen Staatsforsten im Forstbetrieb Wasserburg als Forstwirtschaftsmeister. Er bildet zur Zeit 8 junge Menschen zum Forstwirt aus. Der bayrische Wildtierkiller meint, er hätte Verantwortung, Vorbildfunktion und Fürsogepflichten gegenüber seinen Auszubildenden. 

Was die bayrischen Staatsforsten betreiben, kann jedoch nicht nur als vorbildlich bezeichnet werden. Es geht eher darum, so viele Tiere wie möglich zu erschiessen, um aus dem Wald möglichst viel Profit zu schlagen, erklärt Elisa Liebl. Dabei vergessen sie, dass der Wald uns allen (Mensch und Tier) gehört und jeder ein Recht darauf hat, ihn unversehrt zu betreten.

“Zu diesem Zeitpunkt ahnte Jörg Finze nicht, dass er in den kommenden Jahren Zeuge einer unsäglichen und brutalen Jagdpraxis würde, dass er seine ethischen Massstäbe brechen und gesetzliche Grenzen überschreiten würde. 2019 kehrte er dem Freistaat den Rücken mit dem Wunsch, nie wieder Berufsjäger sein zu müssen.”

Jörg Finze

Unter folgendem Link erfahren sie nur den Gipfel des Eisbergs, was im Unternehmen BaySF vertuscht und verheimlicht wird.

Ungeachtet des Tierschutzgesetzes begehen Jäger unter Ausschluss der Öffentlichkeit abscheuliche Tierquälereien. Bei Treib- und Drückjagden werden die Wildtiere von Treibern und ihren Hunden in Todesangst versetzt und vor die Flinten der Schützen getrieben. Nur wenige treffen beim ersten Schuss auf die um ihr Leben rennenden Tiere. Nicht ohne Grund gibt es im Jägerlatein den Begriff der „Nachsuche“ für angeschossene Tiere. Laut der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz sterben insbesondere bei Drückjagden bis zu 70 Prozent der Wildtiere nicht sofort. Mit zerschossenen Knochen und heraushängenden Innereien flüchten die Tiere, quälen sich oft tagelang und sterben einen qualvollen Tod.

Der Gerichtstermin und eine Petition

Es werden Zeugen gesucht, die bei der Drückjagd vom 28.12.19 aussagen, um zu beweisen, dass es sich nicht um eine Drückjagd gehandelt hat, sondern eine Treibjagd oder Hetzjagd, die auf Rehe verboten sind.

Die Aktivistin erhielt am 13.01.20 eine einstweilige Verfügung. Sie soll bis zu 250’000 € Ordnungsgeld zahlen oder 6 Monate Ordnungshaft, sollte sie weiterhin über die Drückjagd (Treibjagd) am 28.12.2019 im Zusammenhang mit Bildern von dem Jäger etwas veröffentlichen. Ausserdem hätte sie die Rechtsanwaltskosten und Schmerzensgeld zahlen sollen.

Am 27.1.20 erhielt sie den dazugehörigen Beschluss – allerdings ohne richterliche Unterschrift. Gegen diesen legte sie Widerspruch ein.

Am 10.2.20 werden der Demonstrantin Ordnungsmittel angedroht. Sie hatte zwar nochmal über die Jagd berichtet, aber niemals den Namen des Jägers oder sein Foto verwendet.

Gerichtsverhandlung im Landgericht Traunstein, Herzog-Otto-Str.1, im Sitzungssaal B40, EG am 18.6.2020, um 11:30.

Petition unterschreiben: EIN MÖRDER IST AUCH, WER EIN TIER GRAUSAM ODER MIT GEMEINGEFÄHRLICHEN MITTELN TÖTET

2 Kommentare

  1. Jürgen Gerlach

    Ja, es ist so: Jäger sind Tiermörder!

  2. Bernd Fels

    Warum zahlen diese Tiermörder enorme Summen um sogar im Ausland eingeladen zu werden um teilweise sogar GESCHÜTZE Tiere zu ermorden?