Jagdgesetz

Bauernfängerei des Bundesrates nicht auf den Leim gehen

Das missratene Jagdgesetz bringt wildlebende Tierarten noch stärker in Bedrängnis. Geschützte Tiere können abgeschossen werden, ohne dass sie je einen Schaden angerichtet haben. Selbst in Wildtierschutzgebieten wird geschützten Tieren nachgestellt. Statt den Umgang mit dem Wolf pragmatisch zu regeln, gefährdet das neue Gesetz den Artenschutz in der Schweiz. Nur ein Nein sichert den Schutz von Biber, Höckerschwan, Luchs und weiteren Tierarten vor dieser Bauernfängerei.

Zahlreiche neue Bestimmungen sind unnötig und kompliziert. Schon mit dem geltenden Gesetz können die Kantone wo nötig Einzeltiere geschützter Arten abschiessen. Die Kantone können – mit Zustimmung des Bundes – heute schon ganze Bestände geschützter Arten regulieren.

Das revidierte Jagdgesetz macht Abschüsse «auf Vorrat» möglich: So können Tiere geschützter Arten in namhafter Zahl geschossen werden, ohne dass sie je Schäden angerichtet hätten (Art. 7a, Abs. 2, lit. b) und ohne dass zumutbare Massnahmen (z. B. Herdenschutz) ergriffen wurden. Sie werden geschossen, einfach, weil sie da sind, so wie das auch immer noch beim Fuchs, Eichelhäher, usw. der Fall ist.

Geschützte Tierarten können vom Bundesrat jederzeit auf die Liste der regulierbaren Arten gesetzt werden, ohne dass das Volk oder das Parlament etwas dazu sagen können. Der Bundesrat kann z. B. Biber, Luchs, Fischotter, Graureiher oder Höckerschwan als regulierbar erklären (Art. 7a, Abs. 1 lit. c). Der Schutz dieser Tiere darf aber nicht verwässert werden.

Bedrohte Arten wie Feldhase, Birkhahn, Schneehuhn und Waldschnepfe gehören unter Schutz gestellt – stattdessen können sie weiterhin gejagt werden (Art. 5, Abs. 1). Auch die Abschaffung der grausamen und jagdlich nicht notwendigen Baujagd auf den Fuchs wurde verpasst. Lauter vertane Chancen, das Jagd- und Schutzgesetz auf die Höhe der Zeit zu bringen.

Luchs und Wolf verhindern den übermässigen Verbiss des Jungwaldes durch Hirsch und Reh. Sie sichern als Teil des Ökosystems artenreiche und stabile Schutzwälder. Die Tiere verfrüht zu regulieren, schadet dem Wald und ist aus forstlicher Sicht deshalb kontraproduktiv.

Ein «Nein» sichert den Artenschutz und verhindert einen Wildwuchs von kantonal verschiedenen Lösungen beim Umgang mit geschützten Tierarten. Das neue Parlament kann danach ein ausgewogenes Gesetz schaffen, das den Schutz wildlebender Tiere und eine pragmatische Regulierung des Wolfes beinhaltet.

Bauernfängerei: Das Abstimmungsbüchlein

Wenn man das Abstimmungsbüchlein studiert und die Erläuterungen zum Jagdgesetz liest, kann man leicht den Eindruck erhalten, da sei doch alles völlig in Ordnung, ein Gesetz mit Augenmass eben. Was verschwiegen wird: Die Erläuterungen beziehen sich nicht auf das Gesetz, sondern auf den Verordnungsentwurf. Der ist aber wie gesagt erst ein Entwurf und zudem noch in der Vernehmlassung!

Hier werden dem Stimmvolk von den Behörden falsche Tatsachen vorgegaukelt.

Denn wir stimmen nicht über eine Verordnung ab, die jetzt ein missratenes Jagdgesetz etwas aufhübschen soll, sondern über das Gesetz selbst. Eine Verordnung kann jederzeit geändert werden, ohne dass Parlament und Volk sie noch korrigieren könnten. Gesetze werden vom Parlament, der Legislative, gemacht. Eine Verordnung aber wird durch die ausführende Gewalt, durch die Verwaltung erlassen. Dieser Unterschied ist bedeutsam. Gesetze legen fest, was passieren soll, Verordnungen legen fest wie Gesetze umgesetzt werden sollen.

Schon jetzt üben die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete und der Bauernverband Druck aus, die Verordnung zu verschärfen (zum Beispiel Bauernverein Surselva). Das ist nur ein Vorgeschmack dessen, was nach der Annahme des Gesetzes auf Bund und Kantone zukommen würde, wenn es um das Beseitigen geschützter, unliebsamer Tiere geht.

Wir müssen das Gesetz also an seinen Inhalten messen und dem Greenwashing-Versuch im Bundesbüchlein nicht auf den Leim gehen. Denn Fakt ist: Das missratene Gesetz erlaubt es grundsätzlich, geschützte und nicht geschützte Tiere abzuschiessen, bevor überhaupt ein Schaden entstanden ist und ohne dass zuvor andere Präventionsmassnahmen hätten ergriffen werden müssen, schreibt Silvan Diener vom Initiativkomitee.

Umweltverbände boykottieren Umfrage zu Jagdverordnung

Die Umweltverbände nehmen definitiv nicht teil an der Vernehmlassung zur Jagdverordnung des Bundes. In einer Mitteilung vom 7.9.2020 kritisieren Pro Natura, WWF, Birdlife und Zoo Schweiz die bis am 9.9.2020 laufende Umfrage bei Verbänden und Parteien als «untauglichen Versuch der Behörden, das missratene Jagdgesetz mit einer ausufernden Verordnung etwas aufzuhübschen». Die Verordnung zum übergeordneten Jagdgesetz, über welches das Stimmvolk am 27. September befindet, gefährde den Schutz bedrohter Arten zusätzlich.

Wie die Umweltverbände schreiben, haben sie ihre Kritik den Behörden bereits früher mitgeteilt. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) habe eine Verlängerung der Vernehmlassung bis nach dem Abstimmungstermin jedoch abgelehnt. Die Umweltverbände wollen dem BAFU nach der Abstimmung trotzdem eine Vernehmlassungsantwort zukommen lassen.

Artenschutz muss Bundessache bleiben

Die Berner Konvention ist ein von der Schweiz unterzeichneter völkerrechtlicher Vertrag und somit liegt die Verantwortung über deren Einhaltung ausnahmslos beim Bund. Nach dem neuen Jagdgesetz soll die Zuständigkeit für die Abschussbewilligungen in Zukunft jedoch alleinig bei den Kantonen liegen, was unweigerlich zu verschiedenen und uneinheitlichen Auslegungen und Handhabungen führen wird.  Wie das herauskommt, wäre somit völlig fragwürdig, da sich einige Kantone jetzt schon nicht an die Gesetzgebung halten. Das zeigt das Beispiel vom Kanton Graubünden, der in den letzten vier Jahren ohne Bewilligung 75 geschützte Graureiher geschossen hat. 

Auch andere Kantone haben bis zu einem Bundesgerichtsentscheid vor 5 Jahren ebenfalls hunderte von geschützten Graureihern illegal geschossen! Ein schweizweites Management der geschützten Arten, insbesondere der Grossraubtiere würde so völlig verunmöglicht. Artenschutz, wenn er ernst und wirksam betrieben werden soll, muss weiträumig in der gesamten Schweiz gleich umgesetzt werden. Artenschutz und damit auch die Abschussverantwortung ist eine LANDESAUFGABE und MUSS deshalb alleinig BUNDESSACHE bleiben.

Das revidierte Jagdgesetz schiesst weit über das Ziel hinaus. Unsere Parlamentarier haben den Schutz des Wolfes viel stärker gelockert, als der Bundesrat ursprünglich vorgeschlagen hat. Aus einem Jagdschutzgesetz wurde nun ein Abschussgesetz, das dem heute so dringlichen und unerlässlichen Arten- und Naturschutz in keiner Art und Weise gerecht wird.

Deshalb und weil von den Behörden eine Verordnung offenbar als Kampagneninstrument eingesetzt wird, gilt es das missratene Jagdgesetz am 27.9.2020 abzulehnen.

Interessen-Gemeinschaft Wild beim Wild

Die IG Wild beim Wild ist eine gemeinnützige Interessen-Gemeinschaft, die sich für die nachhaltige und gewaltfreie Verbesserung der Mensch-Tier-Beziehung einsetzt, wobei die IG sich auch auf die rechtlichen Aspekte des Wildtierschutzes spezialisiert hat. Eines unser Hauptanliegen ist, in der Kulturlandschaft ein zeitgemässes und seriöses Wildtiermanagement nach dem Vorbild vom Kanton Genf einzuführen – ohne Hobby-Jäger aber mit integren Wildhütern, die den Namen auch verdienen und gemäss einem Ehrenkodex handeln. Das Gewaltmonopol gehört in die Hände des Staates. Die IG unterstützt wissenschaftliche Methoden der Immunokontrazeption für Wildtiere.

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