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Jagd

Basel-Stadt: Wildtier- und Jagdgesetz geht in die Vernehmlassung

Der Regierungsrat stellt das Wildtier- und Jagdmanagement im Kanton Basel-Stadt auf eine neue gesetzliche Grundlage. Die Bedürfnisse der wildlebenden Tiere stehen dabei im Mittelpunkt. Die neue Gesetzgebung, die nun im Entwurf vorliegt, ist bikantonal partnerschaftlich ausgerichtet: Der Regierungsrat hat das Justiz- und Sicherheitsdepartement damit beauftragt, eine Vernehmlassung des Ratschlagsentwurfs zu einem Wildtier- und Jagdgesetz durchzuführen.

Redaktion Wild beim Wild — 30. Juni 2020

Der Regierungsrat stellt das Wildtier- und Jagdmanagement im Kanton Basel-Stadt auf eine neue gesetzliche Grundlage.

Die Bedürfnisse der wildlebenden Tiere stehen dabei im Mittelpunkt. Die neue Gesetzgebung, die nun im Entwurf vorliegt, ist bikantonal partnerschaftlich ausgerichtet: Der Regierungsrat hat das Justiz- und Sicherheitsdepartement damit beauftragt, eine Vernehmlassung des Ratschlagsentwurfs zu einem Wildtier- und Jagdgesetz durchzuführen.

Bikantonal partnerschaftlich: Leitbild Wild beider Basel

Im Dezember 2015 haben die Regierungsräte der beiden Basler Kantone beschlossen, die Zusammenarbeit um den Bereich der Jagd zu erweitern. In einem ersten Schritt erarbeitete das Amt für Wald beider Basel in engem Austausch mit Vertretern aller relevanten Interessensgruppen – von den Jagenden über Land- und Forstwirtschaft, Freizeitnutzenden bis hin zu Tier- und Naturschützenden – ein Leitbild Wild beider Basel, das die beiden Regierungen im April 2017 verabschiedeten. Darauf basierend erfolgte anschliessend unter Beteiligung sämtlicher Stakeholder eine umfassende Überarbeitung der Jagdgesetzgebung in beiden Basel. Gleichzeitig wurde die Grundlage für das «Amt für Wald und Wild beider Basel» geschaffen, das künftig als Leitbehörde, Kompetenzzentrum und Ansprechpartner für regionale Behörden, Hobby-Jäger und die Bevölkerung fungieren soll.

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Paradigmenwechsel: Wildtiere im Mittelpunkt

Dem Leitbild Wild beider Basel folgend soll sich der Umgang mit wildlebenden Tieren in Planung und Umsetzung an deren Bedürfnissen orientieren. Der vorliegende Entwurf eines kantonalen Jagd- und Wildtiergesetzes vollzieht so einen Paradigmenwechsel und stellt die wildlebenden Tiere – deren Schutz, Förderung und Nutzung – in den Mittelpunkt der Überlegungen. Wildtierökologie und -biologie wird eine höhere Bedeutung zugemessen. Nebst den Schutz-, Förder- und Lebensraumbedürfnissen betont der Gesetzesentwurf die nachhaltige jagdliche Nutzung der jagdbaren Wildtiere. Damit folgt er auch den wesentlichen Anforderungen der Bundesgesetzgebung sowie den Erkenntnissen aus dem Leitbildprozess.

Die Hobby-Jagd ist und bleibt dabei ein wesentlicher Bestandteil des Wildtiermanagements. Konkretisiert werden in der Gesetzesvorlage deshalb auch die Zuständigkeiten im Bereich der Hobby-Jagd (Aufgaben, Kompetenzen, Verantwortung). Der Kanton nimmt in erster Linie seine übergeordneten Aufgaben im Wildtiermanagement wahr. Im Sinne des Subsidiaritätsprinzips werden darüber hinaus nur diejenigen Aufgaben dem Kanton zugewiesen, die zwar kommunal durch die Gemeinden Bettingen und Riehen erbracht, jedoch effizienter und wirksamer durch den Kanton erfüllt werden können. Damit überlässt das Wildtier- und Jagdgesetz wo immer möglich den Gemeinden den wie bis anhin grossen, bewährten und von allen Beteiligten als sinnvoll erachteten Handlungsspielraum. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 30. September 2020. Das Genfer Modell zeigt, dass ein Wildtiermanagement ohne Hobby-Jagd möglich ist.

Mehr zum Thema Hobby-Jagd: In unserem Dossier zur Jagd bündeln wir Faktenchecks, Analysen und Hintergrundberichte.

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