Freiburg: 70 Feuerwaffen bei Hobby-Jäger-Bande beschlagnahmt
Die Staatsanwaltschaft hat eine Untersuchung eingeleitet wegen Widerhandlungen gegen die Jagdgesetzgebung und das Eidgenössische Waffengesetz.
Anfang August hat die Kantonspolizei, in Zusammenarbeit mit dem Amt für Wald und Natur, in Remaufens im Kanton Freiburg wegen Wilderei interveniert.
In derselben Nacht wurden zwei mutmassliche Hobby-Jäger angehalten.
Wilderei und Hausdurchsuchungen
Am Dienstag, 6. August 2019, gegen 22:45 Uhr wurde die Intervention der Polizei verlangt wegen zwei Personen, die in der Nähe eines Waldes Remaufens ein Reh geschossen und danach die Flucht in den Wald ergriffen haben. Die Suche in derselben Nacht hat zur Anhaltung der beiden mutmasslichen Wilderer an ihren jeweiligen Wohnorten geführt.
Auf Anordnung des Pikett-Staatsanwalts haben die Polizisten, mithilfe der Wildhüter, an verschiedenen Wohnorten im Vivisbachbezirk mehrere Hausdurchsuchungen durchgeführt. Diese Massnahmen ermöglichten das Auffinden und die Beschlagnahmung von circa siebzig Feuerwaffen aller Art (Karabiner, Gewehre, Pistolen).
Verbotene Waffenänderungen und Zubehör
Etwa zwanzig dieser Waffen, die hauptsächlich bei einem Hobby-Jäger beschlagnahmt worden sind, wiesen von der Gesetzgebung verbotene Änderungen auf. Mehrere verbotene Bestandteile (Schalldämpfer, Nachtsichtzielgeräte), die zum Gebrauch mit diesen Waffen kompatibel sind, wurden während der Hausdurchsuchungen ebenfalls aufgefunden und beschlagnahmt.
Die mutmasslichen Wilderer, zwei Schweizer im Alter von 30 und 44 Jahren, sind im Besitz eines Jagdausweises und im Vivisbachbezirk wohnhaft. Sie wurden vorläufig festgenommen und einvernommen, bevor sie nach den polizeilichen Massnahmen wieder auf freien Fuss gesetzt wurden.
Besagtes Reh wurde von den Wildhütern mithilfe eines speziell für die Suche nach verletzten Wildtieren ausgebildeten Hundes tot im Wald aufgefunden. Die bis zum heutigen Tag durchgeführte Ermittlung hat die Überführung von drei weiteren Personen ermöglicht.
Es handelt sich um zwei Schweizer und einen Staatsangehörigen aus dem Kosovo im Alter von 21, 74 und 56 Jahren, die ebenfalls im Vivisbachbezirk wohnhaft sind. Die fünf vorgenannten Personen wurden bei der zuständigen Behörde zur Anzeige gebracht.
Offenbar sind diese Hobby-Jäger weder gut ausgebildet noch haben sie eine gesunde moralische Hygiene.
Insbesondere bei der Jagd und den Hobby-Jägern ist es elementar, dass die Bevölkerung ganz genau hinschaut. Nirgendwo wird so viel mit Unwahrheiten und Fake News manipuliert. Gewalt und Lügen gehören zur gleichen Münze. Die Hobby-Jagd ist seit Jahrzehnten nichts anderes als eine permanent kostenintensive Baustelle, Flickenteppich und Streitpunkt für Politik, Forst- und Landwirtschaft, Verwaltungen, Justiz, Krankenkassen, Versicherungen, Tierschutz-, Umwelt- und Naturschutzorganisationen, Polizei, Bund, Medien, usw.
Jeder andere Verein mit so viel krimineller Energie wäre von der Bundesanwaltschaft längst ins Visier genommen worden!
Aktuelle Straftaten der Hobby-Jäger in der Schweiz sind hier gelistet: Link
Mehr zum Thema Hobby-Jagd: Im Dossier Wilderei und Jagdkriminalität in der Schweiz dokumentieren wir Fälle, Rechtsfragen und wiederkehrende Muster. Die wissenschaftlichen Belege stehen in der Übersicht Studien zu den Auswirkungen der Hobby-Jagd.
Die Position der IG Wild beim Wild: Die IG Wild beim Wild lehnt die Hobby-Jagd ab. Unser Vorbild ist der Kanton Genf, der seit 1974 ohne Hobby-Jagd auskommt: ohne Jagdzeiten, ohne Jagdhunde, ohne Treibjagden, ohne Hochsitze, ohne die Tierquälerei und die Kriminalität, die anderswo zur Jagdsaison gehören. Was dort seit über fünfzig Jahren funktioniert, widerlegt jedes Positionspapier von JagdSchweiz. Ein Verband, der seine Politik auf Behauptungen stützt, die er in den eigenen Dokumenten widerlegt, ist keine Fachorganisation, sondern eine Fabrik für Fehlinformationen.
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