Kanton Bern verfügt Abschuss von Wölfin F78
Das Jagdinspektorat des Kantons Bern verfügt den Abschuss von Wölfin F78 wegen Nutztierrissen. Ein umstrittener Entscheid.
Das Jagdinspektorat des Kantons Bern verfügt den Abschuss von Wölfin F78.
36 gerissene Nutztiere
Grund für diesen Entscheid ist der Schaden, den die Wölfin an Nutztieren angerichtet hat. Ein solcher Schaden ist gemäss Artikel 9bis der Jagdverordnung unter anderem gegeben, wenn im Streifgebiet eines Wolfes «mindestens 35 Nutztiere innerhalb von vier Monaten getötet werden». Im Fall von F78 waren es 36 solche Tiere.
Die Abschussbewilligung ist befristet bis Ende März 2021 und wird nur Wildhütern erteilt.
«Der Herdenschutz muss besser werden»
Alle von F78 gerissenen Tiere waren zwar eingezäunt, allerdings entsprach der Zaun nur in einem Fall den Anforderungen des Herdenschutzes.
«Es gibt deshalb leider keine andere Möglichkeit als einen Abschuss», sagt Jagdinspektor Niklaus Blatter. Er sei aber weiterhin überzeugt, dass ein Nebeneinander von Beutegreifern und Menschen möglich sei. «So ein Fall darf sich nicht wiederholen. Klar ist, dass nun der Herdenschutz deutlich und nachhaltig besser werden muss.»
Die Wölfin F78 tauchte im Herbst 2020 erstmals auf. Insgesamt waren es 29 Vorfälle, bei denen die Wölfin 32 Tiere riss, 20 mussten getötet werden, vier Tiere gelten als vermisst.
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