Umwelt

Was im Aquarium oder Gartenteich lebt, darf nicht freigesetzt werden

Wer gebietsfremde Tiere und Pflanzen aus einem Aquarium oder Gartenteich in die Natur aussetzt, kann damit grossen Schaden an Biodiversität und Infrastruktur anrichten.

Das Amt für Umwelt informiert gemeinsam mit Schweizer Kantonen, warum das Freilassen von gebietsfremden Tieren und Pflanzen aus Aquarien und Gartenteichen verboten ist, was beim Kauf zu beachten ist und welche Lösungen es gibt, wenn man Tiere und Pflanzen nicht mehr behalten kann oder will.

Immer wieder kommt es vor, dass Tiere oder Pflanzen aus Aquarien und Gartenteichen in Bächen, Flüssen oder Weihern entsorgt werden. Die Mehrheit der Aquarien- und Gartenteichlebewesen kann jedoch in unseren Gewässern nicht überleben. Jener kleine Teil, der sich zu etablieren vermag, kann als invasive Art grosse Schäden anrichten. Ausgesetzte Goldfische oder Rotwangen-Schmuckschildkröten fressen beispielsweise ganze Weiher leer und bedrohen damit seltene Amphibien- und Insektenarten. Freigelassene Grosskrebse aus Nordamerika übertragen die sogenannte Krebspest, eine Krankheit, die für einheimische Krebse tödlich ist. Auch Aquarienpflanzen, wie etwa das Brasilianische Tausendblatt, können problematisch sein, denn sie wachsen sehr schnell und bilden dichte, teppichartige Bestände. Es ist deshalb verboten, gebietsfremde Tiere und Pflanzen in der freien Natur ins Gewässer auszusetzen.

Empfehlungen für Personen mit Aquarien, Haustieren und Gartenteichen

Das Amt für Umwelt und die Schweizer Kantone informieren auf ihren Websites und anderen Kanälen über dieses Problem und geben Empfehlungen für Personen ab, die ihre Aquarien oder Gartenteiche nicht mehr behalten können oder wollen. Der wichtigste Grundsatz lautet: Bereits vor einer Anschaffung sollte man sich Gedanken machen, ob die nötige Zeit für Pflege und Unterhalt langfristig vorhanden ist und wie längere Abwesenheiten, etwa in den Sommerferien, abgedeckt werden können.

Empfehlungen, falls man Tiere oder Pflanzen nicht mehr behalten kann:

  • Im Freundeskreis oder auf einer seriösen Verkaufsplattform ein neues Zuhause suchen oder eine Auffangstation kontaktieren.
  • Wenn sich keine andere Lösung finden lässt: An eine Tierarztpraxis wenden.
  • Wasserpflanzen im Kehricht oder einer professionellen Kompostieranlage entsorgen.
  • Wasser aus Aquarien im Abwasser entsorgen (nicht in Dolen).

Als Neobiota bezeichnet man Pflanzen- (Neophyten), Tier- (Neozooen) und Pilzarten (Neomyceten), die nach dem Jahre 1492 (1500) infolge der Tätigkeit des Menschen ausserhalb ihres ursprünglichen Verbreitungsgebietes (d.h. gebietsfremde Pflanzen-, Tier-, Pilzart) wildlebend auftreten und sich fortpflanzen. Viele dieser Arten konkurrenzieren mit heimischen Arten und stellen damit eine Gefahr für die Biodiversität dar, gefährden unsere Gesundheit, beschädigen Infrastruktur und Bauwerke oder führen zu Ertragseinbussen in der landwirtschaftliche Produktion.

Auf der Suche nach dem Apron im Doubs

Der Apron ist ein Fisch, der im Doubs lebt und vom Aussterben bedroht ist. Seine Population ist in den letzten 20 Jahren stark zurückgegangen. Das BAFU und der Kanton Jura, in Zusammenarbeit mit Schutzorganisationen, werden diesen Sommer versuchen, die letzten noch im Doubs lebenden Aprons zu fangen. Dafür werden dort, wo im Doubs die Art kürzlich beobachtet wurde, visuelle Prospektionen durchgeführt und nach genetischen Spuren im Wasser gesucht. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen dienen als Grundlage für die Ausarbeitung einer neuen Strategie zur Erhaltung des Aprons.

Der Apron lebt ausschliesslich im Rhonebecken, und in der Schweiz nur im Doubs. In den letzten 20 Jahren ist die Population im Doubs jedoch deutlich zurückgegangen. Um die Art zu erhalten, werden nun erneut Forschungsarbeiten lanciert. Im Juli und August werden an drei Stellen im Doubs, an denen der Apron vor kurzem gesichtet wurde, visuelle Untersuchungen (tagsüber und nachts) durchgeführt. Werden Aprons gesichtet, so werden sie eingefangen und in Aquarien in Aquatis (Lausanne) überführt. Ergänzt werden diese Untersuchungen mit Wasseranalysen, bei der die Art an etwa 20 Stationen entlang des Doubs mithilfe von Umwelt-DNA gesucht wird. Bei diesem Verfahren werden genetische Spuren im Wasser nachgewiesen.

Die Ergebnisse der Untersuchungen dienen dazu, die neue Strategie zur Erhaltung der Art im Doubs festzulegen und insbesondere die Vorgaben für eine mögliche Kampagne zur Wiedereinführung des Aprons zu definieren. Das Monitoring ist Teil des nationalen Aktionsplans für den Doubs von 2016, der vom Bund sowie den Kantonen Jura und Neuenburg lanciert wurde.

Der Roi du Doubs, eine geschützte Art

Der Rhone-Apron (Zingel asper) ist ein vom Aussterben bedrohter Kleinfisch, der nach der Berner Konvention europaweit streng geschützt ist. Er gehört zu den am stärksten gefährdeten Wirbeltieren Europas. In der Schweiz kommt die Art nur in der Doubs-Schleife (Jurasektor des Doubs) vor, welche die nördlichste europäische Population beherbergt. Die Ergebnisse des Monitoringprogramms für den Apron im Doubs (2000 bis 2020) zeigen, dass die Art seltener geworden ist. Im Jahr 2020 wurde im Rahmen des Monitorings kein Apron gesichtet. Im Jahr 2021 wurde nur ein einziger entdeckt. 

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