Viele Fehlabschüsse: Kanton Freiburg verschärft Regeln für Hobby-Jäger
Pünktlich zur Eröffnung der Jagdsaison am 1. September kündigt das Amt für Wald und Natur (WNA) neue Massnahmen an. Besonders im Fokus steht dabei die Hobby-Jagd auf die Gämse, bei der im vergangenen Jahr eine alarmierend hohe Zahl von Fehlabschüssen festgestellt wurde.

Mehr als ein Viertel der 2024 erlegten Gämsböcke entsprach nicht den bei der Auslosung zugeteilten Kriterien hinsichtlich Alter oder Geschlecht. Das ist nicht nur ein Verstoss gegen die Jagdvorschriften, sondern gefährdet auch die Bestände.
Um gegenzusteuern, greift die Behörde nun hart durch: Wer einen Fehlabschuss begeht, wird für zwei Jahre von der Gamsjagd ausgeschlossen. Damit will der Kanton die Hobby-Jägerschaft stärker in die Verantwortung nehmen und sicherstellen, dass die Vorgaben eingehalten werden, erklärt das WNA in seiner Mitteilung.
Für die Saison 2025/26 wurden im Berggebiet und in der Flachlandkolonie Kleine Saane 223 Abschüsse zugelassen – etwas mehr als die 214 Tiere des Vorjahres. Gleichzeitig wird die Jagdperiode um einen Samstag verkürzt.
Die Regeln sind klar: Nur jene Hobby-Jäger, die im Losverfahren eine bestimmte Altersklasse und ein bestimmtes Geschlecht zugeteilt bekommen, dürfen diese Wildtiere erlegen. Die häufigen Verstösse im letzten Jahr zeigen jedoch, dass Theorie und Praxis weit auseinanderliegen. Einmal mehr steht die Glaubwürdigkeit der Hobby-Jäger auf dem Spiel.
Innerhalb der Jagdkreise in Freiburg sorgt die verschärfte Sanktion für Diskussionen. Während die einen die Massnahme als überfällig bezeichnen, sehen andere darin eine übermässige Strafe für «versehentliche Fehler».
Mit dem Ausschluss für Fehlabschüsse soll ein deutliches Signal gesetzt werden – und der Druck auf jeden einzelnen Hobby-Jäger steigen, bei der Ansprache der Wildtiere höchste Sorgfalt walten zu lassen.
Als weitere Neuerung wird die Periode für die Jagd auf den Kormoran ausgeweitet und dauert vom 1. September bis Ende Februar. So kann die gesamte erlaubte Zeitspanne ausserhalb der auf Bundesebene festgelegten Schonzeit genutzt werden. Diese Entscheidung gibt der Motion 2024-GC-89 «Überleben der Fischer und nachhaltigeres Kormoranmanagement» Folge.
Die Abschüsse zur Wildschwein- und Hirschregulation in den Schutzgebieten werden mit dem Einverständnis des Bundes erneut durchgeführt.
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