Unkultur

Tierquäler gesucht: Rehkitz die Schnauze zugeklebt

Unbekannte Tierquäler haben in Bodelshausen einem Rehkitz die Schnauze zugeklebt. Ein Rettungsversuch scheiterte: Am Montagabend war das Wildtier tot.
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Einem Medienbericht zufolge wurde einem Rehkitz in Bodelshausen im Landkreis Tübingen die Schnauze mit Klebeband zugeklebt.

Bürger hatten das verletzte Tier am 20. Juni in einem Gartengrundstück im Schlehenweg entdeckt.

Im Zuge eines Rettungsversuchs wurde das Klebeband entfernt. Anschliessend wurde das Kitz bei einer Hecke nahe des Waldrandes abgesetzt, in der Hoffnung, dass die Mutter es wieder aufgreifen könnte. Das Jungtier war jedoch so geschwächt, dass es am folgenden Montagabend nicht weit entfernt tot aufgefunden wurde.

Es wird davon ausgegangen, dass mindestens zwei Menschen an der Tat beteiligt waren: Einer habe das Wildtier gehalten, der andere die Schnauze zugeklebt. Das Klebeband sei so kräftig aufgetragen worden, dass es das junge Reh niemals mit eigener Kraft hätte entfernen können. Das Kitz wäre mit zugeklebtem Maul verdurstet oder verhungert. Auch zum Atmen brauche das Reh ein offenes Maul, auch weil es mit Sicherheit im Stress gewesen ist.

PETA lobte für Hinweise, die zur Ergreifung des Täters führen, eine Belohnung von 1.000 Euro aus, was bisher nicht zu Hinweisen führte. Jetzt stockten mehrere Bürgerinnen und Bürger aus der Region, die der Fall ebenfalls sehr betroffen gemacht hat, die Summe um 1.050 Euro auf nun insgesamt 2.050 Euro auf. Der Polizeiposten Bodelshausen ermittelt und nimmt unter der Telefonnummer 07471-9301910 sachdienliche Hinweise entgegen.

Es ist erschreckend, wie häufig grausame Übergriffe auf Tiere verübt werden. In diesem brutalen Fall muss der oder die Täter schnellstmöglich gefunden werden. Auch andere Lebewesen sind in grosser Gefahr. Wer scheinbar mit voller Absicht einem wehrlosen Wildtierkind die Schnauze mit Klebeband zuklebt, der schreckt möglicherweise auch nicht vor Gewalttaten gegenüber Menschen zurück.

Nadja Michler, Fachreferentin für Wildtiere bei PETA.

Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.

Zusammenhang zwischen Gewalttaten an Menschen und Tieren

Fachleute aus der Psychologie, die Gesetzgebung sowie Gerichte sind sich mittlerweile einig, dass Vergehen an Tieren vermehrt Aufmerksamkeit verlangen. Aggressionsforscher Dr. Christoph Paulus von der Universität des Saarlandes dazu: „Geschätzte 80 bis 90 Prozent aller extremen Gewalttäter haben vorher bereits Tiere gequält.“ Über den Zusammenhang von Tierquälerei und Gewalttaten klärt PETA in der Broschüre „Menschen, die Tiere quälen, belassen es selten dabei“ auf, die als Informationsquelle für Staatsanwaltschaften, die Richterschaft und Polizei sowie Angestellte im sozialen Bereich dient.

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