Jagd

Schüsse im Naherholungsgebiet

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Ein Stand-up-Paddler erlebte den Schreck seines Lebens.

Er fürchtete, Ziel eines Heckenschützen zu sein. Am Ende stellte sich heraus: Es war ein Entenjäger.

Es geschah an einem der letzten warmen Herbsttage dieses Jahres, an einem Montag gegen 16 Uhr: Ein Stand-up-Paddler paddelt gemächlich auf der Aare. Er gleitet entlang eines beliebten Naherholungsgebiets zwischen Lüsslingen und Grenchen im Kanton Solothurn. Es ist ganz still, nur die Stimmen der Vögel, das Eintauchen des Paddels ins Wasser. Am Ufer sieht der Paddler eine Frau mit einem kleinen Kind, das auf einer Schaukel sitzt.

Aus dem Nichts dann ein Knall! Ein furchtbar lauter Knall. Der Mann fällt vor Schreck fast ins Wasser. Was war das? Er sieht, wie die Mutter das Kind an der Hand nimmt und rasch verschwindet. Kein Mensch sonst weit und breit. Der Mann kehrt um, paddelt so zügig wie nur möglich zurück zum Startplatz bei Lüsslingen.

War es ein Heckenschütze?

Er sei geschockt gewesen, so erzählt der Wassersportler später. Sofort habe er die Kantonspolizei Solothurn alarmiert und Anzeige erstattet.

Die Kapo ging der Sache nach, auch die Mutter hatte sich gemeldet. Eine Patrouille sei unverzüglich ausgerückt, so Mediensprecher Bruno Gribi gegenüber der “Sonntagzeitung“, die als erstes über den Vorfall berichtet hat. Vor Ort habe man auch den mutmasslichen Schützen erwischt.

Enten: ja – Menschen: nein

Doch es handelte sich nicht etwa um einen Heckenschützen, der es auf Menschen abgesehen hätte. Sondern um einen Hobby-Jäger, genauer einen Entenjäger. Mit Kollegen zusammen sei er an der Aare auf der Jagd nach Enten gewesen. Genaueres war von der Kapo nicht zu erfahren, da sich die Solothurner Staatsanwaltschaft der Angelegenheit angenommen hat.

Das Jagen von Stockenten, Tafelenten, Reiherenten und Blässhühner ist im Kanton Solothurn zwischen dem 1. September und 31. Dezember erlaubt. Allerdings nur von Jägern mit einem Fähigkeitsausweis und Jagdpass sowie einem geprüften Apportierhund. Auf Wasservögel darf nur mit Schrot und aus maximalen 35 Metern geschossen werden. Der Schütze muss jedoch stets sicherstellen, dass keine Personen gefährdet sind.