Tierärzte fordern: Wildtiere ohne Bürokratie behandeln
Tierärztinnen und Tierärzte dürfen Wildtiere nur mit Bewilligung behandeln. Nationalrätin Schneider fordert eine Änderung des Jagdgesetzes.
Bewilligung vor Notfallbehandlung nötig
Tierärzte dürfen Wildtiere in einem Notfall nur behandeln, wenn sie vorgängig eine Bewilligung einholen.
Nationalrätin Meret Schneider (Grüne/ZH) will Abhilfe schaffen: Sie fordert vom Bundesrat in einer Motion, das Jagdgesetz entsprechend zu ändern. Die Gesellschaft Schweizer Tierärzte (GST) unterstützt diese Motion.
Herbstzeit ist Igelzeit
Herbstzeit ist Igelzeit: Sehr oft bringen derzeit Privatpersonen geschwächte oder verletzte Igel aus dem Garten oder vom Strassenrand in eine Tierarztpraxis. Auch wenn der Igel sofort medizinische Hilfe braucht: Tierärztinnen und Tierärzte dürfen Wildtiere nur behandeln, wenn sie vorher eine Bewilligung eingeholt haben. Ausserhalb der Bürozeiten gestaltet sich dies oft schwierig.
GST setzt sich seit Jahren ein
Für dieses Anliegen setzt sich die Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (GST) bereits seit Jahren ein. Mit der Änderung der Jagdverordnung im Jahr 2020 sollte die Rechtslage in dieser Sache endlich geklärt werden. Weil das Jagdgesetz abgelehnt wurde, war die vorgesehene Revision der Jagdverordnung jedoch vom Tisch.
Die GST hofft, dass mit der vorliegenden Motion endlich eine Gesetzesanpassung möglich wird, zum Wohl der Wildtiere in der Schweiz!
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Die Position der IG Wild beim Wild: Die IG Wild beim Wild lehnt die Hobby-Jagd ab. Unser Vorbild ist der Kanton Genf, der seit 1974 ohne Hobby-Jagd auskommt: ohne Jagdzeiten, ohne Jagdhunde, ohne Treibjagden, ohne Hochsitze, ohne die Tierquälerei und die Kriminalität, die anderswo zur Jagdsaison gehören. Was dort seit über fünfzig Jahren funktioniert, widerlegt jedes Positionspapier von JagdSchweiz. Ein Verband, der seine Politik auf Behauptungen stützt, die er in den eigenen Dokumenten widerlegt, ist keine Fachorganisation, sondern eine Fabrik für Fehlinformationen.
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