Kunterbunt

Deutschland: PETA stellt Antrag auf Prüfung der steuerlichen Gemeinnützigkeit bei 11 Fischereivereinen

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Tierquälerei verdient keine Steuervorteile: Elf Angelvereine in fünf Bundesländern müssen derzeit um ihren Gemeinnützigkeitsstatus fürchten. PETA hat bei den zuständigen Finanzämtern beantragt, diesen zu überprüfen. Der Grund: Die Vereine richten Wettfischveranstaltungen aus. Dabei geht es den Teilnehmenden darum, innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums den schwersten Fisch zu fangen. Das verstößt nach Ansicht der Tierrechtsorganisation sowie zahlreicher Staatsanwaltschaften und Gerichte gegen das Tierschutzgesetz. Weitere Vereine, die auch negativ aufgefallen sind, sollen folgen, kündigt PETA an.

Tierquälerei ist niemals gemeinnützig. Eine Steuerbegünstigung darf nicht für Vereine gelten, die Tiere aus Spass töten, schon gar nicht unter dem Vorwand der Heimatpflege oder gar des Natur- und Umweltschutzes,

so Dr. Tanja Breining, Biologin und Fachreferentin für Fische und Meerestiere bei PETA. „Fische fühlen ebenso Angst oder Stress wie unsere Hunde und Katzen.“

Die Tierrechtsorganisation verweist darauf, dass das Bundesministerium der Finanzen in einem Schreiben vom 25.09.1991 festgehalten hat: „Wettfischveranstaltungen sind grundsätzlich als nicht mit dem Tierschutzgesetz und mit der Gemeinnützigkeit vereinbar anzusehen.“ Diese Weisung (nach Art. 108 Abs. 3 S. 1 GG i.V.m. Art. 85 Abs. 3, 4 Grundgesetz) ist für die Steuervollzugsbehörden bindend. Wettfischen wird zudem inzwischen in der juristischen Literatur, von Staatsanwaltschaften und Gerichten einhellig als strafbar angesehen – auch dann, wenn die Fische anschliessend gegessen werden. Laut Tierschutzgesetz dürfen Tieren ohne „vernünftigen Grund“ keine länger andauernden Schmerzen und Leiden zugefügt werden. Gemeinnützig sind Angelvereine dann, wenn sie den Natur- bzw. Umweltschutz fördern. Wettfischen widerspricht diesen gemeinnützigen Zwecken und ist strafbar.

PETA reagiert mit der Aktion auf Stimmen von Politikern der FDP und CDU, die mehreren Tierrechtsorganisationen die Gemeinnützigkeit absprechen. Statt Zivilcourage bestrafen zu wollen, sollten die Politiker und Strafverfolgungsbehörden den in der Verfassung verankerten Tierschutz durchsetzen und Täter, wie die Angelvereine, nicht noch steuerlich belohnen, so PETA.

PETAs Motto lautet in Teilen: Tiere sind nicht dazu da, dass wir sie essen oder sie uns unterhalten. Fische sind empfindungsfähige Wirbeltiere mit einem komplexen Sozialleben. Sie schließen Freundschaften, beschützen ihre Jungtiere, lernen durch Beobachten und schmieden Jagdpläne. Sie kommunizieren durch Körpersprache, Lautäusserungen oder singen wie Vögel in der Morgendämmerung gemeinsam im Chor. Die Tatsache, dass Fische Schmerz empfinden und Gefühle wie Angst und Stress erleben, ist dank zahlreicher Studien heute zweifelsfrei belegt.

Folgende Vereine sind betroffen: Angelsportverein Stedtfeld e.V. (Thüringen), Bezirksfischereiverein Straubing e.V. (Bayern), Niederschlesischer Anglerverein Görlitz e. V. (Sachsen), Kreisfischerverein Bad Aibling e.V. (Bayern), Angelverein Hörstein 1966 e.V. (Bayern), Angelsportverein Müden-Dieckhorst e.V. (Niedersachsen), Warnemünder Anglerverein e.V. (Mecklenburg-Vorpommern), Sportanglerverein Schwarzenfeld e.V. (Bayern), Fischertagsverein Memmingen e.V. (Bayern), Kreisfischereiverein Laufen e.V. (Bayern), Fischereiverein Osterhofen-Arbing e.V. (Bayern)

 

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