Tierschutzverordnung Schweiz: Was sich 2025 ändert
Ab dem 1. Februar 2025 gelten in der Schweiz neue Anforderungen im Tierschutzbereich. So ist die gewerbsmässige Einfuhr von Welpen verboten, wenn sie weniger als 15 Wochen alt sind. Weiter führen Anpassungen in den Bereichen Nutztiere und Tier-versuche zu einer Verbesserung des Tierwohls. Der Bundesrat hat die entsprechenden Änderungen in der Tierschutzverordnung (TSchV) am 20. Dezember 2024 verabschiedet.
Mit der Teilrevision der Tierschutzverordnung passt der Bundesrat die rechtlichen Vorgaben an den aktuellen Wissensstand im Bereich Tierschutz an.
Er setzt damit insbesondere auch Änderungen um, die er in Antworten auf parlamentarische Vorstösse in Aussicht gestellt hat. Die Änderungen treten am 1. Februar 2025 in Kraft, steht in der Medienmitteilung.
Höheres Mindestalter für Welpen bei der Einfuhr
Neu sind gewerbliche Importe von Welpen unter 15 Wochen verboten. Tiere unter 15 Wochen dürfen nur noch von privaten Halterinnen und Haltern eingeführt werden, die sie selbst bei einer Züchterin oder einem Züchter im Ausland abholen. Damit will der Bundesrat den verantwortungslosen Hundehandel aus dem Ausland eindämmen. Dieser läuft oft über das Internet, wo sehr junge Hunde angeboten und unbedacht bestellt werden. Die neue Regelung soll diesen Online-Spontankäufen entgegenwirken.
Verbesserungen für Nutztiere und Ausstieg aus dem Kükentöten
Im Nutztierbereich wird unter anderem das Kürzen des Schwanzes von Lämmern verboten. Bei allen anderen Tierarten ist diese Praxis aus Gründen des Tierwohls bereits untersagt. Eine neue Regelung soll der Branche zudem den Ausstieg aus dem Kükentöten ermöglichen. Damit wird eine Praxis in der Legehennenzucht bezeichnet, bei der männliche Küken nach dem Schlüpfen in grosser Zahl getötet werden, da für sie keine Verwendung besteht. Die Änderung der Tierschutzverordnung trägt neuen Verfahren Rechnung, die eine frühzeitige Geschlechtsbestimmung im Ei ermöglichen. So können männliche Eier vor dem Ausbrüten aussortiert werden.
Verbesserungen in der Versuchstierhaltung
Für die Haltung und den Umgang mit Versuchstieren gelten ebenfalls geänderte Bestimmungen, die das Tierwohl erhöhen sollen. Zudem wird die Pflicht zur Meldung von Versuchstieren ausgeweitet, was zu mehr Transparenz bezüglich der eingesetzten Tiere führt.
Mehr zum Thema Hobby-Jagd: Was die Forschung dazu sagt, zeigt Jagd im Faktencheck: die Studienlage.
Die Position der IG Wild beim Wild: Die IG Wild beim Wild lehnt die Hobby-Jagd ab. Unser Vorbild ist der Kanton Genf, der seit 1974 ohne Hobby-Jagd auskommt: ohne Jagdzeiten, ohne Jagdhunde, ohne Treibjagden, ohne Hochsitze, ohne die Tierquälerei und die Kriminalität, die anderswo zur Jagdsaison gehören. Was dort seit über fünfzig Jahren funktioniert, widerlegt jedes Positionspapier von JagdSchweiz. Ein Verband, der seine Politik auf Behauptungen stützt, die er in den eigenen Dokumenten widerlegt, ist keine Fachorganisation, sondern eine Fabrik für Fehlinformationen.
Unterstütze unsere Arbeit
Mit deiner Spende hilfst du, Tiere zu schützen und ihrer Stimme Gehör zu verschaffen.
Jetzt spenden →