Nationalrat debattiert Massentierhaltung
Der Nationalrat hat mit der Debatte über die Massentierhaltungsinitiative begonnen. Die Initiative fordert strengere Regeln für die Nutztierhaltung.

Der Nationalrat hat am Dienstag mit der Debatte über die Massentierhaltungsinitiative begonnen.
Diese will das Tierwohl sowie Regeln für den Import von tierischen Produkten in der Verfassung verankern. Im Nationalrat hat sie kaum eine Chance. Die Debatte wird am Mittwoch fortgesetzt.
Was die Initiative fordert
Die tierfreundliche Unterbringung, den regelmässigen Auslauf und die schonende Schlachtung von Nutztieren sollen dabei in der Verfassung verankert werden.
Die Mehrheit der vorberatenden Wirtschaftskommission (WAK-N) empfiehlt ihrem Rat, sich gegen die Initiative auszusprechen. Auch den direkten Gegenvorschlag des Bundesrates empfiehlt die Kommission zur Ablehnung.
Die Volksinitiative «Keine Massentierhaltung in der Schweiz (Massentierhaltungsinitiative)» will die Massentierhaltung verbieten und die Würde der Tiere in der landwirtschaftlichen Tierhaltung in die Verfassung aufnehmen.
Diesbezüglich sollen Anforderungen festgelegt werden, die mindestens denjenigen der Bio-Suisse-Richtlinien 2018 als Ziel haben. Die Initiative verlangt ausserdem Vorschriften für den Import von Tieren und tierischen Erzeugnissen zu Ernährungszwecken, die dem neuen Verfassungsartikel Rechnung tragen.
Bundesrat will Gegenentwurf
Dem Bundesrat geht das Volksbegehren zu weit, er will aber zentrale Aspekte davon in einen Gegenentwurf aufnehmen. So sollen die tierfreundliche Unterbringung, der regelmässige Auslauf und die schonende Schlachtung von Nutztieren in der Verfassung verankert werden.
Der direkte Gegenentwurf des Bundesrats war in der Vernehmlassung mehrheitlich positiv aufgenommen worden. Unter anderem 17 Kantone begrüssten den Vorschlag. Die vorberatende Kommission lehnte ihn aber trotzdem mehrheitlich ab. In der WAK-N setzten sich die bürgerlichen Fraktionen durch, die argumentieren, die geltenden Bestimmungen seien streng genug. Der Vorschlag laufe zudem dem Ziel des Bundesrats, die Ammoniakemissionen zu reduzieren, entgegen und fokussiere primär auf die Rindviehhalterinnen und -halter.
Wortlaut der Initiative
Neu Art. 80a BV (Landwirtschaftliche Tierhaltung)
1 Der Bund schützt die Würde des Tieres in der landwirtschaftlichen Tierhaltung. Die Tierwürde umfasst den Anspruch, nicht in Massentierhaltung zu leben.
2 Massentierhaltung bezeichnet eine technisierte Tierhaltung in Grossbetrieben zur Gewinnung möglichst vieler tierischer Produkte, bei der das Tierwohl systematisch verletzt wird.
3 Der Bund legt die Kriterien für eine tierfreundliche Unterbringung und Pflege, den Zugang ins Freie, die Schlachtung und die maximale Gruppengrösse je Stall fest.
4 Der Bund erlässt Vorschriften über den Import von Tieren und Tierprodukten zu Ernährungszwecken, die diesem Artikel Rechnung tragen.
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