Klatsche für die Jagd auf Fischotter in Oberfranken
Der bedrohte Fischotter darf in Oberfranken weiterhin nicht im vereinfachten Verfahren getötet werden. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) im Eilverfahren zur Beschwerde der Deutschen Umwelthilfe (DUH) entschieden.

Die Allgemeinverfügung zum Abschuss des Fischotters wurde am 14. Februar 2025 von der Regierung von Oberfranken in Deutschland erlassen.
Sie weist Gebiete und die jeweiligen maximalen Tötungszahlen aus, für die erleichterte Anträge gestellt werden können.
Dagegen hatte die DUH im März Klage eingereicht. Den Eilantrag lehnte das Verwaltungsgericht Bayreuth am 3. Juni 2025 als unzulässig ab. Da die Allgemeinverfügung keine unmittelbare Abschusserlaubnis sei, sondern nur eine Gebietsfestlegung und eine Begrenzung der Fischotterentnahme.
Die DUH legte Beschwerde gegen die Entscheidung vor dem VGH in München ein. Dieser entschied zunächst in einem Hängebeschluss, dass auf Grundlage der Allgemeinverfügung in Oberfranken bis zum 30. Juni keine Fischotter im vereinfachten Verfahren auf der Jagd durch Hobby-Jäger erschossen werden dürfen und bestätigte dies nun mit der Entscheidung vom 30.6.2025 im Eilverfahren.
Die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist ein wichtiger Erfolg für den Schutz des Fischotters in Oberfranken und sendet ein klares Signal für den notwendigen strengen Artenschutz in Deutschland. Mit unserem Eilantrag haben wir den geplanten Abschuss, vor dem auch Jungtiere und tragende Weibchen nicht sicher gewesen wären, erfolgreich gestoppt. Das ist ein wichtiger Schritt zum Schutz des stark bedrohten Fischotters. Der Konflikt zwischen Fischzucht und Fischotterschutz lässt sich nicht durch Abschüsse lösen. Das Ziel muss ein konstruktiver Dialog für nachhaltige Lösungen auf beiden Seiten sein. – Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH
Rechtsanwalt Eric Weiser-Saulin aus der Kanzlei Baumann Rechtsanwälte, der das Verfahren gemeinsam mit Rechtsanwältin Lisa Marie Hörtzsch in beiden Instanzen geführt hat, bewertet die Entscheidung wie folgt:
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat sich umfassend mit der Kritik der Deutschen Umwelthilfe und den Fachgutachten auseinandergesetzt, die der Fischotter-Allgemeinverfügung zugrunde lagen. Dabei ist das Gericht unserer Argumentation gefolgt, dass zur Festlegung von Gebieten und Höchstentnahmezahlen für Fischotter in Oberfranken weder eine geeignete Datengrundlage vorlag, noch sichergestellt werden kann, dass sich der Erhaltungszustand des streng geschützten Fischotters nicht verschlechtert.
Nach Auffassung der IG Wild beim Wild braucht es für Hobby-Jäger jährliche medizinisch-psychologische Eignungsgutachten nach dem Vorbild der Niederlande sowie eine verbindliche Altersobergrenze. Die grösste Altersgruppe unter den Hobby-Jägern ist heute 65+. In dieser Gruppe nehmen altersbedingte Einschränkungen wie nachlassende Sehfähigkeit, verlangsamte Reaktionszeiten, Konzentrationsschwächen und kognitive Defizite statistisch deutlich zu. Gleichzeitig zeigen Unfallanalysen, dass die Zahl schwerer Jagdunfälle mit Verletzten und Todesopfern ab dem mittleren Lebensalter signifikant ansteigt.
Die regelmässigen Meldungen über Jagdunfälle, tödliche Fehlhandlungen und den Missbrauch von Jagdwaffen verdeutlichen ein strukturelles Problem. Der private Besitz und Einsatz tödlicher Schusswaffen zu Freizeitzwecken entzieht sich weitgehend einer kontinuierlichen Kontrolle. Aus Sicht der IG Wild beim Wild ist dies nicht länger verantwortbar. Eine Praxis, die auf freiwilligem Töten basiert und zugleich erhebliche Risiken für Menschen und Tiere erzeugt, verliert ihre gesellschaftliche Legitimation.
Hobby-Jagd beruht zudem auf Speziesismus. Speziesismus beschreibt die systematische Abwertung nichtmenschlicher Tiere allein aufgrund ihrer Artzugehörigkeit. Er ist mit Rassismus oder Sexismus vergleichbar und weder kulturell noch ethisch zu rechtfertigen. Tradition ersetzt keine moralische Prüfung.
Gerade im Bereich der Hobby-Jagd ist kritische Prüfung unerlässlich. Kaum ein anderes Feld ist derart von beschönigenden Erzählungen, Halbwahrheiten und gezielter Desinformation geprägt. Wo Gewalt normalisiert wird, dienen Narrative oft der Rechtfertigung. Transparenz, überprüfbare Fakten und eine offene gesellschaftliche Debatte sind deshalb unverzichtbar.
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