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Tierrechte

Keine ungeeigneten Wildtiere mehr in Zirkussen

Erneut wird sich das Parlament mit der Forderung nach Einschränkungen in der Zirkustierhaltung befassen müssen. Nationalrätin Irène Kälin (Grüne, AG) verlangt in einer Motion vom Bundesrat «…eine Liste mit Wildtieren zu führen, die künftig nicht mehr auf Zirkustourneen mitgeführt werden dürfen.» Der Schweizer Tierschutz STS unterstützt die Forderung nach einer Negativliste in Zirkussen verbotener Tierarten

Redaktion Wild beim Wild — 1. Juni 2018

Erneut wird sich das Parlament mit der Forderung nach Einschränkungen in der Zirkustierhaltung befassen müssen. Nationalrätin Irène Kälin (Grüne, AG) verlangt in einer Motion vom Bundesrat «eine Liste mit Wildtieren zu führen, die künftig nicht mehr auf Zirkustourneen mitgeführt werden dürfen.» Der Schweizer Tierschutz STS unterstützt die Forderung nach einer Negativliste in Zirkussen verbotener Tierarten und begrüsst es, dass die Thematik so zurück ist auf der Agenda der eidgenössischen Räte.

Schweiz hinkt über 40 Ländern hinterher

Mehr als 40 Länder – darunter viele EU-Mitgliedstaaten – schränken aus Tierschutzgründen die Haltung von Tieren in Zirkussen ein. Die Schweiz hinkt hinterher. Hierzulande dürfen Zirkusse jede beliebige Tierart auf Tournee mitführen und die Tiere unter tierschutzwidrigen Bedingungen halten. Den Behörden sind die Hände gebunden solange in der Tierschutzgesetzgebung ein Instrument für ein Verbot des Mitführens ungeeigneter Tierarten im Zirkus fehlt.

Gemäss geltender Tierschutzverordnung müssen Gehege für Tiere, die regelmässig in einer Manege beschäftigt werden, den gesetzlichen Mindestanforderungen nicht vollumfänglich entsprechen, sofern die räumlichen Verhältnisse eines Gastspielortes dies nicht zulassen. Um mehr als 30 % dürfen Gehege die Mindestflächen unterschreiten. Für zwei Tiger bleiben da zum Beispiel nur 56 m² Aussen- und 21 m² Innengehege.

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Nur zwei Zirkusse führen noch Grosskatzen mit

Der Schweizer Tierschutz STS ist dezidiert der Meinung, dass die derzeitigen gesetzlichen Grundlagen hierzulande nicht genügen, um in einem Zirkus eine artgemässe Tierhaltung zu gewährleisten und dass gewisse Tierarten für das Mitführen auf Tournee und die Präsentation in der Manege nicht mehr in Frage kommen dürfen. Dazu gehören unter anderem Bären, Nashörner, Elefanten, Flusspferde, Menschenaffen und nicht zuletzt auch Grosskatzen.

In der Schweiz gibt es nur noch zwei Zirkusse, die immer wieder solche Wildtiere mitführen (Circus Gasser-Olympia und Circus Royal). Alle anderen Zirkusse verzichten freiwillig auf solche Tiere. Die Schweiz braucht keine Sonderlösung für zwei Zirkusse, die regelmässig viel Tierleid verursacht.

Die Forderung nach einer Schwarzen Liste steht im Einklang mit der Entwicklung auf europäischer Ebene. Der STS unterstützt die Motion in der Überzeugung, dass sich die Qualität eines Zirkus nicht an der Exotik seiner Menagerie, sondern am Standard seiner Tierhaltung und an den Darbietungen seiner Artisten misst. Mehr zu Tierrechten und zum Tierschutzproblem.

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