Erneut wird sich das Parlament mit der Forderung nach Einschränkungen in der Zirkustierhaltung befassen müssen. Nationalrätin Irène Kälin (Grüne, AG) verlangt in einer Motion vom Bundesrat «…eine Liste mit Wildtieren zu führen, die künftig nicht mehr auf Zirkustourneen mitgeführt werden dürfen.» Der Schweizer Tierschutz STS unterstützt die Forderung nach einer Negativliste in Zirkussen verbotener Tierarten und begrüsst es, dass die Thematik so zurück ist auf der Agenda der eidgenössischen Räte.
Mehr als 40 Länder – darunter viele EU-Mitgliedstaaten – schränken aus Tierschutzgründen die Haltung von Tieren in Zirkussen ein. Die Schweiz hinkt hinterher. Hierzulande dürfen Zirkusse jede beliebige Tierart auf Tournee mitführen und die Tiere unter tierschutzwidrigen Bedingungen halten. Den Behörden sind die Hände gebunden solange in der Tierschutzgesetzgebung ein Instrument für ein Verbot des Mitführens ungeeigneter Tierarten im Zirkus fehlt.
Gemäss geltender Tierschutzverordnung müssen Gehege für Tiere, die regelmässig in einer Manege beschäftigt werden, den gesetzlichen Mindestanforderungen nicht vollumfänglich entsprechen, sofern die räumlichen Verhältnisse eines Gastspielortes dies nicht zulassen. Um mehr als 30% dürfen Gehege die Mindestflächen unterschreiten. Für zwei Tiger bleiben da zum Beispiel nur 56 m² Aussen- und 21 m² Innengehege.
Der Schweizer Tierschutz STS ist dezidiert der Meinung, dass die derzeitigen gesetzlichen Grundlagen hierzulande nicht genügen, um in einem Zirkus eine artgemässe Tierhaltung zu gewährleisten und dass gewisse Tierarten für das Mitführen auf Tournee und die Präsentation in der Manege nicht mehr in Frage kommen dürfen. Dazu gehören u.a. Bären, Nashörner, Elefanten, Flusspferde, Menschenaffen und nicht zuletzt auch Grosskatzen.
Die von Nationalrätin Irène Kälin eingereichte Motion «Keine ungeeigneten Wildtiere mehr in Zirkussen» verlangt, dass der Bundesrat Grundlagen erarbeitet, wonach dafür ungeeignete Tierarten nicht mehr von Zirkussen mitgeführt werden dürfen.
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[accordion title=”Motionstext” load=”hide”]Der Bundesrat wird beauftragt, in der Tierschutzverordnung eine Liste mit Wildtieren zu führen, die künftig nicht mehr auf Zirkustourneen mitgeführt werden dürfen.[/accordion]
[accordion title=”Begründung” load=”hide”]Die Schweiz besitzt ein im internationalen Vergleich fortschrittliches Tierschutzgesetz. In einem Bereich hinken wir jedoch anderen Ländern nach: Wildtiere wie Grosskatzen, Elefanten und Robbenartige dürfen bei uns immer noch in Zirkussen mitgeführt werden, obwohl heute nachgewiesen ist, dass diese Tiere auf Zirkustourneen gar nicht artgerecht gehalten werden können. Möglich macht das unter anderem Artikel 95 Absatz 2 Buchstabe a der Tierschutzverordnung, der es Zirkussen erlaubt, Wildtiere auch dann mitzuführen, wenn die Mindestanforderungen gemäss Anhang 2 der Tierschutzverordnung nicht eingehalten werden können. Die Bedürfnisse der Tiere können auf diese Weise nicht befriedigt werden. Gleichzeitig beeinträchtigen die häufigen Ortswechsel und die damit verbundenen Stressfaktoren die Wildtiere stark. Zu bedenken gilt es auch, dass diese Tiernummern häufig aus dem Ausland eingekauft werden. Die dortigen Bedingungen hinsichtlich Zucht (Inzucht), Aufzucht, Haltung und Dressurmethoden der Tiere sind oft deutlich schlechter als in der Schweiz.
In der Schweiz gibt es nur noch zwei Zirkusse, die immer wieder solche Wildtiere mitführen (Circus Gasser-Olympia und Circus Royal)! Alle anderen Zirkusse verzichten freiwillig auf solche Tiere. Die Schweiz braucht keine Sonderlösung für zwei Zirkusse, die regelmässig viel Tierleid verursacht. Wir sollten diesen schwarzen Fleck in unserem Tierschutzgesetz beseitigen. Viele Länder sind uns diesbezüglich weit voraus: So ist das Mitführen von Wildtieren bereits in 17 europäischen Ländern verboten, u.a. in Belgien, Italien, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schottland, Slowenien. Und folgende Länder kennen eine Positiv- oder Negativliste, die das Mitführen bestimmter Wildtiere verbietet: Dänemark, Finnland, Schweden, Slowakei, Tschechische Republik, Ungarn. Da es auch Wildtiere gibt, die auch in Zirkussen artgerecht gehalten werden können (z.B. Trampeltiere, kleinere Säugetierarten, einige Vogel- und Reptilienarten) soll der Bundesrat in der Tierschutzverordnung eine Negativliste mit Tierarten führen, die nicht mehr in Zirkussen mitgeführt werden dürfen. Die Kompetenz zum Erlass einer entsprechenden Liste durch den Bundesrat ergibt sich aus Artikel 6 des Tierschutzgesetzes.[/accordion]
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Die Forderung nach einer Schwarzen Liste steht im Einklang mit der Entwicklung auf europäischer Ebene. Die Motion stellt bewusst keine abschliessende Artenliste zur Debatte. Der STS unterstützt die Motion in der Ueberzeugung, dass sich die Qualität eines Zirkus nicht an der Exotik seiner Menagerie, sondern am Standard seiner Tierhaltung und an den Darbietungen seiner Artisten misst.