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Jagd

Keine Alkoholtests für Freiburger Hobby-Jäger

Der Freiburger Grosse Rat hat am 23.5.2025 eine Motion abgelehnt, die die Einführung einer Alkoholkonsumgrenze für Hobby-Jäger forderte. Der Text orientierte sich am Vorbild der Kantone Neuenburg und Zürich.

Redaktion Wild beim Wild — 23. Mai 2025

Der Antrag wurde mit 61 zu 31 Stimmen bei 5 Enthaltungen abgelehnt.

Der Text mit dem Titel „Wer mit einem Drink zu viel auf die Jagd geht, verliert seinen Platz“ stammte vom Abgeordneten der Sozialistischen Partei, Grégoire Kubski, und sollte „angemessene“ Sanktionen und einen Standard für den Konsum von Betäubungsmitteln und bestimmten Medikamenten mit ähnlicher Wirkung festlegen.

Der Blutalkoholwert wurde den Angaben zufolge auf 0,5 Promille festgelegt. Die Massnahme wurde vom Staatsrat unterstützt.

Diese Aspekte hätten in die für dieses Jahr geplante Revision des Gesetzes über die Jagd und den Schutz von Säugetieren, wildlebenden Vögeln und ihren Biotopen (LCha) einfliessen können. Die Motion orientierte sich am Vorbild der Kantone Neuenburg und Zürich und stützte sich zudem auf die wissenschaftliche Literatur zum Umgang mit Waffen.

Klischees vor allem

„Seit dem Jahr 2000 kommt es in der Schweiz durchschnittlich zu 297 Jagdunfällen pro Jahr, darunter drei mit Todesfolge“, sagt Grégoire Kubski. Die Argumentation des Motionärs verfing sich jedoch bei der rechten Mehrheit im Grossen Rat nicht.

Laut SVP sei es nicht notwendig, für jede alltägliche Massnahme Gesetze zu erlassen, sagte der Abgeordnete Eric Barras. Sein Parteikollege Bernard Bapst, selbst Hobby-Jäger, bedauerte einen „diskriminierenden Antrag, der auf Stereotypen basiert“. „Warum die Jagd und nicht der allgemeine Waffengebrauch?“, fragte er.

Auch die Mitte lehnte den Text mehrheitlich ab. „Die Jagd hat sich weiterentwickelt“, erklärte sein Abgeordneter François Genoud die Wahl. Dieselbe Beobachtung machte auch die PLR-PVL-Fraktion, für die der Antrag „nutzlos“ sei, wie ihre Vorsitzende Antoinette de Weck erklärte.

Ein anderer Ton auf der linken Seite, mit einstimmiger Unterstützung. Die Abgeordnete der Sozialistischen Partei, Marie Levrat, wies auf die Risiken hin, nicht auf die Hobby-Jäger. Der Abgeordnete der Grünen, Laurent Bronchi, betonte die Notwendigkeit, „gutes Verhalten in einem Umfeld, das er selbst erlebt hat, offiziell zu machen“.

Staatliche Unterstützung

Der Staatsrat teilte durch den Minister für Landwirtschaft und Forsten, Didier Castella, die Meinung des Verfassers des Antrags. „Die Ausübung der Jagd, die den Einsatz leistungsstarker Schusswaffen erfordert, ist mit übermässigem oder unangemessenem Alkoholkonsum unvereinbar“, stellte die Regierung in ihrer Antwort fest.

„Neben der Risikominderung für Dritte muss auch das Wohl der Tiere in dieser Angelegenheit berücksichtigt werden, da übermässiger Alkoholkonsum die Schussgenauigkeit beeinträchtigt und die Wahrscheinlichkeit von Verletzungen und unnötigem Leiden des Zieltiers erhöht“, betonte die Exekutive.

Der Staatsrat erinnerte ausserdem daran, dass seiner Ansicht nach „die überwiegende Mehrheit der Hobby-Jäger sich verantwortungsbewusst verhält und während der Jagd auf den Konsum von Alkohol verzichtet.“ Dennoch sei es seiner Ansicht nach „gerecht, für eine Tätigkeit mit Schusswaffen eine Konsumgrenze festzulegen“.

Aus Sicht der IG Wild beim Wild muss die Grenze für den Umgang mit Waffen unter Alkoholeinfluss bei Hobby-Jägern konsequent bei 0,0 Promille Blutalkohol liegen. Dasselbe gilt bei der Wildhut sowie im Militär- und Polizeidienst und dies aus gutem Grund. Niemand darf im alkoholisierten Zustand mit einer Schusswaffe hantieren oder schiessen.

Die Hobby-Jagd dient dem Töten von Tieren. Wer dabei eine Waffe führt, trägt eine besondere Verantwortung gegenüber Mensch und Tier. Alkohol oder Drogen sind damit unvereinbar. Personen mit Alkohol- oder Drogenabhängigkeit müssen ihren Jagd– und Waffenschein umgehend verlieren.

Nach Jagdunfällen sind obligatorische Alkoholtests zwingend einzuführen. Zusätzlich braucht es nach dem Vorbild der Niederlande regelmässige medizinisch-psychologische Gutachten für Hobby-Jäger sowie eine verbindliche Altersobergrenze.

Die grösste Altersgruppe unter den Hobby-Jägern ist 65+. Genau in dieser Gruppe treten vermehrt altersbedingte Einschränkungen bei Sehvermögen, Konzentration, Reaktionsfähigkeit sowie Defizite in Ausbildung und Training auf. Gleichzeitig ist bekannt, dass Alkohol konsumiert wird, um einen vermeintlich ruhigen Finger zu haben. Andere verzichten auf Alkohol, sind den körperlichen Anforderungen jedoch dennoch nicht mehr gewachsen.

Die zahlreichen Fehlschüsse, Nachsuchen und das damit verbundene massive Tierleid lassen sich anders kaum erklären.

Mehr zum Thema Hobby-Jagd: In unserem Dossier zur Jagd bündeln wir Faktenchecks, Analysen und Hintergrundberichte.

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