Bildung

Jagdrecht: Das neue Jagdgesetz ist miserabel

Pinterest LinkedIn Tumblr

Das neue Jagdgesetz schaffe klare Regeln für die Regulation geschützter Arten durch die Wildhüter der Kantone und erhöhe dadurch die Sicherheit für Tier, Natur und Mensch.

Das Jagdrecht fördere zudem die Artenvielfalt auch dank Bundesunterstützung für natürliche Lebensräume von Wildtieren.

So beginnen die Befürworter des völlig missratenen Jagdgesetzes in einer Medienmitteilung vom 13.01.2020 ihren Wahlkampf. Und weiter:

«Der Widerstand gegen das neue Jagdrecht ist aus unserer Sicht unbegründet».

Anton Merkle, Präsident von JagdSchweiz

Dies erstaunt Personen mit gesunden Menschenverstand nicht sonderlich. Hat doch erst kürzlich ein Gericht dem Verband Jagd Schweiz attestiert, dass “praktisch alles was grausam, unnötig und herzlos ist, vom Verband Jagd Schweiz gefördert wird.” Und: “Der Verein Jagd Schweiz kultiviert in erster Linie Respektlosigkeit und eine Gewaltkultur – genau das Gegenteil, wonach ein kultivierter Mensch in unserer Gesellschaft streben sollte. Dabei ist diesen Leuten aus der dunklen Welt des Jägermilieus kein Aufwand zu gross, um die Demokratie, Presse- und Meinungsfreiheit usw. zu manipulieren“.

Mit an Bord im Komitee der Befürworter des miserablen Jagdgesetzes sind nebst dem tierausbeuterischen Bauernverband auch die fundamentalistische “Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete (SAB)” die sich zum Thema Grossraubtiere ganz klar verfassungswidrig positioniert. Die SAB will Grossraubtiere in der Schweiz ausrotten. Dies widerspricht der Bundesverfassung und dem eidgenössischen Recht.

Das neue Jagdrecht enthält im Faktencheck keine neuen Regelungen zum Schutz von einzelnen Tieren, die nicht schon im Tierschutzgesetz geregelt wären. Konkret bringt es daher keine Verbesserungen für den Tierschutz. Und für viele geschützte Tierarten wird das Leben noch unsicherer, weil sie leichter abgeschossen werden können.

Von den neu geschützten Entenarten zum Beispiel wurden jährlich nur noch eine Handvoll erlegt (meist sogar versehentlich). Die weitaus meisten Abschüsse entfallen auf die 3 Arten, die jagdbar bleiben (Stock-, Reiher-, Krickente). Mit dem neuen Jagdgesetz werden – theoretisch nur ca. 2 % aller Wildenten vor einem Abschuss geschützt. Versehentliche Abschüsse wird es weiterhin geben. 98 % aller Wildenten bleiben jagdbar, obwohl es für diese Jagd keine ökologische Begründung gibt.

Auch beim Lebensraumschutz kommen keine faktischen Verbesserungen hinzu. Wildtierkorridore sind bereits heute gemäss einem Bundesgerichtsurteil als «schützenswerte Lebensräume» nach NHG (Natur- und Heimatschutzgesetz) anerkannt. Das neue Jagdgesetz erlässt auch keine konkreten Regeln zur Erstellung von Zäunen, sondern gibt lediglich den Kantonen die Kompetenz, solche Regeln zu erlassen. Dabei kennen etliche Kantone und Gemeinden bereits heute solche Vorschriften in ihrer Landwirtschafts- oder Zonenplanung. Eine Pflicht zur Berücksichtigung des Tierwohls beim Erstellen von Zäunen kann zudem aus dem Tierschutzgesetz abgeleitet werden. Die Sicherheit von Menschen ist mit dem bestehenden Jagdgesetz schon gewährleistet, weil Wildtiere – auch geschützte – die Menschen gefährlich werden, bereits abgeschossen werden können und wurden.

Jagdrecht und Biodiversität

Während die Welt mit der Klima- und der Biodiversitätskrise ringt, hat sich der Verband Jagd Schweiz vom Tier- und Artenschutz verabschiedet. Dies kommuniziert der Verband deutlich und klar:

“…Auf der anderen Seite wurden überrissene Forderungen gegen Jagd und Jäger nicht ins Gesetz geschrieben…”

Anton Merkle, Präsident Jagd Schweiz

Das neue Jagdgesetz ist nicht fortschrittlich und auch nicht auf künftige Anforderungen ausgerichtet, weil es den Natur- und Tierschutz noch mehr schwächen kann.

Es kann nicht sein, dass Wildtiere nur aufgrund von potenziellen Schäden vorsorglich geschossen werden. Das inakzeptable Abschussgesetz will dies so. Artenschutz und zivilisierte Demokratie sehen anders aus.

Das neue Jagdgesetz will zudem die Regulierung bedrohter Arten an die Kantone delegieren. Auch eine aktuelle Neue Zürcher Zeitung-Recherche über den Luchs zeigt auf, dass dies zum Beispiel im Wallis gar keine gute Idee ist. Nicht nur dort gibt es bereits Initiativen «Raubtierfreier Kanton», die gar von den Regierungen unterstützt werden. Aber auch in Graubünden, Zürich, Bern, St.Gallen, Appenzell Ausserrhoden oder Solothurn, usw. sieht es nicht besser aus.

Mit dem völlig missratenen Jagdgesetz werden mühselige Wiederansiedlungsprojekte von Luchs, Biber und Graureiher fahrlässig zunichte gemacht.

Urschweizer wie Luchs, Biber und Graureiher könnten auf der Abschussliste landen und künftig abgeschossen werden, ohne dass die Tiere Schäden angerichtet haben – einfach nur, weil es sie gibt. Und dies sogar in Wildtierschutzgebieten.

Jährlich werden 400 bis 500 Birkhähne und 400 Alpenschneehühner geschossen. Eine fragwürdige Praxis, da die ohnehin kleinen Bestände noch weiter geschwächt werden. Dass damit gewisse Kantone die Staatskasse mit Blutgeld aufpolieren, macht die Sache nicht besser. Der Kanton Wallis zum Beispiel verdient Geld an den Abschüssen, die er oft auch an ausländische Jagdtouristen verkauft. Das neue Jagdgesetz sieht weiterhin keinen Schutz von Birkhuhn und Schneehuhn vor. Ein weiterer Grund, das natur- und artenfeindliche Gesetz im Herbst an der Urne abzulehnen.

Die meisten Jagden sind heute schlichtweg unnötig, tierquälerisch und somit eigentlich kriminell. Nur ist unser Rechtssystem noch nicht so weit, dass im Strafrecht zu berücksichtigen.

Mit dem völlig missratenen Jagdgesetz wird es weiterhin möglich sein, Jagd auf bedrohte Arten wie Birkhahn und Schneehuhn zu machen. Auch der Schneehase ist weiterhin jagdbar. Noch immer werden in der Schweiz rund 1’000 Schneehasen jährlich auf der Jagd erlegt. Deshalb: NEIN zum missratenen Abschussgesetz am 27. Septembereine überrissene Forderung?

Die Waldschnepfen gehörten auch unter Schutz gestellt – stattdessen können sie mit dem revidierten Jagdgesetz weiterhin gejagt werden. Die Schonzeit wird zwar bis Mitte Oktober verlängert, aber die Brutvögel bleiben bis in den November oder sogar Dezember in der Schweiz. Daher besteht die Gefahr, dass unter den jährlich 2000 geschossenen Waldschnepfen auch heimische Brutvögel sind. Mit dem zusätzlichen Monat Schonzeit werden 4 % aller bisher im Durchschnitt erlegten Waldschnepfen vor dem Abschuss gerettet. 96 % der Abschüsse erfolgen nämlich in den Monaten Oktober und November, die weiterhin Jagdzeit bleiben – eine überrissene Forderung?

Der bessere Schutz, der der Verband Jagd Schweiz propagiert, ist also Augenwischerei, denn für die Jagd auf viele Tierarten gibt es ohnehin keine ökologische Begründung .

Wildtiere leiden aber auch zunehmend unter den Folgen des Klimawandels und der Ausbreitung der menschlichen Aktivitäten in ihrem natürlichen Lebensraum. Dieser Lebensraum wird damit nicht nur verkleinert, sondern auch zerstückelt und bewirkt eine genetische Verarmung der Population. Zusätzlich führt der verursachte Stress zu einem erhöhten Energieverbrauch um bis zu 20 %, was ihre Überlebenschancen massgeblich beeinträchtigt.

Eine Unterschutzstellung würde dazu beitragen, die wegen des Klimawandels und menschlicher Störungen zunehmend gefährdete Art von unnötigem Druck zu entlasten und die Mortalität im Bestand zu reduzieren. Das Parlament muss hier nochmals sorgfältig und mutig über die Bücher – eine überrissene Forderung?

Chancen bei der Revision zum Jagdgesetz (JSG) wurden am Laufmeter verpasst. Warum wird immer noch nicht flächendeckend bleifrei geschossen oder weshalb gibt es trotz des dramatischen Artenverlustes in der Schweiz immer noch eine Niederjagd, die tierquälerische Baujagd für Sadisten oder Bewegungsjagden, kein Alkoholverbot vor und während der Pirsch, usw.?

Anders als von David Clavadetscher, dem Sprechen von Jagd Schweiz kommuniziert, ist die Nachsuche, usw. schon obligatorisch.

Bei Bund und Kantonen sucht man aber vergebens nach einer Statistik zu Fehlschüssen und Nachsuche, mit einer Ausnahme: Nur der Kanton Graubünden führt eine solche Statistik mit gut dokumentierten Zahlen, die je nach Tierart eine Fehlschussquote zwischen 7 % und 10 % ausweist. Hochgerechnet auf die in der Schweiz insgesamt geschossenen Wildtiere sind das 6’000 bis 10’000 Tiere pro Jahr, die wegen Fehlschüssen erst nach einem stunden- oder tagelangen Leiden sterben oder verletzt dahinsiechen müssen. Derartige Tierschutzprobleme dürfen nicht vertuscht werden, schreibt der Schweizer Tierschutz STS.

Herdenschutz

Der Herdenschutz in der Schweiz ist in hohem Masse erfolgreich und trägt entscheidend zur Sicherheit von Nutztieren bei. Dies lässt sich anhand der Populationsentwicklung des Wolfes, der Schafbestände und der Risszahlen eindrücklich beweisen. Rund 90 % der Schäden an Nutztieren in der Schweiz entstehen auf Weiden ohne Herdenschutzhunde. Auch bei Herden, welche vollumfänglich mit einem elektrifizierten Zaun eingezäunt wurden, kommt es nur in Ausnahmefällen zu Rissen. Die Befürworter des missratenen Jagdgesetzes werden Risse in den nächsten Wochen medial ausschlachten wollen, ohne darauf hinzuweisen, dass bereits mit dem bestehenden Gesetz einzelne Tiere abgeschossen werden können. Allerdings erst, nachdem ein Schaden entstanden ist. Pro Wolf werden heute deutlich weniger Nutztiere gerissen als noch in der Anfangsphase der Rückkehr der Tierart in die Schweiz. Dass Wölfe ständig mehr Nutztiere reissen und der Herdenschutz immer schwieriger wird, trifft nicht zu.

Jagdrecht und Hobby-Jäger

Unsere Lebensweise vertreibt den Feldhasen zunehmend aus seinem Lebensraum. Das Resultat ist ein drastischer Rückgang der Bestände. Ohne Schutz könnte der Feldhase in der Schweiz komplett verschwinden. Mit der Revision hat das Parlament die Chance verpasst, den Feldhasen unter Schutz zu stellen – eine überrissene Forderung? Ordnen die Kantone Massnahmen gegen einzelne jagdbare Tiere wie den Feldhasen an, können die Umweltverbände sich voraussichtlich künftig nicht einmal mehr mit dem Verbandsbeschwerderecht dagegen wehren.

Der Steinbock ist zwar geschützt und richtet keinen Schaden an, ist in der Schweiz für Trophäenjäger aber trotzdem jagdbar. Das neue Jagdgesetz will diesen absurden Widerspruch beibehalten.

Keine neuen Wildkorridore, keine Verbesserungen für die Jagd und ein massiver Abbau des Artenschutzes – deshalb sagen auch zahlreiche Jägerinnen und Jäger NEIN zum völlig missratenen Jagdgesetz!

Interessanterweise sprechen die Befürworter des völlig missratenen Jagdgesetzes mit keinem Wort vom Höckerschwan. Dabei hat das Parlament den Bundesrat bereits mittels Motion beauftragt, die Vogelart zur Regulierung freizugeben. Höckerschwäne können dann bei Annahme des Gesetzes, noch bevor ein Schaden entstanden ist, abgeschossen werden.

Seit der Ausrottung der grossen Beutegreifer in der Schweiz hat der Schalenwildbestand stetig zugenommen. Dies hat einen grossen Einfluss auf die natürliche Verjüngung im Wald, denn Wild knabbert nur zu gerne an Knospen und frischen Trieben und gefährdet damit das Wachstum des Baumnachwuchses. Wolf und Luchs können diese Problematik entschärfen! 

Was früher in Genf hunderte Sonntagsjäger ebenfalls minderwertig gemacht haben, erledigen heute 11 Wildhüter nebst vielen anderen Aufgaben vorbildlicher. Mit mehr Wildhütern, die nur therapeutisch bei Fuchs, Luchs, Wolf, Greifvögeln usw. eingreifen, hätte auch die Schweiz wieder mehr Ordnung, Biodiversität und Schutz vor Naturgefahren. Und dem Steuerzahler würden vermutlich hunderte Millionen von Franken erspart, die der Bund, Kantone und Gemeinden in die Schutzwalderhaltung pumpen, dort, wo die Problemjäger Wildtiere parkieren und züchten.

Die Rücksichtslosigkeit des Verbandes Jagd Schweiz im Umgang mit Natur, Menschen und Tierwelt ist inakzeptabel!

Wildtierkorridore

Wildtierkorridore sind schon heute als schützenswerte Lebensräume rechtlich anerkannt und ausgeschieden. Mit dem neuen Gesetz wird kein einziger Korridor schneller saniert oder besser geschützt, sondern lediglich der Geldfluss vom Bund an die Kantone neu geregelt. Keine Finanzhilfen des Bundes zur Förderung der Arten und ihres Lebensraums in Wildschutzgebieten und Vogelreservaten. Die Kantone profitieren von Finanzhilfen des Bundes zur Förderung der Arten und ihres Lebensraumes in Wildtierschutzgebieten und Vogelreservaten. Lebensräume werden dadurch aufgewertet. Der Bund wird den Kantonen mehr Geld sprechen für Aufsicht und Lebensraumförderung in den Schutzgebieten – für Massnahmen also, welche die Kantone heute schon umsetzen. Weder werden dadurch neue Schutzgebiete realisiert, noch wird der Schutz in den bestehenden Gebieten verbessert. Zudem wird der Bund den Kantonen künftig auch Geld geben für Massnahmen gegen geschützte Tiere in Schutzgebieten – zum Beispiel für den Abschuss von Wölfen in Wildtierschutzgebieten.

Was im völlig missratenen Jagdgesetz, welches am 27.9. zur Abstimmung kommt, insbesondere fehlt, ist ein nationaler Wesenstest für Hobby-Jäger, nach dem Vorbild von Holland. In ganz Europe werden Waffenbesitzer wegen mangelnder ethischer Hygiene umfangreicher geprüft – eine überrissene Forderung?

Interessen-Gemeinschaft Wild beim Wild

Die IG Wild beim Wild ist eine gemeinnützige Interessen-Gemeinschaft, die sich für die nachhaltige und gewaltfreie Verbesserung der Mensch-Tier-Beziehung einsetzt, wobei die IG sich auch auf die rechtlichen Aspekte des Wildtierschutzes spezialisiert hat. Eines unser Hauptanliegen ist, in der Kulturlandschaft ein zeitgemässes und seriöses Wildtiermanagement nach dem Vorbild vom Kanton Genf einzuführen – ohne Hobby-Jäger aber mit integren Wildhütern, die den Namen auch verdienen und gemäss einem Ehrenkodex handeln. Das Gewaltmonopol gehört in die Hände des Staates. Die IG unterstützt wissenschaftliche Methoden der Immunokontrazeption für Wildtiere.