Jagd im Rückgang, Jagdscheine im Rekord: Deutschlands Sonderfall im Faktencheck
Italien, Spanien, Portugal und die USA verzeichnen einen langfristigen Rückgang der Jagdbeteiligung. Deutschland weist gleichzeitig einen Rekord bei den Jagdscheinen aus. Ein Faktencheck zeigt: Jagdschein- und Lizenzzahlen sind nicht dasselbe wie tatsächliche Jagdausübung.
Italien, Spanien, Portugal und die USA weisen seit Jahren eine rückläufige Jagdbeteiligung oder einen stark schrumpfenden Nachwuchs aus.
Laut einer Auswertung der Lega Abolizione Caccia sank die Zahl der für die Jagdsaison gültigen italienischen Jagdausweise gegenüber dem Vorjahr um 2,7 Prozent. Diese Kennzahl erfasst erteilte beziehungsweise erneuerte Jagdberechtigungen; sie ist damit näher an der tatsächlichen Jagdbeteiligung als eine lebenslang gültige Waffen- oder Prüfungsberechtigung, belegt aber nicht zwingend jeden einzelnen Jagdtag. Mehr dazu im Beitrag Italien: Weniger als 430’000 aktive Hobby-Jäger. Deutschland meldet dagegen so viele Jagdscheininhaberinnen und Jagdscheininhaber wie nie. Ein Widerspruch ist das nicht zwingend: Jagdschein-, Lizenz- und Prüfungszahlen messen nicht automatisch, wie viele Menschen tatsächlich regelmässig auf die Hobby-Jagd gehen.
Drei Fragen drängen sich auf: Ist der Rückgang Teil eines grösseren gesellschaftlichen Musters? Weshalb hängt die Hobby-Jagd so stark von familiärer Weitergabe ab? Und was zeigt der deutsche Rekord wirklich?
Ein branchenübergreifendes Nachwuchsproblem
Der Rückgang der Hobby-Jagd steht nicht allein da. In der Schweizer Fleischfachbranche blieb laut SRF in den vergangenen Jahren etwa jede zweite Lehrstelle unbesetzt. Ende März 2025 waren noch 195 Lehrstellen mit Ausbildungsbeginn im August offen. Daraus folgt nicht automatisch dieselbe Ursache wie bei der Hobby-Jagd. Die Parallele legt aber zumindest die Frage nahe, ob Tätigkeiten, die mit dem Töten, Zerlegen und Vermarkten von Tieren verbunden sind, bei einem Teil junger Menschen an gesellschaftlicher Akzeptanz verlieren.
Familientradition als Haupteinstieg
Eine 2011 veröffentlichte österreichische Befragung unter rund 500 aktiven Hobby-Jägerinnen und -Jägern (dokumentiert unter dem Titel «Zukunftsjäger 2030» auf jagdfibel.de) deutet darauf hin, dass die Jagd für viele vor allem über die Familie weitergegeben wird: 58 Prozent nannten eine Jagdtradition in der Familie, Netzwerkgründe und Interesse an Waffen wurden deutlich seltener genannt. Die Befragung ist kein Beweis für alle Länder, verweist aber auf eine strukturelle Abhängigkeit der Hobby-Jagd von sozialer und familiärer Weitergabe. Anders als bei einer offenen Berufslehre mit Lehrstellenmarkt gibt es kaum einen zweiten Kanal, der eine abbrechende familiäre Weitergabe ersetzen könnte.
Die Jahrespräsentation 2022 des Amts für Jagd und Fischerei Graubünden weist die geburtenstarken Jahrgänge 1956 bis 1968 als die am stärksten vertretenen Jahrgänge in der Bündner Jägerschaft aus. Das deckt sich mit dem Befund einer 2025 in der Fachzeitschrift «People and Nature» veröffentlichten Studie zur Jägerschaft in Spanien und Portugal (Gaspar et al.), die für die untersuchten Regionen einen Rückgang von 26 Prozent in 15 Jahren und von 45 Prozent in 50 Jahren dokumentiert. Die Rekrutierung junger Hobby-Jäger sank über fünf Jahrzehnte um 89 Prozent, die Beteiligung der jüngsten Altersgruppe fiel von 1,70 auf 0,22 Prozent. Die Forschenden sprechen von einem demografischen Kollaps der Jagd in der untersuchten Region.
Ein Bewusstseinswandel bei Jungen?
Parallel dazu verändert sich die Ernährung junger Menschen messbar. Der Swissveg-Report 2024, gestützt auf eine repräsentative Erhebung (DemoScope/MACH Consumer), zeigt, dass sich 8,4 Prozent der 14- bis 34-Jährigen in der Schweiz als vegetarisch bezeichnen, gegenüber 2,1 Prozent bei den über 55‑Jährigen. Insgesamt wurden 2024 rund 308’000 vegetarisch und 50’000 vegan lebende Personen erfasst, zusammen 5,3 Prozent der Bevölkerung, so viele wie nie zuvor. Ob sich daraus unmittelbar ableiten lässt, dass junge Menschen deshalb seltener in eine familiäre Jagdtradition einsteigen, ist eine plausible, aber durch die Ernährungsdaten allein nicht belegte Hypothese.
Spanien, Portugal und die USA im Detail
Auch in den USA schrumpft die Jagdbeteiligung gemessen am Bevölkerungsanteil langfristig, wobei zwei unterschiedliche Kennzahlen dasselbe Bild zeichnen. Bei den verkauften Jagdlizenzen wurden 1960 rund 14 Millionen gezählt, etwa 7,7 Prozent der damaligen Bevölkerung. Für 2020 werden rund 15,2 Millionen Jagdlizenzen beziehungsweise 4,6 Prozent der Bevölkerung ausgewiesen. Die absolute Zahl veränderte sich damit weit weniger als die Bevölkerung, die im gleichen Zeitraum stark wuchs. Der Bericht «Recruitment and Retention of Hunters and Anglers» des U.S. Fish and Wildlife Service misst zusätzlich die tatsächliche Jagdbeteiligung Erwachsener über Befragungen: Sie sank von 8,9 Prozent im Jahr 1960 auf 4,5 Prozent im Jahr 2016, den bisher tiefsten Wert der Erhebungsreihe.
Der deutsche Fall: Rekord, aber wobei?
Nach Angaben des Deutschen Jagdverbands (DJV) gab es auf Grundlage der Daten vom November 2025 insgesamt 467’682 Jagdscheininhaberinnen und Jagdscheininhaber, ein Plus von 42 Prozent gegenüber 30 Jahren zuvor. Auch die Statistik des deutschen Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat weist für 2025 mit rund 467’680 Jagdscheininhabern eine praktisch identische Zahl aus. Der Frauenanteil unter den Jungjägerinnen und Jungjägern legte laut DJV zwischen 2011 und 2021 von 20 auf 28 Prozent zu.
Diese Rekordzahl belegt zunächst, dass so viele Menschen wie nie einen Jagdschein besitzen oder gelöst haben. Sie beantwortet jedoch nicht die weitergehende Frage, wie viele davon regelmässig jagen, über ein Jagdrevier verfügen, nur als Gäste mitjagen oder den Schein lediglich aufrechterhalten. Eine öffentlich zugängliche deutsche Gesamterhebung, welche die Zahl der Jagdscheininhaber systematisch von der Zahl regelmässig jagender Personen trennt, konnte für diesen Vergleich nicht identifiziert werden. Ohne eine solche Erhebung lässt sich aus der Jagdscheinzahl allein kein direkter Gegenbeweis zum Rückgang der Jagdbeteiligung in anderen Ländern ableiten.
Die Motive für eine Jägerprüfung sind nicht zwingend identisch mit dem Motiv, später regelmässig selbst zu jagen. In einer DJV-Befragung nannten 62 Prozent der befragten Jägerinnen die Beschäftigung ihres eigenen Jagdhundes als wichtigstes Motiv für die Jägerprüfung. Daraus lässt sich nicht ableiten, wie häufig diese Frauen jagen, die Befragung zeigt aber, dass Jagdprüfung und unmittelbare Jagdausübung nicht in jedem Fall deckungsgleiche Kategorien sind. Eine Beobachtung aus dem persönlichen Umfeld bestätigt diesen Eindruck anekdotisch: Eine Jägerin berichtete, sie habe die Ausbildung absolviert, um mehr über die Natur zu erfahren, auf die eigentliche Jagd würde sie selbst nicht gehen.
Fazit
Die verfügbaren Daten zeigen kein einheitliches Bild, wohl aber ein klares Muster: In Italien, Spanien, Portugal und den USA gehen Jagdbeteiligung oder Nachwuchs langfristig zurück. In Spanien und Portugal ist die Überalterung besonders deutlich dokumentiert. Deutschland weist zugleich einen Rekord bei Jagdscheininhaberinnen und Jagdscheininhabern aus.
Dieser Rekord ist jedoch kein direkter Beleg für eine wachsende aktive Jägerschaft. Er zeigt, wie viele Menschen einen Jagdschein besitzen oder lösen, nicht aber, wie häufig sie tatsächlich jagen. Solange Deutschland keine vergleichbare Erhebung zur regelmässigen Jagdausübung veröffentlicht, bleibt offen, ob der Anstieg der Jagdscheine einen tatsächlichen Zuwachs aktiver Jägerinnen und Jäger abbildet, oder auch Personen umfasst, die ihren Schein nur gelegentlich, aus Ausbildungs-, Hunde- oder Naturinteresse nutzen.
Italien: Weniger als 430’000 aktive Hobby-Jäger – neue Recherche korrigiert verbreitete Zahlen
Eine Recherche der Lega Abolizione Caccia zeigt anhand amtlich ausgestellter Jagdausweise: Nur 0,8 Prozent der italienischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger mit Wohnsitz im Land waren in der Saison 2025/26 zur Hobby-Jagd berechtigt. Auch in Spanien, Portugal und den USA verliert die Hobby-Jagd langfristig an Bedeutung.
Die italienische Tierschutzorganisation Lega Abolizione Caccia (LAC) hat am 6. September 2026 eine Recherche zur Zahl der in Italien gelösten Jagdausweise veröffentlicht.
Demnach wurden für die Jagdsaison 2025/26 landesweit noch 429’484 Jagdausweise («tesserini venatori») an Personen mit italienischem Wohnsitz ausgegeben.
Bezogen auf die 53’383’000 italienischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger mit Wohnsitz in Italien per 1. Januar 2026 (ohne die 5,56 Millionen registrierten Ausländerinnen und Ausländer) entspricht dies 0,8 Prozent der Bevölkerung. Die Auswertung zeigt zudem einen weiteren Rückgang gegenüber der Saison zuvor und zeichnet damit ein deutlich anderes Bild als häufig zitierte Angaben auf Basis von Waffenlizenzen oder Schätzungen aus Universitäten, Ministerien, Verbänden und der Jagdindustrie.
Amtliche Jagdausweise statt Waffenlizenzen
Kurator der Recherche ist Augusto Atturo, Umweltvertreter in der Jagd- und Wildtierkommission der Region Ligurien. Atturo berief sich auf das Recht auf Zugang zu Verwaltungsdaten gemäss Artikel 5 des italienischen Gesetzesdekrets 33/2013.
Er fragte bei den zuständigen Stellen aller 19 Regionen sowie der autonomen Provinzen Bozen und Trient die Zahl der tatsächlich ausgestellten Jagdausweise für die zwei letzten Jagdsaisons ab. Berücksichtigt wurden jeweils nur Personen mit Wohnsitz in der betreffenden Region, um Doppelzählungen zu vermeiden, etwa wenn jemand aus praktischen Gründen Jagdausweise zweier Regionen besitzt. Für Bozen und Trient wurden die dort geltenden «permessi» für Einheimische herangezogen.
Die Methode unterscheidet sich wesentlich von Statistiken zu Waffenlizenzen für Jagdzwecke, wie sie von den Questure, den italienischen Polizeibehörden, ausgestellt werden. Solche Lizenzen sagen nicht zwingend aus, ob eine Person in einer bestimmten Saison einen saisonalen Jagdausweis löst oder die Jagd tatsächlich ausübt. Zudem erscheinen die Zahlen zu Waffenlizenzen oft erst mit erheblicher Verzögerung.
Vier Regionen beziehungsweise Provinzen, Latium, Kalabrien, Kampanien und Bozen, überschritten laut LAC zunächst die gesetzliche Antwortfrist von 30 Tagen. Atturo musste deshalb über die zuständigen Transparenzbeauftragten, die sogenannten RPCT, nachfassen.
Rückgang um 2,7 Prozent
In der Saison 2024/25 wurden noch 441’261 ausgestellte Jagdausweise für Personen mit Wohnsitz in Italien erfasst. Ein Jahr später sank die Zahl auf 429’484. Das entspricht einem Rückgang von rund 2,7 Prozent.
Region/Provinz
Saison 2024/25
Saison 2025/26
Abruzzen
8’874
8’891
Basilikata
5’425
5’141
Provinz Bozen
6’122
6’207
Kalabrien
23’330
23’387
Kampanien
32’064
31’689
Emilia-Romagna
25’770
24’579
Friaul-Julisch Venetien
7’428
7’452
Latium
41’569
39’826
Ligurien
12’021
11’548
Lombardei
50’295
48’019
Marken
8’386
7’927
Molise
3’227
3’249
Piemont
15’588
15’082
Apulien
18’647
17’975
Sardinien
31’407
31’137
Sizilien
26’091
26’923
Toskana
58’854
55’627
Provinz Trient
5’725
5’732
Umbrien
25’790
25’370
Aostatal
1’272
1’224
Venetien
33’376
32’499
Total Italien
441’261
429’484
Die grössten absoluten Rückgänge verzeichneten die Toskana mit 3’227, die Lombardei mit 2’276 und Latium mit 1’743 weniger ausgestellten Jagdausweisen. Kleine Zunahmen gab es unter anderem in Sizilien, Kalabrien sowie den autonomen Provinzen Bozen und Trient.
Ein internationales Muster: Italien, Iberische Halbinsel und USA
Der Rückgang der Hobby-Jagd ist kein italienischer Einzelfall. Eine wissenschaftliche Untersuchung zur demografischen Entwicklung der Hobby-Jagd auf der iberischen Halbinsel, mit Daten aus sechs spanischen Regionen und Portugal, kommt zum Schluss, dass die Alterung der Hobby-Jägerschaft stark, anhaltend und voraussichtlich kaum umkehrbar ist. Im untersuchten Gebiet sank die Zahl der Hobby-Jäger in den vergangenen 15 Jahren um 26 Prozent, über einen Zeitraum von 50 Jahren um 45 Prozent.
Rund 40 Prozent der untersuchten Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger sind heute über 60 Jahre alt. Der Nachwuchs ging über 50 Jahre um 89 Prozent zurück. Für die Region Aragón dokumentiert die Studie zudem einen Rückgang der Jagdlizenzen von rund 54’000 auf weniger als 46’000 innerhalb von 15 Jahren.
Auch in den USA zeigt sich ein langfristiger relativer Rückgang. 1960 wurden dort rund 14,0 Millionen Jagdlizenzen verkauft, entsprechend 7,7 Prozent der damaligen Bevölkerung. Im Jahr 2020 waren es rund 15,2 Millionen Lizenzen; wegen des wesentlich stärkeren Bevölkerungswachstums entsprach dies nur noch 4,6 Prozent der Bevölkerung. Während die Zahl verkaufter Jagdlizenzen seit 1960 um 8,6 Prozent zunahm, wuchs die Bevölkerung im selben Zeitraum um 83,4 Prozent. Eine separate Erhebung des U.S. Fish and Wildlife Service zur tatsächlichen Jagdteilnahme zeigt einen ähnlichen Befund: Sie sank von 8,9 Prozent der Bevölkerung im Jahr 1960 auf 4,5 Prozent im Jahr 2016, den bisher tiefsten Wert der seit 1955 laufenden Erhebungsreihe.
Italien, die untersuchten Regionen Spaniens und Portugals sowie die USA zeigen damit ein vergleichbares langfristiges Muster: Die Hobby-Jagd verliert im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung an Gewicht und hat Schwierigkeiten, jüngere Generationen zu gewinnen. Bei direkten Ländervergleichen bleibt jedoch entscheidend, dass Jagdausweise, Jagdlizenzen und Umfragen zur tatsächlichen Jagdteilnahme unterschiedliche Grössen messen. Warum die Entwicklung in Deutschland in einzelnen Statistiken anders erscheint, ordnet der Beitrag Warum die Hobby-Jagd ihren Nachwuchs verliert, ausser in Deutschland ein.
Auch für die Schweiz relevant
Auch in der Schweiz verändern sich die Jägerzahlen regional seit Jahren, während die gesellschaftliche und politische Legitimation der Hobby-Jagd zunehmend hinterfragt wird. Die internationale Datenlage verdeutlicht, weshalb bei Jagdstatistiken genau hingeschaut werden muss: Waffenlizenzen, Verbandsangaben und tatsächlich ausgestellte Jagdausweise messen nicht dasselbe. Wer wissen will, wie viele Personen in einer Saison einen Jagdausweis lösen und damit jagdrechtlich zur Hobby-Jagd berechtigt sind, erhält mit den ausgestellten Jagdausweisen eine wesentlich aussagekräftigere Grundlage als mit blossen Waffenlizenz- oder Verbandszahlen.
Warum Freude am Töten kein harmloses Freizeitmotiv ist
Menschen, die Freude daran empfinden, Lebewesen zu töten und dafür zu bezahlen, zeigen aus psychologischer Sicht kein normales Freizeitverhalten. Dieses Verhalten widerspricht grundlegenden Mechanismen von Empathie, Mitgefühl und moralischer Hemmung, wie sie beim Grossteil psychisch gesunder Menschen vorhanden sind. Psychologisch handelt es sich um abweichendes Gewaltverhalten, auch wenn es politisch oder kulturell geduldet wird.
Freude am Töten ist ein klassisches Merkmal lustbasierter Gewalt. Der Gewaltakt selbst wirkt belohnend: nicht das Ergebnis, nicht eine behauptete Notwendigkeit, sondern das Töten. Das ist kein Randphänomen, sondern in der Gewaltpsychologie klar beschrieben.
Nicht jede Person, die jagt, wird den Tötungsakt gleich erleben oder offen als Freude benennen. Doch wer die Hobby-Jagd gerade als Freude am Erlegen, als Adrenalin, Triumph oder persönliche Befriedigung erlebt, zeigt eine psychologisch problematische Gewaltmotivation. Diese steht historisch und strukturell in Nähe zu autoritären und entwertenden Denkweisen, weil sie das getötete Lebewesen zum Mittel eigener Befriedigung macht.
Tessin Jagd 2026/27: Vorfälle, Verstösse und Entwicklungen im Überblick
Wild beim Wild dokumentiert die Jagdsaison 2026/27 im Tessin laufend. Im Ticker erscheinen behördliche Mitteilungen, Vorfälle, Verstösse, Abschüsse und weitere Auffälligkeiten – chronologisch aktualisiert.
Seit dem 5. September 2026 ist die Jagdsaison 2026/27 im Tessin eröffnet. Mit Beginn der Hochjagd sind rund 1’800 Hobby-Jägerinnen und -Jäger im Kanton unterwegs.
54-jähriger Hobby-Jäger stürzt bei der Hobby-Jagd zu Tode am Pizzo Sassariente (Locarnese)
Ein 54-jähriger Schweizer mit Wohnsitz im Locarnese ist am Samstagnachmittag bei einer Hobby-Jagd in der Region Pizzo Sassariente ums Leben gekommen. Das teilte die Tessiner Kantonspolizei am Sonntagmorgen mit.
Kurz nach 16.30 Uhr ging bei der gemeinsamen Alarmzentrale (CECAL) die Vermisstmeldung ein. Eine Suchaktion mit Kantonspolizei, Schweizer Alpine Rettung (SAS) und REGA lief an. Gegen 18 Uhr wurde der leblose Körper auf rund 1450 Metern am Hang des Val della Porta gefunden. Nach ersten Erkenntnissen stürzte der Mann während der Jagd ab. Die genauen Umstände klärt eine Untersuchung. Für die Betreuung der Angehörigen wurde das Care Team aufgeboten.
Einordnung: Wieder fordert die Tessiner Hochjagd ein Menschenleben, und wieder ist es kein «Unglück aus heiterem Himmel», sondern die vorhersehbare Folge einer Freizeitbeschäftigung, die Menschen in steilstes, absturzgefährdetes Gelände treibt, allein, ausserhalb gesicherter Wege, oft in der Dämmerung. Der Absturz auf 1450 Metern reiht sich in eine lange Serie tödlicher Jagdunfälle im Alpenraum ein. Kein Hirsch, kein Reh wiegt ein Menschenleben auf. Die Hobby-Jagd ist kein Naturschutz, sondern ein tödliches Risiko, das die Jagenden freiwillig eingehen und das regelmässig auch Unbeteiligte gefährdet.
05.09.2026 Sa 19:08
Am ersten Wochenende der Tessiner Hochjagd hat die Saison ihr erstes Todesopfer gefordert. Kurz nach 13 Uhr stürzte ein 69-jähriger Schweizer mit Wohnsitz im Bezirk Riviera im Gebiet von Biasca an einem Hang beim Riale Crenone auf rund 700 Metern Höhe ab. Trotz Reanimationsversuchen durch die Rega konnten die Rettungskräfte nur noch den Tod des Mannes feststellen. Für die Angehörigen wurde ein Care Team aufgeboten. Die genauen Umstände des Absturzes sind laut Kantonspolizei noch Gegenstand der Ermittlungen.
Der Fall reiht sich in ein wiederkehrendes Muster ein: Ein Grossteil der tödlichen Jagdunfälle in der Schweiz sind keine Schussunfälle, sondern Abstürze in steilem, unwegsamem Gelände, in das sich Hobby-Jäger zur Ausübung ihres Freizeitvergnügens begeben. Dass mit 69 Jahren ein Mensch in solchem Terrain unterwegs ist, um Wildtiere zu erlegen, ist kein Einzelfall, sondern strukturell angelegt.
Genau hier setzen die langjährigen Forderungen der IG Wild beim Wild an. Die grösste Altersklasse bei den Hobby-Jägern ist 65+, also jene mit zunehmenden Alters-, Seh-, Konzentrations- und Reaktionsschwächen. Ab dem 45. Lebensjahr steigt die Zahl der Unglücke für Menschen und Tiere deutlich an. Deshalb fordert die IG seit Langem, dass sich Hobby-Jäger regelmässig einem medizinisch-psychologischen Eignungstest unterziehen müssen, nach dem Vorbild der Niederlande, und eine Altersobergrenze für die aktive Ausübung der Hobby-Jagd eingeführt wird. Beides ist bei anderen sicherheitsrelevanten Tätigkeiten längst selbstverständlich.
Grundsätzlich fordert die IG Wild beim Wild die Abschaffung der Hobby-Jagd und deren Ersatz durch ein professionelles, staatlich verantwortetes Wildtiermanagement. Wildtierregulierung, wo sie überhaupt nötig ist, gehört in die Hände ausgebildeter, angestellter Fachpersonen mit klaren Standards, nicht in die Freizeit von Privatpersonen. Ein solches System wäre nicht nur für die Wildtiere schonender und fachlich fundierter, es würde auch Tragödien wie jene von Biasca vermeiden helfen.
Die Verantwortung endet dabei nicht beim einzelnen Hobby-Jäger. Es ist der Kanton, der die Hobby-Jagd in gefährlichem Gelände überhaupt erst erlaubt, ohne verpflichtende medizinisch-psychologische Eignungstests und ohne Altersobergrenze. Solange er an diesem System festhält und sich den langjährigen Forderungen nach mehr Sicherheit verweigert, ist er aus Sicht der IG Wild beim Wild an den zahlreichen Todesfällen der vergangenen Jahre politisch mitverantwortlich.
05.09.2026 Sa 08:44
Vom «Nutzer» zum «Fauna-Manager»: Wie Corti die Vervierfachung der Abschüsse zur Verantwortung umdeutet
Am Vorabend der Hochjagd-Eröffnung erklärt Davide Corti, Präsident der Tessiner Hobby-Jägerföderation, der moderne Alpenjäger sei kein «Nutzer», sondern ein «Manager der Alpenfauna». Die entscheidende Zahl liefert er selbst mit: Als er sein Jagdpatent löste, wurden im Tessin rund 1’600 Huftiere pro Jahr erlegt, heute sind es etwa 7’000. Was hier als gewachsene «Verantwortung» und «Management» verkauft wird, ist in Wahrheit eine Vervierfachung der Tötungen. Ein Manager, dessen einzige messbare Leistung darin besteht, viermal so viele Tiere zu erlegen wie früher, betreibt keinen Naturschutz, sondern rechtfertigt die Ausweitung der Hobby-Jagd mit einem neuen Etikett.
Besonders dreist ist Cortis Umgang mit dem gestiegenen Druck auf die Wildtiere: Schuld seien Tourismus und Freizeitnutzung, nicht die Hobby-Jagd. Doch Wandernde, Bikerinnen und Touristen töten und quälen keine Wildtiere. Die Hobby-Jagd tut es, und im Tessin praktisch das ganze Jahr. Zusammengenommen schaffen Sommerjagd, Hochjagd, Fuchs- und Wildschweinjagd sowie Wolfsregulierung ein System, in dem Wildtiere während grosser Teile des Jahres bejagt oder durch unnötige Hobby-Jagdaktivitäten gestört werden. Eine kantonsweit verlässliche, lange Ruhephase ist für viele betroffene Tiere kaum erkennbar.
Jagdzeiten im Tessin im Überblick
Wildschwein-Sommerjagd: Juni bis August; im Juni auf offenen Flächen in der Dämmerung, im Juli und August nachts von zugewiesenen erhöhten Ansitzen im Wald.
Hochjagd: 5. bis 19. September sowie 23. bis 27. September 2026.
Fuchsjagd («Caccia bassa»): gemäss jährlicher kantonaler Saisonregelung; in den Wintermonaten je nach Gebiet und Freigabe mit zusätzlichen Methoden.
Spätherbstjagd auf Hirsch und Reh: mögliche Anschlussjagd nach der Hochjagd, falls die kantonalen Abschussziele nicht erreicht werden; Daten für 2026/27 noch offen.
Winterjagd auf Wildschweine: nach kantonaler Anordnung; Daten für 2026/27 noch offen.
Proaktive Wolfsregulierung: nach kantonaler Anordnung innerhalb der jeweils geltenden Bewilligungsfrist.
Kaum ein Monat bleibt frei. Cortis Verweis auf den Tourismus lenkt genau davon ab.
Schalldämpfer: «nur Vorteile»? Zwei Tessiner Fälle sagen das Gegenteil
Auch bei den neu erlaubten Schalldämpfern gibt sich Corti keine Mühe mit Abwägung: Sie hätten «nur Vorteile». Wie sich diese Vorteile in der Hobby-Jägerhand auswirken können, zeigt derselbe Kanton innert weniger Monate gleich zweifach. Ein Tessiner Hobby-Jäger wurde als Wilderer verurteilt, mit Schalldämpfer, Nachtsichtgerät und illegalen Lockfallen. Und beim Femizid von Faido durch einen Hobby-Jäger hörte niemand den tödlichen Schuss auf die 56-jährige Frau, weshalb die Polizei von einem Schalldämpfer ausgeht. Die Verbreitung von Schalldämpfern über jagdrechtliche Ausnahmebewilligungen ist damit kein reiner «Vorteil», sondern ein Kontrollproblem mit realen Opfern nicht nur in der Tierwelt.
05.09.2026 Sa 06:51
Das Tessiner Amt für Jagd und Fischerei (UCP) fordert die Bevölkerung auf, Sichtungen von in diesem Jahr geborenen Wolfswelpen mit Datum, Ort sowie möglichst Foto- oder Videomaterial zu melden. Die Behörde erklärt offen, der Zweck sei, Anträge zur «proaktiven Regulierung» von Wolfsrudeln zu erleichtern. Einen Tag zuvor beschloss der Tessiner Staatsrat, in den Rudeln Molare und Lepontino bis zu zwei Drittel der im laufenden Jahr geborenen Jungwölfe töten zu lassen – unter Mitwirkung von Hobby-Jäger.
Die IG Wild beim Wild empfiehlt deshalb nicht, solche Sichtungen an die UCP zu melden. Die verlangten Angaben dienen nachweislich nicht einem unabhängigen wissenschaftlichen Monitoring, dem Herdenschutz oder einer konfliktarmen Koexistenz, sondern der Vorbereitung präventiver Abschüsse von Wolfswelpen. Das widerspricht einem Wildtierschutz, der soziale Rudelstrukturen, natürliche Regulation und die ökologische Funktion des Wolfs ernst nimmt. Auch für den Schutzwald ist eine intakte natürliche Dynamik wichtig: Beutegreifer können die räumliche Nutzung und das Verhalten von Huftieren beeinflussen und damit lokal übermässigem Verbiss entgegenwirken.
Wölfe vermehren sich zudem nicht unbegrenzt an einem Ort. Jungtiere wandern ab, besiedeln freie und geeignete Lebensräume und verbinden Populationen über Kantons- und Landesgrenzen hinweg über den ganzen Kontinent.
Originalmeldung der UCP
Segnalazione di giovani lupi – Per agevolare le richieste di regolazione proattiva dei branchi di lupo in Ticino, l’UCP invita a segnalare eventuali avvistamenti di giovani lupi dell’anno. Le segnalazioni, indicando la data e il luogo dell’avvistamento e corredate, se possibile, da fotografie o video, possono essere inoltrate a:
4 settembre 2026 – Attualità, Dipartimento del territorio
04.09.2026 Fr 14:51
Wolf als Sündenbock: Amtliche Zahlen entlarven, wer wirklich versagt
Amtliche Zahlen des UCP Bellinzona («Lupo – Predazioni 2026», Stand 3. September) zeigen schonungslos: Von 108 im laufenden Jahr durch Wölfe getöteten Nutztieren waren gerade einmal 4 angemessen geschützt, nicht einmal 4 Prozent. Bei 96 Prozent der Risse hatten die Tierhaltenden ihre gesetzliche Schutzpflicht schlicht nicht erfüllt. Trotzdem ist es der Wolf, der reguliert, bejagt und zum Abschuss freigegeben wird, während die eigentlich Verantwortlichen straflos bleiben. Wie Wild beim Wild bereits im Fall Paudo und in der Auswertung zur Vollzugspraxis des Veterinäramts dokumentiert hat, ist das kein Einzelfall, sondern System: Das Tessin duldet seit Jahren ungeschützte Herden in bekannten Wolfsgebieten, ahndet die Verstösse nicht und lässt anschliessend den Beutegreifer für das eigene Kontrollversagen büssen.
04.09.2026 Fr 11:25
Rekordstrecke beim Hirsch: Selbst die organisierte Hobby-Jägerschaft zweifelt an der amtlichen Begründung
Der Kanton hat die Bejagung des Rothirschs in den letzten Jahren massiv verschärft: 2’163 Tiere während der Hochjagd 2025, gegenüber 1’787 im Jahr 2022. Bezeichnend: Selbst die kantonale Jägerföderation FCTI widersprach 2021 der behördlichen Annahme einer wachsenden Population und warnte vor einem «Kampf ohne Gnade» gegen den Hirsch. Beim Gämsbestand zeigt sich das Muster umgekehrt: Das Maximalkontingent von 800 Tieren wurde seit 2022 nie erreicht, im Gebiet Gambarogno-Tamaro-Lema brach die Population sogar so stark ein, dass die Jagd dort drei Jahre ausgesetzt werden musste. Abschusszahlen sagen also wenig darüber aus, ob das Töten ökologisch begründet ist, sie spiegeln vor allem die Freigabepolitik des Kantons selbst. Nach der Hochjagd 2025 verzeichnete das Tessin zudem über 140 Selbstanzeigen und 19 Patententzüge wegen schwerer Verstösse, darunter ein Fall von Wilderei mit schallgedämpfter Waffe und Wärmebildgerät. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.
04.09.2026 Fr 10:54
Saisonstart mit 50-Meter-Sicherheitsabstand, der seit 2019 versprochenen Erhöhung fehlt bis heute
Seit dem 5. September sind während der Hochjagd wieder rund 1’800 Hobby-Jäger im ganzen Kanton unterwegs, in zwei Phasen bis zum 27. September. Wie prekär der Schutz der Bevölkerung dabei bemessen ist, zeigt ein Detail: Hobby-Jäger müssen laut Amt für Jagd und Fischerei nur 50 Meter Abstand zu Wohnhäusern, Campingplätzen und Naturlehrpfaden einhalten, die Länge eines Schwimmbeckens. Nach schweren Jagdunfällen im Herbst 2019, bei denen unter anderem ein Kaminfeger mit Warnweste erschossen wurde, hatte der Kanton eine Erhöhung auf 200 Meter angekündigt. Umgesetzt wurde sie nie, bis heute gilt die 50-Meter-Regel. Seit Juli 2026 sind zudem Schalldämpfer zugelassen, was Schüsse in Siedlungsnähe leiser, aber nicht sicherer macht. Im Bleniotal, wo die Hochjagd nun beginnt, wirkt zudem der Fall von Faido/Leontica nach, wo ein Hobby-Jäger seine Ex-Frau erschoss und ein Haus sprengte, ein weiterer Beleg für das wiederkehrende Muster aus legalem Waffenzugang und Gewalt im jagdlichen Umfeld. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.
03.09.2026 Do 16:58
Tessin gibt Rudel Molare und Lepontino zum Abschuss frei, ohne einen einzigen nachgewiesenen Riss
Der Staatsrat hat am 3. September mit Segen des BAFU die Tötung von bis zu zwei Dritteln der 2026 geborenen Jungtiere in den Rudeln Molare und Lepontino angeordnet, ausgeführt auch durch eigens ausgebildete Hobby-Jäger. Weder für Molare noch für Lepontino nennt der Kanton einen einzigen dem jeweiligen Rudel zugeordneten Riss als Begründung, die kantonale Rechtfertigung bleibt bewusst allgemein gehalten. Ausreichend ist laut revidierter Jagdverordnung bereits der blosse Nachweis von zwei oder mehr diesjährigen Welpen, eine Tötung auf Vorrat, ohne jeden Nachweis individuellen Fehlverhaltens. Die Verfügungen richten sich ausdrücklich gegen die «giovani lupi» und weisen die Hobby-Jäger sogar an, bei annähernd gleich grossen Tieren nicht zu schiessen, um kein Elterntier zu treffen. Bestraft wird damit nicht ein Rudel, das nachweislich Schaden angerichtet hat, sondern die blosse Tatsache, dass es sich fortgepflanzt hat. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.
Freiburg: Hobby-Jäger wollen den Steinbock bejagen
Während der Kanton den Steinbock wegen schwacher Bestände nicht zur Jagd freigibt, fordert die Hobby-Jagd-Lobby neue Abschüsse, künstliches Licht als Schusshilfe und Anfütterung. Umweltverbände und ein SP-Vorstoss halten dagegen.
Die Freiburger Jägerschaft und ihr Dachverband haben dem Kanton einen Forderungskatalog vorgelegt, der auf eine weitreichende Ausweitung der Hobby-Jagd zielt.
Im Zentrum steht ausgerechnet der Steinbock: Beide Freiburger Kolonien sind so schwach, dass der Kanton die Art nicht zur Jagd freigibt. Naturschutzorganisationen und ein parlamentarischer Vorstoss halten dagegen.
Ein Katalog der Ausweitung
Die Freiburger Hobby-Jägerschaft und der Freiburger Jagdverband haben dem Kanton eine Reihe von Forderungen unterbreitet, die auf eine weitreichende Ausweitung der Hobby-Jagd zielen. Die Zeitung «La Liberté» machte den Vorstoss publik und titelte unverblümt, die Freiburger wollten den Steinbock erlegen. Was auf den ersten Blick wie technische Detailanliegen wirkt, ergibt in der Summe das Muster einer politischen Offensive der Hobby-Jagd-Lobby: mehr jagdbare Arten, mehr technische Hilfsmittel und mehr Anlockung. Der Steinbock ist dabei die symbolträchtigste, aber längst nicht die einzige Forderung.
Denn parallel geht es um künstliches Licht als Schusshilfe beim Wildschwein und um eine Ausweitung der Kirrung, also der gezielten Anfütterung. Drei Anliegen, ein gemeinsamer Nenner: Der Jagddruck soll steigen, die Hobby-Jagd technischer werden, um die eigene Unfähigkeit zu kompensieren.
Der Steinbock: geschützt, aber nicht geschossen
Hier lohnt sich eine genaue Unterscheidung. Der Steinbock ist in der Schweiz eine besondere Art. Nach seiner Ausrottung zu Beginn des 19. Jahrhunderts wurde er ab 1911 mit Tieren aus dem italienischen Nationalpark Gran Paradiso wieder angesiedelt. Im Kanton Freiburg bestehen seit Jahrzehnten zwei Kolonien: jene am Vanil Noir mit dem angrenzenden Bimis und jene an der Dent de Lys.
Rechtlich ist der Steinbock geschützt, kann aber unter bestimmten Bedingungen bejagt werden. Entscheidend ist, was der Kanton daraus macht: Aufgrund der zu schwachen Bestände beider Kolonien gibt das Amt für Wald und Natur den Steinbock derzeit nicht zur Jagd frei. Die Forderung der Hobby-Jägerschaft zielt also nicht auf bereits laufende Abschüsse, sondern auf eine politische Öffnung dort, wo der Kanton aus guten Gründen die Bremse gezogen hat.
Wie gut diese Gründe sind, zeigt die jüngere Bestandsgeschichte. Am Vanil Noir zählte man vor einigen Jahren noch über 300 Tiere, 2014 waren es rund 200, und die Erhebung 2016 ergab einen historischen Tiefstwert von nur noch 111 Steinböcken. Allein zwischen 2015 und 2016 verschwanden 55 Tiere, ohne dass die Ursachen restlos geklärt wären. Eine Population, die derart eingebrochen ist, verträgt keinen zusätzlichen Jagddruck.
Dass ausgerechnet der Steinbock ins Visier gerät, hat eine bittere Ironie: Das Tier ist das Wappentier von Pro Natura, der ältesten Naturschutzorganisation der Schweiz. Wie problematisch die Jagd auf diese Art ist, zeigt sich seit Jahren im Nachbarkanton, wo die umstrittene Steinbockjagd im Wallis regelmässig für Kontroversen sorgt. Gerade die selektive Hobby-Jagd auf alte Böcke mit besonders grossen Hörnern steht seit Jahren in der Kritik, weil sie die Alters- und Sozialstruktur von Steinbockpopulationen verändern und unerwünschten Selektionsdruck erzeugen kann. Zum biologischen und züchterischen Hintergrund der Art gehört auch ein weniger bekanntes Kapitel, das wir im Beitrag zu den Steinbock-Ziegen-Hybriden beleuchten.
Licht und Anfütterung: Die Jagdlobby hat bereits Erfolg
Während der Steinbock noch Forderung ist, hat die Hobby-Jagd-Lobby beim Wildschwein bereits einen politischen Teilerfolg erzielt. Der Staatsrat hat zugesagt, die Jagdverordnung anzupassen und den Einsatz einer künstlichen Lichtquelle als Schusshilfe unter bestimmten Bedingungen zu ermöglichen: auf Hochsitzen in den internationalen Wasser- und Zugvogelreservaten sowie in kantonalen Reservaten am Südufer des Neuenburgersees, bis 21 Uhr, für die Jagd auf Wildschweine. Bei dieser Gelegenheit soll auch die Kirrung, also die Anfütterung, in denselben Gebieten begrenzt ausgeweitet werden, um die Tiere gezielt anzulocken. Ausgelöst wurde die Lockerung durch eine Motion aus den Reihen von SVP und Mitte, die mit Kulturschäden und dem Risiko der Afrikanischen Schweinepest argumentierte.
Solange die Verordnungsänderung nicht in Kraft ist, bleibt dies eine politische Zusage. Bemerkenswert ist aber schon jetzt der Schauplatz: Es sind ausgerechnet Vogelreservate, in denen nun mit künstlichem Licht geschossen und mit Futter angelockt werden soll.
Pro Natura: «Wie weit geht das noch?»
Die Naturschutzseite sieht in dieser Entwicklung kein Detail, sondern eine Richtung. Morgane Bättig, Projektleiterin bei Pro Natura, beobachtet die Lockerungen mit Sorge und bringt die Kernfrage auf den Punkt: Wie weit gehe man eigentlich noch? Sie befürchtet, dass die Hobby-Jagd immer technischer werde, und dies zulasten der Ökologie gehe. Die zunehmende technische Aufrüstung der Hobby-Jagd könne Wildtiere stören, die Sicherheit anderer Nutzerinnen und Nutzer der Landschaft beeinträchtigen und ernste Fragen des Respekts und der Ethik aufwerfen.
Was die Hobby-Jäger als «Verbesserung» verkaufen, ist aus dieser Perspektive das Gegenteil: eine Aufrüstung, die das Kräfteverhältnis zwischen Mensch und Wildtier weiter zugunsten der Waffe verschiebt.
Die politische Antwort: ein Vorstoss gegen die Jagd auf bedrohte Arten
Auf die Offensive der Hobby-Jägerschaft folgt der Gegenzug im Kantonsparlament. Grossrat Grégoire Kubski (SP, Fribourg) hat gemeinsam mit Pierre Vial (SP, Progens) eine Motion eingereicht, die im Kanton Freiburg ein Verbot der Hobby-Jagd auf geschützte Arten sowie auf jene Arten fordert, die auf der Roten Liste des Bundesamts für Umwelt als verletzlich, gefährdet oder stark gefährdet geführt werden. Kubski begründet den Vorstoss gemäss «La Liberté» mit dem wachsenden Druck der Jagdlobby, die er als schlagkräftig beschreibt. Es sei an der Zeit, zu zeigen, dass es Grenzen gebe.
Der Vorstoss trifft einen realen Widerspruch im System. In der Schweiz dürfen nach wie vor Arten bejagt werden, deren Überleben bedroht ist, ohne dass dafür ein zwingender Grund wie Kulturschäden vorliegt. Diese Spannung zwischen Jagdpraxis, Jagdgesetz und Roter Liste haben wir im Überblick zu den bejagten Wildtierarten in der Schweiz ausführlich dokumentiert. Dass Freiburg dabei kein unbeschriebenes Blatt ist, zeigt der Fall der Waldschnepfe: Der Kanton hält an der Jagd auf die Bécasse fest, obwohl die Art auf der Roten Liste steht, während sie in zahlreichen Deutschschweizer Kantonen längst verboten ist.
Patentkanton ohne laufende Hegepflicht
Ein Argument, mit dem die Hobby-Jagd ihre Sonderrechte gern rechtfertigt, lautet: Wer jagt, pflegt und reguliert auch. Im Fall von Freiburg trägt dieses Argument schlecht. Freiburg ist ein Patentkanton. Die Hobby-Jagd ist als Patentjagd organisiert: Privatpersonen lösen ein kantonales Patent und eine jährliche Jagderlaubnis und jagen auf dem gesamten Kantonsgebiet, ohne feste Revierverantwortung wie in den Revierkantonen.
Damit fehlt die kontinuierliche Bindung an ein Gebiet und dessen Pflege. Eine öffentlich ausgewiesene, jährlich wiederkehrende Hegepflicht für Patentinhaberinnen und Patentinhaber ist in Freiburg nicht erkennbar. Zum Vergleich: Im Kanton Jura sind es rund acht Stunden pro Jahr, in Graubünden etwa fünf. In Freiburg dagegen ist die einzige klar dokumentierte Naturarbeit eine einmalige Anforderung in der Ausbildung: Wer die Jägerprüfung anstrebt, muss während der rund 18 Monate dauernden Vorbereitung mindestens 50 Stunden für die Natur leisten. Nach dieser einmaligen Naturleistung sollte der Kanton transparent darlegen, welche verbindlichen Pflegeleistungen Jagdpatentinhaber im laufenden Jagdbetrieb tatsächlich schulden.
Die Patentinhaber übernehmen jedenfalls keine feste ökologische Verantwortung für ein Revier, sondern handeln im Rahmen kantonaler Abschusspläne, die primär auf die Interessen von Forst- und Landwirtschaft ausgerichtet sind. Das relativiert das Selbstbild vom pflegenden Heger erheblich und stellt die Frage, mit welcher Legitimation die Hobby-Jagd nun zusätzliche Rechte an geschützten Arten einfordert.
Ein belastetes Verhältnis
Der aktuelle Konflikt fällt in eine Zeit, in der das Verhältnis zwischen Freiburger Hobby-Jägern und der kantonalen Wildhut ohnehin gespannt ist. Anlass war der Freispruch eines erfahrenen Hobby-Jägers, der ein von einem grossen Raubtier verletztes Reh erlöst hatte, ohne die zuständige Wildhüterin vorab zu informieren. Ein Kadermann des kantonalen Amts stellte diesen Freispruch schriftlich in Frage, worauf die Gerichtspräsidentin eine Verletzung der Gewaltenteilung rügte und der zuständige Staatsrat einschreiten musste.
In diesem Zusammenhang fiel eine bemerkenswerte Aussage. Die betroffene Wildhüterin hielt im Frühjahr 2026 in einem Schreiben an die Gerichtspräsidentin fest, der freigesprochene Hobby-Jäger verletze wie jeder Hobby-Jäger und wie es die Statistiken zeigten jedes Jahr gesunde Tiere im Rahmen der Hobby-Jagd, ohne dass ihn das sonderlich zu stören schien. Ein Eingeständnis aus dem Umfeld der Wildhut selbst, das die Kehrseite der Hobby-Jagd offenlegt. «La Liberté» konnte das Schreiben einsehen.
Die kantonale Kontrollbilanz der Saison 2025/26 nennt 31 Ordnungsbussen, 13 Anzeigerapporte und zwei Patententzüge. In derselben Bilanz werden beim Wildschwein 162 Abschüsse durch Patentjägerinnen und Patentjäger sowie 117 subsidiäre Abschüsse durch die Wildhut ausgewiesen. Zur Einordnung von Verbänden, Lobbydruck und politischer Einflussnahme im Jagdwesen lohnt ein Blick in den grossen Hobby-Jäger-Radar.
Nicht der Einzelfall, sondern die Richtung
Schon 2020 formierte sich in Freiburg ein breites Komitee gegen die damalige Verschärfung des eidgenössischen Jagdgesetzes, getragen von SP, Grünen, Grünliberalen und CVP und unterstützt von Pro Natura, WWF, dem Cercle ornithologique, dem Tierschutz und BirdLife. Der Widerstand gegen eine Ausweitung der Hobby-Jagd auf geschützte Arten hat im Kanton also Tradition.
Genau darum geht es auch jetzt: Eine kleine Steinbockpopulation, die der Kanton wegen ihrer schwachen Bestände nicht zur Jagd freigibt, steht einer Forderung nach jagdlicher Öffnung gegenüber. Zusammen mit den Plänen für künstliches Licht als Schusshilfe und für mehr Anfütterung zeigt sich eine politische Richtung: mehr Jagddruck, mehr technische Mittel und weniger Rücksicht auf den Schutz von Wildtieren. Ob der Vorstoss von Grégoire Kubski und Pierre Vial diese Entwicklung bremsen kann, entscheidet sich im Freiburger Kantonsparlament.
Jagdfieber
Zur Saisoneröffnung: der psychologische Blick hinter den Rausch der Hobby-Jagd.
Mit der Eröffnung der Hochjagd 2026 beginnt für Zehntausende Wildtiere die gefährlichste Zeit des Jahres. Während in Graubünden, im Tessin und im Wallis die Vorfälle der laufenden Saison dokumentiert werden, lohnt der Blick auf eine oft verdrängte Frage: Was treibt Menschen an, das Töten zum Freizeitvergnügen zu machen? Psychologen, Psychiater und Psychoanalytiker sprechen im Zusammenhang mit der Jagd und dem sogenannten Jagdfieber von tief liegenden psychischen Mustern. Dieser Beitrag ordnet ein, was hinter dem Rausch der Hobby-Jagd steckt.
Gibt es Unterschiede zwischen Hobby-Jägern und Serienkillern?
Beide sind krank (Jagdfieber) und haben ein starkes Verlangen nach Macht und Kontrolle. Jagen kann ein erstes Symptom für eine gefährliche Psychopathie sein, die sich nicht allein auf Tiere beschränkt. Viele Studien belegen, dass Gewalttaten an Tieren unser ganzes Augenmerk verlangen.
Sowohl der Serienmörder als auch der Hobby-Jäger meint, an etwas Wichtigem teilzuhaben.
Auffallend häufig werden bei Serienkillern Gehirnanomalien festgestellt. Gewalt hinterlässt nach kurzer Zeit Spuren im Gehirn. Neuropsychologenbestätigen: Die Amygdala, ein Kerngebiet im Gehirn, ist bei Gewalttätern auffällig zurückgebildet oder gestört. Ist dieser zentrale Teil des Gehirns defekt, ist unter anderem das Ekelgefühl ausgeschaltet.
Beim Töten empfinden beide gleich, wie beim Konsum von Drogen. Eine temporäre Erleichterung, Beruhigung geht durch ihren Körper und Geist, bis im Jagdfieber erneut auf die Suche nach einem Opfer gegangen werden muss. Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass bei der Jagd auch andere illegale Aktivitäten wie Wilderei, Waffenschmuggel, Kriminalität und Alkoholmissbrauch praktiziert und Soziopathie gefördert werden.
Einschlägige Jägermagazine sind voll mit Bildern von Hobby-Jägern im Jagdfieber, die eine Waffe in der Hand halten und in einer dominierenden Position über ihren Opfern posieren. Solche Magazine regen die Fantasie der Hobby-Jäger an, noch mehr und mehr jagen zu wollen, auch in allen Herren Ländern. Derartige Fotografien und Filme brauchen Hobby-Jäger, um sich wichtig zu fühlen.
Die Jagdwaffen führen im Jagdfieber zu Missbrauch in unser aller Sozialleben. Immer wieder kommt es zu Suiziden mit Schusswaffen, Drohungen und tödlichen Tragödien. Jahr für Jahr werden unzählige Menschen durch Hobby-Jäger und Jägerwaffen getötet und verletzt, teilweise so schwer, dass sie im Rollstuhl sitzen oder ihnen Gliedmassen amputiert werden müssen.
Gebiete, wo Wildtiere stark bejagt werden, können einen noch grösseren Bestand produzieren. Hobby-Jäger meucheln nicht nur kranke oder alte Tiere, sondern nicht selten die stärksten und gesündesten Wildtiere. Eine grosse Anzahl Wildtiere wird im Laufe der Jagd nur verletzt und nicht getötet. Jagen zerstört die natürliche Balance von Tierpopulationen.
Tiere spielen eine ebenso wichtige Rolle wie Menschen. Sie zeigen uns auch, wie wichtig es ist, dass man teilt, da wir Menschen nicht die einzigen Lebewesen auf dem Planeten sind.
IG Wild beim Wild
Jagd ist der dunkle Schatten, welcher die Wildtiere quält. Jagd ist wie Prostitution. Revier- und Patentjäger entrichten einen Geldbetrag, um ihrer Leidenschaft frönen zu können, den Tötungstrieb ausleben zu dürfen. Es werden dafür attraktive Jagden organisiert.
Ausser zum Beispiel im Kanton Genf
Der seit 1974 hobbyjägerbefreite Kanton Genf hat die durch die unprofessionellen Hobby-Jäger selbstgemachten Wildtierprobleme nicht. Die Wildtiere werden dort von 12 professionellen Umwelthütern (Gardes de l’environnement) betreut, was den Steuerzahler pro Jahr nicht einmal einen Kaffee kostet, laut Genfs Wildhüter Gottlieb Dändliker. In Holland wurde die Jagd 2002 auch weitgehend abgeschafft.
Jagd ist hässlich. Jagd ist Tierquälerei. Jagd gibt vor, etwas zu sein, was es gar nicht ist.
Dass die Jagd in der Schweiz immer perverser wird, ist dem Hobby-Jäger egal. Neuerdings werden auf den Sonderjagden trächtige Reh- und Hirschkühe geschossen oder einzelne Mütter und Kälber. Sogar das Bambi-Schiessen wird in den höchsten Tönen gelobt. Und dies nur, weil die Jagdplaner versagt haben, Wildtierpopulationen nachhaltig zu regulieren, weil die selbstverursachten Probleme ihrer schlechten Wissenschaft im Wildtiermanagement längst über den Kopf gewachsen sind. Wie ist es sonst zu erklären, dass bei angeblich immer kleiner werdenden Lebensräumen es immer mehr Hirsche, Wildschweine und dergleichen gibt, wenn nicht durch die falsche Jagdausübung als Ganzes?
Es gibt wenige Hobby-Jäger, die verstehen, dass sich die Bestandsdichte von Wildtieren dynamisch aufgrund von Nahrungsangebot, Territorialität, Klima, Krankheiten, Ressourcen sowie sozialen und physiologischen Faktoren ohne menschliches Zutun regelt, wenn sie nicht zerschossen wird. Der Jagddruck sowie andere Faktoren hingegen erhöhen die Reproduktionsraten der betroffenen Tierpopulationen, was man nicht nur bei den Wildschweinen, Füchsen, Rehen, Hirschen und Tauben, sondern bei jeder Spezies (Arterhaltung, Überlebensinstinkt, Geburtenausgleich) beobachten kann. Die meisten Hobby-Jäger akzeptieren die mitessenden Beutegreifer nicht. Sie hegen Rehe, Hirsche und Gämse ähnlich wie Haustiere und wollen dann möglichst viel ernten. Sie denken, die Wildtiere gehörten ihnen und sie hätten ein Recht auf Beute und Wildtiermord zum Spass. Die einheimischen Wildtiere gehören niemandem (res nullius). Hobby-Jäger haben die Verachtung von Tieren perfektioniert.
Weidetier Hirsch
Hobby-Jäger haben ein grosses Verlangen, etwas Heldenhaftes zu tun. Das Selbstwertgefühl durch den Akt des Tötens zu befriedigen. Hobby-Jäger schrecken nicht zurück, mit missionarischem Eifer an Schulen Kinder zu missbrauchen. Sektiererisch mit ihrem Jägerlatein machen sie Werbung für ihre gewalttätige Leidenschaft. Kinder und Jugendliche besitzen eine grosse Liebe zu Tieren und da werden ihnen von Hobby-Jägern Waffen und Schandtaten in die Hände gelegt.
Krankes Kind von Hobby-Jäger mit einem sterbenden Wildtier:
Was Hobby-Jäger und Serienkiller auch verbindet, ist der Wunsch, Trophäen von ihren Opfern zu sammeln. Beide lieben es, auf die Pirsch zu gehen, nach Opfern Ausschau zu halten, für den nächsten gewalttätigen Akt.
«Ich will damit nicht andeuten, dass die meisten Jäger schwache Menschen sind, aber meiner Erfahrung nach nutzen schwache Menschen oft genug die Möglichkeit, ihren Makel zu kompensieren, indem sie jagen oder mit Waffen und Messern herumspielen».
Die Seele des Mörders» vom FBI – Profiler John Douglas
Hobby-Jäger wurden sowohl in Europa als auch in den USA schon psychologischen und soziologischen Untersuchungen unterzogen und hinsichtlich verschiedener Aspekte mit Nichtjägern verglichen. Die Ergebnisse zeigen, dass Jäger keine höhere Naturverbundenheit aufweisen als Nichtjäger, Themen des Tier-, Umwelt- und Naturschutzes eher negativ gegenüberstehen und allgemein eine höhere Tendenz zu aggressiven Verhaltensweisen zeigen. Die jägerische Tier- und Naturliebe erfreut sich nicht am Dasein des geliebten Objekts, vielmehr zielt sie darauf ab, das geliebte Wesen mit Haut und Haar zu besitzen, und gipfelt darin, es durch den Akt des Tötens zur Beute zu machen. Nirgendwo zeigt sich dies deutlicher als in den Jagderzählungen, in praktisch jeder Ausgabe der gängigen Jagdzeitschriften.
Auch wenn Menschen, die jagen, unterschiedliche Charaktereigenschaften haben, vereint die Hobby-Jäger doch letztlich alle das gleiche Tun: ein gewalttätiger Umgang mit friedliebenden Tieren und der Natur, oftmals nur als Spass, Freizeitvergnügen, im Jagdfieber oder auch als Sport, sowie die Vergiftung der Natur mit bleihaltiger Munition.
Hobby-Jägerinnen und Jäger leisten bei einer genauen Analyse keinen wertvollen Beitrag für die Flora und Fauna. Hobby-Jäger sorgen bis zum heutigen Tag für ein katastrophales Ungleichgewicht in der Natur. Mit den hohen, herangezüchteten Beständen an Schalenwild bringen sie zudem zum Beispiel die Schutzwälder in den Bergregionen in Gefahr.
Viele Schweizer Hobby-Jäger beteiligen sich im Jagdfieber an Jagden im Ausland und tun dies sicher nicht, weil ihnen Flora und Fauna am Herzen liegen. Die heutige Jagd ist kein ehrenwertes Handwerk, sondern eine Unkultur mit all den sinnlos praktizierten Tierquälereien.
«Mit dem Jagdschein wird die Lizenz zum Töten erworben. Dass im Volksmund jemand, ›der den Jagdschein hat‹, als nicht ganz zurechnungsfähig gilt, hat wohl, wie die meisten Volksweisheiten, einen wahren Kern. Und in der Tat wissen wir weder, wie viele Psychopathen, Waffennarren oder Suchtkranke unter den Jagdscheininhabern sind, die ganz legal mit Schusswaffen hantieren dürfen. Noch wissen wir, wer unter den Jagdscheinanwärtern einzig und allein die Jägerprüfung ablegen will, damit er legal an Schusswaffen kommt. Wir wissen es nicht, die Behörden wissen es nicht, die Jagdverbände wissen es nicht, und wollen es lieber auch nicht wissen.»
Karin Hutter
Was die Forschung wirklich zeigt
Die Gleichsetzung von Hobby-Jägern und Serienmördern ist eine Zuspitzung, keine wissenschaftliche Diagnose. Seriöse Forschung geht differenzierter vor, und ihre Befunde sind für die Hobby-Jagd unbequem genug.
Gesichert ist der Zusammenhang zwischen Jagdwaffen und tödlicher Gewalt im häuslichen Umfeld. Der Psychiater Jean-Louis Terra wies bereits 2003 nach, dass das Tötungsrisiko für eine Frau in einem Haushalt mit Schusswaffe fünfmal höher liegt, ein Befund, den er 2021 als weiterhin gültig bestätigte. Die Rechtsmedizinerin Alexia Delbreil und der Kriminologe Jean-Louis Senon fanden in ihrer Analyse von 42 Partnerschaftsmorden, dass rund 71 Prozent der mit Schusswaffen begangenen Femizide mit Jagdgewehren verübt wurden, weil diese als «Gelegenheitswaffen» im Haushalt griffbereit sind.
Auch die Hirnforschung liefert Hinweise. Eine systematische Übersichtsarbeit und Meta-Analyse funktioneller Bildgebungsstudien (Dugré et al. 2025) dokumentiert bei ausgeprägter Aggressionsneigung konsistente Auffälligkeiten in jenen Hirnarealen, die Empathie, Ekel und Impulskontrolle steuern. Eine fMRT-Studie (Decety et al. 2013) zeigte, dass sich bei Menschen mit psychopathischen Zügen beim Vorstellen fremden Schmerzes keine empathische Reaktion einstellt.
Christian Lüdke ist Psychotherapeut, bildet Spezialeinheiten der Polizei aus und beschäftigt sich vor allem mit der Psychologie von Tätern.
Lüdke: «Solche Menschen führen ein Doppelleben. Im Inneren fühlen sie sich wie die absoluten Versager, familiär, beruflich und sexuell, und werden von extremen Machtwünschen geleitet. Weil sie das im Alltag nicht umsetzen können, müssen sie das über so eine Gewalttat machen und suchen sich die schwächsten Opfer aus.»
Wie kann man einen solchen Menschen erkennen?
Lüdke: «Nach aussen hin sind sie meistens sehr unscheinbar. Aber in der Lebensgeschichte dieser Täter finden sich häufig um das elfte Lebensjahr herum drei Symptome: dass sie wieder ins Bett machen, dass sie mit Feuer spielen und vor allem, dass sie Tiere quälen.»
Sind das Einzelfälle?
Lüdke: «Leider nein. Es gibt sehr viele Menschen unter uns, die eine so hohe kriminelle Energie haben, dass sie quasi tickende Zeitbomben sind.»
Was ist der gute Weg? Es ist der Weg, wo darüber nachgedacht wird, wie man das Töten von Lebewesen verhindern kann.
Sie können mit Barmherzigkeit allen Tieren und unserem Planeten helfen. Wählen Sie Mitgefühl auf Ihrem Teller und in Ihrem Glas. Go vegan.
Podcast-Episode: Jagd in Graubünden und Wolfspolitik
Wem sind Jagdregeln und Wolfsmanagement letztlich rechenschaftspflichtig, den Wildtieren, der Öffentlichkeit oder den Interessen der Hobby-Jagd?
In dieser Folge untersucht Wild beim Wild die Jagdsaison 2026/27 in Graubünden.
Im Zentrum stehen Widersprüche in den Jagdvorschriften und die politische Verantwortung für die proaktive Wolfsregulation.
Bei den Jagdregeln zeigt sich ein wiederkehrendes Muster: Nachtsicht- und Wärmebildtechnik, Drohnen sowie das Anlocken von Schalenwild sind grundsätzlich untersagt, doch sobald effizientere Abschüsse erwünscht sind, entstehen Ausnahmen. Für die nächtliche Wildschweinjagd in der Mesolcina wird Wärmebildtechnik zugelassen; beim Fuchs fehlt ein gleichwertiges Verbot von Köderplätzen. Auch die jagdliche Nutzung von Mobiltelefonen war einst klar verboten, ist im heutigen Verordnungstext aber nicht mehr ebenso eindeutig geregelt. Der Anspruch auf Fairness gegenüber Wildtieren steht damit unter Vorbehalt.
Die Folge fragt auch nach dem Zweck einer Hobby-Jagd, deren frühere Verbandsführung die Niederjagd auf Fuchs, Dachs und Hase selbst als «nicht nötig, aber berechtigt» bezeichnet hat. Wenn ökologische Notwendigkeit fehlt, bleibt die Frage offen, ob das Regelwerk Wildtiere schützt oder vor allem ein Freizeitinteresse organisiert.
Der zweite Schwerpunkt ist die Wolfsregulation. Das BAFU hat für die Periode ab 1. September 2026 Abschüsse in zwölf Bündner Wolfsrudeln bewilligt; bei vier weiteren Rudeln sind sie nach bestätigtem Nachwuchs möglich. Zusätzlich beantragt Graubünden die vollständige Entnahme des Calderas-Rudels – obwohl die Nutztierrisse bis Ende Juli gegenüber dem Vorjahr mehr als halbiert waren.
Adrian Arquint, Co-Leiter des Amts für Jagd und Fischerei, begründet die Eingriffe unter anderem mit sinkenden Risszahlen. Der Rückgang setzte jedoch bereits vor Inkrafttreten der neuen Grundlage für präventive Abschüsse im Dezember 2023 ein. Arquint selbst nennt den ausgebauten Herdenschutz als wichtigen Einflussfaktor. Gleichzeitig sagt er, ganze Rudel sollten nicht ausgelöscht werden, während sein Amt die vollständige Entnahme des Calderas-Rudels beantragt.
Die Folge beleuchtet zudem Arquints Doppelrolle als passionierter Hobby-Jäger und leitender Vertreter jener Behörde, die über die Wolfsregulation entscheidet. Naturschutzvereine kritisieren die Praxis als Ausrottungspolitik; die Forschungskommission des Schweizerischen Nationalparks warnte bereits 2024, dass vollständige Rudelentnahmen wissenschaftlich nicht angezeigt seien. Schweizweit stieg die Zahl der Wolfsrudel laut Ticker trotz 226 getöteter Wölfe in drei Regulierungsperioden von 35 auf 40.
Wallis Jagd 2026/27: Vorfälle, Verstösse und Entwicklungen im Überblick
Wild beim Wild dokumentiert die Jagdsaison 2026/27 im Wallis laufend. Im Ticker erscheinen behördliche Mitteilungen, Vorfälle, Verstösse, Abschüsse und weitere Auffälligkeiten – chronologisch aktualisiert.
Das Wallis eröffnet die Hobby-Jagd 2026/27 offiziell am 21. September und will als erster Kanton der Schweiz eine Abschussbewilligung für den Luchs beantragen.
Gleichzeitig sorgen ein neues Trophäenjagd-Modell für Steinböcke und wiederholte Herdenschutz-Versäumnisse bei Wolfsrissen für Diskussionen. Wie tief die Hobby-Jagd im Wallis kulturell verankert ist, zeigt der Beitrag Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton Wallis.
Ticker
05.09.2026 Sa 16:52
Wieder gerissen: Trotz Vorjahres-Attacke erneut Schafe ohne Herdenschutz gesömmert
Bereits 2025 wurden auf einer Alp bei der Topali-Hütte im Mattertal 54 ungeschützte Schafe von Wölfen gerissen. Trotzdem wurden im selben Gebiet auch dieses Jahr wieder Schafe ohne Herdenschutz gesömmert, auf Höhen von 2600 bis 2900 Metern über Meer, wo eine Beweidung ökologisch keinen Nutzen bringt. Die erneuten Risse waren die vorhersehbare Folge. Mehr zum Zusammenhang zwischen Herdenschutz und Rissquote im Beitrag Halbzeit im Alpsommer: Wolfsrisse halbieren sich.
19.06.2026 Fr 17:30
Wallis will als erster Kanton der Schweiz den Luchs zum Abschuss freigeben
Staatsrat Christophe Darbellay kündigt an, bis Ende Sommer beim Bundesamt für Umwelt ein Gesuch für eine Luchs-Regulierung einzureichen, obwohl bereits die Rehjagd stark eingeschränkt wird. Es wäre die erste Abschussbewilligung für Luchse in der Geschichte der Schweiz. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.
18.03.2026 Mi 00:00
Neues Trophäenjagd-Modell: Wallis vergibt Steinbock-Abschüsse künftig anders
Weil die Abschusspläne beim Steinwild in den letzten Jahren wiederholt verfehlt wurden, führt das Wallis ab 2026 ein neues Regulierungsmodell ein: Jede zugelassene Hobby-Jägerin und jeder Hobby-Jäger erhält ein Grundkontingent von zwei Tieren, zuerst eine Steingeiss, danach einen Steinbock der zugeteilten Alterskategorie. Das neue Modell ersetzt die bisherige «Aktion Steinwild» und macht die Trophäenjagd auf Steinböcke im Wallis noch systematischer zugänglich. Mehr zur bisherigen Kritik im Beitrag Umstrittene Steinbockjagd im Wallis.
Humanewashing: Wie die Hobby-Jagd das Töten als Fürsorge verkauft
Nicht der Jargon unter Jägern, sondern die Sprache nach aussen: Wie Verband und Behörden mit «Regulierung», «Entnahme» und «nachhaltiger Nutzung» das Töten von Wildtieren zum Dienst an Natur und Allgemeinheit umdeuten.
Konzerne kennen das Prinzip längst. Wer ein umweltschädliches Geschäft betreibt, umgibt es mit einer Sprache, die nach Nachhaltigkeit klingt: «klimaneutral», «naturnah», «verantwortungsvoll».
Das nennt man Greenwashing. Weniger bekannt ist der Zwilling dieses Prinzips im Umgang mit Tieren. Die US-amerikanische Organisation Committee to Abolish Sport Hunting hat dafür einen treffenden Begriff geprägt: Humanewashing. Gemeint ist der Einsatz sorgfältig gewählter Wörter, die das Töten mitfühlend, notwendig oder nützlich erscheinen lassen.
Wichtig ist eine Unterscheidung, die oft übersehen wird. Die Hobby-Jagd pflegt zwei Sprachen, nicht eine. Die eine richtet sich nach innen, an die eigene Zunft: das Weidmannslatein mit «Äser», «Schweiss» und «Strecke», das den Tötungsakt für die Beteiligten selbst entschärft. Diese interne Sprache haben wir im Beitrag «Jägerlatein: Wie Jagdsprache das Töten beschönigt» seziert. Die andere Sprache richtet sich nach aussen, an Öffentlichkeit, Medien und Politik. Sie klingt sachlich, behördlich, beinahe wissenschaftlich, und genau darum geht es hier. Denn während der interne Jargon nur Distanz schafft, erfüllt die Aussensprache eine strategische Aufgabe: Sie soll die Freizeitjagd legitimieren.
Das Vokabular der Legitimation
Die nach aussen gerichtete Sprache vermeidet alles Anrüchige. Ein Wildtier wird nicht getötet, es wird «entnommen» oder «erlegt». Der Abschuss heisst «Regulierung», «Bestandeskontrolle» oder «Wildtiermanagement». Die Freizeitjagd firmiert als «Hege», als «Pflege», als «nachhaltige Nutzung» oder «Bewirtschaftung» einer Ressource. Wo ein Tier ausserhalb der Jagd zu Tode kommt, verschwindet es diskret als «Fallwild».
Diese Begriffe haben eine gemeinsame Eigenschaft: Sie borgen sich Autorität aus Ökonomie, Verwaltung und Wissenschaft. «Nachhaltige Nutzung» stammt aus der Forstwirtschaft. «Management» und «Bewirtschaftung» klingen nach betriebswirtschaftlicher Rationalität. «Regulierung» suggeriert einen technischen, wertfreien Eingriff, so neutral wie das Justieren eines Thermostats. Wer diese Wörter verwendet, stellt sich unbemerkt in eine Reihe mit Fachleuten, Behörden und Ökologen. Das Töten als Freizeitpraxis verschwindet hinter einer Fassade aus Sachlichkeit.
Wenn die Sprache mit der Wirkung kollidiert
Die entscheidende Frage lautet: Deckt sich die Wirkung mit dem Anspruch des Begriffs? Beim Wort «Regulierung» lässt sich das am Rothirsch prüfen. Laut Eidgenössischer Jagdstatistik wird der Bestand in der Schweiz heute auf rund 40’000 Tiere geschätzt, und er nimmt weiter zu, obwohl die Abschusszahlen seit Jahren steigen. Das ist kein Widerspruch, den nur Kritiker sehen: Das kantonale Amt für Natur, Jagd und Fischerei hielt bereits im Bericht «Überblick Situation Rothirsch St. Gallen» (2022) fest, dass die heutige jagdliche «Entnahme» in einigen Gebieten nicht reiche, um den Bestand zu regulieren. Damit trägt der Begriff die behauptete Wirkung gerade nicht von selbst. Wer «Regulierung» als wirksame Senkung oder Stabilisierung eines Bestandes verkauft, muss zeigen, dass die Massnahme dieses Ziel auch erreicht. Wo Bestände trotz steigender Abschüsse weiter wachsen, bleibt vom Wort nur die Behauptung.
Ähnlich verhält es sich mit «Hege». Das Wort suggeriert Fürsorge, Schutz, Pflege. Unter dem Etikett können jedoch Fütterungen, Kirrungen und weitere Eingriffe stehen, die Bestände lokal erhöhen oder Wildtiere räumlich verlagern. Hinzu kommt Jagddruck in einem grossen Teil des Jahres. Wo Ruhe- und Rückzugsräume fehlen, kann dies den Anspruch der Fürsorge geradezu ins Gegenteil verkehren, und «Hege» wird zur Beschönigung der Störung, die sie eigentlich benennen müsste.
Wem die Sprache dient
Bliebe es bei der Wortkritik, wäre wenig gewonnen. Die entscheidende Frage lautet: Wer profitiert davon, dass Töten wie Fürsorge klingt? Die Antwort führt zu handfesten Interessen. Der Verband braucht das Bild vom verantwortungsvollen Heger, um eine Freizeitausübung mit der Schusswaffe gesellschaftlich zu rechtfertigen. Behörden brauchen es, um Abschüsse als geordnetes Wildtiermanagement auszuweisen, statt die harten Strukturfragen von Lebensraum, Verkehr und Landwirtschaft anzupacken.
Wie dünn die Fürsorge-Rhetorik wird, sobald es ernst wird, zeigt das Tessin. Dort fiel im Zusammenhang mit der Wolfsregulierung die Rede vom «bewaffneten Arm des Staates» und von neuen «Einsatzregeln», also ein polizeilich-militärisches Vokabular, das mit «Hege» nichts mehr gemein hat. Diese Aussagen und ihren Kontext haben wir in «Tessin: Hobby-Jagd, Gewaltmonopol und der Faktor-4-Mythos» dokumentiert. Wer so redet, beschreibt keine Tradition und keine Pflege, sondern die Mobilisierung bewaffneter Freizeitjäger für einen staatlich definierten Abschussauftrag. Zwischen «bewaffnetem Arm des Staates» und «Hege» liegt kein Widerspruch, sondern eine Arbeitsteilung: Das eine ist die Funktion, das andere die Verpackung.
Eine ehrliche Debatte beginnt mit ehrlichen Begriffen
«Regulierung», «Hege», «Entnahme» und «nachhaltige Nutzung» klingen fachlich und neutral. Doch sie sind es nicht automatisch: Sie legen bereits nahe, dass das Töten von Wildtieren notwendig, fürsorglich oder ökologisch wirksam sei. Werden sie ohne Nachweis der tatsächlichen Wirkung verwendet, legitimieren sie das Töten sprachlich und entkräften Kritik, bevor sie geprüft ist. Gerade deshalb müssen Behörden und Jagdverbände offenlegen, welches konkrete Ziel ein Abschuss verfolgt, woran sein Erfolg gemessen wird und welche nichttödlichen Alternativen geprüft wurden. Wer «Regulierung» sagt, muss Regulierung belegen. Wer «Hege» sagt, muss zeigen, worin das Wohl des einzelnen Tieres, der Population und des Lebensraums besteht.
Wer Wildtiere schützen will, darf nicht zulassen, dass Sprache den Tod eines Tieres zur unsichtbaren Verwaltungsleistung macht. Es geht nicht um «Ernte» oder «Entnahme», sondern um ein Tier, das durch einen Schuss stirbt. Weiterführende Faktenchecks, Analysen und Hintergründe bündeln wir in unseren Dossiers zur Hobby-Jagd.
Graubünden Jagd 2026/27: Vorfälle, Verstösse und Entwicklungen im Überblick
Wild beim Wild dokumentiert die Jagdsaison 2026/27 in Graubünden laufend. Im Ticker erscheinen behördliche Mitteilungen, Vorfälle, Verstösse, Abschüsse und weitere Auffälligkeiten – chronologisch aktualisiert.
Graubünden startet mit 4’616 geplanten Hirschabschüssen und der dritten proaktiven Wolfsregulation in Folge in die Jagdsaison 2026/27.
Schalldämpfer verboten, ausser er nützt: Graubündens Jagdregeln widersprechen sich selbst
Graubünden verbietet auf der Hobby-Jagd grundsätzlich Nachtsicht- und Wärmebildgeräte, macht Schalldämpfer bewilligungspflichtig und untersagt das Anlocken von Schalenwild. Doch dieselben Grenzen fallen, sobald es dem Kanton nützt: Für die Nachtjagd auf Wildschweine in der Mesolcina wird die Wärmebildtechnik gelockert, bei der Passjagd auf den Fuchs fehlt das Anlockverbot ganz, und der Luderplatz mit tierischem Köder bleibt erlaubt, während die Kirrung beim Hirsch verboten ist. Auch beim Mobiltelefon, das der amtliche Fragenkatalog zu Jagdzwecken einst ausdrücklich verbot, fehlt heute ein klarer Wortlaut, obwohl gerade die Echtzeit-Koordination per Handy eine ganze Jagdgesellschaft zur Ortungsgruppe machen kann. Am deutlichsten wird der Widerspruch beim eigenen Eingeständnis: Die Niederjagd auf Fuchs, Dachs und Hase, zu der die Passjagd gehört, bezeichnete der frühere Bündner Verbandspräsident Robert Brunold selbst als «nicht nötig, aber berechtigt». Ein Regelwerk, das eine unnötige Hobby-Jagd bis ins Detail organisiert, schützt keine Wildtiere, es verwaltet ein Hobby. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.
04.09.2026 Fr 06:46
AJF-Co-Leiter rechtfertigt Wolfsabschüsse, ist aber selbst Hobby-Jäger
Adrian Arquint, Co-Leiter des Amts für Jagd und Fischerei, verteidigt die dritte Wolfsregulation als verhältnismässig: sinkende Risse seien der Beweis für die Wirksamkeit der Abschüsse. Tatsächlich sank die Rissquote bereits vor Einführung der präventiven Regulierung 2023, massgeblich durch ausgebauten Herdenschutz. Sein eigenes Amt beantragt zudem die vollständige Entnahme des Calderas-Rudels, während Arquint gleichzeitig behauptet, das Ziel sei, «ohne ganze Rudel auszulöschen». Besonders bezeichnend: Arquint ist selbst passionierter Hobby-Jäger und eng mit dem kantonalen Patentjägerverband verflochten. Über das Schicksal der Bündner Wölfe entscheidet damit keine unabhängige Wildtierbehörde, sondern eine Amtsleitung mit persönlichem Interesse an der Bejagung von Reh- und Hirschwild, dem natürlichen Nahrungskonkurrenten des Wolfs. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.
04.09.2026 Fr 05:35
Fünf Legenden im Faktencheck: Was das Bündner Jagd-Interview verschweigt
Zum Saisonstart zeichnen der neue Patentjägerpräsident Benjamin Hefti und ein Kulturanthropologe in der «Südostschweiz» ein versöhnliches Bild der Hobby-Jagd. Der Faktencheck zerlegt fünf zentrale Behauptungen: Die Formel «Bio Bio Plus» für Wildfleisch ist Jagdmarketing, kein Qualitätsnachweis, verarbeitetes Wildfleisch gilt laut WHO-Krebsforschungsagentur als Gruppe-1-Karzinogen. Das Regulierungsargument beim Hirsch ist ein Zirkelschluss, weil der Bestandsrückgang zeitlich mit der Rückkehr von Wolf und Luchs zusammenfällt. Über 1’000 Anzeigen und Bussen fallen jährlich gegen Bündner Hobby-Jäger an. Und die Niederjagd auf Fuchs, Dachs und Hase wurde vom eigenen Ex-Verbandspräsidenten Robert Brunold selbst als «nicht nötig, aber berechtigt» bezeichnet. Mehr dazu im ausführlichen Faktencheck.
02.09.2026 Mi 06:08
Krieg im Wald: Nicht die Hobby-Jagd passt sich an, sondern alle anderen
Von September bis in den Winter wird in Graubünden gejagt, doch die alljährlichen Sicherheitsratgeber richten sich nicht an die Hobby-Jäger, sondern an Wandernde, Bikerinnen und Hundehalter, die sich anzupassen haben. Der Ex-Verbandspräsident Robert Brunold hat die Niederjagd selbst als «nicht nötig, aber berechtigt» bezeichnet, ein Eingeständnis, dass es der Patentjagd nicht um ökologisches Management geht, sondern um Freizeitinteresse. Ein früherer Leiter des kantonalen Jagdamts sagte offen, es mache «ganz besonders Freude», ein Tier zu schiessen, «das man kennt». Zweimal musste das Bundesgericht die Bündner Politik korrigieren, weil Regierung und Parlament jagdkritische Volksinitiativen zu Unrecht für ungültig erklärt hatten, in einem Fall wurde dem Parlament sogar eine entlastende BAFU-Stellungnahme vorenthalten. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.
01.09.2026 Di 08:30
4’616 geplante Hirschabschüsse: Der Kanton bleibt den Nachweis der Notwendigkeit schuldig
Graubünden plant für 2026 die Tötung von 4’616 Rothirschen. Die Zahl ist transparent kommuniziert, ein Nachweis ökologischer Notwendigkeit ist sie damit nicht. Die Sonderjagd im Spätherbst ist kein Ausnahmefall, sondern fest eingeplantes Zweitinstrument, sobald die Hochjagd die Zielvorgaben verfehlt. Während der Hochjagd 2022 betraf rund jeder zehnte Abschuss ein nicht jagbares Tier. Der Kanton anerkennt zugleich, dass Wolf und Luchs die Kälbersterblichkeit senken, ordnet den eigenen Bestandsrückgang aber weiterhin als Erfolg der Hobby-Jagd ein. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.
28.08.2026 Fr 14:30
Dritte Wolfsregulation trotz halbierter Risse: Abschuss auf Vorrat
Das BAFU bewilligt ab 1. September 2026 Abschüsse in zwölf Bündner Wolfsrudeln, das Rudel Calderas soll vollständig entnommen werden. Die Nutztierrisse hatten sich bis Ende Juli gegenüber dem Vorjahr mehr als halbiert, das Kontingent bleibt trotzdem maximal ausgeschöpft: Getötet wird nicht mehr, weil ein Schaden entstanden ist, sondern bevor einer entstehen könnte. Nur drei Tage zuvor hatte der Kanton den Nachweis dreier «neuer» Rudel gefeiert, die tatsächlich lediglich die Territorien zuvor ausgelöschter Rudel neu besiedeln. Schweizweit zeigt sich derselbe Widerspruch: Trotz 226 getöteter Wölfe in drei Regulierungsperioden stieg die Zahl der Rudel weiter, von 35 auf 40. Mehr Abschüsse, mehr Rudel, keine Wirkung im behaupteten Sinn. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.
Nachtsicht verboten, Ausnahme bewilligt: der Selbstwiderspruch der Jagdregeln in Graubünden
Graubünden verbietet Nachtsichttechnik und das Anlocken von Schalenwild als unwaidmännisch. Doch für die Wildschweinjagd bewilligt der Kanton genau diese Technik, beim Fuchs erlaubt er Luderplatz und Nachtjagd, und das früher verbotene Handy ist heute nicht mehr geregelt.
Wer die Jagdvorschriften in Graubünden liest, findet einen langen Katalog technischer Grenzen.
Nachtsicht- und Wärmebildgeräte sind auf der Hobby-Jagd grundsätzlich verboten, Drohnen ebenso, und Schalldämpfer brauchen eine Ausnahmebewilligung. Der Anspruch dahinter ist klar: Die Hobby-Jagd soll nicht zu einer beliebig aufrüstbaren Verfolgung werden, sondern ein gewisses Können voraussetzen. Doch derselbe Kanton macht Ausnahmen, sobald es um Wildschweine, Füchse und landwirtschaftliche Schäden geht. Für die Nachtjagd auf Wildschweine in der Mesolcina lockert er das Verbot der Wärmebildtechnik. Beim Fuchs fehlt das Anlockverbot, das beim Hirsch ausdrücklich gilt. Und beim Mobiltelefon, das der amtliche Fragenkatalog zu Jagdzwecken einst ausdrücklich verbot, fehlt in den heutigen Vorschriften ein entsprechender Wortlaut. Was als Prinzip auftritt, gilt nur unter Vorbehalt.
Ein Regelwerk, das Gründlichkeit vorspielt
Das Regelwerk aus Verordnung, Anhängen und Beilagen regelt, welche Tierart auf welcher Jagd zu welcher Zeit erlegt werden darf. Es schreibt Leuchtwesten auf der Treibjagd vor, verbietet bleihaltige Munition auf der Hochjagd und untersagt das Anlocken von Schalenwild mit Äpfeln, Trester oder Brot. Besonders streng liest sich der Abschnitt über technische Hilfsmittel. Die Verordnung über den Jagdbetrieb verbietet in Artikel 6 grundsätzlich das Mittragen und die Verwendung von Nachtsicht- und Wärmebildgeräten als Vorsatz, Nachsatz oder Zielfernrohr sowie von Drohnen auf der Jagd; dazu kommen Verbote für Fotofallen, Bewegungsmelder und Überwachungskameras zu jagdlichen Zwecken. Schalldämpfer sind nur unter Vorbehalt einer waffenrechtlichen Ausnahmebewilligung nach Bundesrecht gestattet, die bei der Hobby-Jagd mitzuführen ist. Und seit 2026 darf ein Fahrzeug während der Hoch- und Niederjagd nicht zur Wildbeobachtung anhalten, wenn eine Waffe im Wagen liegt.
Wer diese Liste liest, könnte meinen, hier würden Wildtiere mit grösster Sorgfalt vor jeder unfairen Nachstellung geschützt. Der Kanton beruft sich dabei darauf, dass die Jagd ein gewisses Können voraussetze, das nicht durch moderne Technik verwässert werden dürfe. Doch dieses Prinzip gilt nur, solange es dem Amt passt.
Vom Verbot zur Lücke: die Kehrtwende beim Handy
Wie veränderlich die Regeln sind, zeigt der Umgang mit dem Mobiltelefon. Der amtliche Fragenkatalog des Amts für Jagd und Fischerei beantwortete die Frage, ob die Verwendung von Mobiltelefonen zu Jagdzwecken erlaubt sei, unmissverständlich: Nein, Mobiltelefone fielen unter den Begriff Funkgeräte, deren Verwendung zu Jagdzwecken verboten sei. Die nichtjagdliche Nutzung, etwa der Notruf, blieb erlaubt. In der damaligen öffentlichen Debatte wurde das Verbot mit der Sorge begründet, Mobiltelefone könnten Absprachen bis hin zu gross angelegten Treibjagden erleichtern.
Der damalige Jagdinspektor Georg Brosi verteidigte dieses Verbot noch 2018. Befürworter warnten, eine Aufhebung ermögliche Absprachen: Ein Beobachter könnte seinen Mitjäger im Gegenhang zum Wild lotsen, wie damals berichtet wurde. Die Jagd, so Brosi, setze ein gewisses Können voraus, das nicht durch moderne Technik verwässert werden solle. Genau diese Koordination mit Autos und Mobiltelefonen hatte der Verein Wildtierschutz Schweiz bereits 2010 an der Bündner Sonderjagd dokumentiert.
Dann kippte der Widerstand. Eine Dreiviertelmehrheit der Delegierten des Bündner Kantonalen Patentjäger-Verbandes stimmte 2018 für die Freigabe. Im heute zugänglichen Verordnungstext findet sich kein ebenso ausdrückliches Verbot der jagdlichen Mobiltelefonnutzung mehr. Daraus folgt nicht automatisch, dass jede Form der Echtzeitkoordination zulässig wäre; entscheidend wären weitere Erlass, Weisungen und die Vollzugspraxis. Doch die Gefahr, die das Amt zur Begründung angeführt hatte, verschwand nicht. Der klare Wortlaut verschwand. Damit stellt sich eine offene Frage: Darf eine Person Wild beobachten, Standort, Bewegungsrichtung und Anzahl der Tiere in Echtzeit weitergeben und andere Jagende daraufhin ihre Position anpassen lassen? Was einst als treibjagdtypische Absprache ausdrücklich verboten war, ist heute nicht mehr klar geregelt.
Das gleiche Amt, die Ausnahme
Noch deutlicher wird die Spannung bei der Nachtsichttechnik. Die Verordnung verbietet Wärmebildgeräte auf der Niederjagd, nimmt davon aber die Nachtjagd ausdrücklich aus. Seit 2025 ermöglicht der Kanton speziell zugelassenen Hobby-Patentjägerinnen und Patentjägern die Nachtjagd auf Wildschweine in der Mesolcina; dort gelten Ausnahmen vom Verbot der Wärmebildtechnik. Welche Vorsatz-, Nachsatz- oder Zielgeräte im Einzelfall bewilligt sind, legt der Kanton nicht öffentlich offen, und genau diese fehlende Transparenz ist Teil des Problems. Schalldämpfer unterliegen dabei nicht einer speziellen Mesolcina-Regel, sondern der allgemeinen waffenrechtlichen Ausnahmebewilligung. Die Jagd ist auf klar bezeichnete Wiesen beschränkt und auf die Zeit zwischen 21 und 6 Uhr; im umliegenden Wald bleibt sie verboten. Wie dieses Pilotprojekt funktioniert, haben wir im Beitrag Graubünden schickt Hobby-Jäger auf nächtliche Wildschweinpirsch untersucht.
Die Begrenzung ändert nichts an der politischen Kernfrage. Technik, die im Normalfall wegen ihrer Aufrüstungseffekte eingeschränkt wird, darf eingesetzt werden, sobald der Kanton einen besonders effizienten Abschuss zur Eindämmung landwirtschaftlicher Schäden erwartet. Der Unterschied ist nicht die Technik, sondern das Ziel. Damit ist Fairness gegenüber dem Wild kein durchgehaltenes Prinzip, sondern eine Vorgabe, die zurücktritt, sobald effizientere Abschüsse erwünscht sind.
Kirrung verboten, beim Fuchs kein Verbot
Am deutlichsten zeigt sich das Muster beim Anlocken. Artikel 53 der Verordnung verbietet das Anlegen von Kirrungen für Schalenwild ausdrücklich; Hirsche, Rehe oder Gämsen dürfen nicht mit Äpfeln, Trester oder Brot an eine Stelle gebunden werden. Für die Passjagd auf Fuchs, Dachs und Marder enthält die Verordnung kein gleichlautendes Verbot. An sogenannten Luderplätzen wird mit tierischem Köder wie Fleischabfällen und Innereien angefüttert, um Raubwild an einen vorhersehbaren Ort zu locken und den Ansitzabschuss zu erleichtern. Was beim Hirsch als verbotene Kirrung gilt, bleibt beim Fuchs eine übliche Methode der Passjagd.
Auch die Nachtzeit fällt beim Fuchs anders aus. Die Passjagd darf in Graubünden von 17.30 bis 06.30 Uhr ausgeübt werden und dauert vom 1. November bis Ende Februar. Seit dem 1. Februar 2025 verbietet das Bundesrecht die Jagd im Wald während der Nacht. Die Passjagd bleibt jedoch ausdrücklich ausgenommen, und die Kantone können zur Verhütung von Wildschäden weitere Ausnahmen vorsehen. Als Nacht gilt dabei die Zeit von einer Stunde nach Sonnenuntergang bis eine Stunde vor Sonnenaufgang. Graubünden zählt Fuchs, Dachs und Marder in seinen Vorschriften ausdrücklich zu den auf der Passjagd bejagbaren Arten. Ein Verbot wird formuliert und im selben Zug mit der Ausnahme versehen, die es dort aushöhlt, wo am meisten gejagt wird. Die Systematik ist im Beitrag Was ist die Passjagd? und im Dossier Passjagd dokumentiert.
Das trifft eine Tierart, deren Bejagung ökologisch kaum zu begründen ist. Mehrere Studien zu kompensatorischen Mechanismen zeigen, dass intensive Fuchsjagd Bestände oder Krankheiten nicht dauerhaft im gewünschten Sinn senkt, weil erhöhte Sterblichkeit durch höhere Reproduktion ausgeglichen wird. Hinzu kommt der Zeitpunkt: Die Passjagd überschneidet sich mit der Ranz und der frühen Trächtigkeit von Dezember bis Februar; damit kann sie verpaarte oder trächtige Fähen betreffen, am zuvor angefütterten Platz. Mit der Waidgerechtigkeit, auf die sich die Hobby-Jagd selbst beruft, ist das schwer vereinbar. Rund 20’000 Füchse werden in der Schweiz noch jährlich erlegt.
Am schwersten wiegt aber ein Eingeständnis aus den eigenen Reihen. Die Niederjagd auf Fuchs, Dachs und Hase, zu der die Passjagd gehört, hat der frühere Bündner Verbandspräsident Robert Brunold selbst als «nicht nötig, aber berechtigt» bezeichnet. Damit ist gesagt, was das Regelwerk verschleiert: Es geht bei dieser Hobby-Jagd nicht um ökologische Notwendigkeit, sondern um Freizeitinteresse. Ein Regelwerk, das eine nach eigenem Bekunden unnötige Hobby-Jagd bis ins Detail organisiert, schützt keine Wildtiere. Es verwaltet ein Hobby. Mehr dazu im ausführlichen Faktencheck.
Technik gegen Instinkt
Die einzelnen Geräte greifen ineinander. Wie wir im Beitrag Der Hobby-Jäger im 21. Jahrhundert dargelegt haben, kompensiert moderne Ausrüstung reihenweise fehlendes Können: computergesteuerte Zielfernrohre, weitreichende Ferngläser, GPS-Geräte zur Geländeorientierung. Käme die telefonische Echtzeitkoordination hinzu, könnte sie den Jagddruck räumlich verdichten und die Fluchtwege des Wildes weniger berechenbar machen. Aus einzelnen Beobachtungen wird so eine abgestimmte Gruppenoperation.
Ein Regelwerk mit vielen Verstössen
Ein umfangreiches Regelwerk schützt Wildtiere nur, wenn seine Einhaltung kontrollierbar ist. Die Zahlen des kantonalen Amts zeigen, wie viele Verfahren und Bussen im Jagdbetrieb anfallen: 2020 wurden 1’173 Ordnungsbussen ausgesprochen und 68 Anzeigen erstattet, zusammen 1’241 Vorgänge. 2019 waren es 998 Ordnungsbussen und 106 Anzeigen, insgesamt 1’104 Vorgänge. Diese Zahlen dürfen nicht mit gleich vielen fehlbaren Personen gleichgesetzt werden, und ein erheblicher Teil betrifft selbst gemeldete Fehlabschüsse: 2020 entfielen 980 Fälle auf Fehlabschüsse, nach Angaben des Amts zu 96 Prozent selbst angezeigt.
Die Bilanz zeigt dennoch ein Grundproblem: Ein Jagdsystem mit Tausenden frei jagenden Personen, komplizierten Vorgaben und begrenzter Kontrolle produziert fortlaufend Verstösse, Fehlhandlungen und Konflikte.
Die Sonderjagd als Ernstfall
In der Sonderjagd ist diese offene Frage besonders bedeutsam. Hirsche, Rehe und Gämsen befinden sich zu dieser Jahreszeit in einer energieökologisch anspruchsvollen Phase; sie sollten Fettreserven halten und Ruhe finden, um den Winter zu überstehen. Stattdessen rücken die Hobby-Jäger erneut aus, um die Abschusspläne zu erfüllen. Die Sonderjagd erfasst auch weibliche Tiere. Gerade bei führenden Tieren stellt sich die tierschutzrelevante Frage, wie zuverlässig abhängige Jungtiere erkannt, geschont oder nach einem Abschuss versorgt werden.
Flucht und wiederholte Störung erhöhen den Energieaufwand; wie gravierend die Folgen sind, hängt von Tierart, Schneelage, Nahrung, Störungsdauer und Ausweichmöglichkeiten ab. Könnten Wildstandorte und Fluchtrichtungen in Echtzeit zwischen Jagenden ausgetauscht werden, würde dies den Druck auf die Tiere zusätzlich verstärken. Deshalb braucht es für digitale Gruppenkoordination klare, überprüfbare Grenzen. Was das Amt als «Bestandeslenkung» bezeichnet, darf nicht in eine Praxis übergehen, bei der technische Kommunikation die letzte Möglichkeit der Tiere zur unvorhersehbaren Flucht systematisch unterläuft.
Was daraus folgt
Graubünden behandelt technische Jagdhilfen und jagdliche Methoden nicht nach einem einheitlichen Massstab, sondern nach dem gewünschten Ergebnis. Im Normalfall werden Nachtsicht- und Wärmebildtechnik verboten, Schalldämpfer einer Bewilligungspflicht unterstellt und das Anlocken von Schalenwild untersagt. Bei der Nachtjagd auf Wildschweine wird die Wärmebildtechnik ausnahmsweise gelockert, und bei der Passjagd auf den Fuchs fehlt das Anlockverbot ganz. Eine solche Abwägung mag ein Kanton treffen dürfen. Dann aber sollte er sie offen benennen, statt technische Grenzen und Anlockverbote als allgemeines Gebot der Fairness gegenüber Wildtieren auszugeben, das zurücktritt, sobald mehr Abschüsse für das Hobby erwünscht sind.
Beim Mobiltelefon bleibt zusätzlich eine Regelungslücke. Nach dem amtlichen Fragenkatalog war seine Nutzung zu Jagdzwecken ausdrücklich verboten. Im heute veröffentlichten Verordnungstext fehlt, anders als zu Drohnen, Nachtsichttechnik, Fotofallen und Fahrzeugbeobachtung, ein ebenso klarer Wortlaut. Der Kanton sollte verbindlich erklären, ob und in welchem Umfang die Weitergabe von Wildstandorten, Bewegungsrichtungen, Bildern oder Live-Positionen während der Hobby-Jagd zulässig ist und wie dies kontrolliert wird.
Der Kanton Genf arbeitet seit 1974 ohne allgemeine Freizeitjagd und setzt für Bestandsregulierungen auf professionelle Wildhut; in der letzten Saison wurde dort kein einziger Fuchs zum Freizeitvergnügen erschossen. Für die Wildtiere gilt: Sie brauchen keine Regeln, die sich erst anpassen, wenn ihr Tod administrativ nützlich wird. Sie brauchen Ruhe, Rückzugsräume und einen Jagdbetrieb, dessen Grenzen nicht bei jeder neuen Zweckmässigkeit für ein Hobby verschoben werden.
Tessiner Jagdplanung: Rekordabschüsse und offene Fragen
Rekordjagd auf Hirsche, doch selbst die organisierte Hobby-Jägerschaft bezweifelt die Begründung.
Der Kanton Tessin hat die Jagd auf Rothirsche in den letzten Jahren deutlich intensiviert.
Allein während der Hochjagd stieg die Strecke von 1’787 Tieren 2022 auf 2’163 im Jahr 2025. Der Verlauf ist dabei nicht gleichmässig: 2023 waren es 1’802 Tiere, 2024 sanken die Abschüsse leicht auf 1’722, ehe sie 2025 sprunghaft anstiegen. Zur Hochjagd kommen regelmässig die Caccia tardo autunnale im November und Dezember sowie behördlich angeordnete Schadensinterventionen hinzu. Die gesamte jährliche Entnahme liegt also noch höher. Für 2025 erklärte der Kanton ausdrücklich, das im Frühling festgelegte Abschussziel sei trotz der Rekordstrecke während der Hochjagd nicht erreicht worden, weshalb erneut die spätherbstliche Jagd geöffnet wurde.
Wie in unserer Analyse zur Bündner Jagdplanung gezeigt, ist eine veröffentlichte Abschusszahl kein Nachweis dafür, dass die Tötung Tausender Wildtiere ökologisch notwendig, wirksam oder ethisch vertretbar ist. Im Tessin gilt das umso mehr, weil hier sogar die organisierte Jägerschaft selbst der amtlichen Begründung widerspricht.
Ein Streit unter Hobby-Jägern
2021 lag der Kanton mit der eigenen Jägerföderation FCTI offen über Kreuz. Für die Caccia tardo autunnale verlangte das Amt für Jagd und Fischerei (UCP) 830 zu erlegende Hirsche. Die FCTI stellte einen eigenen Plan mit lediglich 630 Tieren dagegen, 200 weniger. Vizepräsident Marco Viglezio widersprach dabei ausdrücklich der behördlichen Annahme einer nicht sinkenden Hirschpopulation: Es gebe keine Anzeichen für eine wachsende Population, «come si vorrebbe far credere» (wie man glauben machen wolle). Die Jagd auf den Hirsch dürfe nicht zu einem ganzjährigen, tags und nachts geführten «Kampf ohne Gnade» werden, so Viglezio, nur weil sich im Tessin ein teures Wildschadenersatzsystem etabliert habe.
Das ist fast wortgleich das Muster, das der frühere Bündner Patentjäger-Präsident Robert Brunold über die Niederjagd formulierte: nicht nötig, aber berechtigt. Im Tessin geht der Konflikt weiter: Die organisierte Jägerschaft stellte selbst die behördliche Deutung der Hirschentwicklung infrage, mit der eine stärkere Bejagung begründet wurde.
Camoscio und Capriolo: Kontingente, die selten erreicht werden
Beim Gämsbestand gibt der Kanton ein Maximalkontingent von 800 Tieren pro Jahr vor. In den Jahren 2022 bis 2025 wurde es nie erreicht: 511 Tiere 2022, 612 im Jahr 2023, 619 im Jahr 2024 und 463 im Jahr 2025, also zwischen rund 58 und 77 Prozent des Plans. Die Unterschreitung allein sagt allerdings nicht, dass die Obergrenze biologisch zu hoch angesetzt war. Der Kanton selbst nennt für die tieferen Zahlen 2025 mehrere jagdorganisatorische Gründe: den Attraktivitätsverlust der Gämsjagd, den Wegfall eines zweiten direkten Jagdtags auf erwachsene Böcke, die Sperre für den direkten Bockabschuss in zwei aufeinanderfolgenden Jahren sowie ungünstiges Wetter am entscheidenden Jagdtag. Aus einer Abschusszahl allein lässt sich also weder auf die Bestandsgrösse noch auf die Angemessenheit des Kontingents schliessen.
Wie schnell ein Bestand kippen kann, zeigt das Gebiet Gambarogno‑Tamaro‑Lema. Dort brach die Gämspopulation so stark ein, dass der Staatsrat die Gämsjagd 2022 für drei Jahre ganz einstellte. Ein lokaler Wildhüter berichtete damals, er habe vor zwanzig Jahren zwischen 250 und 300 Gämsen gezählt, zuletzt noch rund 70. Selbst die örtlichen Jagdgesellschaften anerkannten, dass eine Bejagung dieser Art nicht mehr zu rechtfertigen sei. Wir haben den Fall im Beitrag «Tessin: Gämsbestand im Wandergebiet eingebrochen» dokumentiert. Während im Gebiet Gambarogno-Tamaro-Lema die Gämsjagd wegen des lokalen Einbruchs für drei Jahre ausgesetzt wurde, führte der Kanton weiterhin ein kantonsweites Maximalkontingent von 800 Gämsen. Das zeigt, wie wenig eine kantonsweite Obergrenze über die Situation einzelner Populationen aussagt.
Beim Reh zeigt sich ein anderes Bild: 314 Tiere 2022, 434 im Jahr 2023, 389 im Jahr 2024, dann ein deutlicher Rückgang auf 239 Tiere im Jahr 2025. Dieser Rückgang ist vor allem eine direkte Folge des ab 2025 geltenden dreijährigen Jagdmoratoriums in den Bezirken Blenio und Leventina. Der Kanton begründete dieses Moratorium mit relativ niedrigen Rehdichten in diesen Bezirken. Die Abschusszahl selbst misst jedoch primär die veränderte Jagdfreigabe, nicht die tatsächliche Bestandsentwicklung.
Verstösse: Zahlen, die man sauber lesen muss
Auch bei den Verstössen braucht es eine präzise Lesart der Zahlen. Nach Ende der Hochjagd 2025 meldete der Kanton mehr als 140 Selbstanzeigen sowie 19 Fälle, in denen wegen besonders schwerer Verstösse ein Patententzug angeordnet wurde, darunter ein Fall von Wilderei mit schallgedämpfter Waffe und Wärmebildgerät. Diese Zahlen betreffen jedoch nur die Hochjagd und nur die schwersten Kategorien; die endgültigen Jahreszahlen, etwa zu Disziplinarbussen und Übertretungsverfahren, veröffentlicht der Kanton erst später. Ein direkter Vergleich mit einzelnen Vorjahreszahlen ist deshalb heikel, weil Zeiträume und Kategorien nicht deckungsgleich sind.
Wie viele dieser Fälle Fehlabschüsse, Verwechslungen oder verletzte Tiere betrafen, veröffentlicht der Kanton nicht in vergleichbarer Detailtiefe wie andere Kantone. Ein Vergleich mit Graubünden ist nur dort sinnvoll, wo Kategorien, Erfassungsmethoden und Zeiträume offen liegen. Genau diese Datenlücke ist ein Befund für sich.
Transparenz ist kein Nachweis
Der Kanton Tessin veröffentlicht seine Jagdstrecken und Planwerte. Das ist mehr, als eine Politik im Verborgenen leisten würde. Doch eine veröffentlichte Abschusszahl beantwortet nicht von selbst die entscheidenden Fragen: Wie belastbar sind die Bestandsschätzungen? Welche Schäden wurden tatsächlich und nach welcher Methode erhoben? Welche nicht tödlichen Präventionsmassnahmen wurden geprüft? Und welche Folgen haben die Hobby-Jagd, verlängerte Jagdzeiten und Störungen für die Tiere?
Die Tessiner Daten zeigen vor allem eines: Jagdstrecken sind das Resultat eines Systems aus Freigaben, Jagdregeln, Wetter, Beteiligung und behördlichen Zielsetzungen. Sie sind kein eigenständiger Beweis dafür, dass die getötete Zahl ökologisch notwendig, wirksam oder ethisch vertretbar war. Der Widerspruch der FCTI zur damaligen Begründung des Kantons macht sichtbar, dass selbst innerhalb der Hobby-Jägerschaft die Datengrundlage und ihre politische Deutung umstritten sind.
Tessiner Hochjagd 2026: Wild beim Wild begleitet die Saison
Ab morgen sind im Tessin während der Jagdtage wieder rund 1'800 patentierte Hobby-Jäger unterwegs. Wir dokumentieren die Saison, Vorfall für Vorfall.
Ab morgen, 5. September, beginnt im Tessin die Hochjagd.
Während der Jagdtage sind in weiten Teilen des Kantons wieder rund 1’800 patentierte Hobby-Jäger unterwegs. Die Jagd dauert in zwei Phasen bis zum 27. September und reicht von der Leventina bis ins Mendrisiotto. Die genauen Daten und die je nach Höhenlage geltenden Schusszeiten legt der Kanton im kantonalen Jagdreglement fest.
Zwei Sonderregeln prägen diese Saison. In den Bezirken Blenio und Leventina gilt seit 2025 ein dreijähriges Moratorium für die Rehjagd. Kantonale Erhebungen hatten dort einen deutlichen Rückgang der Rehbestände gezeigt. Und im Bleniotal wirkt der Fall von Faido und Leontica nach: Ein Hobby-Jäger erschoss dort seine Ex-Frau und sprengte anschliessend ein Haus. Der Fall steht neben weiteren dokumentierten Ereignissen, bei denen legaler Waffenzugang, persönliche Krisen und Gewalt im jagdlichen Umfeld zusammentrafen.
Die Hochjagd ist dabei nur ein Teil des Tessiner Jagdsystems. Bereits am 3. September hat der Staatsrat die teilweise Regulierung der Wolfsrudel Molare und Lepontino beschlossen. Freigegeben sind bis zu zwei Drittel der 2026 geborenen Jungtiere, konkret zwei beim Rudel Molare und drei beim Rudel Lepontino. Neben dem kantonalen Wildhüterdienst können dafür auch eigens ausgebildete Hobby-Jäger eingesetzt werden. Einen konkreten, den betroffenen Rudeln zugeordneten Riss nennt der Kanton als Voraussetzung nicht.
Hinzu kommt die Wildschwein-Sommerjagd, die das Tessin 2022 eingeführt hat. Sie läuft von Juni bis August: Im Juni wird auf offenen Flächen in der Morgen- und Abenddämmerung gejagt, im Juli und August ausschliesslich nachts von zugewiesenen erhöhten Ansitzen im Wald. Offiziell dient sie dazu, Wildschweinschäden an Kulturen und Privateigentum zu begrenzen und einer Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest vorzubeugen.
Zusammengenommen schaffen Sommerjagd, Hochjagd, Fuchs- und Wildschweinjagd sowie Wolfsregulierung im Tessin ein System, in dem Wildtiere während grosser Teile des Jahres bejagt oder durch unnötige Hobby-Jagdaktivitäten gestört werden. Eine kantonsweit verlässliche, lange Ruhephase ist für viele betroffene Tiere damit kaum erkennbar.
Jagdzeiten im Tessin im Überblick
Wildschwein-Sommerjagd: Juni bis August; im Juni auf offenen Flächen in der Dämmerung, im Juli und August nachts von zugewiesenen erhöhten Ansitzen im Wald.
Hochjagd: 5.–19. September sowie 23.–27. September 2026.
Fuchsjagd («Caccia bassa»): gemäss jährlicher kantonaler Saisonregelung; in den Wintermonaten je nach Gebiet und Freigabe mit zusätzlichen Methoden.
Caccia tardo autunnale für Hirsch und Reh: mögliche Anschlussjagd nach der Hochjagd, falls die kantonalen Abschussziele nicht erreicht werden; die Daten für 2026/27 stehen noch aus.
Winterjagd auf Wildschweine: nach kantonaler Anordnung; die Daten für 2026/27 stehen noch aus.
Proaktive Wolfsregulierung: nach kantonaler Anordnung und innerhalb der jeweils geltenden Bewilligungsfrist.
Was das für Wanderer und die Bevölkerung heisst
Wer sich während der Hochjagd im Tessin in der Natur bewegt, sollte die geltenden Regeln kennen. Für Erholungssuchende sind vor allem die je nach Höhenlage unterschiedlichen Schusszeiten wichtig. Oberhalb von 400 Metern gelten längere tägliche Jagdzeiten, dort wird von morgens bis abends gejagt, im Bleniotal und in den übrigen Bergregionen also fast den ganzen Tag. Unterhalb von 400 Metern, in den dichter besiedelten Tallagen, schränkt der Kanton die Jagd stärker ein und sperrt über die Mittagszeit ein Fenster, damit die Bevölkerung die Natur nutzen kann. Wer eine bestimmte Wanderung plant, prüft die für 2026 geltenden Zeiten am besten im jährlichen Jagdreglement.
Beim Sicherheitsabstand zeigt sich, wie knapp der Schutz bemessen ist. Gemäss der offiziellen Auskunft des Amts für Jagd und Fischerei (Art. 53 RALCC) müssen Hobby-Jäger lediglich 50 Meter Abstand zu Wohnhäusern, Campingplätzen, Vita-Parcours und Naturlehrpfaden einhalten, derselbe Abstand gilt zu Kantonsstrassen, Autobahnen und Bahnlinien. Geschossen werden darf zudem nicht auf Distanzen über 250 Meter. 50 Meter sind wenig: Es ist die Länge eines Schwimmbeckens.
Nach schweren Jagdereignissen im Herbst 2019, bei denen Hobby-Jäger schweizweit Kollegen und Unbeteiligte trafen, darunter ein Kaminfeger mit Warnweste, der erschossen wurde, sowie ein Mann, den ein Begleiter für ein Wildschwein hielt und tötete, kündigte das Tessin an, den Mindestabstand von 50 auf 200 Meter anzuheben und die Schusszeiten in den Talebenen zu verkürzen. Der angekündigte 200-Meter-Abstand wurde jedoch nicht umgesetzt: Bis heute gilt die 50-Meter-Regel. Seit dem 3. Juli 2026 sind bei der Jagd im Tessin zudem Schalldämpfer zugelassen. Als Begründung wurde unter anderem genannt, Schüsse in der Nähe besiedelter Zonen mit weniger Lärm abgeben zu können. An den Risiken durch Schussabgabe, Geschossflug und Nähe zu Siedlungen ändert die technische Dämpfung jedoch nichts. Wir haben die damalige Sicherheitsdebatte im Beitrag «Kanton Tessin wehrt sich gegen Hobby-Jäger» dokumentiert. Unser Dossier «Wie viele Jagdunfälle passieren in der Schweiz?» zeigt, dass solche Ereignisse nicht als isolierte Tragödien, sondern im Kontext eines strukturellen Sicherheitsproblems betrachtet werden müssen.
Genau das dokumentiert Wild beim Wild in den kommenden Wochen: Wir werten während der gesamten Hochjagd Mitteilungen der Kantonspolizei, die Berichterstattung der Tessiner Medien sowie Hinweise aus, die bei der IG Wild beim Wild eingehen. Wir halten fest, wo Vorfälle geschehen, wie darüber berichtet wird und wie oft die Erzählung vom «bedauerlichen Einzelfall» einem wiederkehrenden Muster weicht.
Bündner Wolfspolitik: Ein Hobby-Jäger rechtfertigt sich
AJF-Co-Leiter Adrian Arquint verteidigt die dritte Wolfsregulation als verhältnismässig. Ein Blick auf seine Argumente und seine Doppelrolle.
Zwei Naturschutzvereine haben den proaktiven Abschuss dutzender Wölfe in Graubünden scharf kritisiert.
Adrian Arquint, Co-Leiter des Amts für Jagd und Fischerei (AJF), verteidigt die Eingriffe gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA als grundsätzlich verhältnismässig. Seine Argumente verdienen eine genaue Prüfung, ebenso wie die Frage, wer hier eigentlich über das Schicksal der Bündner Wölfe entscheidet.
Die Ausgangslage ist rasch umrissen: Das BAFU hat Graubünden ab dem 1. September 2026 Abschüsse in zwölf Wolfsrudeln bewilligt, bei vier weiteren sind sie nach nachgewiesenem Nachwuchs möglich, und der Kanton beantragt zusätzlich die vollständige Entnahme des Calderas-Rudels. Die Details dieser Bewilligung und den Widerspruch, dass Graubünden nur wenige Tage zuvor neuen Wolfsnachwuchs vermeldete, haben wir bereits ausführlich analysiert. Dieser Beitrag konzentriert sich auf Arquints Rechtfertigung.
Naturschutzvereine sprechen von Ausrottungspolitik
Die Vereine Wildtierschutz Schweiz und Wolfshirten reagierten auf die Regulierungspläne mit einer scharfen Stellungnahme. Das Amt für Jagd und Fischerei sei in den letzten Jahren von einer fachlich unabhängigen Wildtierbehörde zu einem Vollzugsorgan einer deplatzierten, rechtskonservativ dominierten Ausrottungspolitik geworden.
Gerade Graubünden zeige, dass Wölfe geeignete Territorien wieder besiedeln und Verluste meist im Folgejahr kompensiert würden. Die gewählte Strategie sei aus Sicht der beiden Vereine nicht zielführend und ein Kostentreiber ohne Nutzen. Trotz bewilligter Abschüsse von 115 Wölfen sei die Zahl der Wolfsfamilien weiter gestiegen.
Der Wolf stelle ein sehr geringes Risiko für Menschen dar. Nicht die Anzahl Wölfe, sondern die Anzahl ungeschützter Weidetiere sei nach Auffassung der Vereine für die Anzahl Risse verantwortlich. Teile der Landwirtschaft seien beim Herdenschutz zudem lernresistent. Die Ursachen ungenügenden Schutzes würden mit dem Gewehr verwaltet. Friedliche, unauffällige Wolfsfamilien vorsorglich zu dezimieren, widerspreche klar dem Sinn des Artenschutzes.
Das Amt sieht einen verhältnismässigen Eingriff
Arquint bemüht sich um eine sachliche Einordnung. Mit dem genehmigten Eingriff sei der Kanton weit davon entfernt, den Bestand zu gefährden, nicht einmal zu stabilisieren. Für ihn sei der Eingriff deshalb grundsätzlich verhältnismässig.
Er erklärte, die Nutztierrisse hätten sich mit der Ermöglichung präventiver Abschüsse ab der Jagdsaison 2023 halbiert. Diese zeitliche Parallele belegt allerdings keinen Zusammenhang. Der Rückgang der gemeldeten Risse war in Graubünden bereits vor Inkrafttreten der neuen Rechtsgrundlage am 1. Dezember 2023 sichtbar: Schon im Alpsommer 2023 sanken die Risse gegenüber 2022 um fast 50 Prozent, von rund 500 auf etwa 260 per Ende September. Aus dieser Chronologie lässt sich keine Wirkung späterer präventiver Abschüsse ableiten. Als Ursache gilt der ausgebaute Herdenschutz, den Arquint im selben Atemzug selbst als grossen Einflussfaktor nennt.
Den Vorwurf der Lernresistenz wies er zurück: Fast 95 Prozent der Schafe und Ziegen seien in Schutzkonzepte eingebunden. Bei jedem Rissvorfall kontrollierten Wildhüter vor Ort, ob die Zaunvorgaben eingehalten worden seien. Die als Kostentreiber kritisierten Personalausgaben rechtfertigte Arquint mit dem gesetzlichen Auftrag zur Rissbegutachtung und zum Wolfsmonitoring. Es stelle sich zudem die Frage nach der Alternative. Auch bei anderen Tierarten wie dem Rotwild sei die Regulation Teil des Managements.
Abschuss von Jungtieren als «notwendiger Eingriff»
Arquint räumte ein, dass der Abschuss von Jungtieren aus menschlicher Sicht emotional schwierig zu verstehen sein könne. Wie bei anderen Arten mit hoher Reproduktionsrate, etwa Reh- und Hirschwild, sei dieser Eingriff aus Sicht von Biologie und Ökologie jedoch notwendig. Beim Wolf verfolge der gezielte Abschuss das Ziel, den Bestand zu stabilisieren, ohne ganze Rudel auszulöschen. Es gebe Hinweise, dass bei kleineren Rudeln das Risiko für Konflikte und Nutztierrisse geringer sei.
Den Vorwurf, die Abschüsse seien unwissenschaftlich oder politisch getrieben, wies er zurück. Zwar habe der politische Druck aufgrund höherer Risszahlen zeitweise zugenommen, das Amt sei seiner Linie jedoch treu geblieben. Wichtig sei, dass das Vorgehen eine klare gesetzliche Grundlage habe und fachlich vertretbar sei. Er räumte ein, dass man sich beim Wolfsmanagement in einem dynamischen Prozess befinde. Die langfristige Wirkung der Welpenregulation sei noch unklar. Erst die Erfahrung der kommenden Jahre, das gesammelte Datenmaterial und die wissenschaftliche Begleitung würden zeigen, ob dieser Weg der zielführendste sei.
Einordnung
Die Argumentation des Amts folgt einem bekannten Muster. Sinkende Risszahlen werden als Beleg für die Wirksamkeit der Abschüsse angeführt, obwohl der Rückgang der Risse bereits vor Beginn der präventiven Regulierung einsetzte und massgeblich dem verbesserten Herdenschutz zuzuschreiben ist. Dass der Bestand trotz über hundert bewilligter Abschüsse weiter wächst, wertet das Amt als Erfolg der Regulierung, während dieselbe Zahl ebenso gut belegt, dass sich der Bestand der Steuerung entzieht.
Arquints Interview enthält zudem einen bemerkenswerten inneren Widerspruch. Der gezielte Abschuss ziele darauf, den Bestand zu stabilisieren, «ohne ganze Rudel auszulöschen», sagt er. Zeitgleich beantragt sein eigenes Amt die vollständige Entnahme des Calderas-Rudels, und in der Vorsaison wurden mit Sinestra und Moesola bereits ganze Rudel entnommen. Die beruhigende Formel und die tatsächliche Praxis stehen im selben Dokument nebeneinander.
Auch der Vergleich mit Reh- und Hirschwild trägt nicht. Er vermischt zwei unterschiedliche ökologische Ausgangslagen. Bei Huftieren wird die Bejagung häufig mit dem Fehlen oder der gezielten Begrenzung grosser Beutegreifer begründet. Beim Wolf hingegen betrifft die Regulation gerade einen solchen Beutegreifer. Reh- und Hirschbestände müssen in der Schweiz überhaupt nur deshalb durch Hobby-Jäger «reguliert» werden, weil der natürliche Regulator, nebst Fuchs, der Wolf, fehlt oder aktiv dezimiert wird. Wer den Beutegreifer beseitigt und die dadurch nötig gewordene menschliche Ersatzregulierung anschliessend als Beleg dafür anführt, dass Regulierung eben zur Natur gehöre, argumentiert im Kreis. Aus dem Vergleich folgt gerade nicht, dass der Abschuss von Wolfswelpen ökologisch notwendig oder zur Verringerung von Schäden wirksam wäre.
Wer hier eigentlich entscheidet
Selten mitgedacht wird, wer diese Eingriffe als biologisch notwendig verteidigt. Adrian Arquint ist selbst passionierter Hobby-Jäger. In Interviews spricht er von seinen «Jagdkollegen», nennt Gams- und Hirschjagd als seine bevorzugten Jagden und zählt sich als Amtsvorsteher zu den rund 5500 Bündner Hobby-Jagenden. Das ist keine Unterstellung, sondern seine eigene, öffentlich dokumentierte Selbstbeschreibung.
Hinzu kommt eine enge institutionelle Verflechtung zwischen Behörde und Jagdverband. Der Bündner Kantonale Patentjägerverband organisiert Gesprächsrunden ausdrücklich «in Absprache mit dem Amt für Jagd und Fischerei», an denen Arquint neben dem Verbandspräsidenten persönlich teilnimmt, und der Amtsleiter äussert sich regelmässig im militanten Verbandsmagazin «Bündner Jäger». Damit entscheidet über das Schicksal der Bündner Wölfe nicht eine von der Jagd unabhängige Wildtierbehörde, sondern eine Amtsleitung, die der Hobby-Jagd persönlich und institutionell eng verbunden ist. Wenn derselbe Interessenkreis, der von der Bejagung von Reh und Hirsch lebt, zugleich über die Dezimierung ihres natürlichen Konkurrenten Wolf befindet, ist die im Interview beanspruchte fachliche Neutralität zumindest erklärungsbedürftig.
Hinter Begriffen wie «Regulation» und «Bestandsmanagement» verbirgt sich denn auch eine Frage, die das Amt nicht beantwortet: notwendig für wen? Für das Ökosystem, das Beutegreifer als natürliche Regulatoren kennt, oder für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Jagdplanung, denen eine berechenbare Wildtierdichte gelegen kommt? Wer nichtmenschliche Tiere primär danach bewertet, ob sie land-, forst- oder jagdwirtschaftlichen Zielvorstellungen entsprechen, vertritt keine neutrale Ökologie, sondern eine ökonomisch geprägte Managementlogik. In dieser Logik werden Wildtiere zur Verfügungsmasse: Bestände auf Zielzahlen heruntergerechnet, Familienverbände auseinandergerissen, natürliche Entwicklungen so lange korrigiert, bis sie in die gewünschte Landschaft passen. Der Eigenwert der Wildtiere, ihr Anspruch auf ein artgerechtes Leben, kommt in dieser Rechnung nicht vor.
Das Rad muss nicht neu erfunden werden
Am schwersten wiegt Arquints Verweis auf die angeblich noch unklare Langzeitwirkung der Welpenregulation, denn er blendet aus, dass zu den Folgen letaler Eingriffe in Wolfsrudel bereits geforscht wird. Die Forschungskommission des Schweizerischen Nationalparks hielt 2024 zur damals geplanten vollständigen Entnahme des Fuorn-Rudels fest, dass diese aus wissenschaftlicher Sicht nicht angezeigt sei. Sie verwies darauf, dass Abschüsse grosser Beutegreifer künftige Nutztierrisse oft nicht senkten und teils sogar mehr Risse beobachtet würden, und warnte vor Folgerisiken einer vollständigen Rudelentnahme: Junge, abgewanderte Wölfe auf Revier- und Partnersuche seien überdurchschnittlich häufig an Nutztierrissen beteiligt. Ein Automatismus, wonach jede Rudelentnahme zu mehr Rissen führe, lässt sich daraus nicht ableiten, wohl aber, dass die Eingriffe soziale und ökologische Folgewirkungen haben können, die für jede Massnahme wissenschaftlich zu prüfen sind. Das Amt für Jagd und Fischerei gab das Fuorn-Rudel damals trotz dieser Stellungnahme zum Abschuss frei. Es geht also weniger darum, das Rad neu zu erfinden, als darum, vorhandene Erkenntnisse zur Kenntnis zu nehmen, die der eingeschlagenen Praxis widersprechen.
Rechtlich bleibt die Verhältnismässigkeit die entscheidende Hürde. Die Berner Konvention stuft den Wolf seit März 2025 nur noch als «geschützt» statt «streng geschützt» ein. Diese Herabstufung auf internationaler Ebene senkt die Hürden für Eingriffe, ersetzt jedoch das schweizerische Schutzrecht nicht und schafft keinen generellen Abschussfreipass. Das vorsorgliche Töten von Welpen in Rudeln ohne dokumentierte Schäden steht mit dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit weiterhin in Spannung und juristischer Beobachtung.
«Bio Bio Plus» und andere Legenden: Was das Bündner Jagd-Interview verschweigt
Der Bündner Hobby-Jägerpräsident und ein Kulturanthropologe zeichnen in der «Südostschweiz» ein versöhnliches Bild der Hochjagd. Ein Faktencheck zu Wildfleisch, Regulierung und Wolf.
Zur Hochjagd 2026 inszeniert sich die Bündner Hobby-Jagd betont versöhnlich.
Der neue Präsident des Patentjägerverbandes und ein Kulturanthropologe zeichnen in der «Südostschweiz» das Bild einer nachdenklichen, dialogbereiten Hobby-Jagd. Zeitgleich lanciert der Verband einen Verhaltenskodex, der zu Zurückhaltung mahnt. Ein Faktencheck zeigt: Zwischen Rhetorik und Praxis klafft eine Lücke, die kein noch so freundliches Interview schliesst.
Es ist die Zeit des Jahres, in der die Bündner Hobby-Jagd um ihr Bild ringt. Im September öffnet die Hochjagd, und mit ihr beginnt die alljährliche Kommunikationsoffensive. In der «Südostschweiz» sprechen Benjamin Hefti, seit Mai Präsident des Bündner Kantonalen Patentjägerverbandes, und der Kulturanthropologe Nikolaus Heinzer über Leidenschaft, Kultur und die Frage, was das Töten von Wildtieren legitimiert. Der Ton ist nachdenklich, die Kritik wird eingeladen und gleich wieder eingehegt. Fast zeitgleich veröffentlicht der Verband einen Jagd-Kodex, der Respekt, Weidgerechtigkeit und einen sorgsamen Umgang mit Bildern beschwört.
Beides gehört zusammen. Es ist dieselbe Botschaft in zwei Formaten: Die Hobby-Jagd sei moderne Naturpflege, getragen von Verantwortung und Selbstkritik. Wer genauer hinsieht, erkennt jedoch, dass die zentralen Behauptungen dieser Erzählung einer nüchternen Prüfung nicht standhalten. Wir nehmen fünf davon auseinander.
Erste Legende: Der Schuss als Moment höchster Verantwortung
Die eindrücklichste Passage des Interviews gehört dem Schuss. Hefti beschreibt den Tunnelblick, die Konzentration, die Erleichterung nach einem guten Treffer und die Verantwortung, die man in diesen Sekunden trage, vor, während und nach dem Abdrücken. Es ist eine ehrliche Schilderung des Anspruchs. Wie oft dieser Anspruch im Alltag verfehlt wird, zeigen Nachsuchen, Verlustwild und Verstösse gegen die Jagdvorschriften.
Eine Auswertung von Nachsuchen im Kanton Graubünden ergab, dass nur rund 57 Prozent der Nachsuchen auf verletztes Wild mit dem Auffinden und Erlegen des Tieres enden. Bei einem grossen Teil bleibt damit offen, ob und wie lange verletzte Tiere weiterleben oder unauffindbar verenden. Ein Jagdalltag ohne Verletzungen und Nachsuchen ist jedenfalls nicht die Realität. Schon bei der Ansitzjagd, der auf der Bündner Hochjagd üblichen Methode, zieht nach Erfahrungswerten rund jeder zehnte Schuss eine Nachsuche nach sich. Der «sitzende» Schuss, den der Hobby-Jäger Hefti beschwört, ist das erklärte Ziel, nicht der garantierte Normalfall.
Noch deutlicher wird das Bild beim Blick auf die Legalität. Nach Zahlen des Bündner Amts für Jagd und Fischerei fallen im Kanton Jahr für Jahr über tausend Anzeigen und Bussen gegen Hobby-Jäger an, mit einem Spitzenwert von 1384 im Jahr 2017. Diese hohe Zahl dokumentierter Verfahren und Sanktionen wirft Fragen nach Kontrolle, Regelbefolgung und Vollzug auf. Wie systematisch die Strafverfolgung bei Jagddelikten zugleich versagt, dokumentiert unser Dossier zu Wilderei und Jagdkriminalität in der Schweiz.
Und die Verantwortung endet nicht beim Wild. Die Hobby-Jagd ist der Umgang mit tödlichen Waffen in einer dicht genutzten Landschaft. Rein rechnerisch passiert in der Schweiz alle 29 Stunden ein Jagdunfall, und ausgerechnet Graubünden ist der unfallträchtigste Kanton. Wie viele Menschen die Hobby-Jagd tatsächlich gefährdet, zeigt unsere Statistik tödlicher Jagdunfälle.
Zwischen dem feierlichen Selbstbild des verantwortungsvollen Schützen und einer Realität aus Fehlschüssen, Verlustwild und tausend jährlichen Verfahren klafft eine Lücke, die kein Interview überbrückt.
Zweite Legende: Wildfleisch als «Bio Bio Plus»
Benjamin Hefti bringt im Interview ein Argument, das in Jägerkreisen zum festen Repertoire gehört: Wildfleisch sei «Bio Bio Plus», nachhaltiger gehe es nicht. Das klingt bestechend und ist doch irreführend.
Hinzu kommt ein Punkt, den das Wort «Bio» verschleiert. «Bio» ist keine Gefühlsbeschreibung für naturnahes Fleisch, sondern steht im Lebensmittelhandel für kontrollierte Produktionsstandards. Wildbret aus freier Hobby-Jagd ist kein automatisch nach Schweizer Bio-Standard zertifiziertes Lebensmittel. Die Formel «Bio Bio Plus» ist deshalb kein Qualitätsnachweis, sondern Jagdmarketing: Sie suggeriert eine kontrollierte ökologische Qualität, die sie nicht belegt.
Dazu passt die Wirklichkeit im Feld. Wildbret hat ein eigenes Hygienerisiko: Zwischen Schuss, oft langer Nachsuche, Bergung, Aufbrechen, Kühlung und allfälliger amtlicher Untersuchung können erhebliche Zeitspannen liegen, in denen im Tierkörper Blutgerinnung und Keimvermehrung einsetzen. Entscheidend wären deshalb eine dokumentierte Kühlkette, fachgerechtes Aufbrechen und eine transparente Deklaration. Von der lückenlosen Kontrolle, der jedes Stück Fleisch aus dem Schlachthof unterliegt, ist die Abgabe von Wild aus der Hobby-Jagd weit entfernt.
Wer Wild als besonders gesundes Naturprodukt verkauft, verschweigt zudem, dass verarbeitetes Fleisch, also auch Wildwurst, Trockenfleisch oder geräucherter Hirschschinken, von der WHO-Krebsforschungsagentur IARC als Gruppe-1-Karzinogen eingestuft ist, in derselben Beweiskategorie wie Tabak und Asbest. Das bedeutet nicht, dass eine Scheibe Wildwurst so gefährlich ist wie Asbest, denn die Einstufung beschreibt die Stärke des wissenschaftlichen Nachweises, nicht die Höhe des Risikos. Es bedeutet aber, dass der Zusammenhang zwischen verarbeitetem Fleisch und Darmkrebs wissenschaftlich gesichert ist. Das steht im offenen Widerspruch zur Werbeformel «Bio Bio Plus».
Ein Produkt, von dessen Konsum eine Bundesbehörde abrät, als «Bio Bio Plus» zu verkaufen, ist mehr als geschöntes Marketing. Denn das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen empfiehlt, mit Bleimunition erlegtes Wild nur selten zu essen; Kinder bis sieben Jahre, Schwangere, Stillende und Frauen mit Kinderwunsch sollen vorsorglich ganz darauf verzichten. Zwar schiessen die Bündner Jäger beim Schalenwild inzwischen überwiegend bleifrei, und seit Februar 2025 ist bleihaltige Kugelmunition auf Paarhufer grundsätzlich verboten. Doch der Materialwechsel löst das Grundproblem nicht. Jeder Schuss trägt Metall in Tier und Landschaft. Beim Blei ist das Fleisch selbst betroffen, weil das Geschoss zersplittert und feinste, kaum sichtbare Partikel weit ins Gewebe eindringen. Kupfergeschosse zersplittern zwar weniger, doch eine Studie der TU München zeigt, dass bleifreie Schrote aus Kupfer und Zink für Gewässerorganismen sogar giftiger sein können als Blei. Ob im Fleisch oder in Boden und Wasser: Die Jagd verteilt Schwermetalle, sie kann das Problem verschieben, nicht auflösen. Von einem rückstandsfreien Naturprodukt ist Wildbret damit weit entfernt.
Dritte Legende: Die Hobby-Jagd reguliert den Wald ins Gleichgewicht
Das stärkste Argument der Hobby-Jagd ist die Bestandsregulierung. Hefti verweist auf den Dichtestress bei 16’000 bis 17’000 Hirschen, und auch Heinzer räumt ein, dass die Regulierung nach aussen das Hauptargument für die Jagd sei. Der Kanton meldet stolz, der Hirschbestand sei seit 2020 um 17 Prozent gesenkt worden.
Die Zahlen sind korrekt. Der Hirschbestand wurde seit 2020 um 17 Prozent oder 2805 Hirsche reduziert. Doch die Erzählung dahinter ist ein Zirkelschluss. Denn dieselbe Reduktion, die als Erfolg der Jägerschaft verkauft wird, fällt zeitlich genau mit der Rückkehr von Wolf und Luchs zusammen. Das Amt für Jagd und Fischerei räumt selbst ein, dass in Regionen mit Wolfsrudeln die Zuwachsrate der Hirsche sinkt. Wer regulierte hier also wirklich?
Noch verräterischer ist ein anderer Mechanismus: die Sonderjagd. Für die Jagd 2026 sieht der kantonale Abschussplan den Abschuss von 4616 Hirschen vor. Jahr für Jahr werden zwischen 4000 und 5000 Hirsche erlegt, und trotzdem ordnet der Kanton regelmässig Sonderjagden an. Sonderjagden zeigen, dass die Hochjagd allein die kantonalen Bestands- und Strukturziele regelmässig nicht erreicht oder nicht präzise genug erreicht. Über Jahrzehnte hat sie es nicht geschafft, die Bestände eigenständig auf ein waldverträgliches Niveau zu bringen. Mit der Rückkehr von Wolf und Luchs kam ein zusätzlicher natürlicher Regulierungsfaktor hinzu. Das Amt für Jagd und Fischerei räumt selbst ein, dass in Regionen mit Wolfsrudeln die Zuwachsrate der Hirsche sinkt.
Damit wackelt das Hauptargument. Der Rückgang lässt sich nicht pauschal allein der Hobby-Jagd zuschreiben. Natürliche Prädation durch Wolf und Luchs, behördlich verordnete Zusatzabschüsse, Jagddruck, Wanderungen und Reproduktion müssten getrennt ausgewiesen werden, bevor die Jägerschaft den Erfolg für sich reklamiert. Wie sie den Effekt dennoch als Beleg ihrer eigenen Unverzichtbarkeit verkauft, dokumentieren wir in der Analyse Graubünden meldet sinkende Hirschbestände.
Und selbst wenn man das Regulierungsargument beim Hirsch gelten liesse, trägt es den Rest der Jagd nicht. Denn geschossen wird weit mehr als Schalenwild. Auf der Niederjagd und der Passjagd erlegen die Bündner Hobby-Jäger Füchse, Dachse, Marder, Hasen und Vögel, Arten, bei denen von Dichtestress im Wald keine Rede sein kann. Bezeichnenderweise hat ein früherer Präsident des Bündner Patentjägerverbandes, Robert Brunold, die Niederjagd öffentlich als nicht nötig, aber berechtigt bezeichnet. Damit ist das Regulierungsargument für einen erheblichen Teil der Hobby-Jagd vom eigenen Spitzenverband kassiert. Übrig bleibt, was auch Heinzer einräumt: Man jagt, weil man es gern tut.
Bei den Beutegreifern trägt das Argument ohnehin nicht. Ihre Bejagung lässt sich nicht mit Waldverbiss begründen, denn Füchse, Marder und Dachse fressen keine Baumtriebe. Ihre ökologischen Funktionen in den Nahrungsnetzen, etwa die Kontrolle von Kleinsäugern und Nagern, werden im Interview vollständig ausgeblendet. Wer sie regelmässig bejagt, greift in genau jene natürliche Regulierung ein, auf die sich die Hobby-Jagd bei anderer Gelegenheit beruft.
Vierte Legende: Der Wolf werde nur «schadstiftend» und massvoll bejagt
Beim Wolf gibt sich Hefti staatsmännisch. Der Wolf habe bis zu einer gewissen Zahl seine Berechtigung, schadstiftende Tiere müsse man aber konsequent bejagen. Was im Interview unerwähnt bleibt: Hefti spricht als SVP-Grossrat und Landwirt, also aus einer Position mit unmittelbarem Eigeninteresse an einer schwachen Wolfspräsenz.
Vor allem aber ist die Formel «schadstiftende Wölfe» eine Nebelkerze. Sie klingt nach gezielter Reaktion auf einzelne Tiere, die trotz wirksamem Herdenschutz wiederholt Nutztiere reissen. Die bewilligte Praxis geht jedoch weiter. Für die Regulationsperiode 2025/26 durften in Graubünden in allen Rudeln mit bestätigtem Nachwuchs bis zu zwei Drittel der Welpen geschossen werden, und zwar proaktiv, bevor erhebliche Schäden eintreten. Die entscheidende Pointe ist nicht, ob ein Jungtier später hypothetisch Schaden anrichten könnte, sondern dass die Regelung gerade vor dem Nachweis erheblicher Schäden ansetzt.
Wie weit das von gezielter Schadensabwehr entfernt ist, zeigt die Auswahl der Rudel. Betroffen war etwa das Muchetta-Rudel, das über Jahre zurückgezogen lebte und keine besonderen Schäden verursachte. Am Ende der Saison zog der Kanton Bilanz: 18 Wölfe während der Jungtierregulation in sieben Rudeln, 14 weitere durch die Entnahme von drei ganzen Rudeln, dazu drei Einzelwölfe, insgesamt 35 getötete Tiere. Und die Praxis läuft weiter. Für die Periode ab September 2026 hält Graubünden ausdrücklich an der proaktiven Regulation fest.
Auch die scheinbar ausgewogene Position des Kulturanthropologen hält hier nicht stand. Nikolaus Heinzer sagt, es gebe nicht die objektive Zahl, wie viele Wölfe es vertrage; das sei eine gesellschaftliche Aushandlung. Das trifft die politische Frage, wie viele Wölfe eine Gesellschaft toleriert. Es verwischt aber die biologische, und die ist sehr wohl erforscht. Wölfe leben in streng abgegrenzten Territorien, in denen ein Rudel ausser dem eigenen Nachwuchs keine fremden Tiere duldet. Junge Wölfe wandern mit rund zwei Jahren ab und suchen sich ein eigenes Revier, oft über weite Distanzen quer durch Europa. Territorialität, Beuteangebot, Abwanderung und soziale Dynamik begrenzen das Wachstum einer Wolfspopulation auf begrenztem Raum. Daraus folgt nicht, dass jede Regulierung wirkungslos wäre, wohl aber, dass ihre Notwendigkeit und Wirkung nachgewiesen werden müssten, statt sie als blosse Meinungsfrage darzustellen.
Dass es dabei nicht um akute Schadensabwehr geht, belegt auch die Entwicklung der Risse. Die Wolfsrisse haben nach einem Höchststand 2022 mit 1789 Rissen bereits 2023 gesamtschweizerisch um rund 40 Prozent und in Graubünden um knapp 50 Prozent abgenommen, und dies bevor die präventive Regulierung am 1. Dezember 2023 begann. Der Rückgang begann also vor Beginn der proaktiven Regulation. Die Daten widerlegen damit die Behauptung, allein die Regulierung habe ihn verursacht. Sie folgt einer politischen Erwartungshaltung stärker als einer nachgewiesenen Notwendigkeit.
Wie fehleranfällig dieses System obendrein ist, zeigt ein besonders bitterer Fall: In Graubünden wurden auf der Wolfsjagd drei ebenfalls geschützte Luchse getötet. Die Einordnung liefert unser Dossier zum Wolf in der Schweiz sowie die Analyse zu den proaktiven Wolfsabschüssen in Graubünden.
Fünfte Legende: «Einer der grössten Naturschutzverbände»
Am selbstbewusstesten tritt Hefti auf, wenn er die Hobby-Jagd zum Naturschutz umdeutet: über 25’000 Hegestunden pro Jahr, für Baumpflanzungen, Äsungsflächen, Amphibienförderung. Die Jägerschaft sei einer der grössten Naturschutzverbände im Kanton, es seien eben nicht nur die 21 Tage Jagd im Herbst.
Die Zahl klingt gewaltig, schrumpft bei näherem Hinsehen aber zur Symbolik. Denn die Bündner Patentjagd zählt über 5000 Jäger. 25’000 Stunden auf so viele Köpfe verteilt ergeben rund fünf Stunden pro Person und Jahr. Zum Vergleich: Der Kanton Jura schreibt seinen Hobby-Jägern einen gesetzlichen Hegetag von acht Stunden vor. Ein einziger obligatorischer Arbeitstag im Jura übertrifft also die freiwillige Bündner Jahresleistung pro Kopf deutlich.
Dazu kommt ein struktureller Einwand. Im Jura ist die Pflicht individuell zugeordnet und überprüfbar. In Graubünden fehlt jede vergleichbare Erfassung. Die 25’000 Stunden sind eine Verbandsbehauptung, kein belegter Wert. Und weil die Patentjagd kein Reviersystem kennt, in dem einzelne Hobby-Jäger für eine bestimmte Fläche verantwortlich wären, lässt sich diese Hege weder einer Person noch einem Gebiet zurechnen. Sie ist eine Kennzahl für die Öffentlichkeit, nicht ein nachprüfbarer Naturschutzbeitrag.
Vor allem aber ist Naturpflege kein Verdienst, der der Hobby-Jagd allein gehört. Wie unspektakulär echte, uneigennützige Naturpflege aussieht, zeigt das Bergwaldprojekt, eine gemeinnützige Stiftung mit Sitz im bündnerischen Trin. Allein 2024 leisteten schweizweit rund 2900 Freiwillige über 14’000 Arbeitstage im Bergwald, in der Grössenordnung von rund 100’000 Arbeitsstunden pro Jahr. Diese Menschen pflanzen, verbauen und pflegen ohne Jagdschein und ohne Gegenleistung. Die Hobby-Jagd hingegen verknüpft ihre Hege untrennbar mit dem eigenen Vergnügen: Wer hegt, erwirbt das Patent und darf im Herbst töten. Das ist kein Frondienst für die Allgemeinheit, sondern Teil eines Tauschgeschäfts, an dessen Ende der eigene Abschuss steht. Wer echte, uneigennützige Naturpflege sehen will, findet sie bei jenen, die dafür nichts zurückverlangen.
Wie sehr sich die Hobby-Jagd über ihr Image statt über ihre Praxis definiert, zeigt gerade der Blick über die Kantonsgrenze in unserer Analyse «Das Image ist das Produkt, nicht die Praxis».
Die Inszenierung der Ausgewogenheit
Der eigentliche Trick des Interviews liegt nicht in einzelnen Aussagen, sondern in seiner Anlage. Es verspricht «unterschiedliche Perspektiven», besetzt die Gegenseite aber mit einem Kulturanthropologen, der selbst sagt: «Wie viel tatsächlich reguliert werden muss, kann ich nicht sagen, ich bin kein Ökologe.» Das ist ehrlich, entlarvt aber die Konstruktion. Denn damit steht der Verbandspräsident, ein Interessenvertreter mit politischem und materiellem Eigeninteresse, einem Kulturanthropologen gegenüber, nicht einer Fachperson, die seine Behauptungen prüfen könnte.
Wer wirklich fehlt, sind die Stimmen, die zählen würden: unabhängige Wildbiologie zur Frage, ob und wie viel Regulierung nötig ist; Waldökologie zur Rolle von Klimakrise, Forstwirtschaft und Freizeitdruck bei den «Wildschäden»; Tierschutz zur Frage, ob Leidminimierung eine Tötung rechtfertigt; Herdenschutz statt nur Nutztierhaltung und Jagd. So entsteht keine Debatte, sondern eine freundlich moderierte Selbsterklärung der Hobby-Jagd, der niemand widerspricht, der es fachlich könnte.
Der Kodex, der sich selbst entlarvt
Am aufschlussreichsten ist der Verhaltenskodex, den der Verband parallel zum Interview präsentiert und den Hefti selbst anspricht. Er soll «Leitplanken» setzen und zeigen, wie modern und verantwortungsvoll die Hobby-Jagd sei. Tatsächlich sagt er mehr aus, als beabsichtigt.
Denn der Kodex hält fest, dass Sensationsbilder, unnötig inszenierte Darstellungen von erlegtem Wild oder Inhalte, welche Tiere herabwürdigen, den Grundsätzen einer modernen und weidgerechten Jagd widersprechen. Eine solche Mahnung schreibt man nicht ins Leere. Der Kodex ist kein Beweis für einen flächendeckenden Missstand, aber ein Eingeständnis, dass der Verband problematische Selbstdarstellungen und Bilder aus den eigenen Reihen als reales Reputationsrisiko wahrnimmt. Nicht die Existenz von Regeln beweist Verantwortung, sondern ihre Befolgung, Kontrolle und Sanktionierung.
Damit schliesst sich der Kreis. Das Problem dieses Interviews ist nicht, dass ein Hobby-Jäger über Verantwortung, Naturerfahrung oder Zweifel spricht. Solche Erfahrungen können aufrichtig sein. Problematisch ist, dass die Zeitung daraus fast eine Prüfung der Hobby-Jagd macht, ohne die entscheidenden Prüfstellen zu besetzen.
Wer «Bio Bio Plus» sagt, muss über Munition und Lebensmittelsicherheit sprechen. Wer Waldschutz sagt, muss Klimakrise, Forstwirtschaft, Jagddruck und natürliche Beutegreifer mitdenken. Wer «schadstiftende Wölfe» sagt, muss erklären, weshalb Graubünden proaktiv Jungtiere tötet, bevor erhebliche Schäden eintreten. Wer von Weidgerechtigkeit spricht, darf Nachsuchen, Verlustwild und die hohe Zahl dokumentierter Jagdverfahren und Sanktionen nicht ausblenden.
Der Bündner Patentjägerverband will die Hobby-Jagd als moderne Naturpflege präsentieren. Die Fakten zeigen ein widersprüchlicheres Bild: eine Freizeitpraxis mit erheblichem Tötungs- und Leidrisiko, mit politischen Eigeninteressen, mit offenen Umwelt- und Gesundheitsfragen und mit einer Regulierung, deren Notwendigkeit sich nicht durch Selbstbeschreibung beweisen lässt.
Dass es auch anders geht, zeigt der Kanton Genf. Er hat die private Hobby-Jagd 1974 per Volksabstimmung abgeschafft und überträgt die Wildtierregulierung seither ausgebildeten, staatlich angestellten Wildhütern. Seit über fünfzig Jahren funktioniert dort ein Modell, das Regulierung von Freizeitvergnügen, Eigeninteresse und Verbandspolitik trennt.
Dialog auf Augenhöhe beginnt nicht beim besseren Image. Er beginnt dort, wo die Hobby-Jagd ihre Behauptungen unabhängig überprüfen lässt.
Vier Tote in Gy: Wieder tötet ein Jagdgewehr eine ganze Familie
Ein 42-Jähriger erschoss in Ostfrankreich seine beiden Söhne und die Schwiegermutter, filmte die Tat und richtete danach das Jagdgewehr gegen sich selbst.
Am Mittwochabend, dem 2. September 2026, gegen 20 Uhr rückten rund fünfzig Gendarmen und dreissig Feuerwehrleute auf die Anhöhen von Gy aus, einer Gemeinde mit rund tausend Einwohnerinnen und Einwohnern, etwa 30 Kilometer nördlich von Besançon.
Auf einem privaten Grundstück am Chemin de Bellevue, wo die Familie in einem Mobilheim neben einem im Bau befindlichen Haus lebte, fanden die Einsatzkräfte vier Leichen. Die Spurensicherung dauerte die ganze Nacht, das Dispositiv wurde erst um sechs Uhr morgens aufgehoben.
Die Toten stammen aus derselben Familie: ein Mann von 42 Jahren, seine beiden Söhne im Alter von sechs und zehn Jahren sowie die 74-jährige Mutter seiner Ehefrau. Nach Angaben des Staatsanwalts von Vesoul, Arnaud Grécourt, wurden die Leichen der beiden Erwachsenen in einem Bungalow auf dem Grundstück gefunden, jene der Kinder in einem in der Nähe abgestellten Lieferwagen. Die Ermittler waren alarmiert worden, nachdem der Familienvater selbst gemeldet hatte, seine Kinder getötet zu haben.
Ein Jagdgewehr, Kaliber 12
Nach den ersten Erkenntnissen der Untersuchung wurden die beiden Kinder und der 42-jährige Mann mit einem Jagdgewehr getötet, einer doppelläufigen Flinte im Kaliber 12. Die bevorzugte Hypothese des Staatsanwalts von Vesoul, Arnaud Grécourt, lautet, dass der Vater, der sich in einem Trennungsverfahren befand, die drei anderen Personen tötete, bevor er die Waffe gegen sich selbst richtete. Die Autopsien standen am Donnerstag noch aus. Formal eröffnete die Staatsanwaltschaft die Untersuchung zunächst wegen fahrlässiger Tötung, der üblichen französischen Ausgangsqualifikation, solange die Rechtsmedizin die genauen Umstände nicht bestätigt hat. Die Ausrichtung der Ermittlung auf eine vorsätzliche Familientötung mit anschliessendem Suizid ergibt sich aus der genannten Hypothese.
Besonders verstörend ist ein Detail, über das mehrere französische Medien übereinstimmend berichten: Der Mann soll die Tat gefilmt und die Aufnahme an seine Frau geschickt haben. Ein Angehöriger, der sich gegenüber der AFP als Cousin des Täters vorstellte, gab an, die Schwiegermutter sei gekommen, um die Kinder abzuholen, als die Tat geschah. Nach seiner Darstellung wollte sich die Partnerin seit Monaten trennen. Die Mutter der Kinder war zum Zeitpunkt der Tat nicht anwesend.
Wir berichten über solche Fälle mit Zurückhaltung und ohne die Angehörigen zusätzlich zu belasten. Was uns hier interessiert, ist nicht das persönliche Drama, sondern ein strukturelles Muster, das sich hinter der Tatwaffe verbirgt.
Kein Einzelfall, sondern ein Muster
Der Fall Gy passt in eine Reihe, die wir in unserer Rubrik Kriminalität und Jagd seit Jahren dokumentieren: Menschen mit legalem Zugang zu Jagdwaffen richten diese Waffen und ihre Vertrautheit mit tödlicher Gewalt gegen die eigene Familie, oft in einer Trennungssituation und häufig mit anschliessendem Suizid.
Dass das Jagdgewehr in diesen Taten so oft die Waffe ist, hat einen nüchternen Grund: Verfügbarkeit. Die Rechtsmedizinerin Alexia Delbreil und der Kriminologe Jean-Louis Senon werteten 42 Partnerschaftstötungen der Cour d’Appel de Poitiers aus. Unter den mit Schusswaffen verübten Femiziden wurden rund 71 Prozent mit Jagdgewehren begangen. Jagdwaffen sind, so die Forschenden, «Gelegenheitswaffen», die im Haushalt griffbereit stehen. Der Psychiater Jean-Louis Terra hielt fest, dass das Tötungsrisiko für eine Frau in einem Haushalt mit Schusswaffe fünffach höher liegt, ein Befund, den er 2021 als weiterhin gültig bezeichnete.
Hinzu kommt die Persönlichkeitsforschung. Die Dissertation von Ursula Grohs, bislang die einzige systematische Untersuchung im deutschsprachigen Raum, kam zum Ergebnis, dass Hobby-Jäger sich selbst signifikant aggressiver einschätzen als Nichtjäger und Konflikte häufiger über Dominanz und Kontrolle lösen. Internationale Studien zu den «Dark Triad»-Merkmalen weisen in dieselbe Richtung: Die Bereitschaft, Tiere ohne Notwendigkeit zu töten, korreliert mit Persönlichkeitsmustern, die in anderen Kontexten als Risikofaktoren gelten.
Der blinde Fleck bleibt
Der Fall Gy fällt in eine Woche, in der die Schweiz nach dem Amoklauf von Aarau über Risikogruppen und Eignungsnachweise beim privaten Waffenbesitz debattiert. Wie wir im Beitrag zu Aarau ausgeführt haben, bleibt dabei ausgerechnet der fortdauernde private Zugang zu Jagdwaffen unerwähnt. Gy zeigt am gleichen Tag, wie wenig dieser blinde Fleck an Ländergrenzen haltmacht. Eine Waffenrechtsdebatte, die Sturmgewehre überprüft, den regelmässigen privaten Zugang zu Jagdwaffen aber ausspart, bleibt unvollständig.
Tessin gibt Rudel Molare und Lepontino zur Wolfsregulierung frei
Der Staatsrat gibt zwei weitere Rudel zur vorsorglichen Entnahme frei und zieht dafür Hobby-Jäger bei.
Der Tessiner Staatsrat hat am 3. September 2026 die Teilregulierung der beiden Wolfsrudel Molare und Lepontino angeordnet.
Nachdem das Bundesamt für Umwelt (BAFU) einen befürwortenden Vorbescheid abgegeben hat, dürfen in beiden Rudeln bis zu zwei Drittel der in diesem Jahr geborenen Jungtiere getötet werden. Für die Ausführung zieht der Kanton neben der kantonalen Wildhut ausdrücklich ausgebildete Hobby-Jäger bei.
Ein Abschuss auf Vorrat
Damit setzt das Tessin die sogenannte proaktive Regulierung fort. Grundlage ist die revidierte eidgenössische Jagdverordnung, die seit dem 1. Februar 2025 in Kraft ist. Sie erlaubt den Kantonen, geschützte Wolfsrudel vorsorglich zu dezimieren, ohne dass zuvor ein konkreter Schaden nachgewiesen werden muss. Auslöser ist allein der dokumentierte Nachweis von zwei oder mehr diesjährigen Welpen in einem Rudel. Sobald dieser Nachweis vorliegt, kann bis zu zwei Drittel des Nachwuchses entnommen werden, unabhängig davon, ob genau dieses Rudel überhaupt Schäden verursacht hat.
Für die beiden nun freigegebenen Rudel bedeutet das: Weder für Molare noch für Lepontino führt der Kanton einen konkreten, dem Rudel zugeordneten Riss als Begründung an. Das Rudel Lepontino, das die orografisch rechte Talseite der Leventina und das obere Lavizzaratal besiedelt, stand bereits in der Vorperiode auf der Abschussliste, damals ausgelöst allein durch fünf fotografisch bestätigte Welpen. Das Rudel Molare, entlang des Alpenkamms zwischen dem Bleniotal und der unteren Leventina, wurde überhaupt erst im Sommer 2026 als eigenständiges Rudel bestätigt.
Die offizielle Begründung des Kantons bewegt sich denn auch auf einer allgemeinen Ebene: Man wolle die «dem Wolf zugeschriebenen Nutztierrisse der letzten zwölf Monate» reduzieren. Das ist eine kantonsweite, keine rudelspezifische Rechtfertigung. Getötet werden geschützte Beutegreifer und ihre diesjährigen Jungtiere, nicht weil sie nachweislich Schaden angerichtet haben, sondern weil das Rudel überhaupt existiert.
Teil eines schweizweiten Musters
Dass die Tötung geschützter Beutegreifer faktisch an die Hobby-Jagd delegiert wird, ist kein Tessiner Einzelfall. Auch der Kanton Graubünden hat für die Saison 2026/27 vom Bund die Bewilligung für die proaktiven Regulierung von gleich zwölf Rudeln erhalten. Wie die IG Wild beim Wild bereits in ihrer Walliser Wolfsbilanz dokumentiert hat, verdeckt der technokratische Begriff der «Regulierung» dabei, worum es faktisch geht: die planmässige Tötung von Jungtieren und die Zerstörung stabiler Rudelstrukturen. Die vorsorgliche Entnahme von Jungwölfen ist damit definitiv zur schweizweiten Routine geworden.
Besonders zynisch wirkt die Regelung, wenn man sich vergegenwärtigt, wen sie trifft. Zur Entnahme freigegeben sind zwei Jungtiere im Rudel Molare und drei im Rudel Lepontino, allesamt Welpen des Jahrgangs 2026, also im Frühjahr geborene Tiere. Die kantonalen Abschussverfügungen benennen ausdrücklich die «giovani lupi» als Ziel und warnen die Schützen sogar davor, bei annähernd gleich grossen Tieren zu schiessen, um nicht versehentlich ein adultes Tier zu treffen. Der Kanton bestimmt die Welpen damit gezielt zur Tötung.
Selbst wenn man der offiziellen Schadensargumentation folgen wollte: Die Verfügung richtet sich nicht gegen individuell auffällige oder als Verursacher von Nutztierrissen identifizierte Wölfe. Getötet werden nicht nachweislich verantwortliche Einzeltiere, sondern gerade jene Rudelmitglieder, deren individuelle Beteiligung an einem Schaden weder festgestellt noch belegt wird. Zudem können diese Jungwölfe in ihren wenigen Lebensmonaten ohnehin gar keine Nutztierrisse verursacht haben. Es ist die Bestrafung des Nachwuchses für die blosse Tatsache, dass das Rudel sich fortgepflanzt hat.