15. August 2026, 22:32

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Das Image ist das Produkt, nicht die Praxis

Wie der Jura-Jagdpräsident zeigt, dass die Hobby-Jagd ihre eigenen Tierschutz- und Naturschutzansprüche systematisch unterläuft.

Der Kanton Jura ist gemäss dem Präsidenten des kantonalen Jägerverbands selbst der einzige Kanton der Schweiz, der von seinen Hobby-Jägern eine gesetzliche Pflicht zu einem Arbeitstag pro Jahr zugunsten der Natur verlangt.

Ein und derselbe Mann steht für diese Pflicht als Aushängeschild seines Verbandes, bekämpft öffentlich die Rückkehr von Wolf und Luchs, treibt den Vorstoss für die in der Schweiz verbotene Bogenjagd voran und positioniert sich mit seinem Verband gegen ein Verbot von Bleimunition. Vier Rollen, eine Person, ein Muster.

Die Symbolfigur der Hegepflicht: acht Stunden im Jahr

Nicolas Wallimann ist Präsident der Fédération cantonale jurassienne des chasseurs (FCJC), des kantonalen Jägerverbands. In dieser Funktion ist er das Gesicht der jurassischen Besonderheit, dass Hobby-Jäger für ihren Jagdschein gesetzlich einen Arbeitstag im Bereich des Naturerbes leisten müssen, wahlweise ablösbar durch eine Zahlung von 200 bis 500 Franken. Diese Regelung sei «cas unique en Suisse», ein in der Schweiz einzigartiger Fall, wie es beim Regionalsender RFJ heisst. Ein Vergleich mit anderen Patentjagd-Kantonen bestätigt das in einem entscheidenden Punkt: Graubünden verlangt mindestens 30 Stunden «Hegeleistung» und Tessin mehrere Pflichttage mit Wildzählungen, Biotoparbeit, Schiessübung und Fleischhygiene, doch in beiden Kantonen gilt dies nur einmalig für Kandidatinnen und Kandidaten während der Ausbildung, bevor sie überhaupt einen Jagdschein erhalten. Der Jura ist damit tatsächlich der einzige bislang gefundene Kanton, in dem eine Naturschutz-Arbeits­pflicht jährlich und für alle bereits lizenzierten Patentinhaber gilt, nicht nur einmalig für Neulinge. Wallimann selbst bezifferte den tatsächlichen Umfang der jurassischen Pflicht gegenüber Medien mit acht Stunden pro Hobby-Jäger und Jahr, verteilt auf rund 400 Jagdscheininhaber, insgesamt rund 3’200 Stunden für Heckenschnitt, Waldlichtungen, Wasserstellen und Biotoppflege. Bemerkenswert dabei: Die Jägerföderation legt den Inhalt dieser Arbeitstage nicht autonom fest. Laut der jurassischen Jagdverordnung erarbeitet sie die jährlichen Richtlinien dazu «in Zusammenarbeit mit dem Amt für Gewässer und Naturschutz» und muss sie dem zuständigen Departement zur Genehmigung vorlegen. Was während dieser acht Stunden konkret geschieht, entscheidet die Jägerschaft folglich nicht allein, sondern gemeinsam mit der kantonalen Fachstelle und unter Genehmigung des zuständigen Departements.

Was andere Kantone zeigen: Bern als Gegenbeispiel

Bern zeigt ein drittes Modell und macht den Kontrast zum Jura zusätzlich deutlich. Statt einer persönlichen Arbeitspflicht verlangt der Kanton von seinen Hobby-Jägerinnen und -Jägern nur einen «Hegezuschlag» von bis zu 150 Franken für Kantonseinwohner, bis zu 700 Franken für Auswärtige, der in eine staatlich verwaltete «Hegekasse» fliesst. Das Kassenvermögen wird jährlich zwischen 100’000 und 500’000 Franken gehalten. Verwendet werden darf das Geld laut Jagdverordnung für zwei Zwecke: Massnahmen zur Erhaltung oder Wiederherstellung von Lebensräumen und Artenvielfalt, sowie jagdbedingte Aufwendungen für die Nachsuchehilfe. Beitragsberechtigt sind nicht nur Hobby-Jäger, sondern alle privatrechtlichen Trägerschaften oder Einzelpersonen, die ein förderfähiges Projekt umsetzen, mit jährlicher Rechenschaftspflicht gegenüber der verwaltenden Stelle.

Auch bei der praktischen Wildhut selbst zeigt sich im Kanton Bern ein professionalisiertes Modell. Wer einen Wildunfall meldet, wird nicht an einen Jagdpächter oder eine lokale Jagdgesellschaft verwiesen, wie es in Revierjagd-Systemen in Schweizer Revierkantonen üblich ist, sondern an den zuständigen, kantonal angestellten Wildhüter, erreichbar täglich von 7 bis 19 Uhr über eine zentrale Nummer. Ausserhalb dieser Zeit übernimmt die Polizei den Anruf. In Jagdbanngebieten sind die Wildhüter laut kantonaler Jagdverordnung sogar ausdrücklich als «kantonale Beamte» eingestuft, und zu ihren gesetzlichen Aufgaben zählt explizit die «Organisation und Durchführung von Nachsuchen verletzter Tiere». Wer die Meldung nach einem Wildunfall unterlässt, macht sich strafbar, so die Kantonspolizei Bern ausdrücklich.

Das ist auch deshalb bemerkenswert, weil die Jagdlobby Wildunfälle traditionell gerne als Paradebeispiel für angeblich «unentgeltliche», «ehrenamtliche» Arbeit anführt. Der Verband JagdZürich etwa schreibt, Jägerinnen und Jäger «bergen verletztes Wild und rücken zu jeder Tages- und Nachtzeit zu Wildunfällen aus» und stellten «ihre Zeit gerne umfangreich und unentgeltlich zur Verfügung». Zwei Einschränkungen relativieren dieses Bild. Erstens ist die Arbeit nicht wirklich unentgeltlich: Bei Fallwild, das ohne fremdes Zutun verendet, darf die reagierende Person das Fleisch laut Auskunft der kantonalen Fachstelle «nach eigenem Gutdünken für sich selbst gebrauchen», verkaufen darf sie es zwar nicht, doch der persönliche Nutzen bleibt bestehen. Der Kanton Nidwalden geht in seiner Jagdverordnung sogar noch weiter und schreibt vor, dass Fallwild «soweit möglich zugunsten des Kantons zu verwerten» ist, nicht einmal zugunsten der einzelnen Hobby-Jägerin oder des einzelnen Hobby-Jägers, nur die Trophäe verbleibt dort beim Jagdberechtigten. Zweitens zeigt das Beispiel Bern, dass sich diese Arbeit auch professionell und kantonal organisieren lässt: Wo eine besoldete Wildhut existiert, kann sie die Aufgabe übernehmen, unabhängig davon, ob private Jagdscheininhaber verfügbar sind.

Bern hat diese Konsequenz bereits gezogen. Seit einer Reorganisation der Wildhut auf den 1. Januar 2014 rückt bei nächtlichen Wildunfällen nicht mehr der Wildhüter oder Hobby-Jäger aus, sondern die Kantonspolizei. Der damalige bernische Jagdinspektor Peter Juesy begründete den Wechsel unverblümt finanziell: Rund 5’000 Überstunden hätten seine Wildhüter jährlich allein mit Nachteinsätzen angehäuft, dem stünden Einnahmen von nur 40’000 bis 50’000 Franken aus dem Verkauf von Unfall-Wildbret gegenüber, «ein wichtiger Grund, es nicht mehr zu machen», so Juesy gegenüber SRF im September 2013.

Was von der Erzählung des «Frondienstes» übrig bleibt

Die eingangs zitierte Selbstdarstellung der Jagdlobby, Wildunfälle seien ein Musterbeispiel selbstlosen, unentgeltlichen Engagements, hält einer genauen Prüfung also aus mehreren Richtungen nicht stand. Strukturell zeigt Bern, dass die Aufgabe ohne Hobby-Jäger lösbar ist. Ökonomisch zeigt sich, dass sie nie ganz unentgeltlich war: Zum persönlichen Nutzen beim Fallwild-Fleisch kommt in der Schweiz ein zweiter, kleiner, aber realer Einnahmekanal hinzu, der Pelzhandel. An traditionellen Fellmärkten wie jenem in Altstätten, der seit 1802 stattfindet, oder in Lichtensteig und im Kanton Schwyz verkaufen Jäger ihre Rohfelle direkt an Aufkäufer, zuletzt etwa für 8 Franken pro Rotfuchsfell mit Schweif oder 15 Franken pro Marderfell. Die Beträge sind bescheiden, widersprechen aber der Vorstellung eines rein altruistischen Engagements ohne jeden materiellen Gegenwert. Was das Fleisch selbst betrifft, verweisen wir auf unsere ausführliche Analyse zu gesundheitlichen Risiken von Wildbret, und was die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung der Hobby-Jagd angeht, einschliesslich der Kosten für Wildunfälle, Nachsuchen sowie Polizei- und Justizeinsätze, auf unser Dossier zu den tatsächlichen Kosten der Hobby-Jagd in der Schweiz.

Derselbe Präsident gegen Wolf und Luchs

Was acht Stunden Pflichteinsatz im Jahr nicht zeigen: Zur Eröffnung der Jagdsaison 2023 erklärte Wallimann öffentlich, der Kanton Jura sei für die Präsenz des Wolfes nicht geeignet, ein Zusammenleben sei nicht möglich. An der Delegiertenversammlung der FCJC im März 2024 bekräftigte er diese Haltung: Die grossen Beutegreifer blieben eine Sorgequelle, ihre Präsenz könne das «gute Gleichgewicht» der Wildbestände stören, so Wallimann gegenüber dem Regionalsender RFJ. Bei derselben Gelegenheit äusserte er sich auch kritisch zu einem kantonalen Projekt für neue Jagdverbotszonen in den sensiblen Feuchtgebieten La Gruère, Les Royes und La Chaux-de-Breuleux: Die geplanten Perimeter umfassten aus seiner Sicht auch landwirtschaftliche Flächen, die keinen Schutz benötigten, und sollten verkleinert werden.

Wolf und Luchs regulieren Rehbestände auf natürliche Weise, ganz ohne Jagdschein, Vergiftung des Ökosystems mit Jagdmunition, Ersatzabgabe oder Vereinsanlass. Aus Sicht einer Jagd, die Abschussmöglichkeiten auf Reh- und Schalenwild beansprucht, können sie damit als Konkurrenten erscheinen statt als Verbündete im behaupteten gemeinsamen Naturschutz.

Der Vorstoss für die Bogenjagd

An der Präsidentenversammlung von JagdSchweiz im April 2025 brachte Wallimann ein weiteres Thema ein, gestützt auf einen Vorstoss aus dem Kanton Jura: die Bogenjagd. Die Versammlung beauftragte den Dachverband, Interesse und Akzeptanz für diese Jagdmethode landesweit abzuklären, und veröffentlichte einen Fragebogen, beworben mit dem Bild eines Solarparks, wo Bogenjagd anstelle von Schusswaffen zum Einsatz kommen könnte.

Die Bogenjagd ist in der Schweiz seit Jahrzehnten bundesrechtlich verboten: Pfeilbogen zählen zu den nicht zulässigen Jagdmitteln, ein Verbot, das dem Tierschutzgedanken entspricht, unnötige Verwundungen und verlängertes Leiden zu vermeiden. Eine Auswertung von rund zwei Dutzend nordamerikanischen Studien zur Bogenjagd zeigt, weshalb dieser Gedanke naheliegt: Sie kommt im Schnitt auf eine Verwundungsrate von 54 Prozent, Tiere also, die nicht sofort getötet, sondern nur angeschossen werden. In der zugrunde liegenden Studie der Universität Oklahoma an 22 beschossenen Weisswedelhirschen wurden 11 Tiere gar nicht geborgen. Die Werte lassen sich nicht eins zu eins auf Schweizer Verhältnisse übertragen, zeigen aber ein erhebliches, systembedingtes Risiko von Fehl- und Verwundungsschüssen. Eine britische Studie zur Hirschjagd ergab zudem, dass elf Prozent der Tiere erst nach zwei oder mehr Schüssen starben, einige litten über 15 Minuten, bevor der Tod eintrat.

Und gegen ein Bleiverbot

Auf der eigenen Website der FCJC findet sich ein weiteres Indiz für dieselbe Grundhaltung: Der Verband verlinkt zustimmend einen Beitrag mit dem Titel «Le National refuse d’interdire le plomb dans les munitions de chasse», die Meldung, dass der Nationalrat ein Verbot von Bleimunition auf der Jagd abgelehnt hat, neben einem Hinweis auf die Forderung des Schweizer Tierschutzes (STS) nach genau einem solchen Verbot.

Die revidierte Jagdverordnung des Bundes enthält seit dem 1. Februar 2025 zwar ein Verbot bleihaltiger Kugelmunition ab Kaliber 6 mm, wirksam wird dieses Verbot jedoch erst ab dem 1. Januar 2030: Bis zum 31. Dezember 2029 bleibt die Verwendung solcher Munition aufgrund der Übergangsbestimmung ausdrücklich erlaubt. Das betrifft jedoch ausschliesslich Kugelmunition für Grosswild wie Reh, Hirsch oder Gämse. Schrotmunition, mit der Vögel und Kleinwild geschossen werden, bleibt vom Verbot vollständig ausgenommen, ausserhalb weniger Feuchtgebietsschutzzonen darf sie weiterhin uneingeschränkt bleihaltig eingesetzt werden. Das ist keine Nebensache: Die Schweizerische Vogelwarte Sempach hat gemeinsam mit dem Kanton Graubünden nachgewiesen, dass sich Steinadler und Bartgeier vergiften, wenn sie Fleisch oder Eingeweide mit Resten von bleihaltiger Kugel- oder Schrotmunition aufnehmen. Bei mit Schrot erlegten Vögeln und Kleintieren verteilen sich die Bleikügelchen im ganzen Tierkörper, anders als bei Grosswild, wo sich Bleifragmente vor allem im entfernbaren Aufbruch konzentrieren; wird ein solches Tier ganz gefressen, lässt sich die Bleiaufnahme durch Aasfresser nicht vermeiden. Wasservögel nehmen Schrotkügelchen zudem direkt als vermeintliches Futter auf. Auch beim Menschen ist das Risiko dokumentiert: Eine STS-Studie von 2022 fand bei 5 von 13 Wildfleischproben aus der Schweiz Bleiwerte über dem Grenzwert, das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit warnt explizit vor Bleirückständen beim Verzehr von Wildbret.

In der jurassischen Jagdgesetzgebung selbst, weder im kantonalen Jagdgesetz noch in der kantonalen Jagdverordnung, findet sich keine einzige eigene Bestimmung zu Munition oder Blei, die über die neue Bundesregel hinausginge.

Vier Positionen, ein Spannungsverhältnis

Vier Positionen ergeben ein erkennbares Spannungsverhältnis: Die FCJC präsentiert die jährliche Hegeleistung als Beitrag zum Naturerbe. Gleichzeitig vertritt ihr Präsident Positionen, die natürlichen Beutegreifern problematisieren, Jagdverbotszonen begrenzen wollen, die Abklärung einer besonders tierschutzkritischen Jagdmethode anstossen und einem weitergehenden Bleiverbot entgegenstehen.

Das beweist nicht, dass jede einzelne Hegearbeit wirkungslos wäre. Es zeigt jedoch, wie eng der Naturschutzbegriff der Jagdlobby gefasst bleibt: Anerkannt wird vor allem, was die Jagdausübung nicht grundsätzlich beschränkt. Dort, wo Naturschutz oder Tierschutz Abschussmöglichkeiten, Jagdflächen, Waffen oder Munition begrenzen, wird aus dem behaupteten Bündnis mit dem Naturschutz rasch ein Konflikt.

Im Kanton Genf, der die private Hobby-Jagd seit 1974 per Volksabstimmung abgeschafft hat, stellen sich diese Fragen gar nicht erst in dieser Form. Notwendige Eingriffe erledigen ausschliesslich bezahlte, festangestellte Gardes de l’environnement, mit klarer Rechenschaftspflicht und Nachtsichtgeräten für eine hohe Trefferquote: «Wir können uns nicht einen einzigen Unfall leisten», wie es der Genfer Faunainspektor Gottlieb Dandliker formuliert. Das Genfer Modell verschiebt die Verantwortung auf staatlich angestellte Fachkräfte und ermöglicht dadurch eine andere Form der Rechenschaft und Qualitätskontrolle, als sie ein System aus über 30’000 privaten Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jägern strukturell bieten kann. Dass ausgerechnet aus einem Kanton mit gesetzlich verankertem, wenn auch minimalem Naturschutzanspruch der Widerstand gegen ein weitergehendes Bleiverbot und der Vorstoss für die Bogenjagd kommen, zeigt den Unterschied zwischen einer Pflicht auf dem Papier und einer tatsächlich gelebten Tierschutzkultur.

Die IG Wild beim Wild dokumentiert, wie die Jagdlobby ihre eigenen Tierschutzansprüche in der Praxis unterläuft.

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Lew Tolstoi: Die Abrechnung mit der Jagd

Der Autor von «Krieg und Frieden» war selbst jahrzehntelang leidenschaftlicher Hobby-Jäger, bevor er das Töten nichtmenschlicher Tiere als moralischen Rückschritt entlarvte.

Kaum ein Schriftsteller hat die Hobby-Jagd so ambivalent durchlebt wie Lew Tolstoi.

In seiner Jugend war er nach eigenen Aufzeichnungen ein «passabler Schütze», der auf Wachteln, Enten, Wildschweine und sogar Bären ansetzte. In seinem Spätwerk wurde er zu einem der schärfsten Kritiker jener Tätigkeit, der er selbst über Jahrzehnte gefrönt hatte. Wer diesen Wandel nachzeichnet, findet keine plötzliche Bekehrung, sondern eine lange, oft schmerzhafte Auseinandersetzung, die eng mit Tolstois religiöser und ethischer Krise der 1880er-Jahre verwoben ist.

Der Hobby-Jäger von Jasnaja Poljana

Tolstoi wuchs auf dem Gut Jasnaja Poljana auf, wo bereits sein Jagdlehrer und Pferdetrainer zum Personal der Familie gehörten. Die Hobby-Jagd war fester Bestandteil des Lebens im russischen Landadel, und Tolstoi betrieb sie mit Hingabe. In seinem Roman «Krieg und Frieden» widmet er der Wolfsjagd der Familie Rostow gleich mehrere Kapitel: über zwanzig berittene Jäger, mehr als 130 Hunde, eine ausführliche, fast liebevolle Schilderung der Hetzjagd. Diese Passagen gelten literaturhistorisch als eine der detailreichsten Jagdschilderungen der russischen Literatur überhaupt und zeigen, wie tief die Faszination für die Hobby-Jagd in Tolstois eigenem Erleben verankert war.

Ein Schlüsselerlebnis datiert auf den Dezember 1858: Bei einer Bärenjagd geriet Tolstoi in Lebensgefahr, als ihn ein angeschossener Bär attackierte und im Gesicht verletzte. Er verarbeitete den Vorfall später literarisch in der Erzählung «Der Bärenjagd» («Охота пуще неволи», 1872). Zwei Jahrzehnte lang blieb er der Hobby-Jagd dennoch treu, wie auch sein Alter Ego Konstantin Lewin in «Anna Karenina» (1877) zeigt, dessen Jagdausflüge autobiografische Züge tragen.

Die Waffe als Versuchung: «Beichte»

Der Bruch vollzog sich nicht literarisch, sondern existenziell. In seiner «Beichte» («Ispoved», verfasst 1879/80, veröffentlicht 1884) beschreibt Tolstoi eine tiefe Lebenskrise, die ihn trotz Reichtum, Familie und schriftstellerischem Ruhm an den Rand der Verzweiflung brachte. In diesem Zustand, so schreibt er, habe er aufgehört, mit dem Gewehr auf die Jagd zu gehen, aus Angst, der Versuchung zu erliegen, sich damit das Leben zu nehmen. Die Jagdwaffe erscheint hier nicht mehr als Werkzeug der Naturverbundenheit, sondern als Instrument einer Gewalt, die Tolstoi zunehmend als grundsätzliches Problem begriff, ganz gleich, gegen wen oder was sie sich richtete.

Diese Passage markiert eine erste, noch persönliche Distanzierung. Die eigentliche ethische Verurteilung der Hobby-Jagd folgte erst später und richtete sich nicht mehr gegen die Waffe an sich, sondern gegen das Vergnügen am Töten nichtmenschlicher Tiere.

Der Schlachthausbesuch: «Die erste Stufe»

Den Wendepunkt in Tolstois öffentlicher Haltung markiert der Essay «Die erste Stufe» («Perwaja stupen», 1891), ursprünglich als Vorwort zu einer russischen Übersetzung eines englischen Werks über vegetarische Ethik verfasst. Tolstoi schildert darin einen selbst unternommenen Besuch in einem Schlachthaus in Tula, den Geruch, die blutverschmierten Schürzen der Arbeiter, die routinierte Gleichgültigkeit, mit der dort getötet wurde. Bemerkenswert ist eine Nebenfigur des Textes: Der Metzger, den Tolstoi begleitet, ist selbst passionierter Hobby-Jäger. Tolstoi nutzt diese Beobachtung, um eine Parallele zu ziehen, die sein gesamtes Spätwerk durchzieht: Wer sich am Töten nichtmenschlicher Tiere im einen Kontext nicht stört, gewöhnt sich auch im anderen daran.

Zentral ist ein Gespräch mit einem jungen Schlachter, der zunächst behauptet, das Töten mache ihm nichts aus: «Es ist notwendig.» Als Tolstoi einwendet, Fleischkonsum sei keine Notwendigkeit, sondern Luxus, räumt der Mann ein, dass ihm die nichtmenschlichen Tiere doch leidtäten. Für Tolstoi liegt der eigentliche Schaden nicht im Leiden der getöteten Tiere allein, sondern darin, dass ein Mensch seine höchste seelische Fähigkeit, das Mitgefühl, gegen sich selbst unterdrückt und dadurch abstumpft.

«Wozu dient diese Freude am Töten?»

In seinem kurzen, gegen Ende seines Lebens verfassten Text gegen die Hobby-Jagd bringt Tolstoi seine Kritik auf den Punkt. Er weist das gängige Argument zurück, die Hobby-Jagd bringe den Menschen näher an einen natürlichen Überlebenskampf: Für den zivilisierten Menschen bestehe dieser Kampf längst in Arbeit, Landwirtschaft und Versorgung, nicht im Verfolgen und Erlegen nichtmenschlicher Tiere. Die Hobby-Jagd sei deshalb keine natürliche Notwendigkeit, sondern eine freiwillige Rückkehr zu einem überwundenen Zustand, die im Menschen genau jene Instinkte trainiere, die sein moralisches Bewusstsein eigentlich ablehne.

Besonders scharf fällt seine Beschreibung der Methoden der Hobby-Jagd aus: Hinterlist, Fallen, Hinterhalt, das gemeinsame Vorgehen vieler gegen einen Einzelnen, des Starken gegen den Schwachen, das Trennen von Jungtieren und Elterntieren. Handlungen, die unter Menschen als niederträchtig gelten würden, so Tolstoi, würden bei der Hobby-Jagd offen und ohne Scham begangen, und zwar von denselben Personen, die es ablehnen würden, sich von jemandem, der ihnen dergleichen antäte, überhaupt die Hand reichen zu lassen.

Konsequenz statt Widerspruch

Wichtig ist: Tolstois Abkehr von der Hobby-Jagd stand nicht isoliert. Sie fiel zeitlich mit seiner Hinwendung zum Vegetarismus, zum christlichen Pazifismus und zu einer radikalen Gewaltlosigkeitslehre zusammen, die später als «Tolstoismus» bekannt wurde und unter anderem Mahatma Gandhi beeinflusste. Für Tolstoi war die Ablehnung der Hobby-Jagd kein isoliertes Tierschutzanliegen, sondern Teil eines umfassenderen ethischen Systems: Wer Gewalt gegen nichtmenschliche Tiere für ein legitimes Vergnügen hält, so seine Logik, untergräbt jene Fähigkeit zum Mitgefühl, die auch die Grundlage für ein gewaltfreies Zusammenleben unter Menschen bildet.

Gerade weil Tolstoi selbst jahrzehntelang begeisterter Hobby-Jäger war und die Jagdszenen in «Krieg und Frieden» zu den eindrücklichsten der Weltliteratur zählen, wiegt seine spätere Verurteilung besonders schwer. Es ist die Selbstkritik eines Mannes, der die Faszination der Hobby-Jagd aus eigener Erfahrung kannte und sie dennoch, nach jahrzehntelanger ethischer Auseinandersetzung, als das entlarvte, was sie für ihn am Ende war: ein Vergnügen am Töten, das sich hinter Traditionen und vermeintlicher Naturverbundenheit versteckt.

Der Wolf beisst nie – trotzdem gilt er als Bestie

Zehntausende Hundebisse pro Jahr gelten als Alltagsrisiko, ein Wolf ohne einen einzigen dokumentierten Biss löst Staatsaffären aus.

Allein im Kanton Zürich registrierte das Veterinäramt letztes Jahr 860 Fälle, in denen Hunde Menschen bissen.

Im selben Zeitraum, und eigentlich seit der Wolf 1995 in die Schweiz zurückgekehrt ist, gibt es gemäss Gruppe Wolf Schweiz und der Stiftung KORA landesweit keinen einzigen dokumentierten Fall, in dem ein Wolf einen Menschen gebissen oder gar verletzt hätte. Trotzdem ist es der Wolf, der in Leserbriefen, Interpellationen und Sondersendungen als Gefahr für Leib und Leben verhandelt wird. Der Hund bekommt ein Präventionsplakat mit einer Comicfigur.

Die Zahlen, die niemand feiert

Das Veterinäramt des Kantons Zürich meldete für das vergangene Jahr 860 Fälle, in denen Hunde Menschen bissen. Besonders häufig betroffen: Kinder. Die Reaktion des Kantons ist eine Präventionskampagne mit den Figuren Cleo, Tim und Lupo, die schon Kindergartenkindern den «sicheren Umgang» mit Hunden beibringen soll.

Landesweit sieht das Bild nicht anders aus. Eine Suva-Studie schätzt die Zahl der Hundebissverletzungen, die einen Arztbesuch nötig machen, auf rund 9500 pro Jahr, eine ältere Schätzung geht sogar von rund 13’000 ärztlich versorgten Fällen aus. Eine Umfrage von SRF bei allen Kantonen kam auf über 7000 gemeldete Vorfälle pro Jahr, mit steigender Tendenz, seit die Kantone das Hundekurs-Obligatorium abgeschafft haben. Je nach Erhebungsmethode und Dunkelziffer bewegt sich die realistische Grössenordnung damit klar im fünfstelligen Bereich. Kinder sind gemäss mehreren kantonalen Auswertungen überproportional betroffen, in einzelnen Kantonen war in jedem dritten bis sechsten Fall ein Kind unter 16 Jahren das Opfer.

Auch Berufsleute zahlen einen Preis, den kaum jemand kennt. Pro Jahr werden gemäss Suva im Schnitt rund 100 Pöstlerinnen und Pöstler von einem Hund gebissen, statistisch also etwa zweimal pro Woche. Zeitweise, etwa 2018, lag der Anteil der Post-Branche an sämtlichen gemeldeten Hundebissen bei rund einem Fünftel. Viele dieser Vorfälle passieren dort, wo Hunde als Wach- oder Hofhunde an der Kette gehalten werden und ihr Territorium gegen den täglich wiederkehrenden «Eindringling» verteidigen.

Diese Zahlen erzeugen keine Sondersendungen. Es gibt keine kantonalen Vorstösse, die eine Leinenpflicht für sämtliche Hunde fordern, keine Rufe nach Bestandsregulierung, keine Boulevard-Kampagnen. Man diskutiert Präventionsbroschüren, das war es.

Mutterkühe: die stille Gefahr auf dem Wanderweg

Wer im Sommer in den Alpen wandert, begegnet häufiger einer Mutterkuhherde als einem Wolf, und diese Begegnung ist nicht harmlos. In Graubünden kommt es gemäss dem kantonalen Amt im Schnitt zwei- bis dreimal jährlich zu Angriffen durch Mutterkühe, mit leichten bis schweren Verletzungen. 2010 starben auf St. Galler Weiden zwei Menschen bei solchen Angriffen, 2015 wurde eine 77-jährige Frau bei Laax von einer Mutterkuhherde zu Tode getrampelt. Auch danach blieb es nicht bei Einzelfällen: Zwischenfälle mit teils schweren Verletzungen werden praktisch jede Wandersaison gemeldet, zuletzt etwa bei Flumserberg.

Diese Todesfälle und Verletzungen lösten Betroffenheit aus, aber keine Rufe nach «Regulierung» der Rinderpopulation, keine Forderung, Mutterkühe präventiv aus den Bergen zu schaffen. Man diskutierte Auszäunungen, Warntafeln und Sensibilisierung, also genau jene Herdenschutzlogik, die beim Wolf regelmässig als «nicht ausreichend» abgetan wird.

Der Wolf: null Bisse, null Tote, maximale Aufregung

Und der Wolf? Seit seiner Rückkehr in die Schweiz Mitte der 1990er-Jahre ist kein einziger Angriff auf einen Menschen dokumentiert, kein Biss, keine Verletzung, geschweige denn ein Todesfall. Das bestätigen sowohl die Gruppe Wolf Schweiz als auch der Kanton Zürich in seinem eigenen Handlungsleitfaden Wolf. Eine europaweite Studie für den Zeitraum 2002 bis 2020 fand gerade einmal zwölf Angriffe mit vierzehn Betroffenen, zwei davon tödlich, beide in Nordamerika. In der Schweiz: null.

Trotzdem reicht die blosse Sichtung eines Wolfs oder ein Nutztierriss, um kantonale Interpellationen, Sonderabschüsse und mediale Dauerbeschallung auszulösen. Waadt liess im Februar 2026 die Wirksamkeit seiner eigenen Wolfsabschüsse durch die Stiftung KORA wissenschaftlich überprüfen, nachdem trotz zehn getöteter Tiere und erheblichem personellem Aufwand die Zahl der Nutztierrisse mit 160 Fällen im Jahr 2025 kaum gesunken war. Der Kanton selbst begründete den Auftrag mit der Notwendigkeit, «die Wirksamkeit der getroffenen Massnahmen laufend zu überprüfen».

Angetrieben wird diese Politik von zwei Seiten. Zum einen von Teilen der Hobby-Jagd, die im Wolf einen Konkurrenten um «ihr» Wild sehen. Ein besonders ausgeprägtes Beispiel ist der Tessiner Ständerat Fabio Regazzi (Die Mitte), Ex-Jagdpräsident im Tessin und Vizepräsident von JagdSchweiz. Seine parlamentarische Initiative für eine politisch festgelegte Wolfsobergrenze fand inzwischen sogar die Unterstützung des Bundesrats, wie wildbeimwild.com ausführlich dokumentiert. Regazzis Linie ist über Jahre konstant: Das Problem liege nicht in fehlendem Herdenschutz oder ungeschützter Weidewirtschaft, sondern im Wolf selbst, wie eine Analyse seiner politischen Laufbahn zeigt.

Zum anderen sind es Nutztierhalter selbst, die vielerorts Stimmung gegen den Wolf machen, oft mit dem berechtigten Ärger über einzelne Risse, aber verbunden mit einer Forderung nach pauschalen Abschüssen statt konsequentem Herdenschutz. Diese beiden Interessengruppen, Hobby-Jagd und ein Teil der Alpwirtschaft, verstärken sich gegenseitig: Die einen liefern das politische Vehikel, die anderen die emotionale Betroffenheit, die in den Medien besonders gut funktioniert.

Warum diese Schieflage kein Zufall ist

Der Unterschied liegt nicht in der Gefährlichkeit der Tiere, sondern darin, wem die Angst nützt. Hunde und Mutterkühe gehören niemandem, den man politisch angreifen könnte, sie sind Teil des Alltags, den man akzeptiert und dessen Risiken man mit Prävention statt mit Abschusslisten begegnet. Der Wolf dagegen ist zum Symbol geworden, an dem sich zwei Interessengruppen abarbeiten: Teile der Hobby-Jagd, die im Wolf einen Konkurrenten sehen, und Teile der Alpwirtschaft, die lieber Abschüsse als konsequenten Herdenschutz fordern. Wie das Dossier zu den Jagdmythen zeigt, wird das Bedrohungsszenario systematisch eingesetzt, um politische Mehrheiten für Abschüsse zu gewinnen, unabhängig davon, was die Zahlen tatsächlich hergeben. Auch die Rolle der Medien ist dabei nicht neutral: Nutztierrisse durch den Wolf erhalten routinemässig prominente Berichterstattung, während die eigentliche Unfallstatistik bei Hunden, Mutterkühen oder in der Hobby-Jagd selbst kaum Beachtung findet, wie im Dossier zu Medien und Jagdthemen beschrieben.

Zur Einordnung lohnt sich auch ein Blick auf die Hobby-Jagd selbst: Jagdunfälle, verursacht von Hobby-Jägern, kosteten zwischen 2000 und 2019 mindestens 75 Menschen das Leben, dokumentiert im Faktencheck zur Broschüre von JagdSchweiz. Auch darüber wird selten in dieser Lautstärke gesprochen, mit der jede einzelne Wolfssichtung kommentiert wird.

Fazit

Würde man Gefahr tatsächlich anhand von Fallzahlen bemessen, müssten Hunde und Mutterkühe die politische Debatte dominieren, nicht der Wolf. Stattdessen gilt: Ein Tier ohne einen einzigen dokumentierten Biss in drei Jahrzehnten wird zur Staatsaffäre erklärt, angetrieben von Hobby-Jägern wie Fabio Regazzi und einem Teil der Alpwirtschaft, während Zehntausende Hundebisse pro Jahr als Alltagsrisiko hingenommen werden. Das ist keine Frage der Statistik. Das ist eine Frage davon, wessen Interessen mit der Angst bedient werden.

Weiterführend

Trotz Kulturerbe-Status: 900 Tauben bei Hitze für Wettflug ausgesetzt

In Memmingen sollten 900 Brieftauben 172 Kilometer zu ihrem Heimatschlag zurückfliegen. PETA fordert das Veterinäramt auf, den Wettflug zu untersagen – und zeigt: Die Anerkennung als Immaterielles Kulturerbe hat an der Praxis nichts geändert.

Am Sonntag plante die Reisevereinigung 04 Memmingen des Regionalverbands 701 «Allgäu-Schwaben» einen Taubenauflass in Memmingen.

900 Vögel sollten anschliessend 172 Kilometer zu ihrem Heimatschlag zurückfinden. PETA appellierte in einem Schreiben an das Veterinäramt der Stadt Memmingen, die aus ihrer Sicht tierschutzwidrige Veranstaltung zu untersagen.

Bei solchen Wettflügen werden die Tiere oft bewusst von ihren Partnern oder Jungtieren getrennt. Nicht Ehrgeiz treibt sie zur Heimkehr an, sondern die Bindung an Schlag und Partner. Viele der domestizierten Vögel sterben auf den anstrengenden Strecken an Dehydration, Hunger, Erschöpfung oder Verletzungen. Angesichts der Hitzeperiode warnte PETA zusätzlich vor der Gefahr, dass die Tauben unterwegs verdursten, weil Wasserstellen fehlen.

Würden Hunde für einen Wettbewerb Hunderte Kilometer von ihrem Zuhause entfernt ausgesetzt, von denen es ein grosser Teil nicht nach Hause schafft, wäre der Aufschrei gross.

Lisa Redegeld, Fachreferentin bei PETA

Redegeld fordert, dass diese Wettflüge, die für viele Tauben den Tod bedeuten, endlich gestoppt werden.

Was das Tierschutzgesetz sagt

Taubenwettflüge stehen im Widerspruch zum deutschen Tierschutzgesetz. Nach Paragraf 3 ist es verboten, Tieren Leistungen abzuverlangen, die ihre Kräfte übersteigen. Zudem dürfen Tiere im Training oder bei Wettkämpfen keinen Massnahmen ausgesetzt werden, die mit erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind. Eine Studie beziffert die Verlustraten bei Taubenwettflügen auf durchschnittlich 53 Prozent pro Saison. Bleiben Vögel hinter den Erwartungen zurück und sind für die Zucht ungeeignet, töten Züchter sie oftmals ohne Betäubung.

Kulturerbe trotz anhaltender Kritik

Der Fall Memmingen zeigt, dass sich an der Praxis nichts geändert hat, obwohl das Brieftaubenwesen inzwischen offiziell geadelt wurde. 2018 hatte die Deutsche UNESCO-Kommission die Aufnahme noch abgelehnt, unter anderem wegen Zweifeln an der Einhaltung der Tierschutzgesetze – mehr dazu im Bericht «Brieftaubensport wird kein deutsches UNESCO-Kulturerbe». Im März 2022 wurde das Brieftaubenwesen dann doch in das bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen. Wie es zu dieser Kehrtwende kam, ist im Beitrag «Trotz Tierquälerei: Brieftaubenwesen soll immaterielles Kulturerbe werden» nachzulesen.

Kritik an dieser Anerkennung hält an. In der Fachzeitschrift TIERethik appellierte die Autorin Vanadis Faix 2025, das Brieftaubenwesen wieder von der Kulturerbe-Liste zu streichen. Aus Sicht der Kritiker verleiht der Kulturerbe-Status einer Praxis Würde, bei der weiterhin ein grosser Teil der Tiere die Wettflüge nicht überlebt.

Die Militärromantik trägt heute nicht mehr

Wer die kulturelle Bedeutung des Brieftaubenwesens betont, verweist gern auf die lange Geschichte der Tiere als Nachrichtenüberbringer. Diese Rolle war real: Das Deutsche Kaiserreich setzte im Ersten Weltkrieg schätzungsweise 120’000 Brieftauben als militärische Boten ein, und die Schweizer Armee unterhielt von 1917 an einen eigenen Brieftaubendienst. Doch genau dieses Argument ist überholt. Die Schweizer Armee löste ihren Dienst 1994 mit der Reform «Armee 95» nach 77 Jahren auf, die rund 7000 Armee-Tauben wurden von einer Stiftung übernommen. Moderne Streitkräfte verlassen sich längst auf elektronische Übermittlung. Die militärische Nutzung, auf die sich die Traditionspflege beruft, ist damit überall Vergangenheit. Was bleibt, ist ein Freizeit-Wettbewerb, bei dem laut Studien rund die Hälfte der Tiere pro Saison verloren geht. Ein historischer Nutzen, den es nicht mehr gibt, rechtfertigt dieses Leid nicht.

Mehr zu Tierrechten und zum Tierschutzproblem.

Ungarn beschliesst Wildtierverbot im Zirkus ab 2027

Ungarn schliesst zu jenen europäischen Ländern auf, die dem Tierleid in der Manege längst ein Ende gesetzt haben. Die Schweiz bleibt weiterhin Schlusslicht.

An einer Pressekonferenz in Budapest hat Regierungssprecherin Éva Magyar am Freitag das umfassende Verbot angekündigt.

Ab dem 1. Januar 2027 verbietet die Regierung die Beschaffung, Haltung und den Auftritt bestimmter Wildtierarten im Zirkus. Das Verbot beschränkt sich nicht auf die eigentlichen Auftritte in der Manege, sondern umfasst den Erwerb, die Zucht, die Haltung, das Abrichten sowie das Vorführen bestimmter Wildtierarten und ihrer Hybriden. Nach dem festgelegten Datum dürfen diese Tiere nicht mehr in Zirkusvorstellungen auftreten.

Eine Lücke wird geschlossen

Bisher galt in Ungarn nur ein Teilverbot. Diese Rechtslage hatte zur Folge, dass Tiere aus Ländern mit strengeren Vorschriften in ungarische Menagerien gebracht werden konnten. Ungarn wurde so zum Schlupfloch für einen Betrieb, den andere Staaten bereits untersagt hatten. Das neue Verbot schliesst diese Lücke.

Für die derzeit gehaltenen Tiere sieht die Regelung laut Regierungssprecherin eine angemessene Übergangsphase vor. Magyar bezeichnete die Entscheidung sowohl aus Sicht des Tierschutzes als auch aus Sicherheitsgründen als gerechtfertigt. Sie wies darauf hin, dass Haltung, Transport, Dressur und öffentliche Vorführung von Wildtieren mit modernen Tierschutzstandards unvereinbar seien und ein Unfallrisiko darstellen könnten. In den vergangenen Jahren seien die gesellschaftlichen und tierschützerischen Erwartungen, keine Wildtiere mehr im Zirkus einzusetzen, deutlich gestiegen.

Warum Wildtiere nicht in den Zirkus gehören

Das Argument der Sicherheit ist kein abstraktes. Immer wieder kommt es zu Ausbrüchen, Verletzungen und Todesfällen durch Grosskatzen und Elefanten. Der Bundesrat in Deutschland verwies in seiner Entschliessung von 2016 ausdrücklich auf diese Gefahrenlage: Die eigentlich notwendige Einrichtung ausreichend grosser, ausbruchssicherer und artgerecht ausgestatteter Gehege kollidiere mit der Notwendigkeit zur fortwährenden Mobilität eines Wanderbetriebs.

Dazu kommt das Tierleid selbst. Wildtiere im Zirkus fristen ihr Dasein in engen Käfigen, Gehegen und Transportwagen. Die Tiere sind gezwungen, den Auftrittsort im Schnitt bis zu 50-mal pro Jahr zu wechseln. Verhaltensstörungen wie sich ständig wiederholende Bewegungsmuster sind Ausdruck dafür, dass die Tiere unter diesen Bedingungen leiden und ihre natürlichen Verhaltensweisen nicht ausleben können. Die tierärztliche Betreuung ist kaum sicherzustellen, weil nicht an jedem Ort auf Wildtiere spezialisierte Veterinäre verfügbar sind.

Die Dressur selbst beruht anerkannten Fachleuten zufolge stets auf Zwang und dem Prinzip, Schwächeren den eigenen Willen aufzuzwingen. Elefantenhaken, Stock, Peitsche und Elektroschocker gehören zu den üblichen Instrumenten, um die Tiere zum Gehorsam zu zwingen.

Der europäische Kontext

Ungarn folgt mit dem Beschluss einem klaren europäischen Trend, den Magyar selbst betonte. Immer mehr Mitgliedstaaten schränken den Einsatz von Wildtieren im Zirkus ein oder verbieten ihn ganz.

Ein generelles Wildtierverbot im Zirkus gilt bereits in Österreich, den Niederlanden, in Belgien, Dänemark, Norwegen, Irland, Italien, Slowenien, Kroatien, Bulgarien, Bosnien-Herzegowina, Nordmazedonien, Estland, Lettland, Litauen und Luxemburg. In Griechenland, Malta und Zypern besteht sogar ein Verbot aller Tierarten in Zirkussen. Frankreich hat den schrittweisen Ausstieg beschlossen und verbietet Wildtiere im Zirkus ab 2028. Bereits England hatte den Gebrauch von Wildtieren in Wanderzirkussen untersagt, ebenso Schottland und Wales.

Ungarn reiht sich damit in eine wachsende Gruppe von Ländern ein, die den Wanderzirkus mit Wildtieren als Auslaufmodell behandeln. Auch ausserhalb Europas ist die Entwicklung eindeutig: Zahlreiche süd- und mittelamerikanische Staaten haben Verbote für alle Tierarten im Zirkus erlassen.

Deutschland und die Schweiz bleiben zurück

Während sich die Verbote europaweit ausbreiten, hinken die deutschsprachigen Länder hinterher. In Deutschland scheiterten wiederholte Anläufe für ein Wildtierverbot, obwohl sich Bundesrat und Agrarministerkonferenz mehrfach dafür ausgesprochen haben. Einer repräsentativen Forsa-Umfrage zufolge vertreten 82 Prozent der Deutschen die Auffassung, dass Wildtiere nicht artgerecht im Zirkus gehalten werden können.

Auch die Schweiz gehört europaweit zu den Nachzüglern. Hierzulande dürfen Zirkusse grundsätzlich jede beliebige Tierart auf Tournee mitführen. Den Behörden sind die Hände gebunden, solange in der Tierschutzgesetzgebung ein Instrument fehlt, das das Mitführen ungeeigneter Tierarten verbietet. Der ungarische Beschluss macht einmal mehr deutlich, wie weit sich die Schweiz von der europäischen Entwicklung entfernt hat.

Fazit

Der ungarische Entscheid ist ein weiterer Baustein in einer europaweiten Bewegung, die dem Tierleid in der Zirkusmanege ein Ende setzt. Erwerb, Zucht, Haltung, Dressur und Vorführung von Wildtieren werden ab 2027 umfassend untersagt, und ein bisheriges Schlupfloch wird geschlossen. Für die betroffenen Tiere ist das ein Fortschritt. Für die Schweiz und Deutschland bleibt der Beschluss ein unbequemer Vergleich: Was in immer mehr Ländern selbstverständlich wird, lässt hier weiter auf sich warten.

Weitere Beiträge zum Thema in unserem Dossier Tierrechte.

Luchs-Nachwuchs in den Nordvogesen

Das Monitoring des Eurasischen Luchses bestätigte 2021 die erste Reproduktion in den Nordvogesen seit dem 17. Jahrhundert. Der Bestand wächst seither langsam, bleibt aber fragil, und Frankreich hat 2026 mit einer aktiven Auswilderung reagiert.

Dies ist die erste nachgewiesene Reproduktion der Art in den Nordvogesen seit ihrem Aussterben im 17. Jahrhundert.

Lycka wurde am 20. März 2020 in Deutschland im Pfälzerwald gemeinsam mit «Tarda», einem anderen Weibchen, freigelassen: sie sind die zwei letzten Luchse, die im Rahmen des europäischen LIFE-Wiederansiedlungsprojektes umgesiedelt wurden. Lycka stammt aus der Schweiz, ist Jahrgang 2011 und lebte im Kanton Neuenburg, bevor sie in den Pfälzerwald gebracht wurde. Bei der Freilassung wog sie gut 20 kg: sie ist ein kräftiges und erfahrenes Wildtier.

Eine erfolgreiche grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Lycka trug einen GPS-Halsbandsender, damit ihre Bewegungen durch das kooperierende deutsch-französische Team nachvollzogen werden konnten. Dank dieses Monitorings wissen wir, dass Lycka durch das zusammenhängende Waldgebiet des Biosphärenreservats Pfälzerwald-Nordvogesen wanderte und Ende März 2020 französischen Boden betrat. Sie etablierte daraufhin in den Nordvogesen ein Revier. Die Einschränkung ihres Bewegungsradius Anfang Juni deutete auf eine Geburt hin. Der Wurf konnte lokalisiert und von den Umweltinspektoren des Amts für biologische Vielfalt (OFB) überprüft werden. Zwei etwa drei Wochen alte, gesunde Jungtiere konnten am Eingang der Höhle beobachtet werden, die Mutter war in der Nähe. Möglich wurde dieses Ereignis durch das LIFE-Programm, das vom deutschen Partner, der Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz, koordiniert wird.

Zwei Wege, ein Ziel: Was aus Lycka und Tarda wurde

2021 war der Erhaltungszustand des Luchses in den Vogesen noch höchst unsicher: Nur ein Dutzend Tiere wurden im gesamten Massiv gezählt, Lycka war das einzige bekannte Weibchen. Wie gross die Bedrohung war, zeigten der Fall der illegalen Tötung eines Tieres Anfang 2020 in den Vogesen sowie die Verkehrsunfälle der Luchse Lucky und Labka im Pfälzerwald.

Lycka blieb ihrem Revier in den Nordvogesen treu und brachte 2022 einen zweiten Wurf zur Welt, bestätigt durch die Präfektur Bas-Rhin. Tarda hingegen liess sich dauerhaft im deutschen Pfälzerwald nieder, im Landkreis Bad Dürkheim, und ist bis heute eine von nur noch fünf der ursprünglich zwanzig ausgesetzten Tiere, die dort nachweislich leben. Auch sie zog Nachwuchs auf, zuletzt 2024 und erneut 2025. Schäden, die auf Tarda oder ihre Jungtiere zurückgehen, sind keine bekannt.

Aus den anfänglichen Einzeltieren ist seither ein kleines, grenzüberschreitendes Netzwerk geworden: Bis 2024 hatten sich sieben bis acht Luchse aus dem Wiederansiedlungsprojekt im gesamten Vogesenmassiv angesiedelt, mindestens vier davon auch in den zentralen Vogesen und den Hochvogesen. Im Pfälzerwald selbst wird der Bestand inzwischen auf rund dreissig Tiere geschätzt.

Oktober 2024: ein tragischer Rückschlag

Wie fragil der Erfolg bleibt, zeigte sich im Oktober 2024: In Niederbronn-les-Bains, mitten in den Nordvogesen, flüchtete ein junger Luchs in einen Hühnerstall und wurde von der Besitzerin, die ihn für eine Wildkatze hielt, mit einem Spaten erschlagen. Ein Strassburger Gericht verurteilte die Täterin zu einer bedingten Freiheitsstrafe und einer Entschädigung von über 30’000 Euro an Tierschutzorganisationen. Mehr dazu im Artikel «Erschlagener Luchs im Elsass: Frankreich bestraft hart, die Schweiz schweigt fast».

Landesweit bleiben Kollisionen mit Fahrzeugen und illegale Tötungen für über 80 Prozent der Sterblichkeit bei Luchsen verantwortlich. Wie kritisch der Bestand insgesamt bleibt, ordnen wir im Artikel «Frankreich: Luchse nahe am Aussterben» ein. 2025 registrierten Beobachterinnen sogar einen Rückgang der Bestandsdynamik in den Nordvogesen, mangelnde genetische Vielfalt bleibt das zentrale Problem. Eine Naturschützerin brachte es auf den Punkt: Ohne Massnahmen gebe es in dreissig Jahren keinen Luchs mehr in den Vogesen.

2026: erste aktive Auswilderung als Kurswechsel

Der Nationale Aktionsplan (PNA) 2022-2026 sah Bestandsstärkungen bislang nur im Konsens mit Hobby-Jägern und Tierhaltern vor, der nationale Jagdverband lehnte aktive Wiederansiedlungen lange ab. Im Juni 2026 kam es zu einem bemerkenswerten Kurswechsel: Ein verwaistes junges Luchsweibchen, das im September 2025 hilflos in den Nordvogesen aufgefunden worden war, wurde vom Pflegezentrum GORNA aufgepäppelt, auf den Namen «Maguy» getauft und am 10. Juni 2026 mit einem GPS-Halsband ausgestattet in den Zentralvogesen wieder ausgewildert. Es ist die erste Freilassung eines zuvor in Menschenobhut gepflegten Luchses im gesamten Vogesenmassiv.

Der PNA läuft Ende 2026 aus, eine Halbzeitbilanz ist bislang nicht öffentlich. Naturschutzorganisationen wie FERUS und Centre Athénas fordern echte Wiederansiedlungsprogramme statt weiterer Studien. Ob aus «Maguys» Freilassung tatsächlich eine neue Strategie wird oder ob es bei einem Einzelfall bleibt, dürfte sich in den kommenden Jahren zeigen.

Fischadler brütet wieder in der Schweiz – erstmals seit über 110 Jahren

Nach 110 Jahren brütet erstmals wieder ein Fischadlerpaar in der Schweiz. Drei Jungvögel sind bereits im Mai geschlüpft, ihre Rückkehr verdankt sich einem elfjährigen Wiederansiedlungsprojekt.

Elf Jahre nach dem Start eines Wiederansiedlungsprojekts hat sich in der Schweiz ein Fischadlerpaar zum Nisten niedergelassen, zum ersten Mal seit 1914.

Im Frühjahr 2026 sind in der Drei-Seen-Region drei Jungvögel geschlüpft. Die Nachricht wurde bewusst zurückgehalten, um die Ruhe der Brut nicht zu gefährden.

Eine Art, die durch Wilderei verschwand

Der Fischadler galt in der Schweiz seit über einem Jahrhundert als Brutvogel ausgestorben. Wendy Strahm, Koordinatorin des vom Westschweizer Vogelschutzverein «Nos Oiseaux» getragenen Projekts, bestätigte gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA, dass die letzte dokumentierte Fortpflanzung der Art 112 Jahre zurückliegt. Danach verschwand der Fischadler als Brutvogel aus der Schweiz; auf dem Zug wird die Art weiterhin regelmässig beobachtet. Die Art verschwand nach intensiver menschlicher Verfolgung, darunter Abschüssen und Eierraub.

Diese Geschichte reiht sich in ein Muster ein, das auch andere einheimische Beutegreifer betrifft: Arten, die einst durch gezielte Verfolgung ausgerottet wurden und erst Jahrzehnte später durch aufwendige Schutzprogramme zurückkehren konnten. Auch bei Wolf und Luchs zeigt sich, wie stark menschlicher Verfolgungsdruck den Bestand einheimischer Wildtiere über Generationen prägen kann.

Wie das Comeback gelang

Der Verein «Nos Oiseaux» lancierte das Wiederansiedlungsprojekt 2015, im Jahr seines 100-jährigen Bestehens. Die ersten sechs Jungvögel kamen als Geschenk der schottischen Regierung in die Schweiz, weitere folgten aus Norwegen und Deutschland. Zwischen 2015 und 2020 importierte der Verein insgesamt 66 Fischadlerküken. Sie wuchsen auf dem Landwirtschaftsareal der Strafanstalt Bellechasse bei Sugiez FR in Volieren ohne direkten Menschenkontakt auf, bevor sie ihren ersten Flug antraten.

Diese sogenannte Translokationsmethode nutzt einen biologischen Reflex: Mit einer Flügelspannweite von bis zu 170 Zentimetern kehrt der standorttreue Fischadler nach erreichter Geschlechtsreife instinktiv in jene Region zurück, in der er flügge wurde, um dort selbst zu nisten. Fachlich abgestützt wurde die Methode in einem gemeinsamen Grundlagenbericht der Schweizerischen Vogelwarte, von BirdLife Schweiz und «Nos Oiseaux», der die Wiederansiedlung des Fischadlers dem Vorbild früherer Artenförderprojekte annäherte: Nach dem Weissstorch, der in den 1950er-Jahren zurückgeholt wurde, und dem Bartgeier in den 1990er-Jahren ist der Fischadler die dritte Art, die auf diesem Weg in die Schweiz zurückkehrt.

Das Vorhaben war zu Beginn nicht unumstritten. Naturschutzorganisationen wie Pro Natura und BirdLife Schweiz plädierten ursprünglich dafür, eine natürliche Wiederbesiedlung durch aus Frankreich einwandernde Fischadler abzuwarten, da die nächsten Brutplätze nur rund 200 Kilometer entfernt lägen. «Nos Oiseaux» entschied sich für die aktive Translokation, gestützt auf jahrzehntelange Erfahrungen mit dieser Methode in anderen europäischen Ländern.

2018 gelang mit dem Männchen «Fusée» die erste dokumentierte Rückkehr eines ausgewilderten Jungvogels in die Schweiz, damals noch ohne Fortpflanzung. Die Projektverantwortlichen bezifferten die für einen Erfolg nötige Bestandsgrösse auf mindestens 60 ausgewilderte Tiere, eine Schwelle, die mit der aktuellen Brut nun ihre Bewährungsprobe besteht. Die erste erfolgreiche Brut ist ein zentraler Meilenstein. Ob sich eine langfristig selbsttragende Population etabliert, wird sich erst in den kommenden Jahren zeigen.

Genau das ist jetzt eingetreten. Das Männchen des brütenden Paares stammt aus dem Jahrgang 2020 und ist dank eines nummerierten blauen Rings eindeutig identifizierbar, wie Denis Landenbergue von der Steuerungsgruppe des Projekts festhält. Das nicht beringte Weibchen ist unbekannter Herkunft. Beide Vögel waren bereits im Sommer 2025 gesichtet worden, das Weibchen war damals allerdings noch nicht geschlechtsreif. Nach getrennt verbrachtem Winter in Afrika kehrten beide zurück und bezogen eine von rund dreissig Nistplattformen, die Freiwillige in der Drei-Seen-Region errichtet haben.

Drei Jungvögel trotz kaltem Frühling

Dass gleich der erste Brutversuch erfolgreich verlief, ist bemerkenswert, zumal der Frühling 2026 kalt und regnerisch ausfiel. Laut Landenbergue überlebt oft nicht einmal das dritte Küken. Diesmal überstanden alle drei Jungvögel, die zwei Weibchen Somone und Khnifiss sowie das Männchen Diawling, die Aufzucht.

Der nächste kritische Abschnitt steht den jungen Fischadlern noch bevor: Ende August beginnt ihr erster Zug nach Afrika, bei dem die Sterblichkeitsrate junger Zugvögel statistisch bei rund 80 Prozent liegt. Überstehen sie den ersten Zug und die Überwinterung, könnten sie in rund zwei Jahren in die Drei-Seen-Region zurückkehren.

Einordnung

Die Rückkehr des Fischadlers ist ein Meilenstein für den Artenschutz in der Schweiz. Erstmals seit über 110 Jahren hat wieder ein Paar erfolgreich gebrütet. Noch ist damit keine dauerhaft selbsttragende Population gesichert: Entscheidend wird sein, ob weitere zurückkehrende Vögel geeignete, störungsarme Brutplätze finden und ob die drei Jungvögel ihren ersten Zug nach Afrika überstehen. Gerade deshalb zeigt das Projekt, wie langfristig und konsequent Artenförderung angelegt sein muss – von der Verringerung menschlicher Verfolgung über den Schutz geeigneter Lebensräume bis zur Sicherung von Zugwegen.

Freigesprochen: Der Wolf war es nicht

Neue Zahlen von Identitas und Proviande zeigen: Krankheit, Marktlogik und Klima entscheiden über Leben und Tod der Schweizer Schafe – nicht der Wolf.

Ein Jahr nach unserem ersten Beitrag zum Schafsterben in der Schweiz zeigen die aktuellsten Zahlen ein noch deutlicheres Bild: Der Wolf bleibt für die Schweizer Schafpopulation die kleinste aller Bedrohungen – während gleichzeitig so viele Wolfsrudel wie nie zuvor durch die Schweiz ziehen.

Die Zahlen 2025: Erstmals ein Rückgang – aber auf hohem Niveau

Gemäss den Rohdaten der Tierverkehrsdatenbank von Identitas AG verendeten in der Schweiz:

  • 2020: 29’740 Schafe
  • 2021: 40’236 Schafe
  • 2022: 48’309 Schafe
  • 2023: 48’659 Schafe
  • 2024: 59’841 Schafe
  • 2025: 52’408 Schafe (−12,4 % gegenüber 2024)
  • 2026 (Januar bis Juli): bereits 24’870 Schafe

Der langjährige Aufwärtstrend hat sich 2025 damit erstmals nicht fortgesetzt. Dennoch liegt die Zahl weiterhin deutlich über dem Niveau von 2022/2023. Der Schafbestand selbst lag Ende Juli 2025 bei 438’055 registrierten Tieren.

(Hinweis zur Methodik: Die hier verwendete Auswertung vom August 2026 weicht leicht von der 2024er-Zahl ab, die Anfang 2025 medial kursierte, 56’838 Tiere. Die Identitas-Datenbank wird laufend rückwirkend ergänzt, wenn Meldungen nachträglich eintreffen; die aktuelle Auswertung ist entsprechend vollständiger.)

Warum die Zahl 2025 sank und warum das keine Entwarnung ist

Die Blauzungenkrankheit: zweite Welle statt Entwarnung

Die seit Ende August 2024 in der Schweiz grassierende Blauzungenkrankheit (BTV-8 und BTV-3) bleibt ein zentraler Faktor. Bis zur vektorfreien Winterperiode 2024/2025 gingen knapp 2’000 Seuchenmeldungen bei Rindern und Schafen ein. Nach dem saisonal bedingten Rückgang über den Winter meldeten die kantonalen Veterinärämter ab Ende August 2025 wieder deutlich mehr Fälle – unter anderem in der Ostschweiz, wo aktuell hauptsächlich BTV-3 zirkuliert. Auch im Frühjahr 2026 bezeichnen Tierärztinnen das Thema als weiterhin «brennend».

Der Schweizerische Schafzuchtverband (SSZV) registrierte einen Rückgang der gemeldeten Lämmergeburten von rund 30’000 (Januar 2025) auf rund 28’000 (Januar 2026) und diskutiert die Blauzungenkrankheit als mögliche Ursache – über weniger erfolgreiche Trächtigkeiten. Ein direkter Kausalnachweis steht noch aus.

Trockenheit 2026: Rinder zuerst, Schafe folgen

Der aussergewöhnlich trockene Sommer 2026 hat in weiten Teilen der Schweiz zu Wassermangel auf den Alpen geführt. Die Berichterstattung dazu betrifft bislang fast ausschliesslich Rinder: In den Kantonen Jura, Graubünden, Schwyz, Uri, Nidwalden und Obwalden mussten Rinderherden bereits vorzeitig von der Alp geholt werden, teilweise über Wassertransporte per Lastwagen oder Helikopter versorgt oder notgeschlachtet werden.

Der Grund dafür, dass Schafe in dieser Berichterstattung praktisch nicht vorkommen, ist banal: Eine Kuh trinkt bis zu 100 Liter Wasser täglich, ein Schaf ein Vielfaches weniger und kommt mit kargen, trockenen Weiden erheblich besser zurecht. Das heisst nicht, dass Schafe verschont blieben – der leichte Anstieg der Schafschlachtungen im Frühsommer 2026 (siehe unten) fällt zeitlich mit der Dürre zusammen –, sondern lediglich, dass Rinder die dramatischeren Bilder liefern.

Die Schlachtbank

Die Verendungsstatistik von Identitas erfasst nur Tiere, die an Krankheit, Vernachlässigung oder Unfällen sterben. Sie sagt nichts über den grössten Teil des Schafsterbens in der Schweiz aus: die geplante, industriell organisierte Schlachtung.

Gemäss Proviande wurden geschlachtet:

  • 2024: 231’615 Schafe
  • 2025: 213’517 Schafe
  • Januar–Mai 2026: 91’381 Schafe (+2,4 % gegenüber Vorjahreszeitraum; allein im Mai 2026 +12,4 % gegenüber Mai 2025)

Zusammengenommen bedeutet das: 2025 starben in der Schweiz über 265’000 Schafe durch Verendung oder Schlachtung – mehr als 60 % des gesamten registrierten Bestands in einem einzigen Jahr. Die Schlachtung ist dabei kein Unfall und keine Nebenfolge mangelhafter Haltung, sondern der eigentliche Zweck der Schafhaltung als landwirtschaftlichem Betriebszweig. Wer nach den «wahren Tätern» beim Schafsterben fragt, muss diesen Umstand mitdenken: Ein Grossteil der Schweizer Schafe ist von Anfang an für die Schlachtbank bestimmt, unabhängig von Wolf, Krankheit oder Wetter.

Rekord-Wolfsbestand, eingebrochene Risszahlen – zwei Fakten, ein Schluss

Während die eine Hälfte der Schafsterben-Statistik mit Krankheit, Markt und Klima erklärt werden muss, zeigt die andere Hälfte – die Wolfsrisse selbst – ein noch klareres Bild.

Der Bestand ist auf Rekordniveau. Nach der dritten Regulierungsperiode (1. September 2025 bis 31. Januar 2026) zählte das BAFU 30 vollständig in der Schweiz lebende sowie 10 grenzüberschreitende Rudel – insgesamt 40, mehr als je zuvor (Vorjahr: 36). Die Stiftung Kora kommt in ihrem Jahresbericht (Monitoringjahr Februar 2025 bis Januar 2026) auf 43 Rudel und schätzt den Gesamtbestand ebenfalls auf rund 350 Tiere. Trotz der Regulierung – 77 bis 89 erlegte Wölfe je nach Quelle und Zeitraum – wuchs die Zahl der Rudel weiter, gebremst, aber nicht gestoppt.

Gleichzeitig sind die Risszahlen eingebrochen – dort, wo Herdenschutz greift. Die vorläufige Rissbilanz 2025 von Pro Natura für den Kanton Wallis zeigt den Unterschied schwarz auf weiss: Von 316 durch Wölfe erbeuteten Nutztieren bis Ende Oktober waren 209 ungeschützt – nur 107 trotz Herdenschutzmassnahmen. Bei geschützten Tieren wurden dort rund 40 weniger gerissen als im Vorjahr; bei ungeschützten Tieren stieg die Zahl dagegen um über 30. Die Gruppe Wolf Schweiz bestätigt den Trend landesweit: In den meisten Kantonen mit Wolfsrudeln liegen die Risszahlen bei weniger als der Hälfte des Vorjahreswerts, in Graubünden und der Waadt besonders deutlich, im Wallis auf dem tiefsten Stand seit mindestens sechs Jahren.

Nicht alle Fachstimmen sind sich einig, was den Rückgang treibt – ein Blick auf die Zeitreihe spricht aber eine deutliche Sprache. Nach dem Rekordjahr 2022 (rund 1’800 Risse, damals erst 19 Rudel) sank die Zahl bereits 2023 auf rund 850 Fälle, ein Rückgang von 29 % innerhalb eines einzigen Jahres. Die proaktive Regulierung – also Abschüsse bereits vor Schadenseintritt – trat aber erst am 1. Dezember 2023 in Kraft, im letzten Monat jenes Jahres, und kann den Rückgang im Jahresverlauf 2023 damit kaum verursacht haben. Der Wolfsbestand wuchs zu diesem Zeitpunkt zudem weiter (25 Schweizer Rudel Ende 2023, gegenüber 19 im Vorjahr) – mehr Wölfe bei gleichzeitig deutlich weniger Rissen. Was zeitlich zusammenfällt, ist stattdessen der Ausbau der Herdenschutz-Finanzierung ab 2022. Auch das BAFU selbst räumt in seinem eigenen Bericht ein, den «Knick» in der Entwicklung «einerseits» mit der (früheren, tieferen) Schadensschwellen-Regulierung, «andererseits» mit dem verstärkten Herdenschutz zu erklären – wobei die zeitliche Abfolge für Letzteren spricht. Die Auswertung des Unternehmens Pro Valladas (publiziert in der NZZ, Marcel Züger), die den Rückgang primär der gezielten Regulierung zuschreibt und auf das österreichische Kärnten verweist, blendet diese Chronologie aus.

Was die Pro-Natura-Zahlen jedoch unabhängig von dieser Debatte belegen: Der entscheidende Unterschied verläuft nicht zwischen «viel Wolf» und «wenig Wolf», sondern zwischen geschützt und ungeschützt. Das arbeitet auch die Gruppe Wolf Schweiz heraus: In Regionen mit langjähriger Wolfspräsenz und etablierten Herdenschutzmassnahmen ist die Koexistenz weitgehend konfliktfrei, während neu besiedelte Gebiete mit schwachem oder fehlendem Herdenschutz die höchsten Rissraten verzeichnen.

Eine Verschiebung der Verantwortung

Die Fakten von 2025/2026 bestätigen und verschärfen den Befund unseres ersten Artikels: Der Wolf trägt an weniger als 2 % der insgesamt verendeten Schafe Schuld und selbst dieser kleine Anteil konzentriert sich überproportional auf ungeschützte Tiere, während geschützte Herden trotz Rekordbestand immer seltener betroffen sind. Die Zeitreihe zeigt zudem: Der grosse Rückgang der Risszahlen fand statt, bevor proaktiv reguliert wurde, und während der Bestand weiter wuchs – der Herdenschutz, nicht der Abschuss, macht den Unterschied. Gleichzeitig zeigt der Blick über die Verendungsstatistik hinaus: Krankheit (Blauzungenkrankheit), Klima (Trockenheit 2026) und vor allem die reguläre Schlachtung prägen das Schicksal von weit mehr Schweizer Schafen als jeder Beutegreifer. Die politische Debatte, die sich fast ausschliesslich um den Wolf dreht, verfehlt damit systematisch, wo die eigentlichen Ursachen liegen.

Mehr dazu: Schafsterben: Die wahren Täter stehen im Stall (Ursprungsartikel) · Val Fex: Wenn das Herdenschutzkonzept löchriger ist als der Zaun · Dossier Hobby-Jäger regulieren, nicht die Beutegreifer · Dossier Was die Hobby-Jagd die Schweiz wirklich kostet