7. Juni 2026, 04:29

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Kanton Schwyz: Vergiftete Steinadler, erschossene Lamas, illegale Wolfsfallen

Vergiftete Steinadler. Erschossenes Lama. Illegale Wolfsfallen vom Kanton selbst. Das ist der Kanton Schwyz.

Im Juni 2026 geht ein viraler Post über zwei vergiftete Steinadler viral – und öffnet den Blick auf ein Jahrzehnt jagdpolitischer Straflosigkeit im Kanton Schwyz.

Zwei Steinadler tot aufgefunden – Kanton Schwyz bestätigt Vergiftung

Ein Bild zweier lebloser Steinadler auf dem Waldboden sorgt derzeit tausendfach für Empörung in den sozialen Medien. Veröffentlicht wurde der Beitrag von Steven Diethelm – Wildhüter des Kantons Schwyz für die Bezirke March und Höfe sowie Betreiber einer Greifvogelpflegestation in Galgenen SZ. Er behauptet, die Tiere seien im Kanton Schwyz an vergiftetem Ziegenfleisch verendet – das Fleisch sei gezielt für Wölfe ausgelegt worden, und der Kanton habe den Fall vertuscht.

Dass ein amtlicher Kantonswildhüter seinem eigenen Arbeitgeber öffentlich Vertuschung vorwirft, verleiht dem Post politisches Gewicht, das weit über ein übliches virales Empörungsmoment hinausgeht.

Remo Bianchi, Vorsteher des Amts für Wald und Natur des Kantons Schwyz, bestätigt gegenüber nau.ch den Kern des Posts: «Wir können einen Vorfall mit einer Vergiftung von zwei Steinadlern aus dem Jahr 2016 bestätigen.» Die Adler wurden damals im Raum Einsiedeln SZ gefunden. Dass es sich um vergiftetes Ziegenfleisch handelte und dass die Köder gezielt für Wölfe ausgelegt wurden, könne der Kanton nicht bestätigen: «Man konnte nicht feststellen, für welches Tier die vergifteten Köder ausgelegt wurden.»

Anzeige gegen Unbekannt wurde erstattet. Die Täter wurden nie ermittelt. Eine eigene Medienmitteilung des Kantons Schwyz zum Fall aus dem Jahr 2016 existiert nicht – die Aussagen Bianchis stammen ausschliesslich aus dem nau.ch-Interview vom 5. Juni 2026.

Giftköder in der Schweiz: verboten, aber schwer verfolgbar

Das Auslegen von Giftködern ist in der Schweiz nach dem Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG) sowie dem Tierschutzgesetz (TSchG) explizit verboten und strafbar. Giftköder treffen nicht nur das eigentliche Zieltier: Greifvögel wie Steinadler, Milane oder Bartgeier sterben regelmässig als Sekundäropfer – oft durch den Verzehr vergifteter Beutetiere.

Dass die Strafverfolgung in solchen Fällen ins Leere läuft, ist kein Zufall. Wie unser Dossier Wilderei und Jagdkriminalität in der Schweiz zeigt, gibt es in der Schweiz weder beim Bund noch bei den Kantonen eine systematische Erhebung zu Wildereifällen. Die Dunkelziffer ist entsprechend hoch.

Kanton Schwyz: Strukturelles Versagen beim Wildtierschutz

Der aktuelle Fall ist kein Einzelfall. Der Kanton Schwyz steht seit Jahren im Fokus der Wildtierschutzkritik:

Im Dezember 2024 wurden bei Pfäffikon SZ sechs Drahtschlingen entdeckt, die zwei Männer in einem Waldstück installiert hatten, um Wildtiere zu fangen. Mitgeführt wurden zudem verbotene Jagdmittel wie Steinschleuder und Hochleistungspfeilbogen. Beide wurden angezeigt – doch wie unser Bericht Kanton Schwyz: Eldorado für Jagdverbrechen dokumentiert, fehlen bei solchen Fällen systematisch Konsequenzen. Das Strafmass ist dabei bezeichnend: Ein Hobby-Jäger, der im September 2024 in Euthal SZ am Schontag eine Gämse erlegte, wurde per Strafbefehl mit 200 Franken Geldstrafe und 340 Franken Verfahrenskosten belegt – total 540 Franken. Die Schlingenfallen-Täter kamen auf 13’039 Franken. Die vergifteten Steinadler von 2016 kosteten niemanden etwas. Der Kanton, der selbst illegale Wolfskadaver-Köder auslegte: bisher ebenfalls ohne Konsequenz. So sieht die Strafkultur im Kanton Schwyz aus – absteigend je schwerer die Tat, je mächtiger die Beteiligten.

Gleichzeitig weitet der Kanton Schwyz die Hobby-Jagd aus: Ab Herbst 2026 dürfen Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger erstmals Wildschweine erlegen, und eine eigens ausgebildete Gruppe von Hobby-Jagd-Patentinhabern soll künftig auch Beutegreifer wie Wolf und Luchs regulieren – dazu unser Bericht Kanton Schwyz öffnet erstmals Wildschweinjagd.

Dabei fehlt es an elementarer Treffsicherheit: Im September 2021 erschoss ein Hobby-Jäger auf der Hochjagd im Bisistal im Muotathal SZ ein Lama – und zwar die Leitstute, die der Landwirt als Herdenschutztier gegen Wolf und wildernde Hunde hielt. Das Tier ist kein Fluchttier; es geht auf Beutegreifer zu und unterbricht deren Jagdtrieb. Der Hobby-Jäger meldete sich erst, nachdem die Medien berichteten – nicht unmittelbar nach dem Abschuss. Jagdverwalter Manuel Wyss vom Amt für Wald und Natur bestätigte gegenüber Blick.ch, dass der Fall der Staatsanwaltschaft übergeben wurde. Ein dokumentiertes Urteil existiert nicht. Der Kanton Schwyz diskutiert derweil, ob dieselbe Hobby-Jägerschaft für Wolfsabschüsse eingesetzt werden soll.

Wildruhezonen hingegen scheitern im Kanton wiederholt an der Jagdlobby, wie wir in Keine Wildruhezonen im Kanton Schwyz dokumentiert haben.

Sechs Tage vor dem viralen Steinadler-Post – am 29. Mai 2026 – gab Rinze Zgraggen, Abteilungsleiter Jagd und Wildtiere beim kantonalen Amt für Wald und Natur, dem Schwyzer Kantonalen Patentjäger-Verband (SKPJV) ein schriftliches Interview. Darin sprach er von «jaqdlicher Ethik», «verantwortungsvollem und transparentem Auftreten» und «Respekt für Wildtiere und deren Lebensräume». Vergiftete Steinadler, Schlingenfallen, das erschossene Lama, illegale Wolfskadaver-Köder oder die Kopfgeld-Debatte: kein einziges Wort. Stattdessen erklärte Zgraggen, die Anpassungen der Jagdbetriebsvorschriften 2026/27 erfolgten aus «Bundesrechtlichen Vorgaben, Anträgen der Jagdkommission oder Erkenntnissen aus Praxis und Wissenschaft» – eine wildbiologische Begründung für die Erweiterung auf Wildschweine oder die Beutegreifer-Regulation blieb er schuldig. Das Interview erschien auf der Website der Schwyzer Hobby-Jagd, nicht auf jener des Kantons. Es ist das Selbstbild einer Behörde, die ihr eigenes Recht bricht – und es nach aussen routiniert als Ethik verkauft.

Steinadler als Kollateralschaden der Hobby-Jagdkultur

Der Steinadler (Aquila chrysaetos) steht in der Schweiz unter strengem Schutz. Er ist nach der Berner Konvention sowie dem JSG geschützt. Sein Bestand hat sich zwar dank Schutzmassnahmen in den letzten Jahrzehnten erholt, bleibt aber fragil – insbesondere, weil Vergiftungen und illegale Abschüsse eine strukturelle Bedrohung darstellen.

Das Genfer Modell zeigt, wie es anders geht: Seit dem Jagdverbot 1974 werden im Kanton Genf Wildtierbestände durch professionelle Wildhüterinnen und Wildhüter reguliert – ohne Hobby-Jagd, ohne Giftköder, ohne strukturelle Interessenskonflikte. Der Bestand der Greifvögel im Kanton Genf hat sich seit 1974 markant erholt.

Schwyzer Hobby-Jäger in Österreich: Treibjagd auf trächtige Tiere

Der Vergiftungsfall von 2016 steht nicht allein. Bereits 2019 sorgten Hobby-Jäger aus dem Kanton Schwyz international für Schlagzeilen: Am 30. März 2019 veranstaltete ein Schweizer Pächter im Grossen Walsertal (Fontanella I, Bezirk Bludenz, Vorarlberg) eine Treibjagd mit mehreren Hunden – getarnt als Bewegungsjagd, einen Tag vor Ablauf seines Pachtvertrags. Rund zehn Teilnehmer aus der Schweiz und Vorarlberg waren dabei. Laut der Luzerner Zeitung und 20 Minuten beweisen Fotos von vor Ort parkierten Fahrzeugen, dass es sich bei den Schweizer Teilnehmern um Hobby-Jäger aus den Kantonen Schwyz und Luzern handelte – erkennbar an den Autonummern.

Bei der Treibjagd wurden acht Stück Wild erlegt – Gams-, Rot- und Rehwild – darunter nachweislich trächtige Tiere. Ende März befindet sich eine Gamsgeiss bereits im letzten Drittel der Trächtigkeit; der Fötus ist empfindungs- und schmerzfähig. Die Vorarlberger Jägerschaft verurteilte den Vorfall scharf: Landesjägermeister Dr. Christof Germann sprach von einer Verletzung «jeglicher Jagdethik» und leitete umgehend ein Ausschlussverfahren ein. Auch der Vorarlberger Landesrat Christian Gantner verurteilte die Jagd.

Mehrere österreichische und Schweizer Medien berichteten, darunter ORF Vorarlberg, die Kleine Zeitung, die Tiroler Tageszeitung, VOL.at und 20 Minuten. Die Bezirkshauptmannschaft Bludenz prüfte mögliche jagdrechtliche Übertretungen. Ob strafrechtliche Konsequenzen folgten, ist nicht dokumentiert.

Der Hauptpächter – ein Schwyzer – hatte zu diesem Zeitpunkt bereits ein weiteres Jagdrevier im Vorarlberg gepachtet. Das Muster ist dasselbe wie beim Vergiftungsfall 2016 und den Schlingenfunden 2024: Hobby-Jäger aus dem Kanton Schwyz treten überproportional in Fällen auf, die Tierschutzorganisationen, Behörden und sogar andere Jagdverbände als ethisch inakzeptabel oder illegal bezeichnen – und die Konsequenzen bleiben minimal bis inexistent. Unser Bericht dazu: Schweizer Hobby-Jäger quälen Wildtiere auf Treibjagd in Österreich.

Der Kanton als Täter: Illegale Anfütterung für die Wolfsjagd

Was Einzelpersonen in den Fällen von 2016, 2019 und 2024 taten, übernahm der Kanton Schwyz 2025 selbst – und verstösst dabei gegen das eigene Recht.

Im Oktober 2025 entdeckten zwei Vorstandsmitglieder von CHWOLF im Kerngebiet des Chöpfenberg-Wolfsrudels Folgendes: einen bereits stark verwesten Hirsch und ein frisch aufgebrochenes Reh, beide festgebunden und gezielt vor einer vom Kanton angebrachten Fotofalle platziert. Unweit davon stand ein provisorischer Ansitz mit direkter Schusslinie auf die Kadaver. An einer weiteren Stelle war Hundefutter im Blickfeld einer weiteren Fotofalle deponiert.

Das Problem: Das Füttern von Wildtieren ist nach § 59 des kantonalen Jagd- und Wildschutzgesetzes (JWG) des Kantons Schwyz grundsätzlich verboten. Keine der gesetzlichen Ausnahmen deckt die Anfütterung von Wölfen. Zudem hat das BAFU in seiner Zustimmungsverfügung vom 28. August 2025 ausdrücklich angeordnet, dass Abschüsse nicht an Rendezvous-Plätzen oder Kadaver-Ködern vorzunehmen seien, wo kein Lerneffekt erzielt werden kann.

CHWOLF erstattete umgehend Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft. Das Chöpfenberg-Rudel war bis zu diesem Zeitpunkt unauffällig – fünf Wochen nach seiner Bestätigung im Juli 2025 lag die Abschussverfügung für zwei Drittel der Welpen vor. Bis November 2025 waren drei von fünf Welpen tot. Der Kanton Schwyz bricht damit nicht nur sein eigenes Jagdgesetz, sondern missachtet auch die Auflagen der Bundesbehörde. Unser Bericht: Wolfsjagd im Kanton Schwyz: Verbotene Anfütterung.

Kopfgeld auf Wölfe: Schwyz plant den Rückschritt ins 19. Jahrhundert

Am 14. Oktober 2025 wandelte der Regierungsrat die Motion M 13/25 zur Regulation von Beutegreifern in ein Postulat um – faktisch der Türöffner dafür, private Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger offiziell in die Wolfstötung einzubinden. Und mehr noch: Der Gedanke einer Abschussprämie wurde ausdrücklich geprüft.

Eine staatliche Kopfgeldregelung für Wölfe wäre eine Rückkehr ins 19. Jahrhundert. Die Schweiz hatte bis 1902 tatsächlich Abschussprämien von 100 Franken pro Wolf – in einer Zeit, als der Wolf bereits 1872 ausgerottet worden war. Heute ist er streng geschützt nach dem JSG, der Berner Konvention und CITES. Eine Prämie für das Töten einer geschützten Art würde klares Bundesrecht verletzen – juristische Beschwerden wären fast sicher erfolgreich. Werden Wölfe abgeschossen, zerfallen Rudelstrukturen – unerfahrene Jungtiere greifen dann vermehrt auf Schafe zurück. Die Konflikte nehmen zu, nicht ab. Unser Bericht: Kopfgeld auf Wölfe: Kanton Schwyz und die Jagdlobby.

Über 1’000 Kommentare – und ein tiefer Graben

Der Post auf der Facebook-Seite «Wolf Facts Schweiz» löste innerhalb kurzer Zeit über 2’000 Reaktionen und tausendfaches Teilen aus. Mehr als 1’000 Kommentare zeigen, wie aufgeladen die Debatte ist. Nau.ch zitiert exemplarisch: «Tiere vergiften ist das Feigste, was man einer Kreatur antun kann» und «Und dann reden sie vom bösen Wolf.» Eine vollständige inhaltliche Auswertung der Kommentarspalte ist ohne direkten Zugang nicht seriös möglich – die schiere Reichweite des Posts macht aber deutlich, wie tief der Graben zwischen Wildtierschutz-Community und Hobby-Jagd-Befürwortenden verläuft.

Bemerkenswert ist, wer den Stein ins Rollen brachte: Steven Diethelm ist nicht einfach ein empörter Bürger, sondern amtlicher Wildhüter des Kantons Schwyz. Dass er die Plattform eines wildtierschutznahen Facebook-Accounts nutzt, um seinem eigenen Kanton Vertuschung vorzuwerfen, ist ein politisches Signal – ob gewollt oder nicht.

«Feiges Verbrechen» – und kein Täter

Das Muster im Kanton Schwyz ist vielgliedrig und belegt: 2016 werden zwei Steinadler vergiftet – keine Täter ermittelt. 2019 jagen Hobby-Jäger aus Schwyz und Luzern in Österreich auf trächtige Tiere – minimale Konsequenzen. 2021 erschiesst ein Hobby-Jäger im Muotathal das Herdenschutz-Lama – kein dokumentiertes Urteil. 2024 werden bei Pfäffikon SZ Schlingenfallen entdeckt – Strafbefehl über 13’039 Franken, kein Jagdverbot. 2025 platziert der Kanton selbst illegale Kadaver-Köder im Wolfskerngebiet, verstösst gegen das eigene Jagdgesetz und die BAFU-Auflagen – und schiesst trotzdem drei von fünf Welpen des ersten Schwyzer Wolfsrudels ab. Sechs Tage vor dem viralen Post erklärt der zuständige Abteilungsleiter öffentlich, die Jagd stehe für «Ethik» und «Transparenz».

Was bleibt: Kein Versagen einzelner Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger, sondern ein System – getragen von einer Kantonsbehörde, die das eigene Recht bricht, und einer Hobby-Jagdkultur, die Straflosigkeit als Normalzustand behandelt. Der virale Post über zwei vergiftete Steinadler ist der jüngste Ausdruck eines Musters, das den Kanton Schwyz seit Jahren begleitet.

Zoo Zürich schläfert fünftes Elefantenbaby seit 2020 ein

Im Zoo Zürich ist erneut ein Elefantenbaby gestorben. Das Jungtier kam am 2. Juni 2026 zur Welt, konnte aber seine Hinterbeine nicht ausreichend belasten und blieb trotz mehrerer Versuche liegen. Der Zoo entschied sich daraufhin, das Tier im Sinne des Tierwohls einzuschläfern.

Es ist bereits das fünfte Elefantenkalb seit 2020, das den Zoo Zürich nicht überlebt hat.

Darunter sind Tiere, die kurz nach der Geburt wegen Fehlbildungen starben, eines, das mutmasslich in der Herde totgetreten wurde, sowie das Jungtier Zali, das im September 2025 nach einer Beinverletzung beim Spielen an einer Darmverdrehung verendete. Hinzu kamen 2022 drei weitere Elefanten, die dem Elephant Endotheliotropic Herpes Virus (EEHV) erlagen.

Zoodirektor Severin Dressen räumt ein, die Situation sei «frustrierend», sieht aber keinen kausalen Zusammenhang zwischen den Todesfällen. Die Fälle seien Einzelfälle ohne erkennbares Muster.

Tierschutzorganisation fordert Konsequenzen

Die Fondation Franz Weber bezeichnet die wiederholten Todesfälle nicht als bedauerliche Einzelfälle, sondern als Beleg dafür, dass die Zoohaltung den Bedürfnissen von Elefanten grundsätzlich nicht gerecht wird. Die Organisation fordert den sofortigen Ausstieg des Zoo Zürich aus dem europäischen Zuchtprogramm, ein Ende der Transfers zwischen Zoos sowie langfristig die Schliessung der Elefantenanlage.

Kommentar der Redaktion IG Wild beim Wild

Die Serie von Todesfällen im Zoo Zürich wirft grundlegende Fragen zur Haltung von Wildtieren in Gefangenschaft auf. Elefanten sind hochintelligente Sozialwesen, die in der Wildnis täglich Dutzende Kilometer zurücklegen und in komplexen Familienverbänden leben. Eine Zooanlage, wie grosszügig sie auch konzipiert sein mag, kann diesen Raum- und Sozialbedürfnissen strukturell nicht entsprechen. Dass Zoodirektor Dressen das Scheitern der Zucht als «Teil der Natur» bezeichnet und gleichzeitig die Haltungsform für unangreifbar erklärt, ist bezeichnend: Es wird nicht gefragt, ob Elefanten in Gefangenschaft gehalten werden sollten, sondern nur, wie man das bestehende System optimieren kann.

Die Fondation Franz Weber zieht die richtige Konsequenz. Wer Tierwohl ernst nimmt, muss die Frage stellen, ob es ethisch vertretbar ist, Wildtiere überhaupt in Zoos zu halten. Und beim Zoo Zürich, der sich gerne als Vorzeigebetrieb präsentiert, ist diese Frage nach dem fünften Elefantentod in sechs Jahren mehr als berechtigt.

Weiterführende Artikel

Frankreich: Hobby-Jäger rasen nachts Wildtiere tot und kommen vor Gericht

Sechs Männer jagten nachts mit dem 4x4 Hirsche und Frischlinge zu Tode. Am 4. Juni 2026 forderte die Staatsanwaltschaft in Bourges Haft und Permissentzug.

Am 4. Juni 2026 verhandelte das Berufungsgericht Bourges einen der brutalsten Wildereifälle Frankreichs der letzten Jahre: Sechs Männer im Alter zwischen 24 und 43 Jahren sollen nachts mit einem Geländefahrzeug Wildtiere verfolgt und überfahren haben, danach posierten sie mit den toten Tieren für Fotos und Videos.

Die Staatsanwaltschaft forderte zwischen fünf und vierzehn Monaten Bewährungsstrafe, den Entzug der Jagdscheine und Waffenbesitzkarten, Führerausweisentzug sowie Bussen zwischen 1’000 und 4’000 Euro (Quelle: France 3 Centre-Val de Loire, 4. Juni 2026). Das Urteil wurde auf den 1. Oktober 2026 vertagt.

Tatbestand: Nachtjagd mit Fahrzeugen auf Damhirsche, Hirsche und Frischlinge

Die Männer wurden beschuldigt, im Departement Cher am 25. Februar 2025 nachts gemeinsam ohne Jagdberechtigung mit Fahrzeugen und Waffen gejagt zu haben. Das Gericht zeigte während der Verhandlung beschlagnahmte Videos und Fotos, auf denen die Angeklagten Damhirsche, Rothirsche und Frischlinge mit einem 4 × 4 jagten und nach dem Tod der Tiere damit posierten.

Einer der Angeklagten erklärte, er sei zwar vor Ort gewesen, habe sich jedoch distanziert, als die Tiere getötet wurden: «Ich wollte Wildtiere bei Nacht sehen. Als ich sah, dass sie Tiere töteten, habe ich mich von der Gruppe abgewandt.»

Bemerkenswert: Einer der Angeklagten war verantwortlicher Leiter einer der rund 350 Hundemeuten-Jagdequipagen in Frankreich – jener Jagdform also, die besonders lautstark «Respekt gegenüber dem Tier» für sich beansprucht, obwohl das völliger Unfugs ist. Selbst die Vertreter der Vénerie, der traditionellen französischen Hatz zu Pferd, verurteilten die Taten scharf: «Das ist absolut inakzeptabel. Die Vénerie respektiert das gejagte Tier mehr als jede andere Jagdform», erklärte Pierre-François Prioux, Präsident der Société de vénerie, laut France 3.

Freispruch in erster Instanz – wegen eines Verfahrensfehlers

Das Verfahren hatte eine bezeichnende Vorgeschichte. Das Tribunal judiciaire de Châteauroux sprach die sechs Angeklagten im April 2025 frei, weil die Fotofallen des Office français de la biodiversité (OFB) nach Ansicht des Gerichts ohne Genehmigung der Staatsanwaltschaft aufgestellt worden waren – was die gesamte Beweiskette als nichtig erscheinen liess.

Daraufhin legten die Zivilparteien Berufung ein. Auch beim ersten Berufungstermin im November 2025 kam es zu keiner Verhandlung in der Sache: Die Verteidigung konzentrierte sich erneut auf Verfahrensfragen rund um die Fotofallen des OFB.

Die Verteidigung wiederholte diese Strategie auch am 4. Juni 2026. Die Anwälte beantragten erneut Freispruch mit dem Argument, die Beweismittel seien durch Verfahrensfehler bei der Beweiserhebung unverwertbar. Einer der Verteidiger erklärte: «Wir glauben fest daran, dass Verfahrensmängel diesen Fall durchziehen und eine Sachprüfung ausschliessen.»

Ein Muster, kein Einzelfall

Der Fall aus dem Cher steht nicht für sich. Er reiht sich in ein europaweites Muster ein, das die IG Wild beim Wild seit Jahren dokumentiert.

In der Schweiz wies die Kantonspolizei Uri 2023 in einer Verkehrskontrolle bei Nacht auf einem Beifahrersitz eine schussbereite Schrotflinte mit aufmontierter Taschenlampe sicher – klassisches Ausrüstungsmuster für die Nachtjagd auf Wildtiere. Im spanischen Teruel verhaftete die Nationalpolizei im März 2026 drei Hobby-Jäger wegen mutmasslicher Tierschutzvergehen. In Deutschland verzeichnete die Polizeiliche Kriminalstatistik zuletzt über 1’000 Wildereifälle pro Jahr, wobei Expertinnen und Experten von einer erheblichen Dunkelziffer ausgehen (Bundesumweltministerium, Antwort auf Grünen-Anfrage).

Das Schweizer Dossier zur Jagdkriminalität zeigt, dass Wilderei kein Randphänomen ist: Keine nationalen Statistiken, eingestellte Verfahren, strukturelle Straflosigkeit. Der ehemalige Walliser Regierungspräsident Jean-René Tornay hatte öffentlich die Formel «sehen, schiessen, schaufeln, schweigen» verwendet – ein Satz, der Gegenstand einer Strafanzeige wurde (Quelle: Dossier Wilderei Schweiz, wildbeimwild.com).

Warum Selbstkontrolle im Hobby-Jagdmilieu nicht funktioniert

Das Kernproblem der Wilderei ist nicht fehlendes Recht, sondern fehlende Kontrolle. Hinzu kommt eine Besonderheit des Hobby-Jagdmilieus: Viele Hinweise auf Wilderei bleiben intern. Wer in engem sozialen Kontakt zu anderen Hobby-Jägern steht, zeigt diese seltener an (Quelle: Wilderei Schweiz: Verbreitung, Dunkelziffer und Strafverfolgung).

Was die Bevölkerung als «kontrollierte Jagd» versteht, ist in der Realität ein Selbstverwaltungsmodell, in dem meist Hobby-Jäger Hobby-Jäger kontrollieren. Eine unabhängige Aufsichtsbehörde, eine zentrale Datenbank oder einen automatischen Entzug der Jagdbewilligung bei Verurteilung – all das kennt das System nicht (Quelle: Dossier: Hobby-Jäger regulieren – nicht die Beutegreifer).

Das Berufungsurteil im Fall von Bourges ist für den 1. Oktober 2026 angekündigt. Es wird zeigen, ob ein Gericht die Beweiserhebung durch eine Naturschutzbehörde als legitim anerkennt – oder ob ein zweiter Freispruch die strukturelle Straflosigkeit im Hobby-Jagdmilieu einmal mehr bestätigt.

Weiterführende Links

Fast 470’000 Hobby-Jäger in Deutschland: Rekord, steigende Unfallzahlen – und der Wolf soll trotzdem weg

In Deutschland gibt es so viele Hobby-Jäger wie nie zuvor: Laut Deutschem Jagdverband (DJV) zählt die Bundesrepublik Stand November 2025 insgesamt 467'682 Jagdscheininhaber.

Damit haben innerhalb von drei Jahrzehnten 42 Prozent mehr Menschen den Jagdschein gelöst als je zuvor.

Gleichzeitig wird in Politik und Medien der Ruf nach dem Abschuss von Wölfen lauter, obwohl deren Bestand ein Bruchteil der Hobby-Jägerzahl ist. Und die jährlichen Todesopfer durch Jägerwaffen interessieren kaum jemanden.

Fast eine halbe Million Hobby-Jäger: Die Zahlen, die niemand diskutiert

NRW führt die Länderliste mit knapp 100’000 Jagdscheininhabern an, gefolgt von Bayern mit 83’000 und Niedersachsen mit 70’000. In Mecklen­burg-Vorpommern kommt statistisch auf jede hundertste Person ein Mensch mit Jagdschein und damit mit legalem Zugriff auf eine oder mehrere Schusswaffen.

Diese Zahlen werden vom DJV regelmässig als Erfolgsmeldung kommuniziert: mehr Naturschutz, mehr Engagement, mehr Hege. Was dabei nicht mitgezählt wird: die jährlichen Opfer dieser Freizeitbeschäftigung.

Jährlich bis zu 40 Tote, Hunderte Verletzte – keine offizielle Statistik

Weder der Jagdverband noch staatliche Behörden noch das Statistische Bundesamt führen Statistiken über Tote und Verletzte durch Jagd und Jägerwaffen. Was das bedeutet: Es gibt keine offizielle Zahl. Die einzige Organisation, die seit Jahren systematisch dokumentiert, ist die Initiative zur Abschaffung der Jagd, die auf Basis von Presseberichten arbeitet.

Ihren Erhebungen zufolge sterben in Deutschland in manchen Jahren bis zu 40 Menschen durch Jäger und Jägerwaffen. Universitätsstudien und landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften beziffern die jährlichen Jagdunfälle auf rund 1’600. Opfer sind nicht nur Jägerkollegen: Unter den Betroffenen finden sich auch Ehefrau und Kinder von Jägern, Nachbarn, Spaziergänger, Bergwanderer, Mountainbiker, Pilzsammler und spielende Kinder.

Tödliche Beziehungsdramen, bei denen ein Jäger Ehefrau, Verwandte oder Nachbarn erschiesst, gelten dabei nicht als Jagdunfall, sondern als Straftat, und tauchen in keiner Jagdunfall-Auflistung auf. Die Dunkelziffer ist entsprechend hoch.

Ca. 1’100 Wölfe. Fast 470’000 Hobby-Jäger. Wer wird als Problem behandelt?

Schätzungen zufolge gab es 2024/2025 in Deutschland rund 219 Wolfsrudel. Geht man von durchschnittlich fünf Tieren pro Rudel aus, ergibt das einen Gesamtbestand von etwa 1’000 bis 1’200 Wölfen. Der NABU stellt fest, dass die Wolfspopulation in Deutschland nicht unkontrolliert wächst, sondern stagniert.

Dennoch: Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung soll den Wolf jagdbar machen und sieht Änderungen des Bundesjagdgesetzes sowie des Bundesnaturschutzgesetzes vor. 2024 wurden zudem 16 Wölfe illegal getötet, 2025 bislang acht. Die Dunkelziffer liegt vermutlich höher.

Die Gleichung ist simpel: Beutegreifer wie der Wolf werden als «zu viele» bezeichnet, obwohl ihr Bestand im vierstelligen Bereich liegt und stagniert. Hobby-Jäger, fast 470’000 an der Zahl, werden als unverzichtbarer Naturschutz gerahmt, obwohl sie jährlich Dutzende Menschen töten und Hunderte verletzen und keinerlei ökologische Ausbildung vorweisen müssen, die mit einer wildbiologischen Fachkompetenz vergleichbar wäre.

Wildtiere gehören niemandem – ausser dem Ökosystem

Der Wolf räumt nicht als Hobby auf. Er füllt eine ökologische Nische, die in Mitteleuropa über Jahrtausende existiert hat und die von Hobby-Jägern über Jahrzehnte systematisch besetzt wurde. Beutegreifer regulieren Wildtierpopulationen auf Basis von Koevolution, nicht auf Basis eines Wochenkurses und eines Jagdscheins.

Der gesunde Menschenverstand und der aktuelle Stand der Wildtierökologie sagen dasselbe: Wildtiere brauchen keine Hobby-Jäger. Sie brauchen intakte Lebensräume, natürliche Beutegreifer und Schutz vor der Jagd. Was die öffentliche Debatte dazu sagt, wer «zu viele» ist und wer nicht, sagt mehr über politische Machtzentren aus als über Ökologie.

Waschbären in Bielefeld: Je mehr getötet wird, desto mehr kommen nach

Die Stadt Bielefeld meldete für das Jagdjahr 2025/26 eine neue Rekordstrecke: 1'374 Waschbären wurden von Hobby-Jägern erlegt. Zum Vergleich: 2022/23 waren es 440, 2023/24 rund 700, 2024/25 rund 918 Tiere. Jedes Jahr mehr. Jedes Jahr werden mehr Hobby-Jäger mobilisiert. Und jedes Jahr gibt es mehr Waschbären.

Was in Bielefeld als Erfolg kommuniziert wird, ist in der Wildtierbiologie ein bekanntes Phänomen: Wird eine Population durch Abschüsse dezimiert, reagiert sie mit erhöhter Reproduktionsrate.

Waschbären, wie viele andere Säugetiere, gleichen Verluste durch grössere Würfe und früheres Ersteilen der Geschlechtsreife aus. Wer mehr tötet, kurbelt die Produktion an. Die Stadt Bielefeld räumt selbst ein, dass eine Prognose zur Populationsentwicklung nicht möglich sei, da keine Bestandswerte vorlägen.

Das ist kein Naturschutz. Das ist ein System, das sich selbst am Leben erhält: Mehr Waschbären rechtfertigen mehr Hobby-Jagd, mehr Hobby-Jagd produziert mehr Waschbären. Für Hobby-Jäger, die nach eigenem Bekunden das Erlegen als ehrenamtlichen Dienst an der Gemeinschaft beschreiben, ist das ein komfortables Arrangement.

Kassel wollte es anders machen. Der Landesjagdverband stoppte es.

Anfang August 2025 startete die Stadt Kassel ein bundesweit beachtetes Pilotprojekt des Bundesverbandes der Wildtierhilfen (BVW): Waschbären sollten mit kameraüberwachten Lebendfallen eingefangen, von Tierärzten sterilisiert oder kastriert und anschliessend am selben Ort wieder freigelassen werden. Geplant war eine dreijährige Laufzeit, begleitet von der Universität Bonn. Keine staatlichen Mittel, getragen von Ehrenamtlichen, Biologinnen und Tierärzten.

Fünf Tage nach Projektstart wurde es gestoppt. Angestossen hatte den Stopp der Landesjagdverband (LJV) Hessen. Dieser hatte beim Regierungspräsidium Kassel eine juristische Prüfung beantragt und die Sterilisation als «erheblichen Eingriff an einem Wirbeltier» bezeichnet, der einer tierversuchsrechtlichen Genehmigung bedürfe. Das Regierungspräsidium, dessen Zuständigkeit das Land Hessen just fünf Tage nach Projektstart neu geregelt hatte, sistierte das Projekt.

Das Argument des LJV: Sterilisierte Tiere dürfe man nicht wieder freilassen, da sie weiterhin Frasspredation betrieben. Das Bundesumweltministerium widersprach dieser Darstellung ausdrücklich und bestätigte, dass Sterilisation oder Kastration invasiver Arten mit EU-Recht vereinbar sei. Trotzdem blieb das Projekt auf Eis.

«Die Ausbreitung der Waschbären zeige, dass die Jagd in den vergangenen Jahrzehnten nicht erfolgreich war», stellte der Bundesverband der Wildtierhilfen fest. Die Stadt Kassel bat um «eine zeitnahe Entscheidung der zuständigen Stellen». Der Ordnungsdezernent erklärte: «Wir bedauern diese Situation sehr.»

Wer hat ein Interesse daran, dass die Jagd die einzige Methode bleibt?

Die Frage stellt sich zwingend: Warum bekämpft ein Jagdverband mit juristischem Druck ein tierschonenderes, wissenschaftlich begleitetes Alternativprojekt, das die Jagd ergänzen, nicht ersetzen sollte? Die Antwort liegt in der Struktur der Hobby-Jagd: Solange der Abschuss die einzige zugelassene Methode bleibt, bleibt auch die Notwendigkeit von Hobby-Jägern unangetastet. Ein erfolgreiches Sterilisationsprojekt würde beweisen, dass es Alternativen gibt. Das ist für eine Interessengruppe, die ihre gesellschaftliche Legitimation aus der Bestandsregulierung zieht, existenzbedrohend.

In Bielefeld wurden 2025/26 fast 1’400 Waschbären getötet. Die Population wächst. In Kassel wurde ein Projekt gestoppt, das auf Wissenschaft statt auf Schusswaffen setzte. wildbeimwild.com hat darüber berichtet. Das Muster ist dasselbe wie bei Wolf, Fuchs und Beutegreifer: Wildtiere werden verwaltet, nicht geschützt. Und wer die Verwaltung in Frage stellt, wird juristisch gebremst.

Hobby-Jagd in Deutschland: Wenige Wochen Ausbildung, lebenslange Entscheidungsgewalt über Wildtiere

Ein Artikel aus Kamen zeigt, was Hobby-Jäger über sich selbst behaupten, und was die Wissenschaft dazu sagt.

Der Hellweger Anzeiger porträtierte am 3. Juni 2026 zwei Betreiber einer privaten Jagdakademie in Kamen (NRW) und präsentierte deren Selbstdarstellung als vorbildliche Naturschützer.

Was der Artikel nicht thematisiert: Die Grundlage für all diese weitreichenden Entscheidungen, also Wildtiere zu töten, Lebensräume zu «verwalten», und Bestandsregulierungen vorzunehmen, ist in Deutschland eine Ausbildung, die in wenigen Wochen absolviert werden kann.

Was Hobby-Jäger über sich selbst sagen

Die porträtierten Hobby-Jäger beschreiben ihre Tätigkeit als unverzichtbaren Beitrag zum Naturschutz: Sie regulierten Wildbestände, pflegten Biotope, kümmerten sich um geschützte Arten und träfen verantwortungsvolle Entscheidungen darüber, welche Tiere getötet werden dürfen.

«Wenn man die Verantwortung für das Wild hat, was da vor einem steht, überlegt man genau, ob es das passende Tier ist», wird Denise Jücker von der Jagdakademie Kamener Kreuz zitiert. Und Michael Garbe betont, man bringe den Schülern bei, «mit der Waffe vernünftig umzugehen».

Das klingt nach jahrelanger Spezialisierung. Die Realität sieht anders aus.

Wenige Wochen Kurs, lebenslange Befugnisse

In Deutschland dauert die Vorbereitung auf den Jagdschein typischerweise zwischen drei und neun Monaten, oft jedoch nur einen Intensivkurs von wenigen Wochen. Wildbiologische Kenntnisse, also das wissenschaftliche Verständnis von Populationsdynamik, Ökosystemfunktionen oder dem tatsächlichen Regulierungsbedarf einzelner Arten, sind im gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungsstoff marginal vertreten.

Wer danach die Waffe anlegt, trifft Entscheidungen, für die Wildbiologinnen und Wildökologen jahrelange universitäre Ausbildung benötigen. Der Unterschied: Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler unterliegen Peer-Review und Nachweispflichten. Hobby-Jäger unterliegen dem Jagdrecht, das ihnen weitgehende Handlungsfreiheit im Revier einräumt.

Was die Wissenschaft zum «Regulierungsbedarf» sagt

Die im Artikel vorgebrachte Kernthese, die Natur könne sich ohne menschliche Eingriffe nicht mehr selbst regulieren, ist wissenschaftlich umstritten. Tatsächlich belegt die Forschung zu Beutegreifern und natürlichen Regulationsmechanismen, dass intakte Wildtierpopulationen stabile Gleichgewichte ausbilden, wenn nicht gejagt wird. Beutegreifer wie Wolf, Luchs und Adler übernehmen genau jene Funktion, die Hobby-Jäger für sich beanspruchen, allerdings auf Basis von Jahrmillionen Koevolution, nicht eines Wochenkurses.

Auch die im Artikel erwähnte Wildtierfütterung ist wissenschaftlich problematisch: Sie erhöht künstlich die Populationsdichte, fördert Krankheitsübertragungen und schafft Abhängigkeiten, die anschliessend als «Regulierungsbedarf» interpretiert werden. Ein Kreislauf, der die Hobby-Jagd legitimiert, indem er die Probleme schafft, die sie vorgibt zu lösen.

Räumt die Branche selbst ein: «Es gibt schwarze Schafe»

Michael Garbe räumt im Hellweger-Anzeiger-Artikel ein, es gebe «sicherlich schwarze Schafe», aber «das sind natürlich die wenigsten». Das ist die klassische Einzelfall-Rhetorik. Die Frage ist nicht, ob einzelne Hobby-Jäger verantwortungslos handeln. Die Frage ist, ob ein System, das nach wenigen Wochen Ausbildung das Töten von Wildtieren erlaubt und die Entscheidungshoheit über ganze Ökosysteme an Privatpersonen überträgt, strukturell geeignet ist, Naturschutz zu gewährleisten.

Täglich erscheinen in deutschsprachigen Medien Artikel wie dieser aus Kamen, die Hobby-Jäger als selbstlose Naturhüter inszenieren. Wie die Hobby-Jagd tatsächlich mit Naturschutz vereinbar ist, bleibt in solchen Porträts regelmässig ungefragt.

Jagdmesse Spreitenbach: Der Kanton antwortet, die Gemeinde schweigt

Der Veterinärdienst Aargau bestätigt schriftlich, dass die Jagdmesse Schweiz in der Umwelt Arena Spreitenbach weder gemeldet noch vor Ort kontrolliert wurde. Die Gemeinde Spreitenbach, die wegen 850 Protestmails Strafanzeige erstattete, lässt drei Schreiben der IG Wild beim Wild bis heute unbeantwortet.

Mit Datum vom 19. Mai 2026 hat der Veterinärdienst des Kantons Aargau auf das Auskunftsbegehren der IG Wild beim Wild geantwortet.

Das Schreiben ist nüchtern formuliert, doch der Inhalt ist deutlich. Es bestätigt, was wir seit Monaten kritisieren, und es legt eine Diskrepanz offen, die zum Kern dieses Falls gehört.

Der Kanton antwortet, die Gemeinde schweigt

Die zuständige kantonale Fachstelle hat reagiert. Stv. Kantonstierärztin Melanie Kocher beantwortet sieben Fragen und gibt einem Teil unseres Akteneinsichtsgesuchs statt. Man kann über den Inhalt streiten, aber der Veterinärdienst hat sich der Sache gestellt.

Die Gemeinde Spreitenbach hat das nicht getan. Drei Schreiben haben wir an den Gemeinderat gerichtet. Eine Antwort ist bis heute ausgeblieben. Wer 850 freiwillige Protestmails als strafbaren Missbrauch einer Fernmeldeanlage anzeigt, aber auf direkte Fragen der angezeigten Plattform nicht reagiert, sendet eine unmissverständliche Botschaft über seine Prioritäten. Wie aus einem Konflikt um Tierschutz ein Verfahren gegen die Kritisierenden wurde, haben wir in Spreitenbach kriminalisiert Petitionsrecht ausführlich dokumentiert.

Die Jagdmesse lief durch jede Kontrolle hindurch

Der wichtigste Befund steht gleich in den ersten Antworten. Die Jagdmesse Schweiz vom 7. und 8. März 2026 wurde dem Veterinärdienst im Vorfeld nicht gemeldet. Es lagen keine Kenntnisse über eine Vorführung lebender Tiere vor. Vor Ort wurden keine Kontrollen durchgeführt. Und zur Jagdmesse wie auch zur Sportfischereimesse 2026 liegen dem Veterinärdienst keinerlei amtliche Dokumente vor.

Damit ist klar belegt, was wir nach dem Anlass zum Töten als Freizeitvergnügen geschrieben haben. Eine Veranstaltung, die Waffen, Trophäen und Jagdtourismus in einer als Umweltbildung vermarkteten Halle inszeniert, lief vollständig am tierschutzrechtlichen Vollzug vorbei. Kein Formular, keine Auflage, keine Kontrolle, kein Aktenstück. Die Hobby-Jagd hat sich als Event etabliert, und genau dieser Mechanismus der Normalisierung ist Thema unseres Beitrags Die Hobby-Jagd als Event.

Bei der Terra Expo wird die Behörde aktiv, bei der Jagdmesse nicht

Ehrlicherweise gehört zum Bild, dass der Veterinärdienst nicht überall untätig ist. Für die Terra Expo 2026 wurden die Termine geprüft und eine Ausstellungsbewilligung erlassen. Bei solchen Veranstaltungen führt der Dienst stichprobenartige und unangemeldete Kontrollen durch, beanstandet Mängel und prüft bei wiederholten oder schweren Verstössen weitergehende Massnahmen bis hin zu Ausstellungsverboten und Strafanzeigen.

Doch dann folgt der entscheidende Satz. Solche Massnahmen wurden bislang nur vereinzelt ergriffen, und zwar im Zusammenhang mit Katzenausstellungen. Bei den Reptilienbörsen, gegen die sich unsere Petition gegen die Tierquälerei in der Umwelt Arena ebenso richtet, ist offenbar kein vergleichbarer Durchgriff erfolgt. Das wiegt schwer, denn der Schweizer Tierschutz STS geht von rund 60’000 tierquälerischen und damit strafbaren Reptilienhaltungen in der Schweiz aus, mit der Umwelt Arena als Drehscheibe. Warum die Behörde ihre eigenen Instrumente bei Katzen anwendet, bei einem dokumentierten Massenproblem mit Reptilien aber nicht, bleibt offen.

Eine Gemeinde, die lieber anzeigt als antwortet

Damit verschiebt sich der Blick zurück auf die Gemeinde. Auf kommunaler Ebene besteht laut Veterinärdienst keine allgemeine Mitteilungspflicht für Veranstaltungen mit Tieren. Bewilligungspflichtige Anlässe werden im ordentlichen Verfahren gemeldet. Genau deshalb haben sich Hunderte Bürgerinnen und Bürger an die Standortgemeinde gewandt, weil sie davon ausgingen, dass der Gemeinderat Verantwortung für das Geschehen auf dem Gemeindegebiet trägt.

Statt diese Anliegen aufzunehmen, hat der Gemeinderat sie kriminalisiert. Den Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft Baden reichte Gemeindepräsident Markus Mötteli (Die Mitte) im Namen des Gemeinderats ein. Die 850 Mails gingen an die Verwaltung sowie an die vier Ratsmitglieder Mötteli, Vizegemeindepräsidentin Doris Schmid-Hofer (FDP) und die beiden parteilosen Räte Adrian Mayr und Mike Heggli. Dieselben vier Personen liessen unsere drei Schreiben unbeantwortet. Nicht der Inhalt der Mails wurde beanstandet, sondern deren Zahl. Das ist eine Täter-Opfer-Umkehr in Reinform. Jene, die Missstände öffentlich machen, geraten ins Visier der Justiz, während die Veranstaltung, die den Protest auslöste, ohne tierschutzrechtliche Spur durchläuft. Fachleute kennen dieses Vorgehen als SLAPP, als Klage, die nicht auf einen Sieg vor Gericht zielt, sondern auf das Verstummen der Kritik. Wie die Umwelt Arena ihre eigene Nachhaltigkeitsmarke gegen das Tierwohl ausspielt, zeigt unser Beitrag Wie die Umwelt Arena Spreitenbach Tierquälerei legitimiert.

Gewalt gehörte zum Programm

Wer den Massstab für die Reaktion der Behörden sucht, sollte das Geschehen vom Messewochenende selbst einbeziehen. Am 8. März 2026 wurde der HUNT-Watch-Aktivist Olivier Bieli vor der Umwelt Arena am Hals angegriffen, im Vorfeld kursierten in Hobby-Jäger-Foren sogar Tötungsfantasien. Die dokumentierte Kette solcher Übergriffe haben wir in Gewalt durch Hobby-Jäger gegen Tierschützende zusammengetragen.

Die Gewichtung spricht für sich. Ein tätlicher Angriff auf eine friedlich demonstrierende Person löste keine Strafanzeige der Gemeinde aus. 850 Mails von Menschen, die sich um das Tierwohl sorgen, hingegen schon.

Was bleibt

Das Schreiben des Veterinärdiensts ist ein Mosaikstein, aber ein aussagekräftiger. Es bestätigt, dass die Jagdmesse ohne jede tierschutzrechtliche Begleitung stattfinden konnte, und es macht durch den Vergleich mit der Terra Expo sichtbar, dass die Behörden sehr wohl handeln können, wenn sie wollen. Die Umwelt Arena beruft sich derweil weiter darauf, sie sei keine moralische Instanz, sondern ein Ort des Diskurses. Wer einer Jagdmesse Raum, Bewerbung und das Etikett der Nachhaltigkeit gibt, trifft jedoch eine Entscheidung, und diese Entscheidung ist alles andere als neutral.

Wir bleiben dran. Das Akteneinsichtsgesuch wurde nur teilweise und in anonymisierter Form gutgeheissen, der Veranstalter der Terra Expo hat sich gegen eine Herausgabe ausgesprochen. Die offenen Fragen an die Gemeinde Spreitenbach bleiben ebenfalls offen. Beantworten wird sie der Gemeinderat wohl erst, wenn er muss. Die Frist lief am 27. Mai 2026 ab, die Gemeinde hat nicht geantwortet. Das ist ein Rechtsverstoss.

Weiterführende Informationen: Kriminalität und Jagd · Dossier Jagd und Tierschutz · Jagdlobby-Dossier

Aus Zofingen in die Welt: JagdSchweiz als Fabrik für Fehlinformation

JagdSchweiz verbreitet seit April 2026 eine Studie, die Treibjagd-Fleisch als qualitativ einwandfrei darstellt – doch die Forschungslage zeigt ein grundlegend anderes Bild: Stresshormone, Bleipartikel und Parasiten machen Wildfleisch zu einem Produkt, das dem Versprechen «natürlich und gesund» wissenschaftlich nicht standhält.

Der Verband JagdSchweiz sitzt in Zofingen – und von dort aus versorgt er Medien, Politik und Öffentlichkeit regelmässig mit Darstellungen, die unabhängiger wissenschaftlicher Prüfung nicht standhalten.

Das zeigt sich beim Positionspapier zur Fuchsbejagung vom November 2025 ebenso wie bei der aktuellen Verbreitung einer methodisch schwachen Wildfleisch-Studie. Wer die Muster kennt, erkennt das System: Selektive Quellenauswahl, fehlende Gegenbelege, dafür griffige Botschaften für die Jagdlobby. Das Fuchs-Dossier von wildbeimwild.com hat dokumentiert, wie JagdSchweiz Probleme erfindet, die andere längst gelöst haben – von der angeblichen Fuchsexplosion bis zur widerlegten Seuchenthese. Beim Thema Wildfleischqualität funktioniert dasselbe Prinzip: Eine Studie wird präsentiert, die die Lobby-Botschaft stützt – während die gesamte übrige Forschungslage unerwähnt bleibt.

Mehr dazu: Fuchsjagd ohne Fakten: Wie JagdSchweiz Probleme erfindet

Die Fulda-Studie und ihre methodische Schwäche

Im April 2026 verlinkte JagdSchweiz auf eine Studie der Hochschule Fulda, die keinen signifikanten Qualitätsunterschied zwischen Treibjagd- und Ansitzjagd-Fleisch feststellte. Was der Verband dabei verschweigt: Die Studie misst Glucose im Zungenmuskel – einem Gewebe mit minimalen Glykogenspeichern, das auf Stressreize kaum reagiert. Cortisol, das massgebliche Stresshormon, wurde gar nicht gemessen.

Eine Gegenstudie, ebenfalls im European Journal of Wildlife Research publiziert (Universität Zagreb, 2025), kam mit robusterer Methodik zu einem anderen Befund: Bei 407 Wildschweinen wurden Cortisol-Konzentrationen im Blutserum direkt gemessen. Tiere aus Treibjagden wiesen mit 431 nmol/L fast viermal höhere Cortisolwerte auf als Tiere aus Einzeljagden (118 nmol/L). Fleisch aus Treibjagden zeigte zudem erhöhte pH-Werte und veränderte Farbparameter – beides Indikatoren für stressbedingte Fleischqualitätsmängel.

Eine Studie in Scientific Reports (Niedersachsen, 2021) bestätigt: Die Hälfte aller untersuchten Wildschweine aus Treibjagden wies explizit erhöhte Stresshormonspiegel auf.

Panik tötet – und das schmeckt man

Wenn ein Wildtier gehetzt, angeschossen oder durch Treiben in Panik versetzt wird, reagiert sein Körper wie jeder Säugetierorganismus auf akuten Stress: Cortisol und Adrenalin überschwemmen die Muskulatur. Glykogen wird zu Glucose abgebaut, Laktat akkumuliert, der pH-Wert sinkt oder steigt unkontrolliert – je nach Stärke und Dauer der Belastung. Das Ergebnis ist Fleisch, das in der Lebensmittelchemie als DFD («dark, firm, dry») oder PSE («pale, soft, exudative») klassifiziert wird: zäh, wässrig oder dunkel verfärbt, mit verkürzter Haltbarkeit.

Das Robert Koch Institut empfiehlt, die Dauer der Vorbelastung vor dem Schuss so kurz wie möglich zu halten – auch wegen der Auswirkungen auf die Fleischqualität. Die Ansitzjagd, bei der das Tier ahnungslos aus der Ruhe heraus erlegt wird, erzeugt nach aktuellem Forschungsstand das tierschutzgerechteste und qualitativ hochwertigste Fleisch. Die Treibjagd ist das Gegenteil davon – und JagdSchweiz in Zofingen weiss das.

Mehr dazu: Achtung: Warnung vor Wildfleisch vom Hobby-Jäger

Bleipartikel: Unsichtbar, ungeklärt, gefährlich

Das zweite grosse Problem ist die Kontamination durch Bleimunition. Das Deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) stellte im LEMISI-Projekt (2011–2014) fest: Fleisch von mit Bleimunition erlegten Tieren enthält signifikant höhere Bleikonzentrationen als Fleisch aus bleifreier Jagd – und das nicht nur im Schusskanal, sondern weitflächig im Gewebe, weil Bleigeschosse beim Aufprall in Hunderte mikroskopisch kleine Splitter zerfallen, die sich bis zu 45 cm vom Einschussloch entfernt im Fleisch verteilen können.

Blei ist ein hochgiftiges Schwermetall, für das kein sicherer Grenzwert existiert. Es schädigt das Nervensystem, die Nieren und das Herz-Kreislauf-System – bei Kindern besonders die Hirnentwicklung. Das BfR empfiehlt Kindern, Schwangeren und Frauen mit Kinderwunsch explizit, auf Wildfleisch aus Bleimunitions-Jagd zu verzichten. Eine Studie in Environmental Research (2024) zeigte, dass Personen, die regelmässig Wildfleisch essen, im Durchschnitt 51 Prozent höhere Blutblei-Werte aufweisen als Nicht-Konsumentinnen und -Konsumenten.

In der Schweiz konsumieren Hobby-Jäger und ihre Haushalte laut dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit (BLV) bis zu 90 Portionen Wildfleisch pro Jahr – eine Belastung, die das BLV ausdrücklich als bedenklich einstuft.

Parasiten: Sechs krank machende Arten im Wildfleisch

Das BfR dokumentierte 2018 in einer umfassenden Stellungnahme (Nr. 045/2018) sechs humanpathogene Parasitenarten, die regelmässig in Wildfleisch nachgewiesen werden: Toxoplasmen (Toxoplasmose), Trichinellen (Trichinellose), Sarkosporidien (Sarkosporidiose), Schweinebandwurm (Zystizerkose, Taeniose), kleiner Fuchsbandwurm (Echinokokkose) sowie der Duncker’sche Muskelegel. Besonders Wildschweine gelten als Hauptwirt für Trichinella spp., die in der Skelettmuskulatur parasitieren und beim Menschen zu schweren Erkrankungen führen können. Das Robert Koch Institut verweist darauf, dass Wildschweinfleisch aus privater Jagd «erfahrungsgemäss nicht immer untersucht wird» – anders als Schlachtvieh, das einer lückenlosen Veterinärkontrolle unterliegt.

Hinzu kommt Hepatitis E: Das Universitätsklinikum Bonn verzeichnet steigende Fallzahlen, die unter anderem auf den Verzehr von rohem oder unzureichend gegartem Wildfleisch zurückgeführt werden.

Das «ehrliche» Fleisch und seine Leerstelle

Die Hobby-Jägerschaft vermarktet Wildfleisch mit Begriffen wie «ehrlich», «natürlich» und «regional». Was dabei ausgeblendet wird: Wildfleisch unterliegt keiner vergleichbaren Kontrollkette wie Schlachtvieh. Es gibt keine standardisierte Schlachthof-Untersuchung, keine lückenlose Kühlkettenüberwachung, keine verpflichtende Stresshormon-Messung. Wer das Fleisch eines gehetzten, angeschossenen oder längere Zeit unkühlt liegenden Wildes als «Naturprodukt» verkauft, betreibt Marketing – keine Lebensmittelsicherheit.

Das Muster ist dasselbe wie beim Fuchsjagd-Positionspapier: JagdSchweiz in Zofingen setzt eine bequeme Teilwahrheit in die Welt, lässt die unbequemen Studien weg und hofft, dass niemand nachfragt. Wildbeimwild.com fragt nach.

Das Genfer Modell zeigt seit 1974, dass professionelles Wildtiermanagement ohne Hobby-Jägerschaft möglich ist. Wildhüterinnen und Wildhüter arbeiten mit geregelten Abläufen, wissenschaftlicher Begleitung und klaren Qualitätsstandards – das ist der Unterschied zwischen Wildtierschutz und Freizeitjagd.

Quellen:

  • Kuhnhenn S., Braun-Münker M., Ecker F. (2025): Influence of driven hunts on selected game meat quality parameters in central Germany. European Journal of Wildlife Research 71:82. DOI: 10.1007/s10344-025-01959-8
  • Kroatische Studie (2025): Fear of the hunt in wild boar: stress response and meat quality. European Journal of Wildlife Research. DOI: 10.1007/s10344-025-02032-0
  • Güldenpfennig et al. (2021): An approach to assess stress in response to drive hunts using cortisol levels of wild boar. Scientific Reports. DOI: 10.1038/s41598-021-95927-2
  • BfR-Stellungnahme Nr. 045/2018: Wildfleisch: Gesundheitliche Bewertung von humanpathogenen Parasiten in Wild
  • BfR / LEMISI-Projekt (2018): Lead content in wild game shot with lead or non-lead ammunition. PLOS ONE. DOI: 10.1371/journal.pone.0200792
  • Robert Koch Institut: RKI-Ratgeber Trichinellose (aktualisiert 2025)
  • Environmental Research (2024): Hunting with lead – association between blood lead levels and wild game consumption

Waschbärbabys getötet: Jagdverband verbreitet Falschaussage

Die EU-Verordnung Nr. 1143/2014 enthält kein Tötungsgebot. Auffangstationen sind ausdrücklich ausgenommen. Nicht-letale Massnahmen wie Kastration sind rechtlich zulässig – und in Kassel bereits erfolgreich in der Praxis. Der Deutsche Tierschutzbund widerspricht dem Jagdverband NRW öffentlich und unmissverständlich.

Vier Waschbärbabys, die Ende Mai 2026 von der Feuerwehr Solingen von einem Dach gerettet worden waren, wurden anschliessend getötet – und der Landesjagdverband NRW behauptet öffentlich, die EU-Verordnung habe dies zwingend vorgeschrieben.

Der Deutsche Tierschutzbund widerspricht dieser Darstellung entschieden und bezeichnet sie als falsches Narrativ zur nachträglichen Rechtfertigung einer grausamen Entscheidung.

Jagdverband behauptet gesetzliche Pflicht – zu Unrecht

Der Landesjagdverband NRW hatte in Medienberichten erklärt, die EU-Verordnung Nr. 1143/2014 über invasive gebietsfremde Arten schreibe die Tötung der Jungtiere zwingend vor. Paulina Kuhn, Fachreferentin für Wildtiere beim Deutschen Tierschutzbund, widerspricht: «Wenn der Landesjagdverband NRW behauptet, die Tötung sei rechtlich vorgeschrieben, verbreitet er ein falsches Narrativ, um grausame Entscheidungen nachträglich zu rechtfertigen.»

Tatsächlich enthält Artikel 7 der EU-Verordnung Nr. 1143/2014 kein generelles Tötungsgebot. Die Verordnung untersagt zwar das vorsätzliche Freisetzen invasiver Arten in die Umwelt sowie eine allgemeine Haltung – sieht aber ausdrücklich Ausnahmen für Auffangstationen und Zoos vor. Artikel 19 derselben Verordnung benennt explizit auch «nicht tödliche Massnahmen» als zulässige Managementmassnahmen.

Kastration als Alternative – Pilotprojekt Kassel zeigt den Weg

Tierschutzverbände und Wildbiologinnen und -biologen verweisen seit Jahren auf praxiserprobte Alternativen zur Tötung. Die Stadt Kassel startete 2025 auf Initiative des Bundesverbands der Wildtierhilfen ein Pilotprojekt: Waschbären werden eingefangen, kastriert und wieder freigelassen. Kastrierte Männchen verteidigen weiter ihr Revier, verhindern die Zuwanderung neuer Tiere und pflanzen sich nicht fort.

Erfahrungen aus Brandenburg bestätigen: In nicht bejagten Populationen mit stabilen Sozialstrukturen ist die Fortpflanzungsrate nachweislich niedriger als in intensiv bejagten Populationen. In Norditalien wurde das Verfahren bei Nutrias erfolgreich angewandt.

Peer Fiesel, Präsident des Landestierschutzverbands NRW, hält fest: «Die Tötung der Waschbärbabys ist inakzeptabel, zumal es andere Optionen gegeben hätte. Mit sachkundigen Auffangstationen arbeiten wir bundesländerübergreifend zusammen. Auch Sterilisationsprogramme sind grundsätzlich eine nachhaltige und tiergerechte Alternative zur Tötung.»

Waschbär: EU-Listung wissenschaftlich umstritten

Waschbären sind in Deutschland nicht ursprünglich heimisch; einzelne Tiere entkamen im 20. Jahrhundert aus Pelzfarmen oder wurden ausgesetzt. Von der EU werden sie als invasive gebietsfremde Art gelistet. Belastbare wissenschaftliche Belege dafür, dass Waschbären massgeblich für den Rückgang heimischer Tierpopulationen verantwortlich sind, existieren jedoch nicht – das betont auch der Deutsche Tierschutzbund ausdrücklich.

Wildbiologischen Daten zufolge steigen die Jagdstrecken bei Waschbären in Deutschland seit Jahren massiv an, während sich die Art gleichzeitig weiter ausbreitet. Die Hobby-Jagd reduziert Bestände nicht dauerhaft: Viele Wildtiere reagieren auf Jagddruck mit kompensatorischer Reproduktion. Der Wildbiologe Dr. Ulf Hohmann, ausgewiesener Waschbär-Experte, hält fest: «Ich kenne keinen einzigen Wissenschaftler oder Jagdexperten, der ernsthaft glaubt, den Tieren mit jagdlichen Mitteln Einhalt gebieten zu können.»

Der Fall Solingen zeigt exemplarisch, wie Jagdverbände rechtliche Grundlagen verzerrt darstellen, um Tötungen zu legitimieren – obwohl das Gesetz ausdrücklich auch nicht-letale Methoden vorschreibt und Auffangstationen explizit ausnimmt.

Mehr dazu auf wildbeimwild.com:
Invasive Arten: Keine Lizenz zum Töten
282’499 tote Waschbären – und die Population wächst weiter
Neozoen Schweiz: Hobby-Jagd scheitert als Lösung
Streichung des Waschbären von der Invasiv-Arten-Liste

Frankreich: Jagdstände systematisch zersägt – Täter seit drei Jahren unbekannt

28 Hochsitze rund um den Lac de Paladru, Dutzende weitere quer durch Frankreich und kein einziger Fall aufgeklärt.

Seit über drei Jahren werden rund um den Lac de Paladru im französischen Département Isère Hochsitze der Hobby-Jäger methodisch zerstört – und der Täter ist bis heute unbekannt.

28 Jagdstände wurden seit 2022 zu Fall gebracht. Stets dasselbe Bild: Die Stützpfeiler sauber und gezielt an der Basis durchgesägt, die Struktur aber aufrecht stehen gelassen.

Diese Woche präsentierten örtliche Hobby-Jagdverantwortliche der Presse einen der zerstörten Hochsitze, um auf die Problematik aufmerksam zu machen. Der Fall wurde von France 3 sowie vom Petit Bleu und Chasse Passion aufgegriffen.

Überwachung läuft ins Leere

Die Fédération départementale des chasseurs de l’Isère versuchte, die Täterschaft mit Fotofallen auf frischer Tat zu ertappen. Das Ergebnis: Die auf einzelnen Bildern erkennbare Person trägt konsequent eine Sturmmaske und ist damit nicht identifizierbar. Bis heute wurde kein Verdächtiger offiziell benannt. Trotz mehrerer Strafanzeigen läuft die Untersuchung ins Leere.

Die Schnitte sind sauber und deuten auf ein geübtes, routiniertes Vorgehen hin. Für die Hobby-Jäger steht ausser Frage, dass es sich um gezielte, wiederholte und perfekt eingespielt ausgeführte Sabotageakte handelt.

Muster zieht sich durch ganz Frankreich

Der Fall in der Isère steht nicht allein. Im Département Yonne wurden im Januar 2025 22 Hochsitze zerstört, im Haut-Rhin wurden Leitersprossen durchgesägt. Ende Mai 2026 meldete Villey-le-Sec in Meurthe-et-Moselle sieben vollständig irreparable Hochsitze. Im Herbst 2025 bekannte sich eine Gruppe kurz vor der Jagderöffnung zu landesweiten Sabotageakten. Die Justiz hat bislang keinen einzigen Fall dieser Serie aufgeklärt. Der Unmut in den betroffenen Jagdgesetz-Kreisen wächst – und das Gefühl der Straflosigkeit auf der anderen Seite offenbar auch.