Jagd

Hobby-Jäger wilderte über Jahren in Graubünden

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In Graubünden ist ein Jäger erwischt worden, der zwei nicht jagdbare Kronenhirsche gewildert hat.

Nun hat sich herausgestellt: Der Tatverdächtige hat seit 2014 zehn Tiere gewildert.

Der 41-jährige einheimische Hobby-Jäger erlegte während der Hochjagd 2020 zwei nicht jagdbare Kronenhirsche. Anstatt Selbstanzeige zu erstatten, transportierte der Wildtierkiller die beiden rund 100 Kilogramm schweren Tiere mit Hilfe von zwei Jagdkameraden ab. Dabei wurden die Kriminellen von der Wildhut angehalten und kontrolliert. In der polizeilichen Einvernahme gab der 41-Jährige zu, dass er die Hirsche nicht in die Abschussliste eingetragen hatte, um die Fehlabschüsse zu verheimlichen. Die beiden Jagdkameraden gaben zu, dass sie beim Vertuschen der Fehlabschüsse Gehilfenschaft leisteten.

Verdacht auf weitere Straftaten erhärtet

Im Laufe der polizeilichen Ermittlungen erhärtete sich der Verdacht, dass der Beschuldigte weitere strafbare Handlungen gegen die Jagdgesetzgebung begangen haben könnte. Er gab zu, auf Gemeindegebiet von Seewis ausserhalb der Jagdzeit zwischen 2014 und 2020 unberechtigt zwei weitere Kronenhirsche, zwei Gamsböcke und vier Rehböcke erlegt zu haben.

Wie der Kanton Graubünden in einer Mitteilung schreibt, wird der Tatverdächtige wegen Widerhandlungen gegen die Jagdgesetzgebung an die Staatsanwaltschaft Graubünden verzeigt. 

Gang und gäbe im Hobby-Jäger-Milieu

Der örtliche Jägerverein hat Kenntnis vom Vorfall. «Wir verurteilen es aufs Schärfste und sind darüber nicht glücklich», sagt Martin Thöny, Präsident des Jägervereins Prättigau. Ob man den Jäger aus dem Verein ausschliessen möchte, bleibt noch offen. «Sobald eine Verurteilung da ist, wird der Vorstand einen Antrag stellen, damit dieser im Verein diskutiert werden kann», so Thöny. So werde entschieden, ob ein Ausschluss erfolgt. Ein Nächstes Treffen sei im Frühling geplant. Solche Jäger wie der Beschuldigte seien Querschläger, die es leider gebe. «Sie sind eine Schande für uns anderen Jäger

Es kommt im Kanton Graubünden regelmässig zu vereinzelten Fällen von Wilderei. «Es kann immer wieder jemand überführt werden», sagt Adrian Arquint, Leiter des Amts für Jagd und Fischerei Graubünden. Dies sei dank der guten Zusammenarbeit mit der Bündner Kantonspolizei möglich.

Trotzdem geht man von einer Dunkelziffer aus. «Es gibt Verdachtsfälle, die viel später aufgeklärt werden, wenn ein Jäger dabei ertappt wird», so Arquint. Genau dies sei mit dem Jäger in Seewis passiert. Das Strafmass werde anschliessend durch die Staatsanwaltschaft bestimmt. Ob es durch das Coronajahr zu mehr Fällen von Wilderei gekommen ist, könne nicht gesagt werden.

Auch im Kanton St. Gallen kommt es zu vereinzelten Fällen von unerlaubten Abschüssen. «Ja, auch im Kanton St. Gallen gibt es die Wilderei», sagt Dominik Thiel, Amtsleiter des Amts für Natur, Jagd und Fischerei des Kantons. Es gäbe pro Jahr ein bis zwei Fälle, die bekannt werden. Auch Thiel spricht von einer Dunkelziffer. Meistens entdecke man lediglich Spuren, weshalb man die Wilderer nicht ausfindig machen könne.

Update 21.7.2022

Nun steht fest, wie hoch das Strafmass ausfällt für den Jäger aus Seewis, der mehrere Tiere gewildert hat. Die StaatsanwaltschaftGraubünden spricht von einem Ausnahmefall. Ertappt werden Frevler indes hin und wieder.

Eineinhalb Jahre, nachdem ein Jäger aus Seewis zwei nicht jagdbare Kronenhirsche erlegt hatte, fällte die Staatsanwaltschaft Graubünden nun ein Urteil. Der fehlbare Jäger wurde zu einer höheren Geldstrafe und einer Busse von mehreren Tausend Franken verurteilt, weil er gegen das Jagdgesetz und das Waffengesetz verstossen hatte. Zudem wird ihm das Jagdpatent für mehrere Jahre entzogen, und er muss einen Wertersatz für die unerlaubt geschossenen Wildtiere leisten. Sämtliche Trophäen wurden überdies eingezogen, wie der Leitende Staatsanwalt Franco Passini auf Anfrage erklärte. Das Strafmass wurde dem Jäger Anfang Juni mittels Strafbefehl mitgeteilt und ist rechtskräftig.

Die Wildhut hielt den damals 41-jährigen Mann im Herbst 2020 an und kontrollierte ihn, als er zusammen mit zwei Jagdkameraden zwei nicht jagdbare Kronenhirsche abtransportierte – ohne die Abschüsse in der Abschussliste eingetragen zu haben. So wollte er die Fehlabschüsse verheimlichen. Im Verlauf der polizeilichen Ermittlungen erhärtete sich der Verdacht, dass der Jäger noch mehr Tiere gewildert hatte. Schliesslich gab er zu, zwischen 2015 und 2020 unberechtigt und ausserhalb der Jagdzeit sieben weitere Tiere erlegt zu haben: zwei weitere Hirschstiere, vier Rehböcke und einen Gamsbock. Ein seltener Fall

«Die sichergestellten Trophäen wurden eingezogen und verfallen dem Kanton», so Staatsanwalt Passini. Es handelt sich dabei um zwei Gamskrickel, drei Hirschtrophäen und vier Rehbockgeweihe. «Diese werden gemäss Gesetz vernichtet, sofern sie nicht einen speziellen Wert für die Öffentlichkeit haben», erläuterte Passini.

Ihm sei nicht bekannt, dass es in den letzten Jahrzehnten einen solchen Fall von Wilderei in diesem Ausmass gegeben habe, so Passini. «Der Fall hat somit Ausnahmecharakter.»

Adrian Arquint, Leiter des kantonalen Amtes für Jagd und Fischerei, sagt: «Wir stellen immer wieder Fälle von Wilderei fest, aber das sind Einzelfälle.» Es gebe sicherlich eine Dunkelziffer. «Doch ich gehe davon aus, dass diese nicht sehr hoch ist.» Wanderfalke und Mäusebussard

In der Statistik der Kantonspolizei Graubünden gab es gemäss Anita Senti, Leiterin Kommunikation, in den vergangenen drei Jahren «vereinzelt Fälle» von Wilderei. Aufgeschlüsselt nach illegal erlegten Wildtieren bedeutet dies: 2019 wurde ein Hirsch gewildert. Im Jahr 2020 drei Hirsche, wobei Spuren darauf hinwiesen, dass ein weiterer Hirsch gewildert wurde. Zudem fand man in diesem Jahr Schrotkugeln im Kadaver eines Wolfes, der von einem Zug überfahren wurde. Somit wurde offenbar auf den Wolf geschossen, bevor er unter den Zug kam. Im vergangenen Jahr schliesslich tauchen zwei gewilderte Hirsche in der Statistik der Kantonspolizei auf sowie ein Wanderfalke und ein Mäusebussard.Nur Eingeweide blieben zurück

Durchforstet man das Archiv der Kantonspolizeimeldungen, so stösst man auf weitere Einzelmeldungen von Wilderei. So hat die Wildhut im Februar 2016 bei Fanas Eingeweide eines gewilderten Hirsches gefunden. Im Jahr 2014 hat die Kantonspolizei einen Fall von Wilderei im Misox aufgeklärt. Zwei Einheimische hatten insgesamt fünf Gämsen, drei Hirsche und eine Hausziege widerrechtlich erlegt.

In der Val Müstair wurde ein 26-jähriger Hirt im Jahr 2011 der Wilderei überführt. Er hatte verbotenerweise insgesamt acht Tiere erlegt: fünf Rehe, zwei Hirsche und einen Steinbock sowie einen Rehbock.Vier Fälle in einem Jahr

Im Jahr 2007 sind vier Fälle von Wilderei dokumentiert: So hat das kantonale Amt für Jagd und Fischerei mit einer gezielten Aktion sieben Italiener im Alter zwischen 26 und 48 Jahren erwischt, die bei San Bernardino zwei Gamsböcke und einen Steinbock gewildert hatten.

Im selben Jahr erliess die Kantonspolizei sogar zwei Zeugenaufrufe wegen Wilderei. Denn im Februar wurde bei Pontresina eine tote Hirschkuh gefunden. Dem Tier waren die Stotzen, Laffen und der Rücken herausgeschnitten worden. Im November fand die Wildhut wiederum nahe Pontresina einen erlegten Hirschstier, bei dem ebenfalls die Edelstücke herausgeschnitten worden waren, zudem wurde das Geweih abgetrennt. Zwei mutmassliche Wilderer wurden zudem in jenem Jahr bei Zillis festgenommen.

Im Jahr 2006 wurden in der Val Uffieren im Lukmaniergebiet zwei Frevler aus dem Kanton Tessin gestellt. Sie hatten eine Gämse erlegt.Über die Grenze Beute gemacht

Und schliesslich wurden im Jahr 1997 zwei Frevler in der Mesolcina auf frischer Tat ertappt: Misoxer Jagdaufseher, Wildhüter und die Kantonspolizei hielten die beiden an, kurz nachdem die in Giubiasco wohnhaften Männer einen 130 Kilogramm schweren Hirschstier erlegt hatten. Sichergestellt wurden die Jagdbeute und die Jagdwaffe. Die im bündnerischen Roveredo und tessinischen Giubiasco wohnhaften Männer hatten um 2 Uhr in der Früh auf dem Gebiet der Gemeinde Lostallo einen Hirschstier erlegt – diesen aber, ohne ihn zu zerlegen, in einem Gebüsch liegengelassen. Beamte der Kantonspolizei stoppten die beiden Jäger.