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Jagd

Hobby-Jäger wildert Kronenhirsche in GR

Ein Hobby-Jäger erlegte auf der Bündner Hochjagd in Seewis zwei geschützte Kronenhirsche. Die Wildhut erwischte ihn beim Abtransport.

Redaktion Wild beim Wild — 8. Oktober 2020

Auf der Bündner Hochjagd hat ein Hobby-Jäger in Seewis im Prättigau zwei Kronenhirsche erlegt, die nicht hätten geschossen werden dürfen.

Der Mann wurde von der Wildhut erwischt, als er die toten Tiere abtransportieren wollte.

Die Bündner Kantonspolizei bestätigte am 7.10.2020 Berichte in den regionalen Medien, wonach der Hobby-Jäger die beiden über 100 Kilogramm schweren Kronenhirsche in Seewis auf 1200 Metern über Meer geschossen hatte. Der Mann erstattete keine Selbstanzeige nach den illegalen Abschüssen.

Stattdessen wollte er die Hirsche mit Hilfe von zwei Gehilfen wegtransportieren. Dabei wurden die Männer von zwei Wildhütern angehalten, welche das Fahrzeug kontrollierten und die Kronenhirsche entdeckten. Der Fall liegt nun bei der Bündner Staatsanwaltschaft.

Wertvolle Tiere

Kronenhirsche seien für den Bestand sehr wertvolle Wildtiere, die nicht zu stark gejagt werden sollten, erklärte der Bündner Jagdinspektor Adrian Arquint auf Anfrage. Während der dreiwöchigen Hochjagd im September waren die Tiere nur während dreier Tage frei zum Abschuss. Gemäss den Jagdbetriebsvorschriften durfte jede Jägerin und jeder Jäger nur einen Kronenhirsch erlegen.

Insgesamt werden laut Arquint auf der Hochjagd jedes Jahr etwa 30 Kronenhirsche geschossen. Als Kronenhirsch wird ein Hirsch mit mindestens drei Enden pro Geweihstange bezeichnet. Bei illegalen Abschüssen wird von den Jägerinnen und Jäger eine Selbstanzeige erwartet. In solchen Fällen werden dann Bussen verhängt, ohne dass die Staatsanwaltschaft einschaltet wird.

Art. 30 Jagdbetriebsvorschriften

  • Vom 7. bis und mit 9. September 2020 ist auch der beidseitige Kronenhirsch mit einer Stangenlänge von 60 cm und mehr jagdbar. An diesen Tagen darf jede Jägerin und jeder Jäger insgesamt nur einen ein- oder beidseitigen Kronenhirsch unabhängig von der Stangenlänge erlegen.
  • Ein beidseitiger Kronenhirsch liegt vor, wenn der Hirsch an beiden Stangen drei oder mehr Enden über der Mittelsprosse aufweist. Ein einseitiger Kronenhirsch liegt vor, wenn der Hirsch an einer Stange drei oder mehr Enden über der Mittelsprosse aufweist.
  • Als Enden der Krone gelten Erhebungen von 3 cm und mehr über der Stangenoberfläche. Gemessen wird die kürzeste Distanz von der Stangenoberfläche beim Endenansatz zur Endenspitze. 4
  • Für die Beurteilung der Jagdbarkeit von Kronenhirschen gilt das Mass der kürzeren Stange.
  • Alle ein- und beidseitigen Kronenhirsche sind unabhängig von der Stangenlänge in frischem Zustand der Wildhut vorzuweisen.

Auf der Hochjagd im September hatten die 5’500 Jägerinnen und Jäger die Vorgabe, total 5560 Hirsche zu erlegen. Eine detaillierte Bilanz zur diesjährigen Jagd liegt noch nicht vor.

Allein in der Hirschfabrik Graubünden wurden im Jahr 2019 wegen Verstössen gegen die Jagdgesetzgebung 1104 (1114) Ordnungsbussen und Anzeigen an die Kreisämter erstattet. Praktisch jeder fünfte Hobby-Jäger der rund 5’500 ist somit ein Delinquent, mit einer grossen Dunkelziffer im jährlichen Wechselspiel.

Mehr zum Thema Hobby-Jagd: In unserem Dossier zur Jagd bündeln wir Faktenchecks, Analysen und Hintergrundberichte.

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