Jagd

Hobby-Jäger töten Albino-Wildschwein mit Mähne

Zwei Hobby-Jäger sollen mit zwei Schüssen ein Pferd getötet haben – sie hatten das weisse Islandpony angeblich für ein Wildschwein gehalten.
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Schon 2018 hatte diese Hobby-Jagd in der Gemeinde Wilnsdorf im Siegerland, ein Landschaftsteil der Region Südwestfalen in Deutschland, für Aufregung gesorgt.

Die geschockte Besitzerin hatte das tote Islandpferd am Pfingstmontag 2018 hinter ihrem Haus auf der Weide gefunden. Ihr Ehemann, selbst Hobby-Jäger, hatte dann die Polizei gerufen, die zunächst davon ausging, dass das Tier gestürzt war und sich einen Ast in den Hals gebohrt hatte. Die Besitzerin informierte aber den Veterinär des Kreises Siegen-Wittgenstein, das Pferd wurde abgeholt und durch einen Sachverständigen obduziert. Der stellte fest, dass „Feykir“ mit zwei Schüssen aus einer Entfernung von rund 60 Metern getötet worden war – der erste ging waagerecht von rechts durch den Hals, der zweite von links ins Schulterblatt.

Island-Hengst Feykir liegt tot auf der Wiese.

Der eigentliche Schütze (62) aus Gummersbach wurde freigesprochen. Nun musste sich sein Jagdgefährte (54) aus Wilnsdorf vor Gericht verantworten. Er soll den anderen zum Schuss angestiftet haben.

Auch der Revierpächter soll bei der Angelegenheit eine Rolle gespielt haben, laut der Verhandlung am 11.1.2023. Angeblich sei er in dieser Nacht auch dabei gewesen, sei aber vor dem Vorfall gegangen. Er habe Hobby-Jäger häufiger gebeten, ihn zu begleiten, da er in der Dunkelheit Angst vor Wildschweinen habe.

In der Verhandlung traten gleich mehrere menschliche Dramen und Abgründe zutage, sagte der Besitzer des erschossenen Pferdes. Festgestellt wurde, dass ein Hobby-Jäger in jener Nacht eine Wärmebildkamera benützt habe, was der zunächst abgestritten hatte. Der Jagdgefährte habe den Schützen gedrängt, Stillschweigen zu bewahren – werde öffentlich, dass er ihn zum Schiessen animiert habe, wäre er ruiniert, habe es geheissen.

Die Staatsanwältin stellte in ihrem Plädoyer fest, dass sich die Ereignisse nicht so zugetragen hätten können, wie es die beiden Hobby-Jäger dargestellt hätten. Gleichwohl könne der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit nicht zweifelsfrei festgestellt werden, sie forderte Freispruch für den Angeklagten. Dem schloss sich der Rechtsanwalt des Beschuldigten an. Richter David Klappert folgte dem in seiner Urteilsverkündung und merkte noch an, dass auch er an einigen Aussagen Zweifel habe. Jagdrechtliche Konsequenzen sind noch offen, schreibt die Westfalenpost.

Die Hobby-Jäger haben wieder das gemacht, was sie am besten können: Lügen!

Interessen-Gemeinschaft Wild beim Wild

Die IG Wild beim Wild ist eine gemeinnützige Interessen-Gemeinschaft, die sich für die nachhaltige und gewaltfreie Verbesserung der Mensch-Tier-Beziehung einsetzt, wobei die IG sich auch auf die rechtlichen Aspekte des Wildtierschutzes spezialisiert hat. Eines unser Hauptanliegen ist, in der Kulturlandschaft ein zeitgemässes und seriöses Wildtiermanagement nach dem Vorbild vom Kanton Genf einzuführen – ohne Hobby-Jäger aber mit integren Wildhütern, die den Namen auch verdienen und gemäss einem Ehrenkodex handeln. Das Gewaltmonopol gehört in die Hände des Staates. Die IG unterstützt wissenschaftliche Methoden der Immunokontrazeption für Wildtiere.