Jagd

Hobby-Jäger, der Hunde auf Katze gehetzt hat, muss hohe Geldbusse zahlen

Es ist mehr als zu begrüssen, dass die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach Anklage gegen den Hobby-Jäger erhoben hat. Mit dem heutigen Beschluss hat die Justiz ein klares Statement gesetzt: Die ständigen tierquälerischen Auswüchse der Jagd stellen keine Kavaliersdelikte dar, sondern sind handfeste Straftaten.
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Das Verfahren im sogenannten Katzenvideo-Fall ist unter hohen Auflagen eingestellt.

Ein im Herbst 2018 im Internet kursierendes Video zeigt mehrere Jagdhunde, die unter den Anfeuerungsrufen eines Hobby-Jägers eine lebende Katze schütteln, beissen und schliesslich auseinanderreissen. 

Die Tierrechtsorganisation PETA hat den Mann, der in Rheinland-Pfalz Jagdhunde züchtet, wegen Verstosses gegen das Tierschutzgesetz bei der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach angezeigt, die daraufhin ein Ermittlungsverfahren eingeleitet hat. 

Der Angeklagte hat die Tat nun gestanden. Dennoch zeigte er sich auch heute noch uneinsichtig – sein Verteidiger betonte während des Geständnisablegens, dass sein Mandant nach wie vor der Auffassung ist, im Rahmen des Gesetzes gehandelt zu haben. Das Gericht stellte das Verfahren gegen eine Geldstrafe von 5000 Euro ein, die der Angeklagte an die Tierhilfe Hunsrück zahlen muss. Zudem bekam Patrick N. die Auflagen, keine Tiere jeglicher Art mehr halten zu dürfen. Ausserdem darf er die nächsten fünf Jahre keinen neuen Jagdschein beantragen und auch keine Jagdhunde mehr halten und berufsmässig führen. Für seine Verteidigungskosten muss er selbst aufkommen.

Es ist mehr als zu begrüssen, dass die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach Anklage gegen den Jäger erhoben hat. Mit dem heutigen Beschluss hat die Justiz ein klares Statement gesetzt: Die ständigen tierquälerischen Auswüchse der Jagd in Deutschland stellen keine Kavaliersdelikte dar, sondern sind handfeste Straftaten“, so Dr. Edmund Haferbeck, Senior-Verantwortlicher für Special Projects bei PETA, der bei allen drei Verhandlungstagen als Prozessbeobachter vor Ort war. „Scharf zu kritisieren ist vor diesem Hintergrund die Novellierung des Bundesjagdgesetzes, die die Jagd an sich weiterhin ermöglicht und somit auch solche Auswüchse in Kauf nimmt.

Das Tierschutzgesetz verbietet es, Tiere aufeinander zu hetzen. Auch das Töten der Katze war gesetzwidrig, denn diese dürfen von Jägern nur dann getötet werden, solange sie erkennbar wildern.

Zwar distanzierte sich der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz von dem Vorgehen des Jägers; solche Fälle ereignen sich jedoch unzählige Male in Deutschland. Rohe Gewalt bei der Jagd ist nicht die Ausnahme, sondern die Regel. Jäger bieten in ihren Online-Shops ganz bewusst Duftstoffe an, um Katzen anzulocken und in Fallen zu fangen. Jedes Jahr werden in Deutschland schätzungsweise 350.000 Katzen von Jägern erschossen, unter dem Vorwand, dass sie die Artenvielfalt bedrohten. Die größte Gefahr für die Wildtiere sind jedoch die Jäger selbst.

Anerkannte Wildbiologen sind sich einig, dass aus ökologischer Sicht keine Notwendigkeit für die Jagd besteht. So müssen dem renommierten Biologen Prof. Dr. Josef Reichholf zufolge die nahezu ausgerotteten Wölfe nicht durch menschliche Jäger ersetzt werden, da eine natürliche Regulation der im Wald wohnenden Tierpopulationen durch Umwelteinflüsse wie Witterung, Nahrungsverfügbarkeit oder Krankheiten stattfindet. Auch englische Wissenschaftler kamen zu dem Ergebnis, dass sich beispielsweise Fuchspopulationen aufgrund von Nahrungsverfügbarkeit und sozialen Faktoren von selbst regulieren. Die Jagd hingegen zerstört die Alters- und Sozialstrukturen der Tierpopulationen, was bei den Überlebenden zu erhöhter Fortpflanzung führt. Verluste in der Population werden somit rasch durch Nachkommen und Zuwanderung wieder ausgeglichen oder gar überkompensiert. Die Jagd ist unnötig, kontraproduktiv und grausam.

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