Spanien: Tiere sind keine Objekte mehr
Spanien aktualisiert das Zivilgesetzbuch: Haustiere und Wildtiere gelten nicht mehr als Sachen. Tiere erhalten erstmals eigene Rechte.
Dank einer Aktualisierung des spanischen Zivilgesetzbuches haben Tiere in Spanien jetzt mehr Rechte.
Haustiere und Wildtiere werden in Spanien dank eines soeben verabschiedeten Gesetzes nicht mehr als «Objekte» betrachtet. Dies ist das Ergebnis des jahrelangen Drucks von Tierschutzorganisationen.
Nach dem neuen Gesetz dürfen Tiere nicht mehr gefangen, misshandelt oder ausgesetzt werden.
Das spanische Unterhaus, der Abgeordnetenkongress, hat das Gesetz letzten Donnerstag verabschiedet – vier Jahre nachdem es vorgeschlagen worden war.
Laut El País wurden Tiere bereits im europäischen Recht, im spanischen Strafgesetzbuch und in regionalen Verwaltungsgesetzen als fühlende Wesen anerkannt, nicht aber im spanischen Zivilgesetzbuch.
Die Gesetzgebung im Detail
Das Gesetzbuch soll aktualisiert werden, um Tiere als empfindungsfähig anzuerkennen und ihnen einen besseren Rechtsschutz zu gewähren. Obwohl Wildtiere in dem Gesetzentwurf enthalten sind, betreffen die Änderungen hauptsächlich Haustiere. Damit soll unter anderem die Bindung zwischen einem Tier und seiner Familie gewürdigt werden.
In Spanien werden jedes Jahr 200’000 Tiere ausgesetzt, sagte Juantxo López de Uralde von Unidas Podemos in einem Gespräch mit El País.
Bisher wurden «Tiere nicht als etwas anderes betrachtet als ein Fernseher», sagte Guillermo Díaz von der Mitte-Rechts-Partei Ciudadanos.
Jetzt dürfen Tiere bei Trennungen oder Scheidungen nicht mehr ohne Rücksicht auf ihr Wohlergehen von ihren Besitzerinnen und Besitzern getrennt werden. Die Gerichte müssen sicherstellen, dass die Bedürfnisse des Tieres erfüllt werden, unabhängig von den Besitzverhältnissen. Ausserdem können Haustiere und landwirtschaftliche Nutztiere bei unbezahlten Schulden nicht mehr als Vermögen gepfändet werden.
Ein Schritt vorwärts
Die Gesetzgebung befasst sich auch mit der psychischen und physischen Gesundheit von Begleittieren. «Die Kosten für die Heilung und Pflege eines Tieres, das von Dritten verletzt oder ausgesetzt wurde, können von denjenigen, die sie bezahlt haben, zurückgefordert werden, sofern sie erbracht wurden und selbst wenn sie den Wert des Tieres übersteigen», heisst es im Gesetzentwurf.
«Wenn die Verletzung eines Haustieres zu dessen Tod oder zu einer schweren Beeinträchtigung seiner physischen oder psychischen Gesundheit geführt hat, haben sowohl die Besitzerin oder der Besitzer als auch die Personen, die mit dem Tier zusammenleben, Anspruch auf Entschädigung für den entstandenen moralischen Schaden.»
María González Lacabex von INTERcids, einer auf den Tierschutz spezialisierten Anwaltsorganisation, lobte die neue Gesetzgebung.
«Es ist ein Schritt nach vorn und besagt, dass bei Trennungen und Scheidungen nicht nur die Interessen der Menschen, sondern auch die der Tiere berücksichtigt werden», sagte sie laut El País.
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