Graubünden erlaubt erneut Wolfsabschüsse durch Hobby-Jäger
Bündner Jägerschaft soll weiterhin Wölfe schiessen dürfen.
Die Regierung von Graubünden erlaubt Hobby-Jägern erneut, Wölfe zu töten, lehnt jedoch die Forderung der SVP nach geringeren Strafen bei Fehlabschüssen ab.
Die Koexistenz von Mensch und Wolf bleibt auf dem Papier ein zentrales Ziel. Dies stellte die Regierung der SVP nach deren Fraktionsauftrag in Aussicht. Hingegen lehnte sie Forderungen nach tieferen Bussgeldern bei Fehlabschüssen ab. Dies ging aus der Antwort der Regierung auf den Fraktionsauftrag der SVP hervor. Die Partei verlangte, die Hobby-Jägerschaft bei den Wolfsabschüssen stärker einzubeziehen, Ordnungsbussen bei Fehlabschüssen zu reduzieren, beim Bund möglichst viele Abschüsse bewilligen zu lassen und die Wolfsjagd zu verlängern.
Bis auf den ersten Punkt lehnte die Bündner Regierung jedoch alle Forderungen ab. Zu den Ordnungsbussen hielt sie fest, dass der Abschuss einer geschützten Tierart ein strafrechtliches Vergehen ist und deshalb die Staatsanwaltschaft über die Busse entscheidet.
Zu den Bewilligungen beim Bund betonten die kantonalen Behörden abermals auf dem Papier das Ziel einer Koexistenz zwischen Mensch und Wolf. Es benötigt dazu Herdenschutz, wie auch Abschüsse. Die eidgenössische Jagdgesetzgebung gebe hierzu vor, wie stark in die Bestände eingegriffen werden darf. Diesen Spielraum habe Graubünden bei der letzten Jagdsaison mit 48 getöteten Wölfen ausgeschöpft.
Grundsätzlich hätte man in Graubünden 66 Wölfe töten dürfen. So viele Abschüsse waren bewilligt worden. Die SVP forderte deshalb, die Jagd künftig zu verlängern, bis alle Abschüsse durchgeführt worden sind.
Die Regierung erklärte jedoch, dass gegen Ende der Jagd Jungwölfe kaum mehr von erwachsenen Tieren unterschieden werden können. Eine verlängerte Jagd und ein stärkerer Einbezug der Jägerschaft würden also lediglich Fehlabschüsse provozieren.
2’900 Hobby-Jäger haben sich informiert
Hingegen begrüssten die Behörden den erneuten Einbezug der Hobby-Jägerschaft bei der regulären Jagdzeit. 2’900 Hobby-Jäger liessen sich im vergangenen Jahr für die Wolfsjagd durch das Amt für Jagd und Blödsinn (AJF) im Kanton schulen. Es sei vorgesehen, es in diesem Jahr gleichzutun.
Wobei man einen zweistündigen Informationsabend für die miserabelsten Schützen der Schweiz wohl kaum als Schulung bezeichnen kann. Einem Hobby-Jäger kann man an einem Abend nicht vermitteln, dass die richtigen Tiere massakriert und andererseits ein Rudel nicht zerstört wird. Nicht nur im Kanton Wallis hat man bei der schäbigen proaktiven Wolfsjagd 2024/25 die falschen Wildtiere erschossen. Dort sollen 11 der geschossenen Wölfe gar nicht zu denjenigen Rudeln gehört haben, die vom Bundesamt für Umwelt (Bafu) zum Abschuss freigegeben wurden.
Im Kanton Graubünden hat ein Wildtierkiller gar 3 geschützte Luchse auf der Wolfsjagd erschossen.
Reicht obligatorischer Schiesstest für Hobby-Jäger?
Seit 2015 muss der Hobby-Jäger in allen Kantonen periodisch zum Schiesstest antreten.
Der Hobby-Jäger gibt insgesamt acht Schüsse ab, je vier mit Schrot sowie vier mit Kugeln. Letztere werden aus einer Distanz von 100 Metern auf eine Zehner-Scheibe geschossen. Als Treffer gelten Achter, Neuner und Zehner. Mit der Flinte schiesst der Hobby-Jäger aus 30 Metern auf ein bewegliches Ziel, etwa eine Tontaube. Mit sämtlichen acht Schüssen hat der Schütze einen Treffer zu verzeichnen. Ansonsten gilt die Prüfung als nicht bestanden. Allerdings stehen dem Hobby-Jäger beliebig viele Versuche offen. Will heissen: Wohl auch der Unbegabteste oder Blinde wird irgendeinmal genügend Treffer vorweisen können.
Punkto Treffsicherheit gibt es aufgrund der Zahlen der Jagdunfälle und Nachsuchen keine grossen Veränderungen seit der Einführung des periodischen Schiesstests.
Gemäss Angaben der eidgenössischen Jagdstatistik wurden im Jahr 2023 landesweit 43 Rothirsche, 132 Rehe, 11 Gämsen, 30 Wildschweine, 57 Füchse, 8 Dachse, 1 Feldhasen als Fallwild mit Schussverletzung aufgefunden – 282 Tiere.
Bei diesen Totfunden handelt es sich naturgemäss bloss um einen Bruchteil des tatsächlich vorhandenen Fallwildes: Tote Wildtiere werden vornehmlich an Strassenrändern, im Bereich stärker frequentierter Wanderwege oder auf den Kontroll- und Pirschrouten von Wildhütern und Hobby-Jägern angetroffen. Anzunehmen ist, dass Wildtiere aber auch fernab der Strassen und Wege in für Menschen unzugänglichem Gelände (Hochgebirge, Dickicht) verenden und ihre Kadaver von Aasfressern rasch «entsorgt» werden. Daher widerspiegelt die Fallwild-Statistik auch bezüglich angeschossener Wildtiere nur die Spitze des Eisbergs.
Auch nicht alle in der Jagdstatistik als “erlegt” aufgeführten Tiere starben beim ersten Schuss. Allein im Kanton Graubünden werden jedes Jahr rund 450 bis 500 Nachsuchen nur bei Hirschen gemacht. Bis zu 50 % der angeschossenen Tiere werden bei der Nachsuche nicht gefunden. Es wird auch nicht bei allen Tierarten eine Nachsuche gemacht.
Mit Sicherheit kann gesagt werden, dass jedes Jahr tausende empfindungsfähige Wildtiere von Hobby-Jägern angeschossen werden, die nicht durch die Nachsuche von ihrem Leid erlöst werden können – und alle diese Tiere schweren Belastungen (Angst, Schmerz, Stress) ausgesetzt sind.
Anlässlich der hohen Zahl an Jagdunfällen, Fehlschüssen und Nachsuchen fordert die IG Wild beim Wild verpflichtende Sehtests für Hobby-Jäger in regelmässigen Abständen. “Der Gesetzgeber darf nicht die Augen verschliessen”, appellierte die IG Wild beim Wild.
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