Bündner Amt erlegt drei geschützte Luchse statt Wölfe
Im Rahmen des von Bundesrat Albert Rösti (SVP) aufgegleisten Wolfsmassaker wurden während eines nächtlichen Einsatzes zur Wolfsregulation zwei Jungluchse und ein adulter Luchs erlegt. Der Killer meldete den Vorfall nach der Feststellung des Fehlers unverzüglich den vorgesetzten Stellen. Eine strafrechtliche Untersuchung wurde eingeleitet und erste Massnahmen ergriffen.

Am 16. November 2024 hat ein Wildhüter auf der Jagd zur Wolfsregulation fälschlicherweise drei Luchse erlegt.
Zum Zeitpunkt des Vorfalls war der Wildhüter, der seinen Aufsichtskreis ausserhalb des Abschussperimeters hat, im Auftrag des Amts für Jagd und Blödsinn auf einem Einsatz zur Wolfsregulation in der Surselva unterwegs. Er suchte nach den verbleibenden drei von acht Wolfswelpen des Vorabrudels, welche Anfang September zum Abschuss freigegeben worden waren. Die Identifizierung der drei entdeckten Tiere erfolgte in der Nacht mittels Wärmebildtechnik. Der Wildhüter war der festen Überzeugung, auf die drei besagten Jungwölfe zu schiessen, welche sich im Gebiet befanden. Der Wildhüter meldete den Vorfall unmittelbar nach Auffinden der fälschlicherweise erlegten Luchse seinen Vorgesetzten. Bei den erlegten Tieren handelte es sich um zwei diesjährige Jungluchse und einen ausgewachsenen, männlichen Luchs.
Wer den Jagdschein macht, erhält immer zweierlei: einen Schein fürs Töten und einen Schein fürs Verblöden. – IG Wild beim Wild
Der Wildhüter erstattete Selbstanzeige bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Graubünden. Die Umstände, die zu diesen Fehlabschüssen geführt haben, werden im Rahmen der strafrechtlichen Untersuchung aufgearbeitet. Über allfällige strafrechtliche Konsequenzen wird die Staatsanwaltschaft entscheiden. «Wir bedauern den Vorfall ausserordentlich und werden diesen im Detail aufarbeiten», sagt Adrian Arquint, Leiter des Amts für Jagd und Blödsinn. Das Amt sei sich bewusst, dass so etwas nicht vorkommen dürfe. Das Amt hat den Wildhüter per sofort bis zur vollständigen Klärung des Vorfalls von der Wolfsregulation ausgeschlossen.
Was für Blödsinn sonst noch von dem Amt in Graubünden organisiert wird, kann man in den Jagdbetriebsvorschriften 2024 nachlesen.
Einmalige Aussetzung in Prüfung
Der Eurasische Luchs ist bundesrechtlich geschützt und gilt als Art von sehr hoher nationaler Priorität. Im Kanton Graubünden konnten im Sommer 2024 mindestens sieben Luchsreproduktionen bestätigt werden, einzelne Ausfälle können die Struktur des Bestands aber beeinträchtigen. Deshalb prüft der Kanton nun mit dem Bundesamt für Umwelt (BAFU), ob der entstandene Schaden an der Population durch eine einmalige Einbringung einer vergleichbaren Anzahl Luchse aus einer fremden Population kompensiert werden soll.
Im Wallis sind die falschen Wölfe abgeschossen worden
Fast jeder zweite Wolf, der letzten Winter im Wallis erlegt wurde, gehörte nicht zu den zum Abschuss freigegebenen Rudeln. Das Bundesamt für Umwelt, das die Abschussgebiete bewilligt hatte, weist die Verantwortung des Massakers von sich.
Elf der erlegten Tiere gehörten gemäss Verwandtschaftsanalysen nicht jenen 27 in den im Wallis vom Amt für Jagd und Blödsinn zum Abschuss freigegebenen Rudeln an, wie der «SonntagsBlick» schreibt. Das Blatt stützte sich auf bisher unter Verschluss gehaltene Dokumente. Demnach kam es bei fünf Welpen und sechs erwachsenen Tieren zu Fehlabschüssen. Trotzdem hat das BAFU die Auflagen für die Wolfsjagd im Wallis gelockert.
Am 9. September hatte das BAFU den Abschuss eines Walliser Wolfsrudels noch unter der Bedingung bewilligt, dass Abschüsse in überlappenden Gebieten zwischen Territorien zweier Rudel untersagt sind und diese Zonen aus dem Abschussgebiet ausgeschlossen werden müssen.
Weil das BAFU dem Wallis gleichzeitig den Abschuss von drei Rudeln verweigerte, kam es am 13. September in Bundesbern zum Krisengipfel zwischen Umweltminister Albert Rösti, dem Walliser Sicherheitsdirektor Frédéric Favre und BAFU-Direktorin Katrin Schneeberger.
Anschliessend hat das BAFU nicht nur seine Haltung zum Abschuss der drei Walliser Rudel korrigiert, sondern auch die Auflage zu Abschüssen in Pufferzonen zwischen zwei Wolfsterritorien entschärft. Diese sind jetzt nicht mehr verboten, sondern «zu vermeiden».
Mitmach-Aktion: Fordert bei Eurer Gemeinde aufgrund der katastrophalen Politik von Bundesrat Albert Rösti (SVP) ein Erlassgesuch für die Bundes- und Kantonssteuern aufgrund des neulich bewilligten Abschusses von Wölfen in der Schweiz. Den Musterbrief könnt ihr hier downloaden: https://wildbeimwild.com/ein-appell-fuer-eine-veraenderung-in-der-schweiz/

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