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Tierwelt

Gesetzesvorschlag zielt auf präventives Verbot der Tintenfischzucht in Spanien

Die Ablehnung beruht auf ernsthaften Bedenken hinsichtlich des Tierschutzes und der Umwelt: die extreme Grausamkeit, intelligente, einzelgängerische Tiere wie Tintenfische unter Zuchtbedingungen zu halten, das Fehlen humaner Schlachtmethoden und die schädlichen Auswirkungen, die solche Farmen auf empfindliche Meeresökosysteme haben würden.

Redaktion Wild beim Wild — 10. Juni 2025

Der spanische Verband der Juristen, INTERCIDS, hat den nationalen Politikern einen Gesetzesvorschlag vorgelegt, der ein proaktives Verbot der Tintenfischzucht im ganzen Land zum Ziel hat.

Der Vorschlag ist eine Reaktion auf den wachsenden Chor von Wissenschaftlern, Tier- und Umweltschutzorganisationen und Bürgern, die sich gegen die Tintenfischzucht ausgesprochen haben.

Obwohl es derzeit weder in Spanien noch anderswo industrielle Tintenfischfarmen gibt, hat der multinationale Fischereikonzern Nueva Pescanova Pläne angekündigt, auf den Kanarischen Inseln die weltweit erste Tintenfischzucht im industriellen Massstabe zu errichten.

Der Vorschlag, der der Parlamentarischen Vereinigung zur Verteidigung der Tierrechte (APDDA) vorgelegt wurde, zielt darauf ab, das spanische Gesetz 23/1984 über Meeresaquakultur zu ändern, um die Zucht von Tintenfischen für Lebensmittelzwecke und andere produktive Zwecke zu verbieten. Ausserdem würde die Vermarktung von Tintenfischprodukten, die aus solchen Aktivitäten stammen, verboten werden.

Tintenfische, die als Nahrungsmittel verzehrt werden, werden derzeit in freier Wildbahn gefangen, vor allem durch kleine Fischereibetriebe. In Spanien gibt es derzeit keine gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Tintenfischzucht. Der Vorschlag von INTERCIDS zielt daher darauf ab, diese Lücke präventiv zu schliessen, indem ein Verbot gesetzlich verankert wird, das den gravierenden Risiken der Zucht von Tintenfischen in Gefangenschaft Rechnung trägt.

Es ist die Pflicht der Behörden, die Umwelt und die Tiere zu schützen. Und sie müssen dies unter Anwendung des Vorsorgeprinzips tun. Im Falle der Tintenfischzucht würde dies eine völlig neue Tätigkeit bedeuten, für die es keine spezifischen Vorschriften gibt, von der wir jedoch bereits wissen, dass sie unweigerlich schädliche Folgen für diese Tiere und für die Umwelt haben wird. Angesichts dieser negativen Auswirkungen sollte die Tintenfischzucht als wichtige Vorsichtsmassnahme verboten werden. Und da es sich bislang um eine nicht existierende Tätigkeit handelt, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, sie zu verbieten. Dies ist eine Frage der öffentlichen Verantwortung. María Gonzalez, Rechtsanwältin, Mitglied des Vorstands von INTERCIDS

Die nächsten Schritte für den Vorschlag hängen von den nationalen Politikern ab, die entscheiden müssen, ob sie ihn als formellen Gesetzesvorschlag vorlegen, der in den kommenden Monaten vom Parlament verabschiedet werden soll.

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