Fuchs qualvoll in Schlagfalle verendet
Tätersuche: Einem Medienbericht zufolge ist ein Fuchs in Hutthurm in eine Schlagfalle geraten.
Nach dem Fund einer Schlagfalle im Bereich der Marktgemeinde Hutthurm hat die Polizei Passau die Ermittlungen aufgenommen.
Am Sonntagvormittag hatte ein Zeuge einen toten Fuchs in seiner Grundstückseinfahrt im Gemeindebereich Hutthurm gemeldet. Eine Streife der Polizeiinspektion Passau stellte vor Ort fest, dass der Fuchs offensichtlich zuvor in eine Schlagfalle geraten war und sich schwer verletzt in die Grundstückseinfahrt geschleppt hatte, wo er dann verendete.
Der Tierquäler, der die Schlagfalle ausgelegt hat, muss gefunden und zur Rechenschaft gezogen werden. Ein so gefangenes Tier muss entsetzliche Schmerzen durchleiden, bis es entdeckt wird oder qualvoll stirbt. Auch Menschen können durch solche Vorrichtungen schwer verletzt werden. Es ist daher nicht nachvollziehbar, wieso der Einsatz sogenannter Totschlagfallen in Bayern unter bestimmten Bedingungen noch immer erlaubt ist. Wir fordern die Landesregierung auf, die grausame Jagd mit den Fangeisen endlich zu verbieten.
Peter Höffken, Fachreferent bei PETA
Die Polizeiinspektion Passau ermittelt nun wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz und Jagdwilderei. In diesem Zusammenhang bitten die Beamten um sachdienliche Hinweise aus der Bevölkerung unter ✆0851/95110. Wer kann Angaben zur Aufstellung der Schlagfalle machen? Sie war im Bereich des Brennschinkens in Hutthurm aufgestellt.
Bestimmte Arten von Schlagfallen dürfen in acht Bundesländern unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin von Jagdausübungsberechtigten verwendet werden – so auch in Bayern. Da auch legal ausgelegte Schlagfallen viel Tierleid verursachen, fordert PETA ein generelles Verbot der Fallenjagd in Deutschland.
Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.
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