Der Verfassungsrat hat am Donnerstag, den 20. Januar 2022 beschlossen, dass Hobby-Jäger die Landwirte weiterhin für Ernteschäden durch Wildschwein, Hirsch, Reh entschädigen müssen.
Somit weist der Rat eine Klage des französischen Jagdverbandes (FNC) zurück, der durch die massgeblichen gesetzlichen Regelungen die Hobby-Jäger unverhältnismässig stark belastet und den Gleichheitsgrundsatz verletzt sieht.
Gemäss den derzeitigen Regelungen werden die Wildschäden der Landwirte bei Überschreiten einer bestimmten Schwelle von den Jagdverbänden der Départements nach einer Tabelle kompensiert. Nach Einschätzung der Richter ist der Ausgleich für die Wildschäden direkt mit der durch die Jagdverbände übernommenen Ausarbeitung der Jagd- und Managementpläne für das Wild verbunden und daher gerechtfertigt.
Der Jagdverband kündigte an, weiter an einer Überarbeitung der Regelungen zu arbeiten. Das vor mehr als 50 Jahren konzipierte System sei wirtschaftlich nicht mehr tragbar. Angesichts der „Explosion“ der Wildschweinbestände könnten die Hobby-Jäger nicht mehr allein für die Schäden an den landwirtschaftliche Kulturen aufkommen.
Im Jahr 2019 wurden in Frankreich Medienberichten zufolge für die Entschädigung von Wildschäden insgesamt 79.87 Mio Franken (77,3 Mio Euro) bereitgestellt. Rund 47.53 Mio Franken (46 Mio Euro) wurden an die Landwirte ausgeschüttet und gut 25.83 Mio Franken (25 Mio Euro) für Verwaltungsausgaben aufgewendet, der Rest für Präventionsmassnahmen ausgegeben.
Die Wildschweinpopulation hat sich in Frankreich in den letzten Jahrzehnten vervielfacht, unterstützt durch mildere Winter und eine Jagd, die lange Zeit so durchgeführt wurde, dass […] der Erhalt oder sogar die Entwicklung der Wildtiere gewährleistet war, laut einem 2019 erschienener Parlamentsbericht.
Es folgte ein Anstieg der landwirtschaftlichen Schäden, insbesondere bei Mais, Weichweizen und Wiesen, so dass Christiane Lambert, die Vorsitzende der grössten Agrargewerkschaft FNSEA, den Hobby-Jägern 2018 öffentlich vorwarf, nicht genug zu tun.