Hobby-Jäger erschiesst eigene Katze mit Schrotflinte
Statt seine alte und gebrechliche Katze einschläfern zu lassen, erschoss er sie mit seiner Schrotflinte.
Schrotflinte statt Tierarzt
Ein 48-jähriger Hobby-Jäger aus dem Kanton St. Gallen erschoss seine alte Katze mit einer Schrotflinte, ohne die erforderliche Fachkunde zu haben oder das Tier zu betäuben.
Er begrub die Katze im Garten, um den Gang zum Tierarzt zu vermeiden. Dies verstiess gegen Vorschriften des Tierschutzgesetzes und des Waffengesetzes.
Jagdausbildung reicht nicht für Haustiere
Gemäss der Tierschutzverordnung ist das Töten des eigenen Haustieres verboten. Für die fachgerechte Tötung gibt es in der Schweiz Vorschriften. So muss die Person fachkundig sein. «Die Jagdausbildung, die sich ausschliesslich auf wildlebende Tiere bezieht, kann der Fachkunde zum Töten von Haustieren nicht gleichgesetzt werden», so die Staatsanwaltschaft. Nur Tierärzte dürfen Heimtiere wie Katzen euthanasieren, sofern kein allgemeiner Rechtfertigungsgrund wie eine Notsituation vorliegt, schreibt 20min.ch.
Schiessen, schaufeln und schweigen
Wenig überraschend, sind auch in St. Gallen die Hobby-Jäger nicht gut ausgebildet und ihr ethischer Kompass in arger Schieflage (Schiessen, schaufeln und schweigen).
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Als Folge wurde der Hobby-Jäger zu einer Geldstrafe von 1’900 Franken verurteilt, einschliesslich einer Busse von 1’500 Franken und zusätzlichen Gebühren und Auslagen in Höhe von 400 Franken.
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