17. Juni 2026, 17:03

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Tierpark Bern: 82 Prozent für den Ausbau, Tierschützer warnen vor dem Wettrüsten der Zoos

Das Stadtberner Stimmvolk ebnet den Weg für einen neuen Familien-Zoo, während Tierrechtsstimmen die Wachstumslogik der Zoos hinterfragen.

In der Stadt Bern ist eine Vorentscheidung über die Zukunft des Tierparks Dählhölzli gefallen.

Am 14. Juni 2026 hat die Stimmbevölkerung der Aufzonung des Dählhölzli-Areals mit 82 Prozent Ja-Stimmen deutlich zugestimmt, bei 44 243 Ja- gegen 9722 Nein-Stimmen und einer hohen Stimmbeteiligung von 68,6 Prozent. Damit dürfen künftig 60 Prozent des Geländes bebaut werden, heute sind es rund zehn Prozent.

Konkret soll das alte Ökonomiegebäude beim heutigen Kinderzoo ersetzt werden. Dazu kommt ein neues Haupteingangsgebäude an der Aare. Zwischen den Bauten soll ab 2030 ein neuer Familien-Zoo anstelle des bisherigen Kinderzoos entstehen. Konkrete Bauprojekte liegen allerdings bisher nicht vor, die Abstimmung betraf allein die planungsrechtliche Grundlage.

Die Stadt und die Tierparkleitung begründen das Vorhaben mit besseren Bedingungen für Tiere, Gäste und Mitarbeitende sowie mit Barrierefreiheit. Rund 90 Jahre nach der Eröffnung brauche der Park mehr Raum und eine zeitgemässe Infrastruktur.

Die kritische Gegenstimme

Gegen die Vorlage stellte sich der Tierrechtsverein Tier im Fokus. Tobias Sennhauser, Berner Stadtrat und Präsident von Tier im Fokus, bezeichnete den Ausbau als Ausdruck eines Wettrüstens unter den Zoos: Wenn eine Einrichtung ausbaue, müsse die andere nachziehen. Tier im Fokus hatte für die Abstimmung die Nein-Parole gefasst und kritisiert, dass mit dem geplanten FamilienZoo neue Tierhaltungen entstehen, darunter ein grosses Aquarium, über dessen künftige Bewohner bislang nichts bekannt sei.

Der Einwand trifft einen Kernpunkt der Zoo-Debatte: Die Frage, ob bauliche Modernisierung den Tieren tatsächlich zugutekommt oder ob sie vor allem die Attraktivität für das Publikum steigert. Aus Sicht des Wildtier- und Tierschutzes bleibt entscheidend, ob sich die Haltung an den Bedürfnissen der Tiere orientiert oder die Tiere an die Logik der Anlage angepasst werden.

Einordnung

Der Berner Entscheid steht für ein Spannungsfeld, das weit über eine einzelne Stadt hinausreicht. Zoos verstehen sich heute als Einrichtungen für Bildung und Artenschutz, geraten aber zunehmend unter Druck, weil die Haltung von Wildtieren in Gefangenschaft grundsätzlich hinterfragt wird. Dass eine Modernisierung mit überwältigender Mehrheit angenommen wird, zeigt zugleich, wie breit die gesellschaftliche Zustimmung zu Zoos als Institution nach wie vor ist.

Der Streit um den Ausbau steht in einem grösseren Zusammenhang. Bereits im Februar 2026 hatte der Tierpark angekündigt, künftig häufiger ältere Tiere zu töten, um Platz für Nachwuchs zu schaffen. Tierarzt Stefan Hoby begründete dies gegenüber dem «Bund» mit einer Studie der Universität Zürich, wonach überalterte Populationen den langfristigen Artenschutz in Zoos gefährden. Bemerkenswert ist seine eigene Parallele: Hoby verglich diese Praxis mit der Regulation von Reh und Hirsch durch die Jagd. Tier im Fokus kritisierte das Vorgehen als rechtlich und ethisch problematisch und reichte im Stadtrat eine Interpellation zu Alternativen ein. Vor diesem Hintergrund ist die Skepsis gegenüber dem Ausbau zu verstehen: Mehr Anlagen bedeuten mehr Zucht, und mehr Zucht wirft die Frage auf, was mit den Tieren geschieht, für die später kein Platz ist.

Für die kritische Begleitung bedeutet das: Der eigentliche Prüfstein ist nicht die Aufzonung, sondern die konkrete Ausgestaltung der künftigen Anlagen. Daran wird sich zeigen, ob der Anspruch einer tiergerechten Haltung eingelöst wird.

Volksverblödung in Serie: St. Gallen vereidigt 65 neue Hobby-Jäger

Im Kanton St. Gallen bilden Hobby-Jäger Hobby-Jäger aus, prüfen sie und beaufsichtigen sie selbst.

Am 12. Juni 2026 haben im Kanton St. Gallen 65 angehende Hobby-Jäger die Jagdprüfung bestanden, rund 80 Prozent der Prüflinge.

Bei der Übergabe der Fähigkeitszeugnisse betonte die kantonale Jagdverwaltung die «wichtige Verantwortung» des Jagdhandwerks und sprach von einer «modernen und verantwortungsbewussten Ausrichtung der Jagd».

Es ist die Fortsetzung einer Geschichte, die wir bereits im Vorjahr unter dem Titel Volksverblödung im Kanton St. Gallen dokumentiert haben. Geändert hat sich nur die Zahl.

Ein geschlossenes System

Ausgebildet, geprüft und beaufsichtigt werden Hobby-Jäger im Kanton St. Gallen von Hobby-Jägern. Die Prüfungskommission, die Ausbildungskommission und die Abteilung Jagd im Amt für Natur, Jagd und Fischerei sind mit Personen besetzt, die selbst der Hobby-Jagd verbunden sind. Eine unabhängige fachliche oder ethische Kontrolle von aussen gibt es nicht.

Damit prüft und legitimiert eine Interessengruppe ihre eigene Freizeitbeschäftigung. In kaum einem anderen Bereich, in dem mit dem Leben empfindungsfähiger Tiere umgegangen wird, wäre eine solche Selbstkontrolle denkbar.

Kein Einzelfall, sondern System

St. Gallen steht nicht allein. Dieselbe Inszenierung wiederholt sich Jahr für Jahr in den Kantonen, wie unsere Serie zeigt: In Solothurn übergibt die Landammann die Ausweise mit Lob für «gesunde Wildbestände und effiziente Regulation», in Zug verspricht der Kanton eine «tierschutzgerechte und sichere» Jagd, in Luzern, Baselland und im Aargau dasselbe Muster. Es sind dieselben Floskeln, dieselbe Selbstlegitimation. Was wie eine fachliche Würdigung klingt, ist ein kantonsübergreifender Textbaustein.

Eine Ausbildung, die nichts schützt

Die Mängel beginnen bei der Ausbildung selbst. Die Kurse zur Jägerprüfung werden überwiegend von Personen aus dem Jagdmilieu durchgeführt, teils mit ausgeprägt ideologischem Hintergrund, und verlangen keinen regulären Qualifikationsnachweis. Wer die Prüfung besteht, bewegt sich danach im Echoraum der Jagdpresse, die schiefe und oft falsche Darstellungen stetig wiederholt. In den Jagdvereinen bestätigt man sich gegenseitig.

So entsteht keine fachliche Qualifikation, sondern eine abgeschottete Gruppe, die für neue Informationen kaum zugänglich ist. Fatal ist, dass Lokalpresse und Politik weiterhin glauben, unter dem Jägerhut stehe Sachwissen bereit, und bei Naturthemen ausgerechnet den örtlichen Hobby-Jäger befragen.

Was «Verantwortung» in der Praxis bedeutet

Die Realität dieser viel beschworenen Verantwortung lässt sich an Fuchs und Dachs ablesen. Im Kanton St. Gallen werden Jahr für Jahr Tausende meist gesunde Füchse und Dachse getötet, ohne wildbiologischen oder ökologischen Grund. Die Tiere werden nicht zur Nahrungsgewinnung erlegt, sondern landen in der Kadaversammelstelle.

Die Wissenschaft ist hier eindeutig: Wenig bejagte Fuchspopulationen produzieren weniger Nachkommen, intensive Bejagung steuert über kompensatorische Reproduktion sogar dagegen. Was als Wildtiermanagement verkauft wird, ist in weiten Teilen folgenlose Tötung. Wir haben das im Beitrag St. Gallen: Stoppt das Fuchs- und Dachsmassaker dokumentiert.

Eine Behörde, die von einem Mann geleitet wird, der in Russland Wölfe jagt und zum Spass Eichhörnchen erschiesst, und in der Hobby-Jäger sich gegenseitig ausbilden, prüfen und kontrollieren, ist kein Naturschutzamt. Sie ist eine Jagdbehörde mit Naturschutz-Etikett. Normal ist das nicht. Dass eine ethisch und wissenschaftlich nicht begründbare Freizeittätigkeit sich derart selbst verwaltet und legitimiert, gehört politisch und gesellschaftlich grundsätzlich überprüft.

Eine Behörde mit Glaubwürdigkeitsproblem

Das Problem reicht bis an die Spitze. Amtsleiter Dr. Dominik Thiel, verantwortlich für die Jagd- und Wolfspolitik des Kantons, reiste 2024 während der Arbeitszeit und auf Kosten der Steuerzahler zu einer mehrtägigen Wolfsjagd nach Russland und erschoss zum Einschiessen zum Spass ein Eichhörnchen. Zwei Jahre nach dem Skandal ist er weiter im Amt. Die Chronologie steht im Beitrag Dominik Thiel: Wolfsjäger auf Staatskosten. uch Abteilungsleiter Jagd Simon Meier, der bei der Zeugnisübergabe ein Grusswort hielt, ist kein Unbekannter, wie Wie der Hobby-Jäger Simon Meier auf die falsche Fährte lockt zeigt.

Es geht auch anders

Ein Gegenmodell liegt nahe. Der Kanton Genf hat die Hobby-Jagd 1974 per Volksabstimmung vollständig verboten. Seither übernehmen zwölf staatliche Berufsjäger das Wildtiermanagement, mit einer Soforttodrate von 99,5 Prozent. Füchse, Marder und Dachse werden nicht getötet, nur weil Jagdzeit ist. Stattdessen setzt man auf Vergrämung und Aufklärung. Das Resultat: die höchste Feldhasendichte der Schweiz und über 50 Jahre ohne rechtliche Anfechtung. Die Behauptung, ohne Hobby-Jagd breche das ökologische Gleichgewicht zusammen, ist damit empirisch widerlegt.

Dossier Jagdverwaltung St. Gallen

Wald kaufen und jagdfrei halten: Wie Privateigentum zur Schutzzone für Wildtiere wird

Der EGMR hat das Recht längst bestätigt: In Deutschland möglich, in Österreich blockiert, in der Schweiz fehlt nur der politische Wille.

Ein Stück Wald kaufen, die Bäume stehen lassen, der Natur ihren Lauf lassen: Was nach einem teuren Traum klingt, ist erschwinglicher, als die meisten denken.

Ein Bericht des Schweizer Radio und Fernsehens zeigt Privatleute, die genau das tun, aus Liebe zur Natur, nicht aus Gewinnstreben. Für jagdkritische Menschen stellt sich dabei sofort die weiterführende Frage: Kann man auf dem eigenen Wald die sogenannte Hobby-Jagd — Freizeitjagd ohne existenzielle Notwendigkeit — ausschliessen und so eine echte Ruhezone für Wildtiere schaffen?

Wald kaufen ist möglich, aber selten sichtbar

Wer noch nie ein Wald-Inserat gesehen hat, ist damit nicht allein. Waldparzellen werden kaum öffentlich ausgeschrieben, der Handel läuft traditionell still über die örtlichen Revierförster, über Nachbarn und über Erbschaften. Inzwischen gibt es jedoch spezialisierte Marktplätze sowie länderübergreifende Waldbörsen für den gesamten deutschsprachigen Raum. Die Preise variieren stark, die Nachfrage übersteigt das Angebot deutlich, seit der Pandemie ist der Wunsch nach eigenem Wald spürbar gewachsen.

Wichtig zu wissen: Wer Wald kauft, erwirbt kein frei verfügbares Grundstück. Das Waldgesetz schränkt die Eigentumsrechte stark ein. Es gilt ein Bauverbot, das Betretungsrecht für die Allgemeinheit bleibt bestehen, und es kommen Bewirtschaftungspflichten hinzu. Den Wald «privatisieren» kann man also nicht. Was man jedoch erreichen kann, ist der Ausschluss der Hobby-Jagd, und genau hier wird es politisch.

Wo man Wald und Land kaufen kann

Weil Wald nur selten offen ausgeschrieben wird, lohnt sich ein gezieltes Vorgehen. Drei Wege führen am ehesten zum Ziel.

Den lokalen Forstdienst ansprechen. Der klassische und meist empfohlene Weg in der Schweiz: Die zuständige Revierförsterin oder der Revierförster der Wunschgemeinde kennt die örtlichen Besitzverhältnisse und weiss oft, wer verkaufsbereit ist. In Deutschland und Österreich übernehmen die kommunalen oder Landesforstämter eine ähnliche Rolle.

Spezialisierte Waldmarktplätze nutzen. Inzwischen gibt es Plattformen, die genau die Lücke der öffentlichen Inserate schliessen:

  • Schweiz: Wooded.ch (Waldmarktplatz mit Angeboten und Gesuchen, kostenlos für beide Seiten) und TerraWald.ch (diskrete Off-Market-Vermittlung).
  • DACH-weit: die Wald-Börse mit Angeboten und Gesuchen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.
  • https://my-forest.de/wald-kaufen/
  • Allgemeine Immobilienportale: Auf grossen Suchportalen tauchen Waldflächen meist nur als Teil grösserer Liegenschaften auf, eine Suche nach «Wald» oder «Waldgrundstück» mit E-Mail-Alarm kann sich aber lohnen.

Selbst ein Inserat schalten. Wer eine bestimmte Region im Blick hat, kann ein Gesuch in der Lokalzeitung oder in forstlichen Fachzeitschriften aufgeben. Da viele Waldbesitzer einen Bezug zur Landwirtschaft haben, sind auch landwirtschaftliche Anzeigenblätter ein sinnvoller Ort.

Ein realistischer Hinweis: Die Nachfrage übersteigt das Angebot deutlich, günstige Parzellen für wenige Franken pro Quadratmeter sind — vor allem im deutschen Raum — eher die Ausnahme als die Regel. Wer kauft, sollte sich vorab über die Pflichten als Waldeigentümer informieren, denn Geduld und Ortskenntnis sind oft wichtiger als das Budget.

Der Schlüssel: jagdliche Befriedung aus ethischen Gründen

Die rechtliche Grundlage ist längst gelegt, und zwar nicht durch ein einzelnes Urteil, sondern durch eine gefestigte Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. In gleich drei Verfahren gegen drei verschiedene Staaten kam der Gerichtshof zum selben Schluss: Chassagnou gegen Frankreich (1999), Schneider gegen Luxemburg (2007) und Herrmann gegen Deutschland (2012). Der Kern ist jedes Mal derselbe: Wer die Hobby-Jagd aus ethischen Gründen ablehnt, darf nicht gezwungen werden, sie auf dem eigenen Grund und Boden zu dulden. Eine solche Duldungspflicht verstösst gegen den Schutz des Eigentums nach der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Damit ist die menschenrechtliche Leitplanke gesetzt: Staaten sind nach der Strassburger Rechtsprechung verpflichtet, Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern eine Ausnahme aus Gewissensgründen zu ermöglichen — die genaue Ausgestaltung bleibt ihnen überlassen. Frankreich, Luxemburg, Deutschland und Portugal haben ihr Jagdrecht entsprechend angepasst. Die drei deutschsprachigen Länder ziehen daraus allerdings bis heute sehr unterschiedliche Konsequenzen.

Deutschland: der Weg steht offen

Deutschland hat reagiert. Seit Ende 2013 können Grundeigentümer nach Paragraf 6a Bundesjagdgesetz einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung von Grundflächen aus ethischen Gründen stellen. Der Weg ist in der Praxis zäh und oft langwierig, aber er existiert und führt zum Ziel, wie zahlreiche erfolgreiche Fälle zeigen.

Österreich: an der bestehenden Rechtslage festgehalten

Österreich hält bislang an der bestehenden Rechtslage fest. Der Österreichische Verfassungsgerichtshof bestätigte im Oktober 2017, dass Grundstückseigentümer die Jagd auf ihren Flächen und die Mitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft auch gegen ihre ethische Überzeugung weiter hinnehmen müssen. Ein Ausscheiden aus der Jagdgenossenschaft aus Gewissensgründen ist in Österreich nicht möglich. Betroffene Eigentümer haben deshalb Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingelegt, gestützt auf genau jene Rechtsprechung, die gegen Frankreich, Luxemburg und Deutschland bereits ergangen ist.

Schweiz: das Recht steht, der Wille fehlt

Die Schweiz ist als Vertragsstaat an dieselbe Europäische Menschenrechtskonvention gebunden wie Frankreich, Luxemburg und Deutschland. Nach heutiger Auslegung der EMRK durch den Gerichtshof soll niemand die Hobby-Jagd auf dem eigenen Grund dulden müssen, wenn er sie aus ethischen Gründen ablehnt. Zugleich hat die Schweiz einen besonders direkten Hebel: Da das Jagdrecht kantonal geregelt ist und das Bundesrecht keinen Kanton zur Einführung der Hobby-Jagd verpflichtet, genügte in Genf ein kantonaler Beschluss. Woran es fehlt, ist nicht das Recht, sondern der politische Wille, Privatwaldbesitzerinnen und Privatwaldbesitzern das Recht einzuräumen, ihre Flächen aus ethischen Gründen jagdlich befrieden zu lassen.

Wald kaufen als stiller Akt des Wildtierschutzes

Hier schliesst sich der Kreis. Wer Wald kauft, um ihn zu schützen, denkt zuerst an Bäume, an Altholz, an Biodiversität. Der konsequente nächste Schritt ist, diesen Wald auch zur jagdfreien Zone zu machen. In Deutschland ist das heute schon möglich, Österreich blockiert es noch, und in der Schweiz fehlt allein der politische Wille, ein längst anerkanntes Recht umzusetzen. Eigentum verpflichtet, heisst es. Es kann aber auch ermächtigen: zu einem Stück Land, auf dem Wildtiere endlich Ruhe finden.

Kommentar der Redaktion: Dass ein Mensch das Töten auf dem eigenen Grund ablehnen darf, hat der EGMR in drei Urteilen gegen drei Staaten unmissverständlich festgehalten. Dass Österreich seine Bürgerinnen und Bürger weiterhin zur Duldung der Hobby-Jagd zwingt und die Schweiz dieses Recht ihren Grundeigentümern vorenthält, ist ein Anachronismus, der politisch korrigiert gehört.

Vom Wald zum politischen Hebel

Wer in der Schweiz Wald besitzt und ihn jagdfrei halten will, ist nicht auf den Goodwill einzelner Behörden angewiesen, sondern kann politisch ansetzen. Die IG Wild beim Wild stellt dafür einen fertigen Mustertext bereit, der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern das Recht geben soll, ihre Flächen aus ethischen Gründen von der Bejagung auszunehmen, ausdrücklich analog zu Regelungen in mehreren EU-Staaten und dem Genfer Modell. So wird aus einer privaten Gewissensfrage ein kantonaler Vorstoss, den Parlamentarierinnen, Parteien und engagierte Privatpersonen direkt einreichen können.

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Hobby-Jäger schiesst auf Wachtel und trifft Jogger im Gesicht

Bei einer Hundeausbildung in Norditalien verfehlt ein Schrotschuss sein Ziel. Ein 68-jähriger Läufer wird neben dem Auge getroffen. Wäre er kein Hobby-Jäger gewesen, liefe längst ein Strafverfahren.

Am Sonntagmorgen, dem 14. Juni 2026, joggte ein 68-jähriger Mann gegen neun Uhr über eine Strasse bei Rosa Vecchia, einem Ortsteil von San Vito al Tagliamento in der norditalienischen Provinz Pordenone.

Es war seine gewohnte Runde. Wenige Meter neben dem Weg, auf einem als «Zona cinofila Sanvitese» ausgewiesenen Übungsgelände, trainierte ein 49-jähriger Hobby-Jäger seine Hunde. Auf dem Feld war eine Wachtel ausgesetzt, als lebendes Ziel für die Dressur.

Der Hobby-Jäger gab einen Schrotschuss auf den Vogel ab. Einige der Schrotkörner verfehlten die Wachtel und trafen den Jogger an Arm und Gesicht, eines davon dicht neben dem rechten Auge. Sanitäter des Rettungsdienstes versorgten den Mann vor Ort und brachten ihn anschliessend zur augenärztlichen Untersuchung ins Spital von Pordenone. Lebensgefahr bestand nicht, doch die Verletzung am Auge wog schwer genug, dass eine bleibende Schädigung im Raum stand. Die Carabinieri ermitteln zum Hergang und prüfen, ob die Sicherheitsvorschriften der Hundezone eingehalten wurden.

Was hatte die Wachtel «verbrochen»?

Nichts. Die Wachtel hatte keine Schuld, keinen Grund, kein Vergehen. Sie war ein lebendes Requisit, ausgesetzt, damit Jagdhunde das Aufstöbern und Apportieren üben können. Ihr Tod war von Anfang an eingeplant. Dass beim Schuss auf sie ein vorbeilaufender Mensch beinahe ein Auge verlor, ist die logische Konsequenz einer Praxis, bei der mit Schrot in der Nähe öffentlicher Wege geschossen wird.

Zweierlei Mass

Man stelle sich vor, eine Privatperson hätte am Sonntagmorgen in einem belebten Naherholungsgebiet eine Schrotflinte abgefeuert und einem Jogger die Ladung neben das Auge gesetzt. Es gäbe eine Festnahme, einen Waffeneinzug, eine Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung, vermutlich Untersuchungshaft. Würde ein Polizist im Dienst so unkontrolliert in Richtung eines Passanten schiessen, stünde eine dienstrechtliche und strafrechtliche Aufarbeitung ausser Frage.

Beim Hobby-Jäger greift ein anderer Massstab. Hier heisst es «Jagdunfall», die Waffe ist «rechtmässig erworben», das Gelände «mit Schildern ausgewiesen». Die Ermittlung läuft auf den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung hinaus, und die Erfahrung aus dem gesamten deutschsprachigen Raum zeigt, dass solche Verfahren selten ein spürbares Nachspiel haben. Das Schiessen auf lebende Tiere als Freizeitbeschäftigung geniesst einen rechtlichen und gesellschaftlichen Schonraum, den kein anderer bewaffneter Umgang mit Schusswaffen kennt.

Dieser Fall ist kein italienischer Sonderfall. Im November 2025 wurden in Grossefehn in Niedersachsen zwei Spaziergänger von Schrot einer Treibjagd getroffen. Ende November 2024 starb im waadtländischen Oulens-sous-Echallens ein 64-jähriger Hobby-Jäger durch den Schuss eines Kollegen. Die Liste verletzter und getöteter Unbeteiligter, von Spaziergängern über Radfahrer bis zu Kindern, ist lang und wird Jahr für Jahr länger. Wo zum Vergnügen von Hobby-Jägern geschossen wird, geraten zwangsläufig auch Menschen in die Schusslinie.

Die Frage ist nicht, ob solche Vorfälle «Einzelfälle» sind. Die Frage ist, warum eine Tätigkeit, die regelmässig Unbeteiligte gefährdet, weiterhin als harmloses Hobby behandelt wird, statt als das, was sie im Ergebnis ist: eine kalkulierte Gefährdung der Allgemeinheit.

Nein zur 10-Millionen-Schweiz: Was die Gegner wirklich verteidigt haben

Humanität, Wirtschaft, Bilaterale III – die drei grossen Gegenargumente und was sie verschweigen

Rund 55 Prozent der Stimmenden lehnten die Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz» am 14. Juni 2026 ab.

Noch am selben Abend traten Parteien und Bundesrat vor die Kameras. Was folgte, war politisches Framing in Reinform. Eine Analyse der Statements und der Interessen, die dahinterstecken.

«Humanitäre Tradition» – Bundesrat Jans

«Die Stimmbevölkerung bekennt sich mit ihrem Entscheid zur humanitären Tradition der Schweiz», erklärte Bundesrat Beat Jans. Das ist der stärkste Satz des Tages und der unehrlichste.

Die Abstimmenden haben faktisch primär nicht über Humanität abgestimmt. Wer Nein gestimmt hat, hat über Wirtschaftswachstum, Personenfreizügigkeit und Boden entschieden. Das Ergebnis nachträglich als moralisches Bekenntnis zu deklarieren, ist klassische Deutungshoheit im Dienst der eigenen Agenda. Die Natur hat in der Schweizer Abstimmungsdemokratie keine Stimme, keine Lobby und keinen Sitz am Tisch.

Die Alpen nehmen rund 58 Prozent der Gesamtfläche ein, beherbergen aber nur einen Viertel der Bevölkerung. Das Mittelland, das gerade 30 Prozent des Staatsgebiets ausmacht, trägt fast das gesamte Wachstum. 25 Prozent des Schweizer Bodens sind unproduktive Flächen, vornehmlich im Gebirge, weitere 30 Prozent sind bewaldet. Wer also sagt, die Schweiz habe Platz, beschreibt Berge und Gletscher. Der tatsächlich nutzbare, bebaubare und zerschneidbare Raum ist eng und er wird enger.

Die humanitäre Tradition, auf die Jans verweist, gilt für Menschen. Für die Lebewesen, die mit jedem versiegelten Quadratmeter ihren Lebensraum verlieren, gilt sie nicht.

«Signal gegen SVP» – SP und Grüne

Die SP schrieb in einer Mitteilung: «Das klare Resultat ist ein Signal an die SVP und rechtspopulistische Kräfte: Die Bevölkerung will keine neuen Schwarzenbach-Initiativen mehr.»

Grünen-Präsidentin Lisa Mazzone forderte: «Die bürgerlichen Parteien müssen nun endlich ihre langjährige Anbiederung an die menschenfeindlichen Erzählungen der SVP beenden.»

Menschenfeindlich ist ein starkes Wort. Naturfeindlich ist kein Wort, das in diesen Statements vorkommt. Weder SP noch Grüne haben im Abstimmungskampf die Frage kaum sichtbar aufgeworfen, was weiteres Bevölkerungswachstum für Wildtierkorridore, Bodenversiegelung und Biodiversität bedeutet. Der Schutz der Natur war kein Argument gegen die Initiative. Er war schlicht kein Thema.

«Vernunft statt Angstmacherei» – GLP und Mitte

GLP-Präsident Jürg Grossen liess sich zitieren: Die Bevölkerung setze «auf Vernunft statt auf Angstmacherei». Mitte-Fraktionspräsidentin Yvonne Bürgin versprach, das Wachstum besser zu steuern: «mit mehr Wohnraum, einer leistungsfähigen Infrastruktur, der besseren Nutzung des inländischen Arbeitskräftepotenzials und einer Wirtschaft, die auf Wertschöpfung statt auf reine Quantität setzt.»

«Mehr Wohnraum» bedeutet in der Schweiz: mehr versiegelte Fläche. In der Schweiz verschwindet durch Versiegelung jede Sekunde mehr als ein halber Quadratmeter Boden, rund die Hälfte davon geht auf Kosten von Landwirtschaftsflächen. Ein Versprechen, Wachstum «besser zu steuern», ohne zu benennen, was das für die Umwelt kostet, ist kein Programm. Es ist eine Beruhigungsformel.

«Schlagworte reichen nicht mehr» – FDP

FDP-Co-Präsident Benjamin Mühlemann erklärte, das «wohlfeile Bewirtschaften von Schlagworten wie Wachstumsschmerz, Wohnungsnot, Dichtestress» genüge nicht mehr. Die SVP sei nun gefordert und müsse bereit sein für Reformen.

Das ist bemerkenswert. Denn «Dichtestress» und «Zubetonierung» sind keine Schlagworte. Es sind messbare Zustände. Jedes Jahr wächst in der Schweiz eine Stadt von der Grösse Luzerns – nicht in die Höhe, sondern in die Fläche, ins Mittelland, in die letzten halbwegs zusammenhängenden Habitatstreifen. Ein Haus kann nicht unbegrenzt viele Menschen aufnehmen, ohne dass Wände weichen. In der Schweiz weichen stattdessen Natur und Artenvielfalt.

«Die Schweiz hat heute nichts zu feiern» – SVP

SVP-Präsident Marcel Dettling zeigte sich enttäuscht und wies auf den Stadt-Land-Graben hin: «Ich sehe, dass das Land zustimmt und die Städte das Land bei der Meinungsbildung einfach ausradieren.» Die Schweiz habe heute nichts zu feiern, sagte der SVP-Präsident.

In diesem Punkt hat Dettling recht – aber aus anderen Gründen, als er meint. Gefeiert wird heute eine Entscheidung, die das weitere Zuwachsen des Mittellandes absichert, die Wirtschaft beruhigt und die Bilateralen III stärkt. Was nicht gefeiert wird: dass von den überregionalen Wildtierkorridoren der Schweiz noch rund ein Drittel intakt ist. Dass 16 Prozent vollständig unterbrochen sind. Dass im Mittelland zusammenhängende Flächen im Schnitt noch 2,7 Quadratkilometer messen.

85 Millionen Tiere und es werden mehr

Es gibt eine Dimension des heutigen Abstimmungsresultats, die im gesamten Diskurs fehlte: die der Nutztiere.

2024 wurden in der Schweiz erstmals über 85 Millionen Tiere geschlachtet – ein trauriger Rekord, den die Fleischbranche selbst dokumentiert. Das sind 237’000 Tiere pro Tag, 9’876 pro Stunde, 165 pro Minute. Und die Zahlen haben sich in den letzten 20 Jahren regelrecht verdoppelt.

Der direkte Zusammenhang mit dem heutigen Nein ist arithmetisch: Mehr Menschen bedeuten mehr Fleischkonsum, mehr Nutztiere, mehr Schlachtungen. Der Pro-Kopf-Verbrauch liegt in der Schweiz bei rund 50 Kilogramm Fleisch pro Jahr. An diesem Wert ändert Bevölkerungswachstum nichts – wohl aber an der Gesamtzahl der Tiere, die dafür sterben. Unter den heutigen Rahmenbedingungen bedeutet Bevölkerungswachstum mit hoher Wahrscheinlichkeit mehr geschlachtete Tiere

Jede Tierschutzorganisation, die heute das Nein zur Initiative bejubelt, müsste diese Gleichung erklären. Wer den Schutz von Tieren als Anliegen bezeichnet und gleichzeitig ein Bevölkerungswachstum ohne Deckel befürwortet, akzeptiert stillschweigend, dass die Schlachtzahlen weiter steigen. Das ist kein moralisches Versehen. Es ist eine Entscheidung.

Die Wildtiere verlieren Lebensraum. Die Nutztiere sterben in grösserer Zahl. Und die Politiker sprechen von humanitärer Tradition.

Was in keinem einzigen Statement vorkam

Kein Ja-Komitee, keine Partei, kein Bundesrat hat heute erwähnt, was die Nachhaltigkeitsinitiative aus Sicht der Natur bedeutet hätte: weniger Druck auf Boden, Wasser, Habitatstreifen und Wildtierpopulationen. Und was das Nein bedeutet: dass dieser Druck unvermindert weitergeht, mit dem Segen von 55 Prozent der Stimmenden.

Wildtiere haben heute nicht abgestimmt. Und die Politikerinnen und Politiker, die heute von humanitärer Tradition sprechen, werden morgen über Abschusspläne für Beutegreifer entscheiden, die in einem immer kleineren Lebensraum auf immer mehr Menschen treffen.

Das ist kein Zufall. Das ist Politik.

Mehr zu Lebensraum und Wildtiermanagement im Dossier Selbstregulation von Wildpopulationen. Den Artikel zur Abstimmung aus Wildtierperspektive, den wir bereits vor dem 14. Juni veröffentlicht haben, findest du hier: 10-Millionen-Schweiz: Was Wildtiere dazu sagen würden.

Podcast-Episode: Jagd, Gewalt und Wildtiere

Wild beim Wild – wo Jagd-PR auf Fakten trifft und meistens Federn lässt.

Wild beim Wild · Podcast

Podcast-Episode: Jagd, Gewalt und Wildtiere

Wild beim Wild · 14. Juni 2026

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Fall Fabian: Hobby-Jäger führte mit Wärmebildkamera zur Kinderleiche

Im Mordprozess von Rostock belastet ein Zeuge die Angeklagte. Im Zentrum: eine nächtliche «Suche» mit jagdlicher Wärmebildtechnik.

Vor dem Landgericht Rostock läuft der Prozess um den gewaltsamen Tod des achtjährigen Fabian aus Güstrow.

Angeklagt ist die 30-jährige Gina H., die frühere Partnerin von Fabians Vater. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft soll sie den Jungen im Oktober 2025 mit mehreren Messerstichen getötet haben, um einen Konflikt in der Beziehung aus dem Weg zu räumen. Die Angeklagte schweigt zu den Vorwürfen, ihre Anwälte bestreiten eine Beteiligung. Für sie gilt die Unschuldsvermutung.

Am elften Verhandlungstag, dem 13. Juni 2026, rückte eine Aussage in den Mittelpunkt, die einen Hobby-Jäger und dessen jagdliche Ausrüstung betrifft.

Eine nächtliche «Suche» mit der Wärmebildkamera

Geladen war ein 37-jähriger Bekannter der Angeklagten, Christian D., der im selben Ort lebt und in der Freizeit der Hobby-Jagd nachgeht. Über diese Tätigkeit verfügt er über eine Wärmebildkamera, wie sie Hobby-Jäger zur nächtlichen Ortung von Wildtieren einsetzen.

Nach seiner Schilderung soll Gina H. ihm am 13. Oktober 2025 vorgeschlagen haben, gemeinsam nach dem damals vermissten Fabian zu suchen, und zwar in der abgelegenen Gegend bei Klein Upahl. Dazu soll sie gesagt haben, sie wolle nicht die Polizei anrufen und dort hinschicken. Der Zeuge packte seine Wärmebildkamera ein und fuhr mit ihr in der Dunkelheit los.

Mit der Kamera war auf dem Feld nichts zu erkennen. Der Zeuge wollte bereits weiterfahren, als die Angeklagte vorschlug, zu einem nahen Tümpel zu gehen. Sie sei zielstrebig vorangegangen, am Ufer schliesslich stehen geblieben und habe mit der Taschenlampe geleuchtet. Der Hobby-Jäger erkannte etwas Schwarzes, das er zunächst für abgelegte Rohre hielt. Die Angeklagte soll daraufhin gesagt haben, das sei Fabian.

«Schwer verständlich»: keine Meldung an die Polizei

Brisant ist der Umstand, dass diese nächtliche Begegnung am Fundort einen Tag vor der offiziellen Entdeckung der Leiche stattfand. Der Zeuge gab an, er habe danach nur noch weggewollt und nicht in die Sache hineingezogen werden wollen. Die Polizei alarmierte er nicht. Den Vorwurf, er habe der Angeklagten eine sofortige Meldung untersagt, wies er zurück.

Der Vorsitzende Richter bezeichnete es als schwer verständlich, dass der Zeuge nach dem Fund nicht selbst die Polizei rief. Ob er den Fund berührt habe, wisse er nach eigener Aussage nicht mehr genau.

Für die Anklage ist die Aussage aus einem anderen Grund bedeutsam. Die Anwältin der Mutter verwies darauf, dass sich aus dem Geschehen Rückschlüsse auf mögliches Täterwissen der Angeklagten ergeben könnten, da diese den genauen Fundort offenbar kannte, bevor die Leiche offiziell entdeckt wurde. Der Prozess wird am 16. Juni 2026 mit einem weiteren Zeugen fortgesetzt, der ebenfalls zum Tümpel geführt worden sein soll.

Einordnung: Wenn jagdliche Technik in fremde Hände gerät

Es muss klar gesagt werden, dass dieser Fall kein Jagdverbrechen ist. Die mutmassliche Tat hat mit der Hobby-Jagd nichts zu tun, der Zeuge ist nicht angeklagt, und über die Schuldfrage entscheidet allein das Gericht. Wer hier eine direkte Parallele zur Hobby-Jagd zieht, überdehnt die Faktenlage.

Trotzdem lohnt ein nüchterner Blick auf einen Randaspekt. Die Wärmebildkamera, ein Gerät, das im Umfeld der Hobby-Jagd weitverbreitet ist, wurde zum Werkzeug einer nächtlichen Aktion fernab jeder behördlichen Suche. Und ein Mensch, der über jagdliche Routine im nächtlichen Gelände verfügt, fand sich an einem Leichenfundort wieder, ohne den naheliegenden Reflex, sofort die Polizei zu rufen.

Damit reiht sich der Fall in eine Beobachtung ein, die wir in anderem Zusammenhang bereits dokumentiert haben: Erst kürzlich wurde bekannt, dass ein Hobby-Jäger in der Steiermark eine Leiche zehn Jahre lang verschwieg, um die Wildtiere im Revier nicht zu stören. Die Motivlage ist eine völlig andere, doch beide Fälle führen vor Augen, dass die Schwelle, einen Toten im Gelände der Polizei zu melden, nicht überall gleich hoch liegt.

Welche Verantwortung eine Tätigkeit voraussetzt, die mit Waffen, nächtlicher Technik und grosser Autonomie im Revier verbunden ist, bleibt eine berechtigte Frage. Vertiefende Analysen dazu finden sich in unserem Dossier zur Psychologie der Hobby-Jagd sowie in unserer Rubrik Kriminalität & Jagd.

Wenn das «Institut» die Hobby-Jagd verteidigt: ein Faktencheck

Ein vielzitierter Blogbeitrag beklagt die «Sprachlosigkeit der Jagdverbände». Wer dahintersteht und welche Argumente einer Prüfung nicht standhalten.

Unter der Überschrift «Ethik der Jagd – Sprachlosigkeit der Jagdverbände!» ist im Mai 2026 ein Beitrag erschienen, der in Jagdkreisen Beachtung findet.

Verfasst hat ihn Dr. Wolfgang Lipps, Geschäftsführer des «JUN.i Institut für Jagd, Umwelt und Naturschutz». Der Text wirft dem Deutschen Jagdverband (DJV) vor, bei der Rechtfertigung der Hobby-Jagd zu versagen, und liefert gleich selbst die vermeintlich besseren Argumente. Wir haben sie geprüft.

Das Ergebnis vorweg: Die Kritik am DJV ist bemerkenswert, weil sie aus dem eigenen Lager kommt. Die angebotene Gegenbegründung der Hobby-Jagd hält einer sachlichen Prüfung jedoch an mehreren entscheidenden Stellen nicht stand.

Wer hier spricht: kein neutrales Institut

Der Begriff «Institut» weckt Erwartungen an wissenschaftliche Unabhängigkeit. Diese Erwartung trügt. Beim «JUN.i Institut» handelt es sich um eine eingetragene GmbH mit Sitz in Liepe bei Eberswalde, gegründet 2009, deren Geschäftszweck die Erstellung von Gutachten sowie Beratungsleistungen im Bereich Jagd und Jagdrecht ist. Angeschlossen ist eine kommerzielle Unternehmensberatung. Geschäftsführer Lipps war fast fünf Jahrzehnte Wirtschaftsanwalt, ist passionierter Hobby-Jäger, Jungjägerausbilder und Autor mehrerer jagdfreundlicher Bücher.

Hier äussert sich kein neutrales Forschungsinstitut, sondern ein erklärter Befürworter der Hobby-Jagd, der von Beratung und Publikationen rund um die Hobby-Jagd auch wirtschaftlich profitiert. Wer den Begriff «Institut» liest und akademische Distanz erwartet, sitzt einer geschickten Selbstetikettierung auf.

Dasselbe gilt für die zweite Autorität, auf die sich der Beitrag stützt: das «Forum Lebendige Jagdkultur». Es klingt nach einer Denkfabrik, ist aber ein 1996 gegründeter Verein von Jagdschriftstellern, Künstlern und «Freunden der Jagd», der sich laut Satzung der Pflege der «Jagdkultur» verschrieben hat und sich ausdrücklich gegen ein nüchternes Wildtiermanagement stellt. Mitglied kann jeder werden, der sich für Jagdkultur begeistert. Auch das ist Interessenvertretung, keine Wissenschaft.

Die Zahlen: ungefähr richtig, aber irreführend gerahmt

Der Beitrag eröffnet mit dem Bild von «471’000 Menschen», die «bewaffnet in Wald und Feld umherstreifen» dürfen, als Beleg für eine angeblich «zunehmende Beliebtheit» der Jagd. Die amtliche Zahl liegt etwas niedriger: Laut Statistik des Bundeslandwirtschaftsministeriums waren 2024 rund 460’770 Personen Inhaber eines Jagdscheins.

Entscheidender ist aber, was die Zahl verschweigt. Ein Jagdschein ist ein behördlicher Befähigungsnachweis, kein Aktivitätsnachweis. Schätzungen zufolge jagen davon nur etwa 250’000 bis 300’000 Personen tatsächlich regelmässig; ein erheblicher Teil löst den Schein «auf Vorrat» oder aus anderen Gründen. Aus einer wachsenden Zahl ausgestellter Scheine eine wachsende «Beliebtheit der Jagd» abzuleiten, ist deshalb statistisch unsauber. Wer genauer hinsehen möchte, findet die Auseinandersetzung dazu in unserem Beitrag Wie viele Hobby-Jäger in Deutschland wirklich aktiv sind.

Die genannten Streckenzahlen (rund 1,3 Millionen Rehe, rund 550’000 Wildschweine im Jagdjahr 2023/24) decken sich hingegen mit den amtlichen Daten.

Denkfehler 1: Die Natur als Sittenlehrerin

Das Herzstück der Argumentation ist zugleich ihr grösster Schwachpunkt. Der Beitrag erklärt das Prinzip «Fressen und Gefressen werden» zum «Grundprinzip der Natur» und leitet daraus eine «ethisch obligate Ur-Legitimation der Jagd» ab.

Das ist ein klassischer naturalistischer Fehlschluss: Aus dem, was in der Natur geschieht, folgt nichts darüber, was der Mensch tun soll. Krankheit, Parasitismus und das Sterben von Jungtieren sind ebenfalls «Naturprinzipien», ohne dass jemand sie zu ethischen Geboten erklären würde. Wer das Töten mit dem Verweis auf den Lauf der Natur rechtfertigt, hebt zudem den eigenen Anspruch auf, den der Text wenige Absätze zuvor selbst formuliert: dass die Jagd «ethisch vertretbar» sein müsse. Ethik beginnt gerade dort, wo der Mensch sich vom blossen Naturgeschehen löst.

Hinzu kommt: Die Hobby-Jagd ist keine Nahrungsnotwendigkeit, sondern Freizeitausübung. Der Vergleich mit dem natürlichen Beutegreifer, der aus Hunger tötet, geht damit von vornherein ins Leere.

Denkfehler 2: «Am Anfang stand die Jagd» – eine überholte These

Der Beitrag stützt die Legitimation der Jagd auf eine grosse Erzählung: Vor 1,7 Millionen Jahren habe die Jagd die Menschwerdung eingeleitet («venatorische Revolution»). Im selben Atemzug räumt der Autor ein, dass «etliche Fachdisziplinen» diese sogenannte «Man the Hunter»-These kritisiert oder bezweifelt haben, rettet sie dann aber mit der Formel, sie habe «das Argument der historischen Plausibilität für sich».

Genau das ist der Punkt: Plausibilität ist kein Beleg. Die These gilt in der modernen Anthropologie als weitgehend überholt, unter anderem weil die Bedeutung des Sammelns, der Anteil von Frauen an der Nahrungsbeschaffung und die Rolle der Aas-Nutzung lange unterschätzt wurden. Selbst wenn die Erzählung stimmte, bliebe der logische Bruch: Dass unsere Vorfahren jagten, begründet kein Recht auf Freizeit-Jagd in der Gegenwart. Das ist erneut der Schluss vom Sein auf das Sollen.

Dasselbe Muster zeigt sich beim behaupteten «genetisch veranlagten Jagdtrieb»: unbelegt eingeführt und sofort wieder relativiert mit dem Eingeständnis, er könne «die Jagd an sich nicht legitimieren». Ein Argument, das sich im selben Satz selbst zurücknimmt, trägt nichts.

Denkfehler 3: Die Verfassung als einseitiger Kronzeuge

Schliesslich beruft sich der Beitrag auf das Grundgesetz: Die Jagd nehme über das mit dem Grundeigentum verbundene Jagdrecht am Schutz des Art. 14 GG teil und diene «dem Wohle der Allgemeinheit».

Diese Auslegung ist nicht falsch, aber selektiv. Der Text zitiert Art. 20a GG, der die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere unter Staatsschutz stellt, blendet aber aus, dass dieser Artikel die Eigentumsfreiheit gerade beschränken kann. Auch der zitierte Art. 14 GG enthält den Satz «Eigentum verpflichtet» und erlaubt dem Gesetzgeber, die Nutzung im Interesse des Gemeinwohls einzuschränken. Die Sozialbindung des Eigentums, die der Beitrag als Argument für die Jagd ins Feld führt, wirkt in der Realität in beide Richtungen: Sie kann die Jagd ebenso begrenzen wie ermöglichen. Aus dem Grundgesetz eine quasi unantastbare Stellung der Hobby-Jagd abzuleiten, überzieht.

Der rhetorische Rahmen

Auffällig ist schliesslich der Ton. Gegenpositionen werden als «wenig sachkundige Plattitüden und wohlfeile Leerformeln» abgetan, das Schweigen des DJV wird mit der «Verteidigungsstrategie der Bundeswehr» verglichen. Die Tierethik erscheint nur in ihrer «extremen Form» als Tierrechtsbewegung, also als Karikatur, gegen die sich bequem argumentieren lässt. Das ganze breite Feld tierethischer Positionen, das nüchtern nach der Rechtfertigung des Tötens fragt, kommt nicht vor. Und mitten in der angeblich ethischen Auseinandersetzung wirbt der Autor für das eigene Forum, das eigene Vortragspapier und ein Buch aus den eigenen Reihen.

Der Beitrag ist aufschlussreich, aber anders, als er es beabsichtigt. Er zeigt, dass selbst innerhalb der Hobby-Jägerschaft Unzufriedenheit mit der Selbstdarstellung der Verbände herrscht. Und er führt zugleich vor, woran eine Rechtfertigung der Hobby-Jagd scheitert, sobald sie über Stimmung hinausgehen soll: Sie verwechselt Natur mit Ethik, Urgeschichte mit Gegenwart und eine einseitige Verfassungslesart mit Verbindlichkeit. Ein «Institut» im Namen und ein Verein im Rücken ersetzen kein tragfähiges Argument.

Die eigentliche Frage, die der Beitrag selbst aufwirft, bleibt unbeantwortet: Warum eine Freizeitbeschäftigung, die Wildtiere tötet, in einer Gesellschaft mit gesichertem Lebensmittelangebot noch ethisch geboten sein soll. Sprachlos ist hier nicht nur der DJV, sondern auch das Institut.