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Fotograf hat Jäger als Killer, Meuchelmörder und Schädlinge nicht diffamiert

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Der Tierfotograf Alain Prêtre wurde vom Vorwurf der Verleumdung, üblen Nachrede und Beleidigung freigesprochen.

In La Chaux-de-Fonds sah das Gericht am 30.9.2021 keine Veranlassung, den Tierfotografen Alain Prêtre wegen Verleumdung, übler Nachrede und Beleidigung von Neuenburger Jägern anzuklagen. In drei E-Mails bezeichnete der Fotograf die Jäger als «Killer«, «Meuchelmörder» und «Schädlinge mit böser Macht«.

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass es ihn nicht verurteilen kann, weil er sich zwar an die Neuenburger Jäger im Allgemeinen, nicht aber an einen einzelnen Jäger im Besonderen gewandt hatte. Der Angeklagte bezeichnete seine Äusserungen als «gut durchdacht» und «ausgewählt«.

Pierre Meinis, Anwalt des Neuenburger Jägerverbandes, zeigte sich im Radiosender RTN überrascht und enttäuscht: «Die Neuenburger Jäger wurden eindeutig ins Visier genommen. Jedes Mal, wenn die Jagd eröffnet wird, werden wir systematisch beschuldigt.«

Die Bezeichnung von Jägern als Mörder ist nicht Ausdruck eines Standpunkts oder einer Meinung, sondern der Realität. Ja, sie töten und dezimieren Wildtiere, ja, sie ermorden bedrohte Arten, ja, sie verstümmeln Rehe, Füchse, Hirsche und andere Tiere schwer.

Alain Prêtre

«Die sogenannte Freizeitjagd ist, wie der Name schon sagt, ein Vergnügen, tödlich für Wildtiere und manchmal auch für Menschen. Ich überlasse es der Psychiatrie, die Pathologie zu beschreiben, die mit dieser Perversion, der Jagd, verbunden ist!»

Sein Freispruch bestärkt Alain Prêtre in seinem Vorgehen gegen die Hobby-Jäger: «Ich werde bis zu meinem letzten Atemzug kämpfen, um nicht nur die Totengräber der Natur zu bekämpfen, sondern alle, die die Integrität der biologischen Vielfalt angreifen. Ich kämpfe diesen Kampf, seit ich 17 Jahre alt bin«, erklärte er gegenüber RTN.

Am Tag vor dem Urteil befand sich Alain Prêtre im Waadtländer Jura, «zwischen den Schützen des Wildtierdienstes und den Wolfsrudeln, um sie daran zu hindern, die beiden Wölfe zu schiessen, die der Kanton zu eliminieren beschlossen hatte«. Um diese Jagd anzuprangern, organisiert der Fotograf am 9. Oktober eine Volksdemonstration in Marchairuz.

Dieser Prozess war keine ausgemachte Sache, denn Hobby-Jäger haben mächtige Einflussmöglichkeiten, die sie in solchen Fällen auch nutzen. Es war umso schwieriger zu gewinnen, als der Staatsanwalt Nikolas Feuz, der für die Untersuchung der Anzeige zuständig war, gewaltsame Ermittlungsmethoden gegen den Fotografen anwandte, darunter eine Durchsuchung seiner Wohnung. Alain Prêtre empfand diesen Vorfall als einen Angriff auf seine Privatsphäre und Ehre, zumal die Polizei mitten am Tag kam.

Die Hobby-Jäger haben natürlich die Möglichkeit, gegen die Entscheidung des Gerichts Berufung einzulegen, aber Alain Prêtre, der von der Anwältin Marta Fiedorczuk-Hénin vertreten wurde, freut sich über diesen schönen Sieg.

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