8. April 2026, 20:55

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Jagd

Tierfotograf wegen Hobby-Jäger vor Gericht

Der Tierfotograf Alain Prêtre erschien am Donnerstagmorgen, dem 1.7.2021, vor dem Polizeigericht in La Chaux-de-Fonds. 

Redaktion Wild beim Wild — 1. Juli 2021

Wir kennen den Naturfotografen Alain Prêtre für seine Haltung für die Artenvielfalt und gegen die Jagdpraxis.

Computer beschlagnahmt

«Die Hobby-Jägerschaft hat es diesmal auf mich abgesehen», sagt er. Im Dezember 2020 klopfte die Polizei an die Tür seines Hauses in Chaux-de-Fonnier, um seinen Computer mit einem Haftbefehl zu beschlagnahmen.

Ihm wurden Verleumdung und Beleidigung vorgeworfen. Der Angeklagte bezeichnete die Neuenburger Hobby-Jägerschaft in drei E-Mails als Mörder, Attentäter und Schädlinge mit bösen Absichten.

Der Jagdverband Neuchâtel hat nach dem Versand von drei E-Mails eine Beschwerde gegen Alain Prêtre wegen Verleumdung und Beleidigung eingereicht. «Krieg und Tod der Hobby-Jagd», schrieb Alain Prêtre in Anlehnung an die Ablehnung der Revision des Jagdgesetzes vom 27.9.2020 durch Schweizer Bürgerinnen und Bürger.

Geldstrafe von 45 Tagessätzen

Angesichts der Äusserungen des Fotografen verlangt die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu 30 Franken.

«Ich gehe voll und ganz von der Verwendung dieser Begriffe aus», formulierte der Angeklagte in einem Facebook-Post. Mehrere Tierschützende, wie der Präsident der Französischen Liga für Vogelschutz, Allain Bougrain-Dubourg, und die ehemalige Schauspielerin Brigitte Bardot, haben bereits ihre Unterstützung bekundet.

Sollte er verurteilt werden, verspricht Alain Prêtre bereits Berufung: «Ich bin wie ein Foxterrier: Wenn ich beisse, lasse ich nicht mehr los», verspricht er.

Mehr zum Thema Hobby-Jagd: In unserem Dossier zur Jagd bündeln wir Faktenchecks, Analysen und Hintergrundberichte.

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