Der Tierfotograf Alain Prêtre erschien am Donnerstagmorgen den 1.7.2021 vor dem Polizeigericht in La Chaux-de-Fonds.
Wir kennen den Naturfotografen Alain Prêtre für seine Haltung für die Artenvielfalt und gegen die Jagdpraxis. „Die Jäger haben es diesmal auf mich abgesehen“, sagt er. Im Dezember 2020 klopfte die Polizei an die Tür seines Hauses in Chaux-de-Fonnier, um seinen Computer mit einem Haftbefehl von Staatsanwalt Nicolas Feuz zu beschlagnahmen.
Ihm wurden Verleumdung und Beleidigung vorgeworfen. Der Angeklagte bezeichnete die Neuenburger Hobby-Jäger in drei E-Mails als Mörder, Attentäter und Schädlinge mit bösen Absichten.
Entgegen der Aussage des Beklagten beschränken sich die an ihn gerichteten Vorwürfe nicht auf Facebook-Veröffentlichungen, sondern beziehen sich im Wesentlichen auf E-Mails, bei denen der Umfang der Verbreitung allein aufgrund der Beschwerde nicht erkennbar war und seine Anhänge. Bei dieser Art von Ermittlungen (mögliche Diffamierung oder Verleumdung per Computer) ist es nicht nur wichtig, den belasteten Text rechtlich beurteilen zu können, sondern auch den Kreis (erweitert oder nicht) der Personen zu identifizieren, die den besagten Text erhalten haben, um das Ausmass des möglichen Angriffs auf die Ehre abschätzen zu können. Zu diesem Zweck wurde eine Durchsuchung der Computerausrüstung angeordnet.
Nicolas Feuz, Staatsanwalt des Kantons Neuenburg.
Es ist nicht Sache der Staatsanwaltschaft, sich in einer Debatte zwischen Hobby-Jägern und Gegnern politisch zu positionieren. Andererseits ist es für die Öffentlichkeit nicht völlig nutzlos, zu wissen, welche Unannehmlichkeiten sie im Falle möglicher computergestützter Verstösse zu erwarten hat. Dies gilt umso mehr, wenn ein Angeklagter nicht zum ersten Mal wegen ähnlicher Straftaten verurteilt wird, sagt der Staatsanwalt Nicolas Feuz abschliessend.
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Der Angeklagte, der von vielen Menschen in sozialen Netzwerken unterstützt wird, hat immer an seiner jagdkritischen Überzeugung fest gehalten.
Der Jagdverband Neuchâtel hat nach dem Versand von drei E-Mails eine Beschwerde gegen Alain Prêtre wegen Verleumdung und Beleidigung eingereicht. «Krieg und Tod der Jagd», schrieb Alain Prêtre in einer E-Mail in Anlehnung an die Ablehnung der Revision des Jagdgesetzes vom 27.9.2020 durch Schweizer Bürger.
Unter den anderen Botschaften sei eine “eindeutig beleidigend“, eine andere zielt laut Anklageschrift direkt auf “die Neuenburger Jäger“. Angesichts der Äusserungen des Fotografen verlangt die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von 45 Tagesätzen zu 30 Franken. Die verschiedenen Parteien waren am Donnerstag zu hören.
“Ich gehe voll und ganz von der Verwendung dieser Begriffe aus“, formulierte der Angeklagte in einem Facebook-Post nach der Bekanntgabe seiner Verweisung an das Gericht. Mehrere Tierschützer, wie der Präsident der Französischen Liga für Vogelschutz Allain Bougrain-Dubourg und die ehemalige Schauspielerin Brigitte Bardot, haben bereits ihre Unterstützung bekundet.
Sollte er verurteilt werden, verspricht Alain Prêtre bereits Berufung: “Ich bin wie ein Foxterrier: Wenn ich beisse, lasse ich nicht mehr los“, verspricht er.
Das Urteil wird nach der Sommerpause des Gerichts gefällt.