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Jagd

Kein öffentliches Interesse rechtfertigt die Hobby-Jagd

Im Rahmen einer Anhörung zur jagdlichen Befriedung von Grundstücken in Österreich beantwortete Prof. Dr. Josef Reichholf Fragen.

Redaktion Wild beim Wild — 6. Oktober 2025

1. Welche Auswirkungen hat die Jagd auf das ökologische Gleichgewicht? Wie gewährleistet die Jagd die öffentlichen Interessen der Biodiversität, des Artenreichtums und der Vermeidung von Wildschäden?

Das ökologische Gleichgewicht ist eine Vorstellung, welche die Jäger selbst dazu entwickeln, welche Wildarten in welchen Bestandsgrössen in ihren Revieren leben sollen. Mit einem sich ohne jagdliche Eingriffe einstellenden, dynamischen Naturzustand (der meist mit dem Ausdruck «ökologisches Gleichgewicht» gemeint wird) hat das wenig bis nichts zu tun. Denn es liegen Nutzungsinteressen zugrunde, und nicht etwa eine sich möglichst selbst regulierende Natur.

Infolgedessen haben Naturschützer andere Vorstellungen vom ökologischen Gleichgewicht als Jäger. Der Zustand, der sich ohne nutzungsorientierte Eingriffe seitens der Jäger einstellt, kommt einem natürlichen ökologischen Gleichgewicht auf jeden Fall näher als ein von jagdlichen Interessen gelenkter.

Die öffentlichen Interessen in Bezug auf Biodiversität, speziell Artenreichtum, differieren sehr stark bezüglich der bejagbaren Arten und ihrer Häufigkeit. Denn diese werden von den Jägern so zu steuern versucht, dass die Bestände des Nutzwildes möglichst gross sind und bleiben, während die in der Jägersprache «Raubwild» und «Raubzeug» genannten Arten dezimiert bis lokal/regional oder grossflächig ausgerottet wurden bzw. an ihrer Wiederausbreitung gehindert werden (Luchs, Wolf, Braunbär bezüglich der Wiederkehr; Fuchs, Marderarten und grössere/grosse Greifvögel sowie die Krähenvögel bezüglich der Häufigkeit).

Artenzusammensetzung und Häufigkeit der verschiedenen Wildarten weichen daher in so gut wie jedem Jagdrevier grundsätzlich von einem Zustand ab, der sich ohne Bejagung einstellen würde. Hinzu kommt, dass die Bejagung die davon betroffenen sowie ihnen ähnliche, jedoch vollständig geschützte Arten (sehr) scheu macht, sodass sie für die Öffentlichkeit kaum/schlecht oder nur auf grössere Entfernung zu beobachten und erleben sind. Jagd macht das Wild scheu.

Das hat auch Konsequenzen auf die ökologischen Wirkungen der dadurch scheu gemachten Arten: Die Mehrzahl (Säugetiere; jagdlich: Haarwild) versucht sich durch weitgehende nächtliche Aktivität den jagdlichen Nachstellungen zu entziehen. Dies führt zu einem stark erhöhten Risiko von Wildunfällen, wenn die Tiere in der späten Dämmerung und nachts über Strassen wechseln. Teile des möglichen Lebensraumes der bejagten Haarwild- und Vogelarten können wegen der übergrossen Scheu von diesen Tieren nicht genutzt werden. Das macht einerseits die seltenen Arten noch seltener und fördert andererseits die Wildschäden durch Ansammlung des Wildes in störungsarmen Zonen. Solche versuchen viele Jäger mithilfe von Fütterungen/Kirrungen einzurichten.

Wildschäden, die über Bagatellschäden hinausgehen, verursachen die jagdlich gehegten „Schalenwildarten“ (Wildschwein, Reh, Rothirsch sowie lokal einige andere Arten), deren Bestände entweder aufgrund direkter Hegemassnahmen (Fütterungen, speziell im Winter; Hegeabschüsse zur Bestandsaufbesserung etc.) überhöht sind (è Schalenwildproblem, seit Jahrzehnten ungelöst, da die Bestände auf hohem Niveau bleiben, weil sie durch jagdliche Massnahmen dort gehalten werden) oder, wie im Fall des Wildschweins, grossräumig von der massiven Ausweitung des Maisanbaus profitieren (Mais = Schweinefutter) und es in der entscheidenden Zeit des starken Anwachsens der Wildschweinbestände viel zu geringen Abschuss gegeben hatte, weil nach der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl ihr Fleisch zu stark radioaktiv kontaminiert war. Die Jagd versucht zwar über Abschussplanung, das Schalenwildproblem in den Griff zu bekommen, jedoch offenbar unzureichend, da dieses Problem auch nach Jahrzehnten alles andere als gelöst ist.

Der Artenreichtum hat hingegen bei jenen Arten/Gruppen zugenommen, die in der jüngeren Vergangenheit von der Jagd ausgenommen und unter Schutz gestellt wurden, wie bei den (grösseren/grossen) Greifvögeln (Adler, Grossfalken), Reihern und einigen anderen Arten. Ohne die Unterschutzstellung auf EU-Ebene hätte der Wolf keine Chance auf eine Rückkehr gehabt. Das Schicksal von Luchs oder des wieder zuwandernden Goldschakals hängt nicht von der Eignung der Kulturlandschaft für diese Arten ab, sondern davon, ob die Jäger sie überleben lassen. Die verbreitete Ablehnung der Rückkehr «grosser Beutegreifer» und die sehr oft völlig ungerechtfertigten Abschüsse von Hunden und Katzen drücken ganz klar aus, dass das jagdliche Ziel nicht die Vermeidung von Wildschäden oder die Regulierung der Wildbestände auf das ökologisch richtige Niveau ist.

Abgesehen von der Gewinnung von Wildfleisch (Wildbret) und in Einzelfällen von Sonderabschüssen gibt es also kein öffentliches Interesse, das die Jagd zu erfüllen hätte. Selbst die Minderung bzw. Vermeidung von Wildschäden, die Besitzer von Grund und Boden fordern, gelingt im österreichischen und deutschen Revierjagdsystem offensichtlich bei weitem nicht so wie angestrebt.

2. Welche Auswirkungen hätte die von den Beschwerdeführern intendierte Nichtbejagung und Einstellung von Wildhegemassnahmen auf die oben angeführten öffentlichen Interessen? Welcher Unterschied besteht dabei zwischen einer grossflächigen, den gesamten Lebensraum von Wildtieren erfassenden und einer «inselhaften», lediglich einzelne Grundstücke erfassenden, Nichtbejagung?

Die Nichtbejagung einzelner Flächen und die Einstellung von Massnahmen zur Wildhege auf diesen haben mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine Auswirkungen auf die öffentlichen Interessen, zumal wenn die Flächen «inselhaft» in der Landschaft liegen. Im Gegenteil: Öffentliche Interessen können gefördert werden durch abnehmende Scheu von Wildtieren auf diesen Flächen, was interessierten Menschen die Erlebbarkeit heimischer Tiere begünstigt. Nicht einmal auf grösseren unbejagten Flächen treten automatisch Probleme auf. Das beweisen die Verhältnisse in Grossstädten (Berlin gilt als «Hauptstadt der Wildschweine», aber auch als «Hauptstadt der Nachtigallen») ganz allgemein, in denen z. B. Füchse ganz normal am Tag aktiv sind und sich kaum anders als freilaufende Hauskatzen verhalten, sowie die wenigen Naturschutzgebiete, die bei uns völlig frei von Jagd sind (z. B. NSG Hagenauer Bucht bei Braunau am Inn; eine grossflächige Inselwelt mit Landanbindung) oder in weit grösserer Dimension in Mitteleuropa der Schweizerische Nationalpark (seit über 100 Jahren jagdfrei) und der jagdfreie Kanton Genf.

Das häufig vorgebrachte Argument, eine Einstellung der Bejagung wäre in einer dicht von Menschen besiedelten Kulturlandschaft nicht möglich, widerlegen die Gegebenheiten in Indien mit den gleichen oder fast identischen Wildarten, wie sie auch bei uns vorkommen. Dass mehr als eine Milliarde Menschen praktisch ohne Jagd auf Wildtiere mit diesen zusammenleben können, drückt in aller Klarheit aus, dass es an der Grundeinstellung der Bevölkerung liegt, ob überhaupt gejagt wird, und wenn ja, wo und wie.

Die angestrebte Jagdfreistellung von Privatgrundstücken ermöglicht zudem, objektiv zu überprüfen, wie die Wildtiere in ihren Vorkommen und Häufigkeiten darauf reagieren. Das kann nur im Interesse der Jagd sein, wenn sie über die Auswirkungen der Freistellung Beweise für ihre Ansicht erhält. Jagdpolitisch sollten solche Testgebiete daher geradezu wünschenswert sein.

3. Welchen Einfluss übt das Wild auf land- und forstwirtschaftliche Kulturen aus? Ab welcher Häufigkeit und Schwere spricht man von Wildschäden? Wie stellen sich der Wildeinfluss und die Wildschadenssituation in Niederösterreich dar?

Die Einflüsse des Schalenwildes auf land- und forstwirtschaftliche Kulturen lassen sich nicht allgemein, auch nicht über die sogenannte, zumeist kaum mehr als grob abgeschätzte Wilddichte festlegen. Zu sehr beeinflussen örtliche Gegebenheiten und Veränderungen (wie etwa die enorme Ausweitung des Maisanbaus in Deutschland in den letzten Jahrzehnten auf 2,5 Millionen Hektar) die Attraktivität der Flächen für das Wild und dessen Scheu bzw. das, was die häufig in Wäldern liegenden Ruhezonen bieten. Die durch intensive Bejagung vergrösserte Scheu verstärkt den Wildverbiss im Wald. Das haben z. B. die Verhältnisse im nordostdeutschen Hügelland der «Brohmer Berge» (Vorpommern) der Deutschen Wildtier Stiftung gezeigt, in denen die Jagd stark reduziert worden ist, um die heimischen Wildtiere erlebbar zu machen.

Zu den speziellen Verhältnissen in Niederösterreich: Generell gilt, dass sich die Wildbestände unterschiedlich auf offene Fluren und Wälder auswirken. Unbejagte Flächen sollten vom Wild bevorzugt werden und somit unter Umständen sogar in der Umgebung die Wildschäden vermindern. Wer auf seinem Grund keine Jagd haben will, trägt zwangsläufig die Folgen von mglw. darauf erhöhten Wildschäden. Wiederum ist jedoch auf die von der Bejagung ausgenommenen Dörfer und Städte zu verweisen, in denen es offensichtlich nicht zu erhöhten Wildschäden kommt, auch nicht durch die von den Jägern besonders bekämpften Raubwildarten, wie Fuchs und Marder. So leben in München fünf- bis zehnmal so viele Füchse und Marder pro Quadratkilometer (unbejagter) Stadtfläche wie im bejagten oberbayerischen Umland. Ähnliches gilt zahlreichen Berichten zufolge für Wien (und für alle Grossstädte in Mitteleuropa). Die draussen im bejagten Gebiet stark verminderten Fuchs- und Marderbestände haben zur Folge, dass sich Mäuse stärker vermehren und damit die Häufigkeit von Zecken stark steigern können. Dass Füchse, Marder und Greifvögel, wie Mäusebussarde, von Mäusen leben und die starke Bejagung dieser Beutegreifer damit den Mäusen zugutekommt, wird in Jagdkreisen offenbar nicht berücksichtigt. Wie langjährige eigene Untersuchungen ergeben haben, hängt die Zeckenhäufigkeit eng von der Mäusehäufigkeit in Wäldern ab. Das hat dann sogar Folgen für die Gesundheit der Menschen (Borreliose, FSME-Virusfieber).

Wildschäden an landwirtschaftlichen Kulturen lassen sich durch entsprechend geschulte und hinreichend objektive Gutachter ziemlich zutreffend ermitteln. Eine 100-prozentige Freiheit von Produktionsverlusten an frei lebenden Tieren gibt es nicht. Die Sozialpflichtigkeit des Eigentums setzt voraus, dass im Interesse der Allgemeinheit auch Wildtiere in der Kulturlandschaft leben können sollten, und zwar in erlebbaren Häufigkeiten. Dementsprechend ist auch das Verfahren, Wildschäden im Wald zu ermitteln, fachlich sehr umstritten. Erstens handelt es sich beim allergrössten Teil der Wälder nicht um Naturwald, sondern um gepflanzte Forste, deren Baumarten keineswegs immer, oft sogar ziemlich wenig, den standortgemässen Verhältnissen entsprechen. Eine Entwicklung, die Naturverjüngung zulässt, verträgt jedoch ungleich mehr Wildverbiss als in Reih und Glied gepflanzte, standortfremde Bäumchen. In jeder Naturverjüngung gehen fast alle der Zehntausende Jungbäume (Sprösslinge) durch Konkurrenz untereinander zugrunde. Wildverbiss wirkt sich nahezu nicht aus.

Das beweisen die auf grossen Flächen völlig sich selbst überlassen aufwachsenden Baumbestände auf den Inseln und Anlandungen in den Stauseen am unteren Inn (Oberösterreich & Bayern), die inklusive Biber und ihrer Tätigkeit als echte Urwälder aufwachsen. Wo aber einzelne Tannen in Fichten- oder Buchenforsten nachgepflanzt werden, führt schon ein unbejagbar geringer Rehwildbestand zu Verbissausfällen. Eine schablonenhafte Festlegung wird den Gegebenheiten und Entwicklungen in der Natur daher nicht gerecht.

Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass die zusätzlich zu den Ortschaften entstehenden, inselartig unbejagten Flächen in dieser Hinsicht keine Änderung bewirken. Denn sie sind in Bezug auf die insgesamt im Gebiet in der Region vorhandene, nicht bejagte Fläche zu werten.

4. Welche äusseren Faktoren beeinflussen den Wildeinfluss bzw. die Wildschadenssituation? Durch welche Massnahmen könnten Wildschäden angesichts dieser Faktoren und innerhalb des – durch die vermehrte Inanspruchnahme der Natur durch den Menschen – begrenzten Lebensraumes des Wildes bestmöglich vermieden bzw. reduziert werden?

Aus den Ausführungen zu Punkt 3 geht bereits hervor, dass sich Wildverbiss und davon verursachter Schaden nicht einfach von der Bestandsgrösse der betreffenden Wildtierarten ableiten lassen. Hinzu kommt eine Gegebenheit, die in diesem Punkt völlig zu Recht mit angeführt wird, nämlich die «vermehrte Inanspruchnahme der Natur durch den Menschen». Gemeint sind die davon ausgehenden Störungen des Wildes, das keine Ruhe mehr findet. Der Freizeit- und Erholungsbetrieb dringt in die letzten Winkel der Wälder und Berge. Doch – und das ist nachdrücklich zu betonen – die davon verursachten Störungen sind eine Folge der Scheu, die von der Bejagung verursacht worden ist. Das beweisen wiederum die Wildtiere in den Grossstädten (und in Grossregionen wie Indien) und der sogenannte Nationalparkeffekt. Den stärksten Kontrast zur (tatsächlich nicht) «normalen Scheu» der Wildtiere bietet das militärische Übungsgelände. Wo Krieg gespielt, auf die Tiere aber nicht scharf geschossen wird, geht es ihnen am besten. Die Truppenübungsplätze übertreffen an Bedeutung für den Artenschutz die Naturschutzgebiete bei uns bei weitem.

Die hohe Störanfälligkeit des Schalenwildes vergrössert hingegen das Risiko gravierender Wildschäden, da ein zu grosser Teil der freien Natur den Störungen ausgesetzt ist, die das Wild zu häufigen Fluchten und zur Konzentration an wenigen Stellen zwingen. Zahlreiche Revierinhaber teilten in Gesprächen mit, dass sie ihr Wild gezielt zu Stellen zu locken versuchen (mit Fütterung/Kirrung), die nicht gestört werden. Verminderte Scheu würde die Nahrungsaufnahme stärker in der Fläche verteilen und damit die Wildschäden mindern.

«Es wäre aufschlussreich, festzustellen, wie sich die Verhältnisse entwickeln, wenn in der freien Natur Flächen vorhanden sind, die nicht bejagt werden.»

Mehr zum Thema Hobby-Jagd: In unserem Dossier zur Jagd bündeln wir Faktenchecks, Analysen und Hintergrundberichte.

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