Kanton Zug: Behörden bremsen Fuchsjagd nach Studie
Studie im Auftrag der Kantonsregierung widerlegt Jagdlobby-Narrative – Genfer Modell rückt näher.
Der Luzerner Jurist Pascal Wolf hat in über zwölf Kantonen Petitionen zur Prüfung der wissenschaftlichen Notwendigkeit der Fuchsjagd eingereicht. Im Kanton Zug zeitigt seine Eingabe vom Dezember 2025 (Vorlage Nr. 4032.1, Aktenzeichen DI DIS 58479-05) als bisher einziger Kanton ein konkretes Ergebnis: Landammann Andreas Hostettler hat am 19. Juni 2026 im Namen der Direktion des Innern schriftlich bestätigt, dass die Jagdkommission an ihrer Sitzung vom 16. Juni 2026 die in Auftrag gegebene Studie der Wildtierforschenden der SWILD zur Kenntnis genommen und erste Konsequenzen beschlossen hat: Die Fuchsjagd wird nicht mehr proaktiv gefördert, die Datenerhebung künftig konsequenter auf Jagd, Schadenabwehr, Sonderabschüsse und Fallwild aufgeteilt.
Was die Studie belegt
Die SWILD-Studie (Dr. Claudia Kistler / Dr. Fabio Bontadina, Mai 2026, 25 Seiten, im Auftrag des Amts für Wald und Wild des Kantons Zug) liefert eine schonungslose Bestandsaufnahme. Kernbefund: Die im Kanton Zug praktizierte Patentjagd auf Füchse reduziert weder die Populationsgrösse nachhaltig noch dämmt sie Wildkrankheiten ein. Im Gegenteil: Bejagte Bestände kompensieren Verluste durch erhöhte Fruchtbarkeit der Fähen, verbesserte Überlebensraten und Einwanderung aus benachbarten Gebieten.
Im Kanton Zug wurden zwischen 2000 und 2025 jährlich durchschnittlich 308 Füchse erlegt (gemäss SWILD-Bericht 2000–2025), mit stark sinkender Tendenz. Die Abnahme erklärt sich laut Studie nicht durch rückläufige Bestände, sondern durch nachlassende Bereitschaft der Hobby-Jägerschaft, Füchse zu schiessen. Verlässliche Bestandszahlen fehlen: Da kein systematisches Monitoring existiert, bleiben alle Ableitungen aus Abschuss- und Fallwilddaten mit grosser Vorsicht zu interpretieren.
Wildtierfütterung als unterschätztes Problem
Die Jagdkommission reagiert auf einen weiteren Befund der Studie: Das Amt für Wald und Wild (AFW) soll die Bevölkerung künftig aktiv über die negativen Folgen direkter und indirekter Wildtierfütterung informieren. Füchse, die durch menschliche Nahrungsquellen angelockt werden, verlieren ihr natürliches Scheu- und Meidungsverhalten, was Konflikte im Siedlungsraum erst erzeugt oder verstärkt. Die SWILD-Forschenden führen einen erheblichen Teil des Fuchsvorkommens in Siedlungsnähe auf das Nahrungsangebot anthropogenen Ursprungs zurück.
Das Tollwut-Argument trägt nicht
Die Studie widerlegt nochmals explizit das in Jagdkreisen wiederholt vorgebrachte Seuchenargument. Bei der Tollwutepidemie, die 1967 die Schweiz erreichte, scheiterten intensive Jagd und Baubegasung. Die entscheidende Massnahme war eine ab 1978 durchgeführte orale Impfkampagne, durch die 1999 Tollwutfreiheit nach WHO-Kriterien erreicht wurde. Für den Fuchsbandwurm (Echinococcus multilocularis) zeigt eine französische Studie: Trotz um 35 Prozent erhöhtem Jagddruck stieg die Befallsrate im bejagten Testgebiet von 44 auf 55 Prozent, während sie im weniger bejagten Kontrollgebiet konstant blieb. Jungfüchse, die durch Jagddruck mobilisiert werden und Lücken auffüllen, tragen dabei höhere Wurmbürden als adulte Tiere.
Genf und Luxemburg als Vergleichsmass
Zwei Fallbeispiele strukturieren den Ergebnisteil der SWILD-Studie. Im Kanton Genf, der seit 1974 auf Milizjagd verzichtet und nur staatliche Wildhüterinnen und Wildhüter zum Abschuss berechtigt, wurden über Jahrzehnte deutlich weniger Füchse getötet als im flächenmässig ähnlich grossen Kanton Zug, ohne erkennbare Verschlechterung für Landwirtschaft oder öffentliche Gesundheit. Im letzten Berichtszeitraum wurden keinerlei Regulierungsabschüsse auf Füchse vorgenommen.
In Luxemburg, wo die Fuchsjagd seit 2015 verboten ist, verzeichnet gemäss SWILD unter Verweis auf die luxemburgische Veterinärverwaltung die staatliche Veterinärbehörde seit dem Verbot einen Rückgang der Fuchsbandwurm-Prävalenz. Luxemburgs Umweltministerin hielt 2024 fest: Die Kontroverse rund um das Verbot habe sich weitestgehend beruhigt, weil die befürchteten Probleme schlicht nicht eingetreten seien. Die Studie schliesst: Ein Jagdverbot würde die Fuchspopulation im Kanton Zug aller Wahrscheinlichkeit nach nicht merklich ansteigen lassen.
Schadensbilanz nüchtern betrachtet
Zwischen 2012 und 2025 wurden beim Kanton Zug 67 Wildschadensfälle durch Füchse gemeldet, mit einer Gesamtentschädigungssumme von 28’088.70 Franken. Das entspricht rund 2’000 Franken pro Jahr bei durchschnittlich 5 Fällen. Betroffen waren zu 93,5 Prozent Hühner; Lämmer, Schafe und Kälber machten den Rest aus. Die SWILD-Forschenden weisen darauf hin, dass Verluste bei Lämmern häufig überschätzt werden, weil die Todesursache ohne forensische Abklärung schwer zu bestimmen ist. Schutzwirksame Alternativen wie gesicherte Zäune in Freilandausläufen und Schutzhunde zeigen in wissenschaftlichen Studien bessere Ergebnisse als die Bejagung der Beutegreifer.
Was die Kommission beschlossen hat
Auf Basis der Studie trifft die Jagdkommission drei Massnahmen: erstens die konsequentere Trennung der Statistikkategorien (Jagd, Schadenabwehr, Sonderabschüsse, Fallwild); zweitens den Verzicht auf proaktive Förderung der Fuchsjagd, mit Fokus auf Siedlungsränder und Naturschutzgebiete; drittens eine Informationskampagne des AFW zur Wildtierfütterung. Über allfällige weitergehende Schritte will die Kommission an ihrer nächsten Sitzung befinden, sobald eine verbesserte Datenbasis vorliegt.
Ein vollständiger Verzicht auf die Fuchsjagd steht damit in Zug zwar bisher nicht zur Diskussion, die Studie schiebt aber dem Narrativ, Hobby-Jagd auf Füchse sei wissenschaftlich notwendig, eine amtliche Grundlage unter. Der Kanton Genf lebt vor, wie das Wildtiermanagement ohne Hobby-Jagd funktioniert. Das Dossier zur Fuchsjagd ohne Fakten dokumentiert, wie Jagdverbände die Diskussion bisher dominiert haben.
Quellen
SWILD (Dr. Claudia Kistler / Dr. Fabio Bontadina). 2026. Wissenschaftliche Grundlagen zur Fuchsjagd. Fachbericht im Auftrag des Amts für Wald und Wild des Kantons Zug. 25 Seiten. Mai 2026.
Direktion des Innern, Kanton Zug. Abschlussantwort an Petent Pascal Wolf, unterzeichnet von Landammann Andreas Hostettler, 19. Juni 2026. Aktenzeichen DI DIS 58479-05.
Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG), SR 922.0, insb. Art. 5, 12, 13.
Jagdgesetz Kanton Zug, § 12, § 13, § 31, § 33.
Comte et al. 2017. Echinococcus multilocularis management by fox culling: An inappropriate paradigm. Preventive Veterinary Medicine 147:178–185.
Baker PJ, Harris S, Webbon CC. 2002. Effect of British hunting ban on fox numbers. Nature 419(6902):34.
Technischer Bericht der Naturverwaltung Luxemburg betreffend Wildtiermanagement und Jagd, Nummer 10, 2024.
Eidgenössische Jagdstatistik, jagdstatistik.ch.
