5. September 2026, 22:34

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Tessin Jagd 2026/27: Vorfälle, Verstösse und Entwicklungen im Überblick

Wild beim Wild dokumentiert die Jagdsaison 2026/27 im Tessin laufend. Im Ticker erscheinen behördliche Mitteilungen, Vorfälle, Verstösse, Abschüsse und weitere Auffälligkeiten – chronologisch aktualisiert.

Seit dem 5. September 2026 ist die Jagdsaison 2026/27 im Tessin eröffnet. Mit Beginn der Hochjagd sind rund 1’800 Hobby-Jägerinnen und -Jäger im Kanton unterwegs.

Wie tief die Hobby-Jagd im Tessin kulturell verankert ist, zeigt der Beitrag Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton Tessin.

Ticker

05.09.2026
Sa 19:08

Am ersten Wochenende der Tessiner Hochjagd hat die Saison ihr erstes Todesopfer gefordert. Kurz nach 13 Uhr stürzte ein 69-jähriger Schweizer mit Wohnsitz im Bezirk Riviera im Gebiet von Biasca an einem Hang beim Riale Crenone auf rund 700 Metern Höhe ab. Trotz Reanimationsversuchen durch die Rega konnten die Rettungskräfte nur noch den Tod des Mannes feststellen. Für die Angehörigen wurde ein Care Team aufgeboten. Die genauen Umstände des Absturzes sind laut Kantonspolizei noch Gegenstand der Ermittlungen.

Der Fall reiht sich in ein wiederkehrendes Muster ein: Ein Grossteil der tödlichen Jagdunfälle in der Schweiz sind keine Schussunfälle, sondern Abstürze in steilem, unwegsamem Gelände, in das sich Hobby-Jäger zur Ausübung ihres Freizeitvergnügens begeben. Dass mit 69 Jahren ein Mensch in solchem Terrain unterwegs ist, um Wildtiere zu erlegen, ist kein Einzelfall, sondern strukturell angelegt.

Genau hier setzen die langjährigen Forderungen der IG Wild beim Wild an. Die grösste Altersklasse bei den Hobby-Jägern ist 65+, also jene mit zunehmenden Alters-, Seh-, Konzentrations- und Reaktionsschwächen. Ab dem 45. Lebensjahr steigt die Zahl der Unglücke für Menschen und Tiere deutlich an. Deshalb fordert die IG seit Langem, dass sich Hobby-Jäger regelmässig einem medizinisch-psychologischen Eignungstest unterziehen müssen, nach dem Vorbild der Niederlande, und eine Altersobergrenze für die aktive Ausübung der Hobby-Jagd eingeführt wird. Beides ist bei anderen sicherheitsrelevanten Tätigkeiten längst selbstverständlich.

Grundsätzlich fordert die IG Wild beim Wild die Abschaffung der Hobby-Jagd und deren Ersatz durch ein professionelles, staatlich verantwortetes Wildtiermanagement. Wildtierregulierung, wo sie überhaupt nötig ist, gehört in die Hände ausgebildeter, angestellter Fachpersonen mit klaren Standards, nicht in die Freizeit von Privatpersonen. Ein solches System wäre nicht nur für die Wildtiere schonender und fachlich fundierter, es würde auch Tragödien wie jene von Biasca vermeiden helfen.

Die Verantwortung endet dabei nicht beim einzelnen Hobby-Jäger. Es ist der Kanton, der die Hobby-Jagd in gefährlichem Gelände überhaupt erst erlaubt, ohne verpflichtende medizinisch-psychologische Eignungstests und ohne Altersobergrenze. Solange er an diesem System festhält und sich den langjährigen Forderungen nach mehr Sicherheit verweigert, ist er aus Sicht der IG Wild beim Wild an den zahlreichen Todesfällen der vergangenen Jahre politisch mitverantwortlich.

05.09.2026
Sa 08:44

Vom «Nutzer» zum «Fauna-Manager»: Wie Corti die Vervierfachung der Abschüsse zur Verantwortung umdeutet

Am Vorabend der Hochjagd-Eröffnung erklärt Davide Corti, Präsident der Tessiner Hobby-Jägerföderation, der moderne Alpenjäger sei kein «Nutzer», sondern ein «Manager der Alpenfauna». Die entscheidende Zahl liefert er selbst mit: Als er sein Jagdpatent löste, wurden im Tessin rund 1’600 Huftiere pro Jahr erlegt, heute sind es etwa 7’000. Was hier als gewachsene «Verantwortung» und «Management» verkauft wird, ist in Wahrheit eine Vervierfachung der Tötungen. Ein Manager, dessen einzige messbare Leistung darin besteht, viermal so viele Tiere zu erlegen wie früher, betreibt keinen Naturschutz, sondern rechtfertigt die Ausweitung der Hobby-Jagd mit einem neuen Etikett.

Besonders dreist ist Cortis Umgang mit dem gestiegenen Druck auf die Wildtiere: Schuld seien Tourismus und Freizeitnutzung, nicht die Hobby-Jagd. Doch Wandernde, Bikerinnen und Touristen töten und quälen keine Wildtiere. Die Hobby-Jagd tut es, und im Tessin praktisch das ganze Jahr. Zusammengenommen schaffen Sommerjagd, Hochjagd, Fuchs- und Wildschweinjagd sowie Wolfsregulierung ein System, in dem Wildtiere während grosser Teile des Jahres bejagt oder durch unnötige Hobby-Jagdaktivitäten gestört werden. Eine kantonsweit verlässliche, lange Ruhephase ist für viele betroffene Tiere kaum erkennbar.

Jagdzeiten im Tessin im Überblick

  • Wildschwein-Sommerjagd: Juni bis August; im Juni auf offenen Flächen in der Dämmerung, im Juli und August nachts von zugewiesenen erhöhten Ansitzen im Wald.
  • Hochjagd: 5. bis 19. September sowie 23. bis 27. September 2026.
  • Fuchsjagd («Caccia bassa»): gemäss jährlicher kantonaler Saisonregelung; in den Wintermonaten je nach Gebiet und Freigabe mit zusätzlichen Methoden.
  • Spätherbstjagd auf Hirsch und Reh: mögliche Anschlussjagd nach der Hochjagd, falls die kantonalen Abschussziele nicht erreicht werden; Daten für 2026/27 noch offen.
  • Winterjagd auf Wildschweine: nach kantonaler Anordnung; Daten für 2026/27 noch offen.
  • Proaktive Wolfsregulierung: nach kantonaler Anordnung innerhalb der jeweils geltenden Bewilligungsfrist.

Kaum ein Monat bleibt frei. Cortis Verweis auf den Tourismus lenkt genau davon ab.

Schalldämpfer: «nur Vorteile»? Zwei Tessiner Fälle sagen das Gegenteil

Auch bei den neu erlaubten Schalldämpfern gibt sich Corti keine Mühe mit Abwägung: Sie hätten «nur Vorteile». Wie sich diese Vorteile in der Hobby-Jägerhand auswirken können, zeigt derselbe Kanton innert weniger Monate gleich zweifach. Ein Tessiner Hobby-Jäger wurde als Wilderer verurteilt, mit Schalldämpfer, Nachtsichtgerät und illegalen Lockfallen. Und beim Femizid von Faido durch einen Hobby-Jäger hörte niemand den tödlichen Schuss auf die 56-jährige Frau, weshalb die Polizei von einem Schalldämpfer ausgeht. Die Verbreitung von Schalldämpfern über jagdrechtliche Ausnahmebewilligungen ist damit kein reiner «Vorteil», sondern ein Kontrollproblem mit realen Opfern nicht nur in der Tierwelt.

05.09.2026
Sa 06:51

Das Tessiner Amt für Jagd und Fischerei (UCP) fordert die Bevölkerung auf, Sichtungen von in diesem Jahr geborenen Wolfswelpen mit Datum, Ort sowie möglichst Foto- oder Videomaterial zu melden. Die Behörde erklärt offen, der Zweck sei, Anträge zur «proaktiven Regulierung» von Wolfsrudeln zu erleichtern. Einen Tag zuvor beschloss der Tessiner Staatsrat, in den Rudeln Molare und Lepontino bis zu zwei Drittel der im laufenden Jahr geborenen Jungwölfe töten zu lassen – unter Mitwirkung von Hobby-Jäger.

Die IG Wild beim Wild empfiehlt deshalb nicht, solche Sichtungen an die UCP zu melden. Die verlangten Angaben dienen nachweislich nicht einem unabhängigen wissenschaftlichen Monitoring, dem Herdenschutz oder einer konfliktarmen Koexistenz, sondern der Vorbereitung präventiver Abschüsse von Wolfswelpen. Das widerspricht einem Wildtierschutz, der soziale Rudelstrukturen, natürliche Regulation und die ökologische Funktion des Wolfs ernst nimmt. Auch für den Schutzwald ist eine intakte natürliche Dynamik wichtig: Beutegreifer können die räumliche Nutzung und das Verhalten von Huftieren beeinflussen und damit lokal übermässigem Verbiss entgegenwirken.

Wölfe vermehren sich zudem nicht unbegrenzt an einem Ort. Jungtiere wandern ab, besiedeln freie und geeignete Lebensräume und verbinden Populationen über Kantons- und Landesgrenzen hinweg über den ganzen Kontinent.

Originalmeldung der UCP

Segnalazione di giovani lupi – Per agevolare le richieste di regolazione proattiva dei branchi di lupo in Ticino, l’UCP invita a segnalare eventuali avvistamenti di giovani lupi dell’anno. Le segnalazioni, indicando la data e il luogo dell’avvistamento e corredate, se possibile, da fotografie o video, possono essere inoltrate a:

4 settembre 2026 – Attualità, Dipartimento del territorio

04.09.2026
Fr 14:51

Wolf als Sündenbock: Amtliche Zahlen entlarven, wer wirklich versagt

Amtliche Zahlen des UCP Bellinzona («Lupo – Predazioni 2026», Stand 3. September) zeigen schonungslos: Von 108 im laufenden Jahr durch Wölfe getöteten Nutztieren waren gerade einmal 4 angemessen geschützt, nicht einmal 4 Prozent. Bei 96 Prozent der Risse hatten die Tierhaltenden ihre gesetzliche Schutzpflicht schlicht nicht erfüllt. Trotzdem ist es der Wolf, der reguliert, bejagt und zum Abschuss freigegeben wird, während die eigentlich Verantwortlichen straflos bleiben. Wie Wild beim Wild bereits im Fall Paudo und in der Auswertung zur Vollzugspraxis des Veterinäramts dokumentiert hat, ist das kein Einzelfall, sondern System: Das Tessin duldet seit Jahren ungeschützte Herden in bekannten Wolfsgebieten, ahndet die Verstösse nicht und lässt anschliessend den Beutegreifer für das eigene Kontrollversagen büssen.

Screenshot 2026 09 04

04.09.2026
Fr 11:25

Rekordstrecke beim Hirsch: Selbst die organisierte Hobby-Jägerschaft zweifelt an der amtlichen Begründung

Der Kanton hat die Bejagung des Rothirschs in den letzten Jahren massiv verschärft: 2’163 Tiere während der Hochjagd 2025, gegenüber 1’787 im Jahr 2022. Bezeichnend: Selbst die kantonale Jägerföderation FCTI widersprach 2021 der behördlichen Annahme einer wachsenden Population und warnte vor einem «Kampf ohne Gnade» gegen den Hirsch. Beim Gämsbestand zeigt sich das Muster umgekehrt: Das Maximalkontingent von 800 Tieren wurde seit 2022 nie erreicht, im Gebiet Gambarogno-Tamaro-Lema brach die Population sogar so stark ein, dass die Jagd dort drei Jahre ausgesetzt werden musste. Abschusszahlen sagen also wenig darüber aus, ob das Töten ökologisch begründet ist, sie spiegeln vor allem die Freigabepolitik des Kantons selbst. Nach der Hochjagd 2025 verzeichnete das Tessin zudem über 140 Selbstanzeigen und 19 Patententzüge wegen schwerer Verstösse, darunter ein Fall von Wilderei mit schallgedämpfter Waffe und Wärmebildgerät. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.

04.09.2026
Fr 10:54

Saisonstart mit 50-Meter-Sicherheitsabstand, der seit 2019 versprochenen Erhöhung fehlt bis heute

Seit dem 5. September sind während der Hochjagd wieder rund 1’800 Hobby-Jäger im ganzen Kanton unterwegs, in zwei Phasen bis zum 27. September. Wie prekär der Schutz der Bevölkerung dabei bemessen ist, zeigt ein Detail: Hobby-Jäger müssen laut Amt für Jagd und Fischerei nur 50 Meter Abstand zu Wohnhäusern, Campingplätzen und Naturlehrpfaden einhalten, die Länge eines Schwimmbeckens. Nach schweren Jagdunfällen im Herbst 2019, bei denen unter anderem ein Kaminfeger mit Warnweste erschossen wurde, hatte der Kanton eine Erhöhung auf 200 Meter angekündigt. Umgesetzt wurde sie nie, bis heute gilt die 50-Meter-Regel. Seit Juli 2026 sind zudem Schalldämpfer zugelassen, was Schüsse in Siedlungsnähe leiser, aber nicht sicherer macht. Im Bleniotal, wo die Hochjagd nun beginnt, wirkt zudem der Fall von Faido/Leontica nach, wo ein Hobby-Jäger seine Ex-Frau erschoss und ein Haus sprengte, ein weiterer Beleg für das wiederkehrende Muster aus legalem Waffenzugang und Gewalt im jagdlichen Umfeld. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.

03.09.2026
Do 16:58

Tessin gibt Rudel Molare und Lepontino zum Abschuss frei, ohne einen einzigen nachgewiesenen Riss

Der Staatsrat hat am 3. September mit Segen des BAFU die Tötung von bis zu zwei Dritteln der 2026 geborenen Jungtiere in den Rudeln Molare und Lepontino angeordnet, ausgeführt auch durch eigens ausgebildete Hobby-Jäger. Weder für Molare noch für Lepontino nennt der Kanton einen einzigen dem jeweiligen Rudel zugeordneten Riss als Begründung, die kantonale Rechtfertigung bleibt bewusst allgemein gehalten. Ausreichend ist laut revidierter Jagdverordnung bereits der blosse Nachweis von zwei oder mehr diesjährigen Welpen, eine Tötung auf Vorrat, ohne jeden Nachweis individuellen Fehlverhaltens. Die Verfügungen richten sich ausdrücklich gegen die «giovani lupi» und weisen die Hobby-Jäger sogar an, bei annähernd gleich grossen Tieren nicht zu schiessen, um kein Elterntier zu treffen. Bestraft wird damit nicht ein Rudel, das nachweislich Schaden angerichtet hat, sondern die blosse Tatsache, dass es sich fortgepflanzt hat. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.

Hintergrund

Wallis Jagd 2026/27: Vorfälle, Verstösse und Entwicklungen im Überblick

Wild beim Wild dokumentiert die Jagdsaison 2026/27 im Wallis laufend. Im Ticker erscheinen behördliche Mitteilungen, Vorfälle, Verstösse, Abschüsse und weitere Auffälligkeiten – chronologisch aktualisiert.

Das Wallis eröffnet die Hobby-Jagd 2026/27 offiziell am 21. September und will als erster Kanton der Schweiz eine Abschussbewilligung für den Luchs beantragen.

Gleichzeitig sorgen ein neues Trophäenjagd-Modell für Steinböcke und wiederholte Herdenschutz-Versäumnisse bei Wolfsrissen für Diskussionen. Wie tief die Hobby-Jagd im Wallis kulturell verankert ist, zeigt der Beitrag Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton Wallis.

Ticker

05.09.2026
Sa 16:52

Wieder gerissen: Trotz Vorjahres-Attacke erneut Schafe ohne Herdenschutz gesömmert

Bereits 2025 wurden auf einer Alp bei der Topali-Hütte im Mattertal 54 ungeschützte Schafe von Wölfen gerissen. Trotzdem wurden im selben Gebiet auch dieses Jahr wieder Schafe ohne Herdenschutz gesömmert, auf Höhen von 2600 bis 2900 Metern über Meer, wo eine Beweidung ökologisch keinen Nutzen bringt. Die erneuten Risse waren die vorhersehbare Folge. Mehr zum Zusammenhang zwischen Herdenschutz und Rissquote im Beitrag Halbzeit im Alpsommer: Wolfsrisse halbieren sich.

19.06.2026
Fr 17:30

Wallis will als erster Kanton der Schweiz den Luchs zum Abschuss freigeben

Staatsrat Christophe Darbellay kündigt an, bis Ende Sommer beim Bundesamt für Umwelt ein Gesuch für eine Luchs-Regulierung einzureichen, obwohl bereits die Rehjagd stark eingeschränkt wird. Es wäre die erste Abschussbewilligung für Luchse in der Geschichte der Schweiz. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.

18.03.2026
Mi 00:00

Neues Trophäenjagd-Modell: Wallis vergibt Steinbock-Abschüsse künftig anders

Weil die Abschusspläne beim Steinwild in den letzten Jahren wiederholt verfehlt wurden, führt das Wallis ab 2026 ein neues Regulierungsmodell ein: Jede zugelassene Hobby-Jägerin und jeder Hobby-Jäger erhält ein Grundkontingent von zwei Tieren, zuerst eine Steingeiss, danach einen Steinbock der zugeteilten Alterskategorie. Das neue Modell ersetzt die bisherige «Aktion Steinwild» und macht die Trophäenjagd auf Steinböcke im Wallis noch systematischer zugänglich. Mehr zur bisherigen Kritik im Beitrag Umstrittene Steinbockjagd im Wallis.

Hintergrund

Humanewashing: Wie die Hobby-Jagd das Töten als Fürsorge verkauft

Nicht der Jargon unter Jägern, sondern die Sprache nach aussen: Wie Verband und Behörden mit «Regulierung», «Entnahme» und «nachhaltiger Nutzung» das Töten von Wildtieren zum Dienst an Natur und Allgemeinheit umdeuten.

Konzerne kennen das Prinzip längst. Wer ein umweltschädliches Geschäft betreibt, umgibt es mit einer Sprache, die nach Nachhaltigkeit klingt: «klimaneutral», «naturnah», «verantwortungsvoll».

Das nennt man Greenwashing. Weniger bekannt ist der Zwilling dieses Prinzips im Umgang mit Tieren. Die US-amerikanische Organisation Committee to Abolish Sport Hunting hat dafür einen treffenden Begriff geprägt: Humanewashing. Gemeint ist der Einsatz sorgfältig gewählter Wörter, die das Töten mitfühlend, notwendig oder nützlich erscheinen lassen.

Wichtig ist eine Unterscheidung, die oft übersehen wird. Die Hobby-Jagd pflegt zwei Sprachen, nicht eine. Die eine richtet sich nach innen, an die eigene Zunft: das Weidmannslatein mit «Äser», «Schweiss» und «Strecke», das den Tötungsakt für die Beteiligten selbst entschärft. Diese interne Sprache haben wir im Beitrag «Jägerlatein: Wie Jagdsprache das Töten beschönigt» seziert. Die andere Sprache richtet sich nach aussen, an Öffentlichkeit, Medien und Politik. Sie klingt sachlich, behördlich, beinahe wissenschaftlich, und genau darum geht es hier. Denn während der interne Jargon nur Distanz schafft, erfüllt die Aussensprache eine strategische Aufgabe: Sie soll die Freizeitjagd legitimieren.

Das Vokabular der Legitimation

Die nach aussen gerichtete Sprache vermeidet alles Anrüchige. Ein Wildtier wird nicht getötet, es wird «entnommen» oder «erlegt». Der Abschuss heisst «Regulierung», «Bestandeskontrolle» oder «Wildtiermanagement». Die Freizeitjagd firmiert als «Hege», als «Pflege», als «nachhaltige Nutzung» oder «Bewirtschaftung» einer Ressource. Wo ein Tier ausserhalb der Jagd zu Tode kommt, verschwindet es diskret als «Fallwild».

Diese Begriffe haben eine gemeinsame Eigenschaft: Sie borgen sich Autorität aus Ökonomie, Verwaltung und Wissenschaft. «Nachhaltige Nutzung» stammt aus der Forstwirtschaft. «Management» und «Bewirtschaftung» klingen nach betriebswirtschaftlicher Rationalität. «Regulierung» suggeriert einen technischen, wertfreien Eingriff, so neutral wie das Justieren eines Thermostats. Wer diese Wörter verwendet, stellt sich unbemerkt in eine Reihe mit Fachleuten, Behörden und Ökologen. Das Töten als Freizeitpraxis verschwindet hinter einer Fassade aus Sachlichkeit.

Wenn die Sprache mit der Wirkung kollidiert

Die entscheidende Frage lautet: Deckt sich die Wirkung mit dem Anspruch des Begriffs? Beim Wort «Regulierung» lässt sich das am Rothirsch prüfen. Laut Eidgenössischer Jagdstatistik wird der Bestand in der Schweiz heute auf rund 40’000 Tiere geschätzt, und er nimmt weiter zu, obwohl die Abschusszahlen seit Jahren steigen. Das ist kein Widerspruch, den nur Kritiker sehen: Das kantonale Amt für Natur, Jagd und Fischerei hielt bereits im Bericht «Überblick Situation Rothirsch St. Gallen» (2022) fest, dass die heutige jagdliche «Entnahme» in einigen Gebieten nicht reiche, um den Bestand zu regulieren. Damit trägt der Begriff die behauptete Wirkung gerade nicht von selbst. Wer «Regulierung» als wirksame Senkung oder Stabilisierung eines Bestandes verkauft, muss zeigen, dass die Massnahme dieses Ziel auch erreicht. Wo Bestände trotz steigender Abschüsse weiter wachsen, bleibt vom Wort nur die Behauptung.

Warum die Hobby-Jagd die Überpopulation, die sie zu bekämpfen vorgibt, teils sogar anheizt, zeigt unsere Analyse «Warum die Hobby-Jägerei das Problem vergrössert, das sie lösen will». Und ob das Selbstbild vom Hobby-Jäger als Naturschützer einem nüchternen Abgleich standhält, prüft unser Faktencheck «Hobby-Jäger als Naturschützer?». In beiden Fällen dasselbe Muster: Die Begriffe versprechen, was die Zahlen nicht einlösen.

Ähnlich verhält es sich mit «Hege». Das Wort suggeriert Fürsorge, Schutz, Pflege. Unter dem Etikett können jedoch Fütterungen, Kirrungen und weitere Eingriffe stehen, die Bestände lokal erhöhen oder Wildtiere räumlich verlagern. Hinzu kommt Jagddruck in einem grossen Teil des Jahres. Wo Ruhe- und Rückzugsräume fehlen, kann dies den Anspruch der Fürsorge geradezu ins Gegenteil verkehren, und «Hege» wird zur Beschönigung der Störung, die sie eigentlich benennen müsste.

Wem die Sprache dient

Bliebe es bei der Wortkritik, wäre wenig gewonnen. Die entscheidende Frage lautet: Wer profitiert davon, dass Töten wie Fürsorge klingt? Die Antwort führt zu handfesten Interessen. Der Verband braucht das Bild vom verantwortungsvollen Heger, um eine Freizeitausübung mit der Schusswaffe gesellschaftlich zu rechtfertigen. Behörden brauchen es, um Abschüsse als geordnetes Wildtiermanagement auszuweisen, statt die harten Strukturfragen von Lebensraum, Verkehr und Landwirtschaft anzupacken.

Wie dünn die Fürsorge-Rhetorik wird, sobald es ernst wird, zeigt das Tessin. Dort fiel im Zusammenhang mit der Wolfsregulierung die Rede vom «bewaffneten Arm des Staates» und von neuen «Einsatzregeln», also ein polizeilich-militärisches Vokabular, das mit «Hege» nichts mehr gemein hat. Diese Aussagen und ihren Kontext haben wir in «Tessin: Hobby-Jagd, Gewaltmonopol und der Faktor-4-Mythos» dokumentiert. Wer so redet, beschreibt keine Tradition und keine Pflege, sondern die Mobilisierung bewaffneter Freizeitjäger für einen staatlich definierten Abschussauftrag. Zwischen «bewaffnetem Arm des Staates» und «Hege» liegt kein Widerspruch, sondern eine Arbeitsteilung: Das eine ist die Funktion, das andere die Verpackung.

Eine ehrliche Debatte beginnt mit ehrlichen Begriffen

«Regulierung», «Hege», «Entnahme» und «nachhaltige Nutzung» klingen fachlich und neutral. Doch sie sind es nicht automatisch: Sie legen bereits nahe, dass das Töten von Wildtieren notwendig, fürsorglich oder ökologisch wirksam sei. Werden sie ohne Nachweis der tatsächlichen Wirkung verwendet, legitimieren sie das Töten sprachlich und entkräften Kritik, bevor sie geprüft ist. Gerade deshalb müssen Behörden und Jagdverbände offenlegen, welches konkrete Ziel ein Abschuss verfolgt, woran sein Erfolg gemessen wird und welche nichttödlichen Alternativen geprüft wurden. Wer «Regulierung» sagt, muss Regulierung belegen. Wer «Hege» sagt, muss zeigen, worin das Wohl des einzelnen Tieres, der Population und des Lebensraums besteht.

Wer Wildtiere schützen will, darf nicht zulassen, dass Sprache den Tod eines Tieres zur unsichtbaren Verwaltungsleistung macht. Es geht nicht um «Ernte» oder «Entnahme», sondern um ein Tier, das durch einen Schuss stirbt. Weiterführende Faktenchecks, Analysen und Hintergründe bündeln wir in unseren Dossiers zur Hobby-Jagd.

Graubünden Jagd 2026/27: Vorfälle, Verstösse und Entwicklungen im Überblick

Wild beim Wild dokumentiert die Jagdsaison 2026/27 in Graubünden laufend. Im Ticker erscheinen behördliche Mitteilungen, Vorfälle, Verstösse, Abschüsse und weitere Auffälligkeiten – chronologisch aktualisiert.

Graubünden startet mit 4’616 geplanten Hirschabschüssen und der dritten proaktiven Wolfsregulation in Folge in die Jagdsaison 2026/27.

Wie tief die Hobby-Jagd in Graubünden kulturell verankert ist, zeigt der Beitrag Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton Graubünden.

Ticker

05.09.2026
SA 08:05

Schalldämpfer verboten, ausser er nützt: Graubündens Jagdregeln widersprechen sich selbst

Graubünden verbietet auf der Hobby-Jagd grundsätzlich Nachtsicht- und Wärmebildgeräte, macht Schalldämpfer bewilligungspflichtig und untersagt das Anlocken von Schalenwild. Doch dieselben Grenzen fallen, sobald es dem Kanton nützt: Für die Nachtjagd auf Wildschweine in der Mesolcina wird die Wärmebildtechnik gelockert, bei der Passjagd auf den Fuchs fehlt das Anlockverbot ganz, und der Luderplatz mit tierischem Köder bleibt erlaubt, während die Kirrung beim Hirsch verboten ist. Auch beim Mobiltelefon, das der amtliche Fragenkatalog zu Jagdzwecken einst ausdrücklich verbot, fehlt heute ein klarer Wortlaut, obwohl gerade die Echtzeit-Koordination per Handy eine ganze Jagdgesellschaft zur Ortungsgruppe machen kann. Am deutlichsten wird der Widerspruch beim eigenen Eingeständnis: Die Niederjagd auf Fuchs, Dachs und Hase, zu der die Passjagd gehört, bezeichnete der frühere Bündner Verbandspräsident Robert Brunold selbst als «nicht nötig, aber berechtigt». Ein Regelwerk, das eine unnötige Hobby-Jagd bis ins Detail organisiert, schützt keine Wildtiere, es verwaltet ein Hobby. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.

04.09.2026
Fr 06:46

AJF-Co-Leiter rechtfertigt Wolfsabschüsse, ist aber selbst Hobby-Jäger

Adrian Arquint, Co-Leiter des Amts für Jagd und Fischerei, verteidigt die dritte Wolfsregulation als verhältnismässig: sinkende Risse seien der Beweis für die Wirksamkeit der Abschüsse. Tatsächlich sank die Rissquote bereits vor Einführung der präventiven Regulierung 2023, massgeblich durch ausgebauten Herdenschutz. Sein eigenes Amt beantragt zudem die vollständige Entnahme des Calderas-Rudels, während Arquint gleichzeitig behauptet, das Ziel sei, «ohne ganze Rudel auszulöschen». Besonders bezeichnend: Arquint ist selbst passionierter Hobby-Jäger und eng mit dem kantonalen Patentjägerverband verflochten. Über das Schicksal der Bündner Wölfe entscheidet damit keine unabhängige Wildtierbehörde, sondern eine Amtsleitung mit persönlichem Interesse an der Bejagung von Reh- und Hirschwild, dem natürlichen Nahrungskonkurrenten des Wolfs. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.

04.09.2026
Fr 05:35

Fünf Legenden im Faktencheck: Was das Bündner Jagd-Interview verschweigt

Zum Saisonstart zeichnen der neue Patentjägerpräsident Benjamin Hefti und ein Kulturanthropologe in der «Südostschweiz» ein versöhnliches Bild der Hobby-Jagd. Der Faktencheck zerlegt fünf zentrale Behauptungen: Die Formel «Bio Bio Plus» für Wildfleisch ist Jagdmarketing, kein Qualitätsnachweis, verarbeitetes Wildfleisch gilt laut WHO-Krebsforschungsagentur als Gruppe-1-Karzinogen. Das Regulierungsargument beim Hirsch ist ein Zirkelschluss, weil der Bestandsrückgang zeitlich mit der Rückkehr von Wolf und Luchs zusammenfällt. Über 1’000 Anzeigen und Bussen fallen jährlich gegen Bündner Hobby-Jäger an. Und die Niederjagd auf Fuchs, Dachs und Hase wurde vom eigenen Ex-Verbandspräsidenten Robert Brunold selbst als «nicht nötig, aber berechtigt» bezeichnet. Mehr dazu im ausführlichen Faktencheck.

02.09.2026
Mi 06:08

Krieg im Wald: Nicht die Hobby-Jagd passt sich an, sondern alle anderen

Von September bis in den Winter wird in Graubünden gejagt, doch die alljährlichen Sicherheitsratgeber richten sich nicht an die Hobby-Jäger, sondern an Wandernde, Bikerinnen und Hundehalter, die sich anzupassen haben. Der Ex-Verbandspräsident Robert Brunold hat die Niederjagd selbst als «nicht nötig, aber berechtigt» bezeichnet, ein Eingeständnis, dass es der Patentjagd nicht um ökologisches Management geht, sondern um Freizeitinteresse. Ein früherer Leiter des kantonalen Jagdamts sagte offen, es mache «ganz besonders Freude», ein Tier zu schiessen, «das man kennt». Zweimal musste das Bundesgericht die Bündner Politik korrigieren, weil Regierung und Parlament jagdkritische Volksinitiativen zu Unrecht für ungültig erklärt hatten, in einem Fall wurde dem Parlament sogar eine entlastende BAFU-Stellungnahme vorenthalten. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.

01.09.2026
Di 08:30

4’616 geplante Hirschabschüsse: Der Kanton bleibt den Nachweis der Notwendigkeit schuldig

Graubünden plant für 2026 die Tötung von 4’616 Rothirschen. Die Zahl ist transparent kommuniziert, ein Nachweis ökologischer Notwendigkeit ist sie damit nicht. Die Sonderjagd im Spätherbst ist kein Ausnahmefall, sondern fest eingeplantes Zweitinstrument, sobald die Hochjagd die Zielvorgaben verfehlt. Während der Hochjagd 2022 betraf rund jeder zehnte Abschuss ein nicht jagbares Tier. Der Kanton anerkennt zugleich, dass Wolf und Luchs die Kälbersterblichkeit senken, ordnet den eigenen Bestandsrückgang aber weiterhin als Erfolg der Hobby-Jagd ein. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.

28.08.2026
Fr 14:30

Dritte Wolfsregulation trotz halbierter Risse: Abschuss auf Vorrat

Das BAFU bewilligt ab 1. September 2026 Abschüsse in zwölf Bündner Wolfsrudeln, das Rudel Calderas soll vollständig entnommen werden. Die Nutztierrisse hatten sich bis Ende Juli gegenüber dem Vorjahr mehr als halbiert, das Kontingent bleibt trotzdem maximal ausgeschöpft: Getötet wird nicht mehr, weil ein Schaden entstanden ist, sondern bevor einer entstehen könnte. Nur drei Tage zuvor hatte der Kanton den Nachweis dreier «neuer» Rudel gefeiert, die tatsächlich lediglich die Territorien zuvor ausgelöschter Rudel neu besiedeln. Schweizweit zeigt sich derselbe Widerspruch: Trotz 226 getöteter Wölfe in drei Regulierungsperioden stieg die Zahl der Rudel weiter, von 35 auf 40. Mehr Abschüsse, mehr Rudel, keine Wirkung im behaupteten Sinn. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.

Hintergrund

Nachtsicht verboten, Ausnahme bewilligt: der Selbstwiderspruch der Jagdregeln in Graubünden

Graubünden verbietet Nachtsichttechnik und das Anlocken von Schalenwild als unwaidmännisch. Doch für die Wildschweinjagd bewilligt der Kanton genau diese Technik, beim Fuchs erlaubt er Luderplatz und Nachtjagd, und das früher verbotene Handy ist heute nicht mehr geregelt.

Wer die Jagdvorschriften in Graubünden liest, findet einen langen Katalog technischer Grenzen.

Nachtsicht- und Wärmebildgeräte sind auf der Hobby-Jagd grundsätzlich verboten, Drohnen ebenso, und Schalldämpfer brauchen eine Ausnahmebewilligung. Der Anspruch dahinter ist klar: Die Hobby-Jagd soll nicht zu einer beliebig aufrüstbaren Verfolgung werden, sondern ein gewisses Können voraussetzen. Doch derselbe Kanton macht Ausnahmen, sobald es um Wildschweine, Füchse und landwirtschaftliche Schäden geht. Für die Nachtjagd auf Wildschweine in der Mesolcina lockert er das Verbot der Wärmebildtechnik. Beim Fuchs fehlt das Anlockverbot, das beim Hirsch ausdrücklich gilt. Und beim Mobiltelefon, das der amtliche Fragenkatalog zu Jagdzwecken einst ausdrücklich verbot, fehlt in den heutigen Vorschriften ein entsprechender Wortlaut. Was als Prinzip auftritt, gilt nur unter Vorbehalt.

Ein Regelwerk, das Gründlichkeit vorspielt

Das Regelwerk aus Verordnung, Anhängen und Beilagen regelt, welche Tierart auf welcher Jagd zu welcher Zeit erlegt werden darf. Es schreibt Leuchtwesten auf der Treibjagd vor, verbietet bleihaltige Munition auf der Hochjagd und untersagt das Anlocken von Schalenwild mit Äpfeln, Trester oder Brot. Besonders streng liest sich der Abschnitt über technische Hilfsmittel. Die Verordnung über den Jagdbetrieb verbietet in Artikel 6 grundsätzlich das Mittragen und die Verwendung von Nachtsicht- und Wärmebildgeräten als Vorsatz, Nachsatz oder Zielfernrohr sowie von Drohnen auf der Jagd; dazu kommen Verbote für Fotofallen, Bewegungsmelder und Überwachungskameras zu jagdlichen Zwecken. Schalldämpfer sind nur unter Vorbehalt einer waffenrechtlichen Ausnahmebewilligung nach Bundesrecht gestattet, die bei der Hobby-Jagd mitzuführen ist. Und seit 2026 darf ein Fahrzeug während der Hoch- und Niederjagd nicht zur Wildbeobachtung anhalten, wenn eine Waffe im Wagen liegt.

Wer diese Liste liest, könnte meinen, hier würden Wildtiere mit grösster Sorgfalt vor jeder unfairen Nachstellung geschützt. Der Kanton beruft sich dabei darauf, dass die Jagd ein gewisses Können voraussetze, das nicht durch moderne Technik verwässert werden dürfe. Doch dieses Prinzip gilt nur, solange es dem Amt passt.

Vom Verbot zur Lücke: die Kehrtwende beim Handy

Wie veränderlich die Regeln sind, zeigt der Umgang mit dem Mobiltelefon. Der amtliche Fragenkatalog des Amts für Jagd und Fischerei beantwortete die Frage, ob die Verwendung von Mobiltelefonen zu Jagdzwecken erlaubt sei, unmissverständlich: Nein, Mobiltelefone fielen unter den Begriff Funkgeräte, deren Verwendung zu Jagdzwecken verboten sei. Die nichtjagdliche Nutzung, etwa der Notruf, blieb erlaubt. In der damaligen öffentlichen Debatte wurde das Verbot mit der Sorge begründet, Mobiltelefone könnten Absprachen bis hin zu gross angelegten Treibjagden erleichtern.

Der damalige Jagdinspektor Georg Brosi verteidigte dieses Verbot noch 2018. Befürworter warnten, eine Aufhebung ermögliche Absprachen: Ein Beobachter könnte seinen Mitjäger im Gegenhang zum Wild lotsen, wie damals berichtet wurde. Die Jagd, so Brosi, setze ein gewisses Können voraus, das nicht durch moderne Technik verwässert werden solle. Genau diese Koordination mit Autos und Mobiltelefonen hatte der Verein Wildtierschutz Schweiz bereits 2010 an der Bündner Sonderjagd dokumentiert.

Dann kippte der Widerstand. Eine Dreiviertelmehrheit der Delegierten des Bündner Kantonalen Patentjäger-Verbandes stimmte 2018 für die Freigabe. Im heute zugänglichen Verordnungstext findet sich kein ebenso ausdrückliches Verbot der jagdlichen Mobiltelefonnutzung mehr. Daraus folgt nicht automatisch, dass jede Form der Echtzeitkoordination zulässig wäre; entscheidend wären weitere Erlass, Weisungen und die Vollzugspraxis. Doch die Gefahr, die das Amt zur Begründung angeführt hatte, verschwand nicht. Der klare Wortlaut verschwand. Damit stellt sich eine offene Frage: Darf eine Person Wild beobachten, Standort, Bewegungsrichtung und Anzahl der Tiere in Echtzeit weitergeben und andere Jagende daraufhin ihre Position anpassen lassen? Was einst als treibjagdtypische Absprache ausdrücklich verboten war, ist heute nicht mehr klar geregelt.

Das gleiche Amt, die Ausnahme

Noch deutlicher wird die Spannung bei der Nachtsichttechnik. Die Verordnung verbietet Wärmebildgeräte auf der Niederjagd, nimmt davon aber die Nachtjagd ausdrücklich aus. Seit 2025 ermöglicht der Kanton speziell zugelassenen Hobby-Patentjägerinnen und Patentjägern die Nachtjagd auf Wildschweine in der Mesolcina; dort gelten Ausnahmen vom Verbot der Wärmebildtechnik. Welche Vorsatz-, Nachsatz- oder Zielgeräte im Einzelfall bewilligt sind, legt der Kanton nicht öffentlich offen, und genau diese fehlende Transparenz ist Teil des Problems. Schalldämpfer unterliegen dabei nicht einer speziellen Mesolcina-Regel, sondern der allgemeinen waffenrechtlichen Ausnahmebewilligung. Die Jagd ist auf klar bezeichnete Wiesen beschränkt und auf die Zeit zwischen 21 und 6 Uhr; im umliegenden Wald bleibt sie verboten. Wie dieses Pilotprojekt funktioniert, haben wir im Beitrag Graubünden schickt Hobby-Jäger auf nächtliche Wildschweinpirsch untersucht.

Die Begrenzung ändert nichts an der politischen Kernfrage. Technik, die im Normalfall wegen ihrer Aufrüstungseffekte eingeschränkt wird, darf eingesetzt werden, sobald der Kanton einen besonders effizienten Abschuss zur Eindämmung landwirtschaftlicher Schäden erwartet. Der Unterschied ist nicht die Technik, sondern das Ziel. Damit ist Fairness gegenüber dem Wild kein durchgehaltenes Prinzip, sondern eine Vorgabe, die zurücktritt, sobald effizientere Abschüsse erwünscht sind.

Kirrung verboten, beim Fuchs kein Verbot

Am deutlichsten zeigt sich das Muster beim Anlocken. Artikel 53 der Verordnung verbietet das Anlegen von Kirrungen für Schalenwild ausdrücklich; Hirsche, Rehe oder Gämsen dürfen nicht mit Äpfeln, Trester oder Brot an eine Stelle gebunden werden. Für die Passjagd auf Fuchs, Dachs und Marder enthält die Verordnung kein gleichlautendes Verbot. An sogenannten Luderplätzen wird mit tierischem Köder wie Fleischabfällen und Innereien angefüttert, um Raubwild an einen vorhersehbaren Ort zu locken und den Ansitzabschuss zu erleichtern. Was beim Hirsch als verbotene Kirrung gilt, bleibt beim Fuchs eine übliche Methode der Passjagd.

Auch die Nachtzeit fällt beim Fuchs anders aus. Die Passjagd darf in Graubünden von 17.30 bis 06.30 Uhr ausgeübt werden und dauert vom 1. November bis Ende Februar. Seit dem 1. Februar 2025 verbietet das Bundesrecht die Jagd im Wald während der Nacht. Die Passjagd bleibt jedoch ausdrücklich ausgenommen, und die Kantone können zur Verhütung von Wildschäden weitere Ausnahmen vorsehen. Als Nacht gilt dabei die Zeit von einer Stunde nach Sonnenuntergang bis eine Stunde vor Sonnenaufgang. Graubünden zählt Fuchs, Dachs und Marder in seinen Vorschriften ausdrücklich zu den auf der Passjagd bejagbaren Arten. Ein Verbot wird formuliert und im selben Zug mit der Ausnahme versehen, die es dort aushöhlt, wo am meisten gejagt wird. Die Systematik ist im Beitrag Was ist die Passjagd? und im Dossier Passjagd dokumentiert.

Das trifft eine Tierart, deren Bejagung ökologisch kaum zu begründen ist. Mehrere Studien zu kompensatorischen Mechanismen zeigen, dass intensive Fuchsjagd Bestände oder Krankheiten nicht dauerhaft im gewünschten Sinn senkt, weil erhöhte Sterblichkeit durch höhere Reproduktion ausgeglichen wird. Hinzu kommt der Zeitpunkt: Die Passjagd überschneidet sich mit der Ranz und der frühen Trächtigkeit von Dezember bis Februar; damit kann sie verpaarte oder trächtige Fähen betreffen, am zuvor angefütterten Platz. Mit der Waidgerechtigkeit, auf die sich die Hobby-Jagd selbst beruft, ist das schwer vereinbar. Rund 20’000 Füchse werden in der Schweiz noch jährlich erlegt.

Am schwersten wiegt aber ein Eingeständnis aus den eigenen Reihen. Die Niederjagd auf Fuchs, Dachs und Hase, zu der die Passjagd gehört, hat der frühere Bündner Verbandspräsident Robert Brunold selbst als «nicht nötig, aber berechtigt» bezeichnet. Damit ist gesagt, was das Regelwerk verschleiert: Es geht bei dieser Hobby-Jagd nicht um ökologische Notwendigkeit, sondern um Freizeitinteresse. Ein Regelwerk, das eine nach eigenem Bekunden unnötige Hobby-Jagd bis ins Detail organisiert, schützt keine Wildtiere. Es verwaltet ein Hobby. Mehr dazu im ausführlichen Faktencheck.

Technik gegen Instinkt

Die einzelnen Geräte greifen ineinander. Wie wir im Beitrag Der Hobby-Jäger im 21. Jahrhundert dargelegt haben, kompensiert moderne Ausrüstung reihenweise fehlendes Können: computergesteuerte Zielfernrohre, weitreichende Ferngläser, GPS-Geräte zur Geländeorientierung. Käme die telefonische Echtzeitkoordination hinzu, könnte sie den Jagddruck räumlich verdichten und die Fluchtwege des Wildes weniger berechenbar machen. Aus einzelnen Beobachtungen wird so eine abgestimmte Gruppenoperation.

Ein Regelwerk mit vielen Verstössen

Ein umfangreiches Regelwerk schützt Wildtiere nur, wenn seine Einhaltung kontrollierbar ist. Die Zahlen des kantonalen Amts zeigen, wie viele Verfahren und Bussen im Jagdbetrieb anfallen: 2020 wurden 1’173 Ordnungsbussen ausgesprochen und 68 Anzeigen erstattet, zusammen 1’241 Vorgänge. 2019 waren es 998 Ordnungsbussen und 106 Anzeigen, insgesamt 1’104 Vorgänge. Diese Zahlen dürfen nicht mit gleich vielen fehlbaren Personen gleichgesetzt werden, und ein erheblicher Teil betrifft selbst gemeldete Fehlabschüsse: 2020 entfielen 980 Fälle auf Fehlabschüsse, nach Angaben des Amts zu 96 Prozent selbst angezeigt.

Die Bilanz zeigt dennoch ein Grundproblem: Ein Jagdsystem mit Tausenden frei jagenden Personen, komplizierten Vorgaben und begrenzter Kontrolle produziert fortlaufend Verstösse, Fehlhandlungen und Konflikte.

Die Sonderjagd als Ernstfall

In der Sonderjagd ist diese offene Frage besonders bedeutsam. Hirsche, Rehe und Gämsen befinden sich zu dieser Jahreszeit in einer energieökologisch anspruchsvollen Phase; sie sollten Fettreserven halten und Ruhe finden, um den Winter zu überstehen. Stattdessen rücken die Hobby-Jäger erneut aus, um die Abschusspläne zu erfüllen. Die Sonderjagd erfasst auch weibliche Tiere. Gerade bei führenden Tieren stellt sich die tierschutzrelevante Frage, wie zuverlässig abhängige Jungtiere erkannt, geschont oder nach einem Abschuss versorgt werden.

Flucht und wiederholte Störung erhöhen den Energieaufwand; wie gravierend die Folgen sind, hängt von Tierart, Schneelage, Nahrung, Störungsdauer und Ausweichmöglichkeiten ab. Könnten Wildstandorte und Fluchtrichtungen in Echtzeit zwischen Jagenden ausgetauscht werden, würde dies den Druck auf die Tiere zusätzlich verstärken. Deshalb braucht es für digitale Gruppenkoordination klare, überprüfbare Grenzen. Was das Amt als «Bestandeslenkung» bezeichnet, darf nicht in eine Praxis übergehen, bei der technische Kommunikation die letzte Möglichkeit der Tiere zur unvorhersehbaren Flucht systematisch unterläuft.

Was daraus folgt

Graubünden behandelt technische Jagdhilfen und jagdliche Methoden nicht nach einem einheitlichen Massstab, sondern nach dem gewünschten Ergebnis. Im Normalfall werden Nachtsicht- und Wärmebildtechnik verboten, Schalldämpfer einer Bewilligungspflicht unterstellt und das Anlocken von Schalenwild untersagt. Bei der Nachtjagd auf Wildschweine wird die Wärmebildtechnik ausnahmsweise gelockert, und bei der Passjagd auf den Fuchs fehlt das Anlockverbot ganz. Eine solche Abwägung mag ein Kanton treffen dürfen. Dann aber sollte er sie offen benennen, statt technische Grenzen und Anlockverbote als allgemeines Gebot der Fairness gegenüber Wildtieren auszugeben, das zurücktritt, sobald mehr Abschüsse für das Hobby erwünscht sind.

Beim Mobiltelefon bleibt zusätzlich eine Regelungslücke. Nach dem amtlichen Fragenkatalog war seine Nutzung zu Jagdzwecken ausdrücklich verboten. Im heute veröffentlichten Verordnungstext fehlt, anders als zu Drohnen, Nachtsichttechnik, Fotofallen und Fahrzeugbeobachtung, ein ebenso klarer Wortlaut. Der Kanton sollte verbindlich erklären, ob und in welchem Umfang die Weitergabe von Wildstandorten, Bewegungsrichtungen, Bildern oder Live-Positionen während der Hobby-Jagd zulässig ist und wie dies kontrolliert wird.

Der Kanton Genf arbeitet seit 1974 ohne allgemeine Freizeitjagd und setzt für Bestandsregulierungen auf professionelle Wildhut; in der letzten Saison wurde dort kein einziger Fuchs zum Freizeitvergnügen erschossen. Für die Wildtiere gilt: Sie brauchen keine Regeln, die sich erst anpassen, wenn ihr Tod administrativ nützlich wird. Sie brauchen Ruhe, Rückzugsräume und einen Jagdbetrieb, dessen Grenzen nicht bei jeder neuen Zweckmässigkeit für ein Hobby verschoben werden.

Tessiner Jagdplanung: Rekordabschüsse und offene Fragen

Rekordjagd auf Hirsche, doch selbst die organisierte Hobby-Jägerschaft bezweifelt die Begründung.

Der Kanton Tessin hat die Jagd auf Rothirsche in den letzten Jahren deutlich intensiviert.

Allein während der Hochjagd stieg die Strecke von 1’787 Tieren 2022 auf 2’163 im Jahr 2025. Der Verlauf ist dabei nicht gleichmässig: 2023 waren es 1’802 Tiere, 2024 sanken die Abschüsse leicht auf 1’722, ehe sie 2025 sprunghaft anstiegen. Zur Hochjagd kommen regelmässig die Caccia tardo autunnale im November und Dezember sowie behördlich angeordnete Schadensinterventionen hinzu. Die gesamte jährliche Entnahme liegt also noch höher. Für 2025 erklärte der Kanton ausdrücklich, das im Frühling festgelegte Abschussziel sei trotz der Rekordstrecke während der Hochjagd nicht erreicht worden, weshalb erneut die spätherbstliche Jagd geöffnet wurde.

Wie in unserer Analyse zur Bündner Jagdplanung gezeigt, ist eine veröffentlichte Abschusszahl kein Nachweis dafür, dass die Tötung Tausender Wildtiere ökologisch notwendig, wirksam oder ethisch vertretbar ist. Im Tessin gilt das umso mehr, weil hier sogar die organisierte Jägerschaft selbst der amtlichen Begründung widerspricht.

Ein Streit unter Hobby-Jägern

2021 lag der Kanton mit der eigenen Jägerföderation FCTI offen über Kreuz. Für die Caccia tardo autunnale verlangte das Amt für Jagd und Fischerei (UCP) 830 zu erlegende Hirsche. Die FCTI stellte einen eigenen Plan mit lediglich 630 Tieren dagegen, 200 weniger. Vizepräsident Marco Viglezio widersprach dabei ausdrücklich der behördlichen Annahme einer nicht sinkenden Hirschpopulation: Es gebe keine Anzeichen für eine wachsende Population, «come si vorrebbe far credere» (wie man glauben machen wolle). Die Jagd auf den Hirsch dürfe nicht zu einem ganzjährigen, tags und nachts geführten «Kampf ohne Gnade» werden, so Viglezio, nur weil sich im Tessin ein teures Wildschadenersatzsystem etabliert habe.

Das ist fast wortgleich das Muster, das der frühere Bündner Patentjäger-Präsident Robert Brunold über die Niederjagd formulierte: nicht nötig, aber berechtigt. Im Tessin geht der Konflikt weiter: Die organisierte Jägerschaft stellte selbst die behördliche Deutung der Hirschentwicklung infrage, mit der eine stärkere Bejagung begründet wurde.

Camoscio und Capriolo: Kontingente, die selten erreicht werden

Beim Gämsbestand gibt der Kanton ein Maximalkontingent von 800 Tieren pro Jahr vor. In den Jahren 2022 bis 2025 wurde es nie erreicht: 511 Tiere 2022, 612 im Jahr 2023, 619 im Jahr 2024 und 463 im Jahr 2025, also zwischen rund 58 und 77 Prozent des Plans. Die Unterschreitung allein sagt allerdings nicht, dass die Obergrenze biologisch zu hoch angesetzt war. Der Kanton selbst nennt für die tieferen Zahlen 2025 mehrere jagdorganisatorische Gründe: den Attraktivitätsverlust der Gämsjagd, den Wegfall eines zweiten direkten Jagdtags auf erwachsene Böcke, die Sperre für den direkten Bockabschuss in zwei aufeinanderfolgenden Jahren sowie ungünstiges Wetter am entscheidenden Jagdtag. Aus einer Abschusszahl allein lässt sich also weder auf die Bestandsgrösse noch auf die Angemessenheit des Kontingents schliessen.

Wie schnell ein Bestand kippen kann, zeigt das Gebiet Gambarogno‑Tamaro‑Lema. Dort brach die Gämspopulation so stark ein, dass der Staatsrat die Gämsjagd 2022 für drei Jahre ganz einstellte. Ein lokaler Wildhüter berichtete damals, er habe vor zwanzig Jahren zwischen 250 und 300 Gämsen gezählt, zuletzt noch rund 70. Selbst die örtlichen Jagdgesellschaften anerkannten, dass eine Bejagung dieser Art nicht mehr zu rechtfertigen sei. Wir haben den Fall im Beitrag «Tessin: Gämsbestand im Wandergebiet eingebrochen» dokumentiert. Während im Gebiet Gambarogno-Tamaro-Lema die Gämsjagd wegen des lokalen Einbruchs für drei Jahre ausgesetzt wurde, führte der Kanton weiterhin ein kantonsweites Maximalkontingent von 800 Gämsen. Das zeigt, wie wenig eine kantonsweite Obergrenze über die Situation einzelner Populationen aussagt.

Beim Reh zeigt sich ein anderes Bild: 314 Tiere 2022, 434 im Jahr 2023, 389 im Jahr 2024, dann ein deutlicher Rückgang auf 239 Tiere im Jahr 2025. Dieser Rückgang ist vor allem eine direkte Folge des ab 2025 geltenden dreijährigen Jagdmoratoriums in den Bezirken Blenio und Leventina. Der Kanton begründete dieses Moratorium mit relativ niedrigen Rehdichten in diesen Bezirken. Die Abschusszahl selbst misst jedoch primär die veränderte Jagdfreigabe, nicht die tatsächliche Bestandsentwicklung.

Verstösse: Zahlen, die man sauber lesen muss

Auch bei den Verstössen braucht es eine präzise Lesart der Zahlen. Nach Ende der Hochjagd 2025 meldete der Kanton mehr als 140 Selbstanzeigen sowie 19 Fälle, in denen wegen besonders schwerer Verstösse ein Patententzug angeordnet wurde, darunter ein Fall von Wilderei mit schallgedämpfter Waffe und Wärmebildgerät. Diese Zahlen betreffen jedoch nur die Hochjagd und nur die schwersten Kategorien; die endgültigen Jahreszahlen, etwa zu Disziplinarbussen und Übertretungsverfahren, veröffentlicht der Kanton erst später. Ein direkter Vergleich mit einzelnen Vorjahreszahlen ist deshalb heikel, weil Zeiträume und Kategorien nicht deckungsgleich sind.

Wie viele dieser Fälle Fehlabschüsse, Verwechslungen oder verletzte Tiere betrafen, veröffentlicht der Kanton nicht in vergleichbarer Detailtiefe wie andere Kantone. Ein Vergleich mit Graubünden ist nur dort sinnvoll, wo Kategorien, Erfassungsmethoden und Zeiträume offen liegen. Genau diese Datenlücke ist ein Befund für sich.

Transparenz ist kein Nachweis

Der Kanton Tessin veröffentlicht seine Jagdstrecken und Planwerte. Das ist mehr, als eine Politik im Verborgenen leisten würde. Doch eine veröffentlichte Abschusszahl beantwortet nicht von selbst die entscheidenden Fragen: Wie belastbar sind die Bestandsschätzungen? Welche Schäden wurden tatsächlich und nach welcher Methode erhoben? Welche nicht tödlichen Präventionsmassnahmen wurden geprüft? Und welche Folgen haben die Hobby-Jagd, verlängerte Jagdzeiten und Störungen für die Tiere?

Die Tessiner Daten zeigen vor allem eines: Jagdstrecken sind das Resultat eines Systems aus Freigaben, Jagdregeln, Wetter, Beteiligung und behördlichen Zielsetzungen. Sie sind kein eigenständiger Beweis dafür, dass die getötete Zahl ökologisch notwendig, wirksam oder ethisch vertretbar war. Der Widerspruch der FCTI zur damaligen Begründung des Kantons macht sichtbar, dass selbst innerhalb der Hobby-Jägerschaft die Datengrundlage und ihre politische Deutung umstritten sind.

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Tessiner Hochjagd 2026: Wild beim Wild begleitet die Saison

Ab morgen sind im Tessin während der Jagdtage wieder rund 1'800 patentierte Hobby-Jäger unterwegs. Wir dokumentieren die Saison, Vorfall für Vorfall.

Ab morgen, 5. September, beginnt im Tessin die Hochjagd.

Während der Jagdtage sind in weiten Teilen des Kantons wieder rund 1’800 patentierte Hobby-Jäger unterwegs. Die Jagd dauert in zwei Phasen bis zum 27. September und reicht von der Leventina bis ins Mendrisiotto. Die genauen Daten und die je nach Höhenlage geltenden Schusszeiten legt der Kanton im kantonalen Jagdreglement fest.

Zwei Sonderregeln prägen diese Saison. In den Bezirken Blenio und Leventina gilt seit 2025 ein dreijähriges Moratorium für die Rehjagd. Kantonale Erhebungen hatten dort einen deutlichen Rückgang der Rehbestände gezeigt. Und im Bleniotal wirkt der Fall von Faido und Leontica nach: Ein Hobby-Jäger erschoss dort seine Ex-Frau und sprengte anschliessend ein Haus. Der Fall steht neben weiteren dokumentierten Ereignissen, bei denen legaler Waffenzugang, persönliche Krisen und Gewalt im jagdlichen Umfeld zusammentrafen.

Die Hochjagd ist dabei nur ein Teil des Tessiner Jagdsystems. Bereits am 3. September hat der Staatsrat die teilweise Regulierung der Wolfsrudel Molare und Lepontino beschlossen. Freigegeben sind bis zu zwei Drittel der 2026 geborenen Jungtiere, konkret zwei beim Rudel Molare und drei beim Rudel Lepontino. Neben dem kantonalen Wildhüterdienst können dafür auch eigens ausgebildete Hobby-Jäger eingesetzt werden. Einen konkreten, den betroffenen Rudeln zugeordneten Riss nennt der Kanton als Voraussetzung nicht.

Hinzu kommt die Wildschwein-Sommerjagd, die das Tessin 2022 eingeführt hat. Sie läuft von Juni bis August: Im Juni wird auf offenen Flächen in der Morgen- und Abenddämmerung gejagt, im Juli und August ausschliesslich nachts von zugewiesenen erhöhten Ansitzen im Wald. Offiziell dient sie dazu, Wildschweinschäden an Kulturen und Privateigentum zu begrenzen und einer Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest vorzubeugen.

Zusammengenommen schaffen Sommerjagd, Hochjagd, Fuchs- und Wildschweinjagd sowie Wolfsregulierung im Tessin ein System, in dem Wildtiere während grosser Teile des Jahres bejagt oder durch unnötige Hobby-Jagdaktivitäten gestört werden. Eine kantonsweit verlässliche, lange Ruhephase ist für viele betroffene Tiere damit kaum erkennbar.

Jagdzeiten im Tessin im Überblick

  • Wildschwein-Sommerjagd: Juni bis August; im Juni auf offenen Flächen in der Dämmerung, im Juli und August nachts von zugewiesenen erhöhten Ansitzen im Wald.
  • Hochjagd: 5.–19. September sowie 23.–27. September 2026.
  • Fuchsjagd («Caccia bassa»): gemäss jährlicher kantonaler Saisonregelung; in den Wintermonaten je nach Gebiet und Freigabe mit zusätzlichen Methoden.
  • Caccia tardo autunnale für Hirsch und Reh: mögliche Anschlussjagd nach der Hochjagd, falls die kantonalen Abschussziele nicht erreicht werden; die Daten für 2026/27 stehen noch aus.
  • Winterjagd auf Wildschweine: nach kantonaler Anordnung; die Daten für 2026/27 stehen noch aus.
  • Proaktive Wolfsregulierung: nach kantonaler Anordnung und innerhalb der jeweils geltenden Bewilligungsfrist.

Was das für Wanderer und die Bevölkerung heisst

Wer sich während der Hochjagd im Tessin in der Natur bewegt, sollte die geltenden Regeln kennen. Für Erholungssuchende sind vor allem die je nach Höhenlage unterschiedlichen Schusszeiten wichtig. Oberhalb von 400 Metern gelten längere tägliche Jagdzeiten, dort wird von morgens bis abends gejagt, im Bleniotal und in den übrigen Bergregionen also fast den ganzen Tag. Unterhalb von 400 Metern, in den dichter besiedelten Tallagen, schränkt der Kanton die Jagd stärker ein und sperrt über die Mittagszeit ein Fenster, damit die Bevölkerung die Natur nutzen kann. Wer eine bestimmte Wanderung plant, prüft die für 2026 geltenden Zeiten am besten im jährlichen Jagdreglement.

Beim Sicherheitsabstand zeigt sich, wie knapp der Schutz bemessen ist. Gemäss der offiziellen Auskunft des Amts für Jagd und Fischerei (Art. 53 RALCC) müssen Hobby-Jäger lediglich 50 Meter Abstand zu Wohnhäusern, Campingplätzen, Vita-Parcours und Naturlehrpfaden einhalten, derselbe Abstand gilt zu Kantonsstrassen, Autobahnen und Bahnlinien. Geschossen werden darf zudem nicht auf Distanzen über 250 Meter. 50 Meter sind wenig: Es ist die Länge eines Schwimmbeckens.

Nach schweren Jagdereignissen im Herbst 2019, bei denen Hobby-Jäger schweizweit Kollegen und Unbeteiligte trafen, darunter ein Kaminfeger mit Warnweste, der erschossen wurde, sowie ein Mann, den ein Begleiter für ein Wildschwein hielt und tötete, kündigte das Tessin an, den Mindestabstand von 50 auf 200 Meter anzuheben und die Schusszeiten in den Talebenen zu verkürzen. Der angekündigte 200-Meter-Abstand wurde jedoch nicht umgesetzt: Bis heute gilt die 50-Meter-Regel. Seit dem 3. Juli 2026 sind bei der Jagd im Tessin zudem Schalldämpfer zugelassen. Als Begründung wurde unter anderem genannt, Schüsse in der Nähe besiedelter Zonen mit weniger Lärm abgeben zu können. An den Risiken durch Schussabgabe, Geschossflug und Nähe zu Siedlungen ändert die technische Dämpfung jedoch nichts. Wir haben die damalige Sicherheitsdebatte im Beitrag «Kanton Tessin wehrt sich gegen Hobby-Jäger» dokumentiert. Unser Dossier «Wie viele Jagdunfälle passieren in der Schweiz?» zeigt, dass solche Ereignisse nicht als isolierte Tragödien, sondern im Kontext eines strukturellen Sicherheitsproblems betrachtet werden müssen.

Genau das dokumentiert Wild beim Wild in den kommenden Wochen: Wir werten während der gesamten Hochjagd Mitteilungen der Kantonspolizei, die Berichterstattung der Tessiner Medien sowie Hinweise aus, die bei der IG Wild beim Wild eingehen. Wir halten fest, wo Vorfälle geschehen, wie darüber berichtet wird und wie oft die Erzählung vom «bedauerlichen Einzelfall» einem wiederkehrenden Muster weicht.

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Bündner Wolfspolitik: Ein Hobby-Jäger rechtfertigt sich

AJF-Co-Leiter Adrian Arquint verteidigt die dritte Wolfsregulation als verhältnismässig. Ein Blick auf seine Argumente und seine Doppelrolle.

Zwei Naturschutzvereine haben den proaktiven Abschuss dutzender Wölfe in Graubünden scharf kritisiert.

Adrian Arquint, Co-Leiter des Amts für Jagd und Fischerei (AJF), verteidigt die Eingriffe gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA als grundsätzlich verhältnismässig. Seine Argumente verdienen eine genaue Prüfung, ebenso wie die Frage, wer hier eigentlich über das Schicksal der Bündner Wölfe entscheidet.

Die Ausgangslage ist rasch umrissen: Das BAFU hat Graubünden ab dem 1. September 2026 Abschüsse in zwölf Wolfsrudeln bewilligt, bei vier weiteren sind sie nach nachgewiesenem Nachwuchs möglich, und der Kanton beantragt zusätzlich die vollständige Entnahme des Calderas-Rudels. Die Details dieser Bewilligung und den Widerspruch, dass Graubünden nur wenige Tage zuvor neuen Wolfsnachwuchs vermeldete, haben wir bereits ausführlich analysiert. Dieser Beitrag konzentriert sich auf Arquints Rechtfertigung.

Naturschutzvereine sprechen von Ausrottungspolitik

Die Vereine Wildtierschutz Schweiz und Wolfshirten reagierten auf die Regulierungspläne mit einer scharfen Stellungnahme. Das Amt für Jagd und Fischerei sei in den letzten Jahren von einer fachlich unabhängigen Wildtierbehörde zu einem Vollzugsorgan einer deplatzierten, rechtskonservativ dominierten Ausrottungspolitik geworden.

Gerade Graubünden zeige, dass Wölfe geeignete Territorien wieder besiedeln und Verluste meist im Folgejahr kompensiert würden. Die gewählte Strategie sei aus Sicht der beiden Vereine nicht zielführend und ein Kostentreiber ohne Nutzen. Trotz bewilligter Abschüsse von 115 Wölfen sei die Zahl der Wolfsfamilien weiter gestiegen.

Der Wolf stelle ein sehr geringes Risiko für Menschen dar. Nicht die Anzahl Wölfe, sondern die Anzahl ungeschützter Weidetiere sei nach Auffassung der Vereine für die Anzahl Risse verantwortlich. Teile der Landwirtschaft seien beim Herdenschutz zudem lernresistent. Die Ursachen ungenügenden Schutzes würden mit dem Gewehr verwaltet. Friedliche, unauffällige Wolfsfamilien vorsorglich zu dezimieren, widerspreche klar dem Sinn des Artenschutzes.

Das Amt sieht einen verhältnismässigen Eingriff

Arquint bemüht sich um eine sachliche Einordnung. Mit dem genehmigten Eingriff sei der Kanton weit davon entfernt, den Bestand zu gefährden, nicht einmal zu stabilisieren. Für ihn sei der Eingriff deshalb grundsätzlich verhältnismässig.

Er erklärte, die Nutztierrisse hätten sich mit der Ermöglichung präventiver Abschüsse ab der Jagdsaison 2023 halbiert. Diese zeitliche Parallele belegt allerdings keinen Zusammenhang. Der Rückgang der gemeldeten Risse war in Graubünden bereits vor Inkrafttreten der neuen Rechtsgrundlage am 1. Dezember 2023 sichtbar: Schon im Alpsommer 2023 sanken die Risse gegenüber 2022 um fast 50 Prozent, von rund 500 auf etwa 260 per Ende September. Aus dieser Chronologie lässt sich keine Wirkung späterer präventiver Abschüsse ableiten. Als Ursache gilt der ausgebaute Herdenschutz, den Arquint im selben Atemzug selbst als grossen Einflussfaktor nennt.

Den Vorwurf der Lernresistenz wies er zurück: Fast 95 Prozent der Schafe und Ziegen seien in Schutzkonzepte eingebunden. Bei jedem Rissvorfall kontrollierten Wildhüter vor Ort, ob die Zaunvorgaben eingehalten worden seien. Die als Kostentreiber kritisierten Personalausgaben rechtfertigte Arquint mit dem gesetzlichen Auftrag zur Rissbegutachtung und zum Wolfsmonitoring. Es stelle sich zudem die Frage nach der Alternative. Auch bei anderen Tierarten wie dem Rotwild sei die Regulation Teil des Managements.

Abschuss von Jungtieren als «notwendiger Eingriff»

Arquint räumte ein, dass der Abschuss von Jungtieren aus menschlicher Sicht emotional schwierig zu verstehen sein könne. Wie bei anderen Arten mit hoher Reproduktionsrate, etwa Reh- und Hirschwild, sei dieser Eingriff aus Sicht von Biologie und Ökologie jedoch notwendig. Beim Wolf verfolge der gezielte Abschuss das Ziel, den Bestand zu stabilisieren, ohne ganze Rudel auszulöschen. Es gebe Hinweise, dass bei kleineren Rudeln das Risiko für Konflikte und Nutztierrisse geringer sei.

Den Vorwurf, die Abschüsse seien unwissenschaftlich oder politisch getrieben, wies er zurück. Zwar habe der politische Druck aufgrund höherer Risszahlen zeitweise zugenommen, das Amt sei seiner Linie jedoch treu geblieben. Wichtig sei, dass das Vorgehen eine klare gesetzliche Grundlage habe und fachlich vertretbar sei. Er räumte ein, dass man sich beim Wolfsmanagement in einem dynamischen Prozess befinde. Die langfristige Wirkung der Welpenregulation sei noch unklar. Erst die Erfahrung der kommenden Jahre, das gesammelte Datenmaterial und die wissenschaftliche Begleitung würden zeigen, ob dieser Weg der zielführendste sei.

Einordnung

Die Argumentation des Amts folgt einem bekannten Muster. Sinkende Risszahlen werden als Beleg für die Wirksamkeit der Abschüsse angeführt, obwohl der Rückgang der Risse bereits vor Beginn der präventiven Regulierung einsetzte und massgeblich dem verbesserten Herdenschutz zuzuschreiben ist. Dass der Bestand trotz über hundert bewilligter Abschüsse weiter wächst, wertet das Amt als Erfolg der Regulierung, während dieselbe Zahl ebenso gut belegt, dass sich der Bestand der Steuerung entzieht.

Arquints Interview enthält zudem einen bemerkenswerten inneren Widerspruch. Der gezielte Abschuss ziele darauf, den Bestand zu stabilisieren, «ohne ganze Rudel auszulöschen», sagt er. Zeitgleich beantragt sein eigenes Amt die vollständige Entnahme des Calderas-Rudels, und in der Vorsaison wurden mit Sinestra und Moesola bereits ganze Rudel entnommen. Die beruhigende Formel und die tatsächliche Praxis stehen im selben Dokument nebeneinander.

Auch der Vergleich mit Reh- und Hirschwild trägt nicht. Er vermischt zwei unterschiedliche ökologische Ausgangslagen. Bei Huftieren wird die Bejagung häufig mit dem Fehlen oder der gezielten Begrenzung grosser Beutegreifer begründet. Beim Wolf hingegen betrifft die Regulation gerade einen solchen Beutegreifer. Reh- und Hirschbestände müssen in der Schweiz überhaupt nur deshalb durch Hobby-Jäger «reguliert» werden, weil der natürliche Regulator, nebst Fuchs, der Wolf, fehlt oder aktiv dezimiert wird. Wer den Beutegreifer beseitigt und die dadurch nötig gewordene menschliche Ersatzregulierung anschliessend als Beleg dafür anführt, dass Regulierung eben zur Natur gehöre, argumentiert im Kreis. Aus dem Vergleich folgt gerade nicht, dass der Abschuss von Wolfswelpen ökologisch notwendig oder zur Verringerung von Schäden wirksam wäre.

Wer hier eigentlich entscheidet

Selten mitgedacht wird, wer diese Eingriffe als biologisch notwendig verteidigt. Adrian Arquint ist selbst passionierter Hobby-Jäger. In Interviews spricht er von seinen «Jagdkollegen», nennt Gams- und Hirschjagd als seine bevorzugten Jagden und zählt sich als Amtsvorsteher zu den rund 5500 Bündner Hobby-Jagenden. Das ist keine Unterstellung, sondern seine eigene, öffentlich dokumentierte Selbstbeschreibung.

Hinzu kommt eine enge institutionelle Verflechtung zwischen Behörde und Jagdverband. Der Bündner Kantonale Patentjägerverband organisiert Gesprächsrunden ausdrücklich «in Absprache mit dem Amt für Jagd und Fischerei», an denen Arquint neben dem Verbandspräsidenten persönlich teilnimmt, und der Amtsleiter äussert sich regelmässig im militanten Verbandsmagazin «Bündner Jäger». Damit entscheidet über das Schicksal der Bündner Wölfe nicht eine von der Jagd unabhängige Wildtierbehörde, sondern eine Amtsleitung, die der Hobby-Jagd persönlich und institutionell eng verbunden ist. Wenn derselbe Interessenkreis, der von der Bejagung von Reh und Hirsch lebt, zugleich über die Dezimierung ihres natürlichen Konkurrenten Wolf befindet, ist die im Interview beanspruchte fachliche Neutralität zumindest erklärungsbedürftig.

Hinter Begriffen wie «Regulation» und «Bestandsmanagement» verbirgt sich denn auch eine Frage, die das Amt nicht beantwortet: notwendig für wen? Für das Ökosystem, das Beutegreifer als natürliche Regulatoren kennt, oder für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Jagdplanung, denen eine berechenbare Wildtierdichte gelegen kommt? Wer nichtmenschliche Tiere primär danach bewertet, ob sie land-, forst- oder jagdwirtschaftlichen Zielvorstellungen entsprechen, vertritt keine neutrale Ökologie, sondern eine ökonomisch geprägte Managementlogik. In dieser Logik werden Wildtiere zur Verfügungsmasse: Bestände auf Zielzahlen heruntergerechnet, Familienverbände auseinandergerissen, natürliche Entwicklungen so lange korrigiert, bis sie in die gewünschte Landschaft passen. Der Eigenwert der Wildtiere, ihr Anspruch auf ein artgerechtes Leben, kommt in dieser Rechnung nicht vor.

Das Rad muss nicht neu erfunden werden

Am schwersten wiegt Arquints Verweis auf die angeblich noch unklare Langzeitwirkung der Welpenregulation, denn er blendet aus, dass zu den Folgen letaler Eingriffe in Wolfsrudel bereits geforscht wird. Die Forschungskommission des Schweizerischen Nationalparks hielt 2024 zur damals geplanten vollständigen Entnahme des Fuorn-Rudels fest, dass diese aus wissenschaftlicher Sicht nicht angezeigt sei. Sie verwies darauf, dass Abschüsse grosser Beutegreifer künftige Nutztierrisse oft nicht senkten und teils sogar mehr Risse beobachtet würden, und warnte vor Folgerisiken einer vollständigen Rudelentnahme: Junge, abgewanderte Wölfe auf Revier- und Partnersuche seien überdurchschnittlich häufig an Nutztierrissen beteiligt. Ein Automatismus, wonach jede Rudelentnahme zu mehr Rissen führe, lässt sich daraus nicht ableiten, wohl aber, dass die Eingriffe soziale und ökologische Folgewirkungen haben können, die für jede Massnahme wissenschaftlich zu prüfen sind. Das Amt für Jagd und Fischerei gab das Fuorn-Rudel damals trotz dieser Stellungnahme zum Abschuss frei. Es geht also weniger darum, das Rad neu zu erfinden, als darum, vorhandene Erkenntnisse zur Kenntnis zu nehmen, die der eingeschlagenen Praxis widersprechen.

Rechtlich bleibt die Verhältnismässigkeit die entscheidende Hürde. Die Berner Konvention stuft den Wolf seit März 2025 nur noch als «geschützt» statt «streng geschützt» ein. Diese Herabstufung auf internationaler Ebene senkt die Hürden für Eingriffe, ersetzt jedoch das schweizerische Schutzrecht nicht und schafft keinen generellen Abschussfreipass. Das vorsorgliche Töten von Welpen in Rudeln ohne dokumentierte Schäden steht mit dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit weiterhin in Spannung und juristischer Beobachtung.