Am 30. Juli 2018 kontrollierten Zollbedienstete des Hauptzollamts Frankfurt am Main eine Frachtsendung aus China. Das Paket enthielt vier als „Laser Score – Green Laser“ bezeichnete Geräte sowie Camouflage-Kleberollen zur optischen Tarnung von Gegenständen. Der Funktion nach handelte es sich bei den Geräten um Zielscheinwerfer beziehungsweise Laser zur Verwendung an Schusswaffen.
Der Empfänger der Frachtsendung äusserte dazu, dass es sich um eine Aufrüstungstechnik des Visiers seiner Jagdwaffen handele. Zielscheinwerfer sind für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen, welche bei ungünstigen Lichtverhältnissen oder Dunkelheit eine erkennbare Darstellung des Ziels mittels Beleuchtung durch Lichtstrahlen ermöglichen sollen. Hierbei ist es unerheblich, ob das Licht selbst sichtbar oder unsichtbar ist. Laser sind für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen, die mittels erkennbarer Projizierung eines Zielpunkts das Ziel markieren.
„Der Gesetzgeber stuft solche Vorrichtungen als „verbotene Waffen“ ein, auch wenn es sich gegenständlich nicht um eine Waffe, sondern um Waffenzubehör handelt„, erläuterte Christine Straß vom Hauptzollamt Frankfurt am Main.
Gegen den Hobby-Jäger wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Die Zielgeräte wurden als Beweismittel sichergestellt.