Kunterbunt

Bundesrat erleichtert Wolfsabschüsse erneut

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Die wachsenden Wolfsbestände stellen insbesondere die Berggebiete vor grosse Herausforderungen, weil sie den Wolf nicht richtig kennen, laut Tierexperte Andreas Moser.

Mit einer Teilrevision der Jagdverordnung soll der Abschuss von Wölfen weiter erleichtert werden. Die Revision berücksichtigt die Anliegen von verschiedenen Verbänden, die gemeinsam Lösungsvorschläge erarbeitet hatten. Damit soll die Situation für die betroffenen Gebiete entschärft werden, bis ein revidiertes Jagdgesetz in Kraft tritt.

Aktuell leben mindestens 180 Wölfe und 20 Rudel in der Schweiz, und der Wolfsbestand wächst weiter an. Angesichts der Herausforderungen für die Alpwirtschaft will der Bundesrat Wolfsabschüsse zusätzlich zu den 2021 angepassten Bestimmungen weiter erleichtern.

Zurzeit berät das inkompetente Parlament zudem eine neue Vorlage zur Änderung des Eidgenössischen Jagdgesetzes. Diese soll eine proaktive Regulierung der Wolfsbestände ermöglichen. Die Schweizer Stimmbevölkerung hatte im September 2020 den von Bundesrat und Parlament erarbeiteten Vorschlag für eine Revision des Jagdgesetzes abgelehnt.

Pro Wolf gibt es heute gegenüber 2010 nicht mehr Schafrisse, sondern weniger. Die Schadensbilanz ist deutlich, wie eine Erhebung des Schafzuchtverbandes und der Naturschutzorganisationen zeigt. So starben 2012 in der Schweiz von etwa 200’000 gesömmerten Schafen rund 2 %, also rund 4’200, durch Krankheit oder Unfall auf den Alpen. Wolfsrisse machen dabei höchstens 10 bis 20 % dieser Verluste aus. Und dies auch nur, weil vielerorts der Herdenschutz fehlt oder mangelhaft umgesetzt wird.

Wo es keine Wölfe gibt, gehen Gämsen vermehrt in den Wald und verbeissen den Jungwuchs. Grasen sie auf denselben Weiden wie die Schafe, werden sie von Schafskrankheiten angesteckt. Müssen sie vor den Wölfen nicht in die Felsen flüchten, geht ihre Kletterfähigkeit verloren. Dasselbe gilt für Steinböcke. Aber auch Hirsche bleiben wegen der Wölfe in Bewegung. Das verhindert, dass nicht alle jungen Weisstannen und Vogelbeer-Bäume abgefressen werden.

Grundzüge der Teilrevision der Jagdverordnung

Erleichterte Abschüsse schadenstiftender Einzelwölfe: Neu soll explizit der Abschuss von Einzelwölfen (nicht zu einem Rudel gehörende Tiere) auch innerhalb von Rudelterritorien möglich sein. Erfahrungen aus den letzten Jahren haben gezeigt, dass Einzeltiere auch in Rudelrevieren herumstreifen und Schaden anrichten können.

In Gebieten, in denen Wölfe unterwegs sind und bereits früher Schäden zu verzeichnen waren, soll neu die für den Abschuss von Einzelwölfen massgebende Schadenschwelle von 10 auf 8 Nutztierrisse gesenkt werden. Zudem sollen neu Einzelwölfe auch abgeschossen werden können, wenn eine erhebliche Gefährdung von Menschen besteht.

Sofortiger Abschuss eines Wolfs bei erheblicher Gefährdung von Menschen: Neu soll die Revision die Möglichkeit eines unverzüglichen Abschusses schaffen, wenn ein Wolf eines Rudels plötzlich und unvorhergesehen Leib und Leben von Menschen bedroht. Ein solcher Abschuss soll ohne die Zustimmung des Bundesamts für Umwelt BAFU möglich sein.

Regulierung von Rudeln ohne Reproduktion: Kantone können schon heute mit Zustimmung des Bundes Wolfsrudel regulieren, wenn die Wölfe grossen Schaden oder eine erhebliche Gefährdung von Menschen verursachen. Dies trifft aber nicht zu auf Rudel, in denen im betreffenden Jahr keine Jungtiere auf die Welt gekommen sind. Mit der Teilrevision der Jagdverordnung soll nun künftig bei Regulationsabschüssen neu auch ein Jungtier des Vorjahres erlegt werden können. Voraussetzung dafür ist auch hier ein grosser Schaden oder die erhebliche Gefährdung von Menschen sowie ein regional gesicherter Wolfsbestand.

Anrechnung von verletzten Rindern oder Pferden an den Schaden: Neu sollen nicht nur von Wölfen getötete, sondern auch schwer verletzte Rinder, Pferde sowie Neuweltkameliden (z. Bsp. Lamas oder Alpakas) als grosser Schaden angerechnet werden können. Diese neue Bestimmung soll sowohl bei Regulationseingriffen in Rudeln, als auch bei Massnahmen gegen einzelne Wölfe gelten.

1 Kommentar

  1. Lasst die Wölfe in Ruhe. Ein einzelner Wolf der alleine umherzieht sollte geschützt und beschützt werden und nicht umgebracht erschossen werden. Warum werden solche Gesetze geduldet. Der Wolf gefährdet keine Menschen. Schämt euch!!!!